Repräsentative Umfrage des rbb - Jeder dritte Eigentümer hat Probleme beim Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare

Mo 12.09.22 | 13:35 Uhr
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Eine Person hält das Formular für die Grundsteuer in der Hand (Bild: dpa/K. Schmitt)
Video: rbb24 | 12.09.2022 | Bild: dpa/K. Schmitt

Noch bis Ende Oktober haben Grundstückseigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Doch 36 Prozent von ihnen haben laut einer Umfrage Probleme mit den Formularen und müssen sich Hilfe organisieren.

Rund 1,8 Millionen Eigentümer von Grundstücken in Brandenburg und über 800.000 in Berlin müssen bis zum 31. Oktober eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Proteste von Betroffenen und Interessenverbänden reißen nicht ab. Sie verlangen eine Fristverlängerung und außerdem die Vereinfachung der Formalitäten.

40 Prozent kritisieren die Formulierungen der Fragebögen

Die rbb-Fernsehsendung Super.Markt hat dazu eine repräsentative Umfrage (Forschungsinstitut Insa Consulere) in Auftrag gegeben. Die belegt: Grundsätzlich hatten 36 Prozent der Grundstückseigentümer Probleme mit den Formularen und mussten sich Hilfe organisieren - bei Familienmitgliedern, Steuerbüros und Finanzämtern.

Befragt wurden je 250 Eigentümer in Berlin und Brandenburg. Gut 40 Prozent davon haben die Formulierungen und die Gestaltung der Fragebögen kritisiert. Die Bearbeitung der Formulare ist vertrackt, viele Menschen verzweifeln an den vielen Nummern, Zahlen und Fachbegriffen.

Gegenüber dem rbb räumt Frederik Bombosch von der Berliner Senatsbehörde für Finanzen ein, dass in den Formularen Worte stecken, "die nicht zum täglichen Sprachgebrauch" gehören. Das Ganze sei deshalb "mit einer gewissen Mühe verbunden".

Entsprechend schwach ist der Rücklauf. Bislang haben nach Auskunft der zuständigen Behörden lediglich 13 Prozent in Berlin und in Brandenburg sogar nur 10 Prozent die Erklärungen zur Grundsteuer abgegeben. Senatssprecher Bombosch glaubt trotzdem, dass die meisten Betroffenen "in überschaubarer Zeit und mit überschaubarem Aufwand diese Erklärung anfertigen können."

Doch ein Viertel der Befragten wünscht sich unbedingt eine Fristverlängerung für die Abgabe. Etwa ein Drittel hätte sich zudem ein Hilfe-Center für das Ausfüllen gewünscht. 40 Prozent der Teilnehmer an der Studie waren gar grundsätzlich der Meinung, dass die Grundsteuer überhaupt nicht reformiert werden sollte.

Bundesfinanzminister schließt Verlängerung der Frist nicht aus

Unklar ist, ob die Abgabefrist noch verlängert wird. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte diese Option angesichts der geringen Zahl von eingegangenen Erklärungen nicht ausgeschlossen. Die Finanzminister der Länder wollen am 22. September darüber beraten. Die Brandenburger Finanzministerin Katrin Lange (SPD) hat unterdessen an die Betroffenen des Landes appelliert, ihre Grundsteuererklärung bis Ende Oktober einzureichen. Die Entscheidung über eine Fristverlängerung werde nicht allein in Brandenburg getroffen. Sie wünsche sich deshalb, dass die Erklärungen abgegeben würden, sagte Lange dem rbb. Um das zu erleichtern, würden viele Papierunterlagen ausgegeben.

Der Großteil der Befragten, rund drei Viertel, hat demnach mindestens eine Wohnung oder ein Haus, ein Viertel muss Angaben zum Eigentum machen, weil ein Wochenendgrundstück, eine forst- oder landwirtschaftliche oder eine Gewerbe-Fläche zum Besitz gehört. Gefragt wird nach Daten wie Wohnfläche, Alter der Wohnung, Bodenrichtwert und Nummer des Flurstücks.

