Landgericht Frankfurt (Oder) - Agrarunternehmen muss Imker 14.500 Euro Schadensersatz für Glyphosat-Einsatz zahlen

Wegen des Pestizid-Einsatzes ist einem Biesenthaler Imker 2019 ein finanzieller Schaden verursacht worden. Die Richter haben nun entschieden: Das Agrarunternehmen hat rechtswidrig und fahrlässig gehandelt.
Im Prozess um die Klage eines Imkers wegen des Einsatzes des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat muss das beklagte Agrar-Unternehmen Schadensersatz leisten. Das hat das Landgericht Frankfurt (Oder) am Montag entschieden und damit der Klage von Imker Sebastian Seusing Recht gegeben. Das verurteilte Unternehmen muss nun rund 14.500 Euro für den entstandenen Schaden zahlen sowie die Prozesskosten tragen.
Umstrittenes Unkrautvernichtungsmittel
Sebastian Seusing hatte Schadensersatz gefordert, da er Bienenwachs und rund 500 Kilogramm Honig 2019 vernichten musste. Vor drei Jahren hatte er seine Bienenkästen neben eine von dem Unternehmen bewirtschafteten Fläche in Biesenthal (Barnim) aufgestellt. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen die Flächen mit Glyphosat - jenem Unkrautvernichtungsmittel, dass im Verdacht steht, Krebs zu erregen.
Die Bienen hatten damals die damit belasteten Pollen in den Bienenstock zurückgetragen und dadurch die Honigproduktion verunreinigt. So soll der Honig 152 Mal mehr Glyphosat beinhaltet haben als zugelassen ist. Aus diesem Grund musste Imker Seusing seine Ernte vernichten. Seinen Betrieb hatte er daraufhin ebenfalls aufgeben müssen.
Das Landgericht Frankfurt urteilte, dass das Unternehmen damals fahrlässig gehandelt hatte. Die Bienenstöcke seien für jedermann sichtbar gewesen. Angesichts der Intensität der Kontamination sei zudem eine Rechtswidrigkeit festgestellt worden, sagte Gerichtssprecher Michael Smoslki nach der Urteilsverkündung dem rbb.
Freude beim Kläger
Das Landgericht traf mit seinem Urteil allerdings keine generelle Entscheidung darüber, ob Landwirte bei einem Glyphosat-Einsatz grundsätzlich damit rechnen müssen, dass Bienenstöcke in der Nähe sind. Auch wurde nicht entschieden, dass Imker Landwirte informieren müssen, wenn sie Bienenwagen aufstellen.
"Was uns natürlich sehr freut ist, dass wir auch in vollem Umfang den Schadensersatz zugesprochen bekommen haben", sagte Anwalt Georg Buchholz für Kläger Seusing, der bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war und mittlerweile nach Schleswig-Holstein gezogen ist.
Signalwirkung erwartet
Unterstützung erhielt Seusing in den vergangenen zweieinhalb Jahren von der Aurelia Stiftung Berlin. Diese setzt sich nach eigenen Angaben für eine glyphosatfreie und bienenfreundliche Landwirtschaft ein. "Unser Motiv sind die Wild- und Honigbienen", sagte der Vorstandsvorsitzende Thomas Radetzkis für die Stiftung. Er gehe davon aus, dass das Urteil Signalwirkung habe: "Mit dem Urteil haben wir ein Präzedenzfall, wo wir davon ausgehen können, dass im Nachgang die Landwirte aufmerksamer mit den Pestiziden umgehen." Seine Stiftung und er kämpfen seit Jahren dafür, dass der Einsatz von Pestiziden in blühenden Pflanzenbeständen verboten wird, wie Radetzkis berichtet.
Gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Sendung: Antenne Brandenburg, Antenne am Nachmittag, 20.06.2022, 16:10 Uhr
Mit Material von Stefanie Fiedler