Sendung: rbb24, 12.09.2022, 13:00 Uhr

Mehr dazu: Super.Markt, 12.09.2022, 20.15 Uhr

86 Kommentare

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  1. 86.

    "weil das Bauamt kein Archiv für Privatpersonen ist und sein kann."
    Sie haben keine Ahnung.
    Solange auch nur eine einzige Unterlage vorliegt, geht diese irgendwann in ein Archiv.
    Und da hat - im Gegensatz zum Grundbuchamt - Jedermann Zugriff.
    Glauben Sie nicht?
    Fragen Sie in Ihrer Kommune.
    Sie werden überrascht sein.

  2. 85.

    Und jetzt der „Kracher“ schlechthin: 1936 gebaut in den kleineren Abmaßen von 1949. Wahnsinn... ;-) Was für sportliche Aufgaben eines Finanzbeamten....Irre, bitte lassen Sie uns teilhaben.

  3. 84.

    Nachtrag: Nehmen wir an, das Haus wurde größer in Breite/Länge/Höhe aufgebaut als 1936 genehmigt, was häufig war. Auch dann kann das FA keine Bemessung auf einen „Schwarzbau“ anwenden. Auch dann nicht, wenn keine Baugenehmigung mehr vorliegt, was wahrscheinlich ist, weil das Bauamt kein Archiv für Privatpersonen ist und sein kann. Wenn kleiner wiederaufgebaut wurde nehmen Sie die tatsächlichen Maße, denn das war erlaubt, auch heute noch.

  4. 83.

    "Ich bin raus "
    Gut so.
    Denn irgendwie scheinen auch sonst "alle normalen Menschen" so Ihre Probleme zu haben, denn erklären können Sie ja auch nicht, warum eine so hohe Anzahl Eigentümer einer Abgabe dieser angeblichen in 5 Minuten zu beschaffenden und einzugebenden Angaben unfähig sind. (Bitte lesen Sie dazu die Gesetzesbegründung)

    Auch haben Sie nicht verstanden, was Erwerb ist und wie man sonst zu so einem Stückl Land kommt. Sie müssen unbedingt Ihren Horizont erweitern. Mindestens auf der Zeitachse.

  5. 82.

    1936 ist richtig. Warum? Weil eine Wiederherstellung in den alten Abmaßen kein Neubau sein kann: Fundamente und 2 Steine übereinander reichen aus. Oder auch anders: Für das Bauamt gilt die letzte Baugenehmigung.
    Andererseits befinden Sie sich in der komfortablen Situation das anzugeben was für Sie günstiger ist. Und Sie „spielen den Ball“ damit einfach an die Behörden zurück. Wer was haben will muss sagen warum und wie.... ;-)

  6. 81.

    Oh man…. Es geht nie ohne notarielle Beurkundung. Und das FA setzt in jedem Fall eine Grundsteuer fest. Aber egal. Sie wollen da etwas konstruieren und haben keine persönlichen Erfahrungen mit Immobilien. Wissen Sie, wo Ihr Problem liegt? Wir reden hier alle über die völlig normalen Menschen und Eigentümer und Sie über irgendwelche abstrusen Fälle. In Ihrer Blase sind Sie damit alleine. Sie haben nichtmal den Sinn der Reform erfasst. Ich bin raus

  7. 80.

    "Das FA wird automatisch informiert. "
    Sie sprechen von Erwerb.
    Stellen Sie sich vor, das die Übereignung auch ohne Erwerb möglich ist. Sogar von Rechts wegen.

    Und auch für Sie zum nachlesen:
    https://www.rbb-online.de/klartext/ueber_den_tag_hinaus/landespolitik_brandenburg/sittenwidrig_enteignung.html
    Sollten Sie das nicht verstanden haben, tut es mir nicht mal leid.

  8. 79.

    Hallo „Wossi“,
    das Problem ist nach meiner Sicht, wenn das Gebäude, wie in Ihrem Beispiel, 1936 gebaut wurde, sagen wir 1944, dermaßen schwer beschädigt wurde so daß es als Ruine abgerissen werden musste und 1948 neu errichtet wurde, dann müsste es ja eigentlich 1948 errichtet worden sein. Falls ich mich irren sollte wäre ich über eine Korrektur ihrerseits dankbar.
    Einen schönen Restabend und freundlichst
    Ihr Karsten Nilson

  9. 77.

    Sie haben offenbar noch nie Eigentum erworben. Das FA wird automatisch informiert. Grunderwerbsteuer wird sofort fällig. Und dazu müssen Sie nichts erklären.

  10. 76.

    Na dann aber schnell ran.Einfacher geht's doch nicht. Warum sich mit Elster rumärgern, wenn man das dem FA überlassen kann.

  11. 73.

    "Nämlich Besteuerung nach Wert."
    Erklären Sie, wie sich der Wert eines Grundstückes innerhalb der letzten paar Jahre (weit unter 10) von 50€/m² auf 600€/m² steigern kann, ohne Wert steigernde Maßnahmen. Um nicht zu sagen, überhaupt keine Maßnahmen.
    Nur weil so Hansel aus der Stadt Spekulanten auf dem Leim gehen.
    Und warten Sie ab, wenn das Wort Vermögenssteuer wieder auf den Tisch gelegt wird. Spätestens dann werden einige ganz komisch drein schauen.
    Spätestens wenn es um Sozialleistungen geht, wird genau dieser "Wert" dann heran gezogen. Und Sozialleistungen sind nicht nur HartzIV. Wobei es die dann auch trifft, wenn das unsanierte Häuschen BJ 32 nicht mehr nur 40.000 Wert ist, sondern der Boden drumrum nochmal 360000 oben drauf.
    Automatischer Datenabgleich zwischen Grundbuchamt und Jobcenter geht nicht, aber zum FA schon....

  12. 72.

    "Unfug."
    Sie haben offensichtlich eine andere Wahrnehmung, das steht ihnen frei. Aber für den Fall das Ihnen es bisher nicht aufgefallen ist, stellen Sie sich die Frage wer bisher den Grundsteuerbescheid bekommt und beantworten sich die Frage dann auch selbst, warum das so ist und was sich jetzt und warum ändert.

    Und für den Fall das Sie irgendein Finanzamt kennen, welches mit Bestimmtheit sagen kann über welches Flurstück ein Eigentümer verfügt, wüsste ich gerne woher die Erkenntnis kommt.

  13. 71.

    Ja, aber die Zahlen muss man trotzdem selbst heraussuchen und nur fürs Eingeben 300 Euro netto ist echt zu viel, was die Steuerberater da verlangen. Übrigens werden Nachfragen extra dem Kunden berechnet.

  14. 70.

    Zwei mal habe ich versucht Zugang zu Elster zu bekommen, aber auch mit dem 2. Code vom Finanzamt klappte es nicht. Mein Gerät ist wohl zu alt. Also beim Finanzamt wegen Formulare nachgefragt und es wurde mir gesagt, dass ich sie mir abholen kann. Wenn ich sie schriftlich anfordern muss ich 1,60 € in Briefmarken reinlegen. Heute habe ich mir ganz unproblematisch die Formulare geholt.

  15. 69.

    „Besteuerung nach Wert“ - Ist dann falsch, wenn der Wert nach fragwürdigen (!) Bodenrichtwerten ermittelt wird und die Eigentümer den Wert, durch eigenes versteuertes Geld aufwerten... Die Grundsteuer ist absurd.

  16. 68.

    Bespiel für Ihr Kauderwelsch gefällig? Ihr Satz: „ Auf keinen Fall, könnte die These ausgestellt werden, dass Stimmung her muss.“

  17. 67.

    Ganz genau so.
    Beschäftigungstherapie vom feinsten.
    Solch ein Humbuck kann auch nur hier im Land passieren.

  18. 66.

    Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sicher erscheint es hilfreich, etwas als Kauderwelsch hinzustellen. Die Gründe könnten vielfältig sein.
    Nun, ist halt so!

  19. 65.

    Unfug. Wechsel geht nur mit Grundbucheintrag. Außerdem führen Sie eine Debatte außerhalb des Themas. Warum auch immer

  20. 64.

    Was für ein Kauderwelsch. Was wollen Sie damit nun sagen? Was für eine Stimmung? Wie kommen Sie auf Lobby? Was hat eine Partei damit zu tun? Die Berechnungsmethode der Steuern musste umgestellt werden. Das resultiert aus der Rechtsprechung. Es gibt dafür ein Bundesmodell, welches zB auch Berlin anwendet. Bayern macht es zB anders. Problem ist die Umsetzung, weil die digitalen Vorraussetzungen nicht geschaffen wurden. Daher haben Menschen Probleme. Elster hin oder her. Es ist alles eine Frage der Handhabbarkeit. Und solange es damit Probleme gibt, wird es zeitliche Verzögerungen geben. Also entweder Frist verlängern oder aber die Art der Abgabe vereinfachen. Wenn die Technik versagt, muss halt der gute alte Vordruck her.

  21. 63.

    Die ca. 60 Kommentare sprechen Bände. Ob das alles so stimmt was einige über die Problematik und Hilfen beim Nachbarn bzw Freunden/ Bekannte schreiben. Na, jedem dass seine.
    Einige haben oder wollen sich nicht mit der Fragestellung auseinandersetzen, aus welchem Grund auch immer.
    Auf keinen Fall, könnte die These ausgestellt werden, dass Stimmung her muss.
    Seit Beginn des Jahres liegt spätestens das Thema auf dem Tisch. Im Frühjahr kam die allgemein Verfügung an die Öffentlichkeit.
    Und nun klagen die Steuerberater, dem Finanzminister ihr Leid. Alle anderen, die mit einen realistischen Zeitplan, bis September 2022 alle Unterlagen und Informationen zusammen tragen und im Oktober 2022 ihre Erklärung abgeben wollen, bekommen einen schönen Schlag vor das Knie am besten mit den 5kg Hammer.
    Nun, so ist es mit der Lobby, der 5,1 % Punkte Partei.

  22. 61.

    Das Verfahren über das Bundesfinanzministerium war wesentlich einfacher als Elster. ca. 10 min pro Grundstück. Fachbegriffe werden erklärt. Abschickenkan man es erst, wenn man einen Code mit der Post erhält. Unklar ist u.a. der Begriff Wohnfläche. Die Flächenangabenin den Bauunterlagensind offensichtlich nicht gemeint. So kann eine Vermessung sehr schwierig sein.

  23. 60.

    "Für jedes Grundstück wurde ja schon mal die Grundsteuer festgesetzt." Sie haben den Sinn des Verfahrens noch nicht gecheckt! Mit der Erfassung wird der Eigentümer(!) zum 1.1.2022 ggü. der Finanzverwaltung verpflichtend preis gegeben.
    Was denken Sie, wie viele Grundstücke den Eigentümer gewechselt haben, ohne das darüber ein Amt Kenntnis hat.
    Und was passiert, wenn sich für einige Grundstücke kein Eigentümer meldet?
    Zum nachschauen: https://www.rbb-online.de/klartext/ueber_den_tag_hinaus/landespolitik_brandenburg/sittenwidrig_enteignung.html

  24. 59.

    Frist verlängern, Erklärungsverfahren vereinfachen und für jeden der will analoge Abgabe ermöglichen. Man hat echt nichts davon, wenn man nach Fristende dann noch Verfahren einleiten muss. Es ist so zum Fremdschämen was die Steuerverwaltung da macht. Allein schon, dass einige Daten auch selbst abgerufen werden könnten, nein, da werden Millionen von Bürgern genötigt Angaben zu machen, die bereits vorliegen, Für jedes Grundstück wurde ja schon mal die Grundsteuer festgesetzt. Die Daten zur Lage des Grundstücks ändern sich doch nicht.

  25. 58.

    Ich habe das FA auf die Fehler im ELSTER hingewiesen und Korrektur gefordert. Bis dahin ruht meine Erklärungsfrist. Mal sehen, was passiert.

  26. 57.

    Das mag ja sein, aber bei uns ist die Situation so, dass ich gar keinen Anteil habe. Das Grundstück gehört meinen Eltern und ich habe darauf ein Haus gebaut. Zivilrechtlich gehört das Haus damit meinen Eltern. Aber ich möchte sichergehen, dass es steuerlich weiterhin mir zugerechnet wird. Jetzt mit der neuen Grundsteuer verschwinde ich praktisch vom Radar des Finanzamtes, weil es nur noch eine Steuernummer gibt, wo es bisher drei Steuernummern gibt.

  27. 56.

    Der Besitzer Ihres Hauses? Also Ihr Mieter? Der Eigentümer muss die Erklärung abgeben. Besitzer ist der Mieter. Eigentümer derjenigen. Dem das Haus gehört.

  28. 55.

    " ist es reibungslos?"
    Ja.
    Dann sitzt der Mitarbeiter FA davor und wenn was nicht geht, schreibt er einen Brief.
    Wirklich.

  29. 54.

    " Finanztip nachfragen ( ein gemeinnütziger Verein)!"
    FALSCH!
    Wie kommen Sie dazu sowas zu verbreiten?
    Zum Nachlesen aus dem Impressum:
    Finanztip Verbraucherinformation GmbH
    Website: www.finanztip.de Sitemap: www.finanztip.de/sitemap/
    Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, HRB: 162233 B
    Umsatzsteuer ID: DE295381605
    Geschäftsführer: Hermann-Josef Tenhagen, Dr. Fabian Dany

    Also vorher informieren.
    Im Übrigen sollten Sie sich über den Sinn einer Stiftung kundig machen.

  30. 53.

    @Sebastian T, bei den Grundstücken kann man angeben, welchen Anteil man an dem Grundstück hat. Z.B bei der Hälfte 1/2.

  31. 52.

    "Witzbold"
    Und wenn Sie es noch so oft wiederholen, es wird nicht besser.
    Wenn Sie die Grundstücksgröße mit 1000m² angeben und dann aufteilen in 300 und 300, ist das ein Plausibilitätsfehler.
    Wenn Sie Wahrheitswidrig die Grundstücksgröße mit 800m² angeben und dann aufteilen in 400 und 400, geht das durch, da plausibel.
    Sie merken was?
    Nein?
    Dann lesen Sie Comics.

  32. 51.

    "Es geht hier um die Menschen und ihre Grundstücke. "
    Es geht um Eigentümer und Ihre Grundstücke.

  33. 50.

    Der Besitzer meines Einfamilienhauses sitzt seit ein paar Jahren im Ausland, und kümmert sich nicht wirklich um irgendwas. Bin gespannt was das Finanzamt in solchen Fällen macht, sie standen ja schon mal vor der Tür bei mir.

  34. 49.

    Sind Sie dem Anlass für den Grundsteuerbescheid 01.01.2022 wirklich nachgegangen?
    Die neuen Grundsteuerwerte werden zwar nach den Verhältnissen am 01.01.2022 ermittelt, aber erst ab 2025 als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer angewendet. Ihr Grundsteuerbescheid muss also einen anderen Grund haben. Z. B. wird in unserer Gemeinde alljährlich der Grundsteuer-Hebesatz erhöht.

  35. 48.

    Ja, der Tipp war auch gut. Nur die Software war noch nicht soweit ;-). Es ist ein Graus mit der Digitalisierung in Deutschland. Oft kommt es mir so vor, als ob erst gehandelt und dann gedacht wird. Statt die technischen Voraussetzungen zu erst zu schaffen und mal zu testen, ob und wie es geht. Produkttester Kunde wird schon sagen, wenn was nicht klappt….

  36. 47.

    Der Steuerberater fungiert auch als Puffer. Ich mache alles was mit dem Finanzamt zu tun hat nur über den Steuerberater. Der bekommt die ganze Post und auch Nachfragen des Finanzamtes. Seitdem lebt es sich viel entspannter. Ist wie mit einer Versicherung. Kostet Geld, spart aber Nerven. Und man versäumt keine Fristen etc…. Und muss sich um nichts weiter kümmern, als dem Steuerberater die Unterlagen zu geben.

  37. 46.

    Sorry, dass es bei ihnen nicht geklappt hat mit der vereinfachten Software Lösung diese in Ihrer Eigentums Konstellation zu benutzen. Ein Versuch war es aber wert, denn 70% aller Fälle können derzeit schon darüber abgewickelt werden. Aber die Software wird ja weiterentwickelt auch für Ihren Fall und es ist ja noch Zeit bis zum 31.10..

  38. 45.

    Seltsamerweise berichtet niemand über Erfahrungen mit dem
    Papierformular, das man anfordern kann. Macht das niemand oder ist es reibungslos? Das müsste doch das Einfachste sein. Vor allen Dingen macht es dem FA Arbeit!

  39. 44.

    Das ist auch alles viel zu umständlich. Gerade für ältere Menschen kaum machbar das Ganze. Und ein Steuerberater verlangt für den Job 300 Euro netto. Was der Staat da mit uns Bürgern macht ist wirklich nicht in Ordnung.

  40. 43.

    Die Ursache des Problems sollte doch inzwischen jedem bekannt sein…
    Wird allerdings in den Medien nicht dargestellt.
    Die Finanzbehörden haben es einfach versäumt eine entsprechende Software zu entwickeln oder entwickeln zu lassen, welche alle vorhandenen Daten mit dem entsprechenden Bodenrichtwert verknüpft. Das ist alles. Und nun dürfen wir braven Bürger dieses ausbaden.
    Wer mir dies nicht glauben möchte, gerne mal bei Herrn Tennhagen von Finanztip nachfragen ( ein gemeinnütziger Verein)!

  41. 42.

    Ich hatte mich beim elster-ausfüllen telefonisch von einem Mitarbeiter des Finanzamtes beraten lassen (sehr geduldig und kompetent).
    Was aber der Hammer war, dass ich ca. —2 Wochen danach einen rückwirkend auf den 1.1.22 datierten neuen höherenGrundsteuerbescheid ( ca. 25% höher ) befristet bis zur neuen Grundsteuerberechnung erhalten habe. Da denkt man bravo - ohne die freiwillige Abgabe der Daten wäre erst einmal alles beim Alten geblieben.

  42. 40.

    Tja, hat nicht geklappt, weil

    „ Aktuell können wir eine Grundsteuererklärung für Besitzer:innen von weiteren Grundstücken mit Miteigentumsanteilen nicht anbieten. Wir entwickeln “Grundsteuererklärung für Privateigentum” allerdings ständig weiter und rechnen damit, bis Ende September auch Personen mit diesen Besitzverhältnissen aufnehmen zu können.“

    Es ist noch in der Entwicklung…. Jetzt schon. Ganz toll. Ich gehe zu meinem Steuerberater.

  43. 39.

    Die Frage im Vordruck lautet:
    War das Gebäude vor 1949 erstmalig bezugsfertig?
    Dies ist doch wohl zu bejahen und gilt nach den Erläuterungen bei ELSTER auch bei späteren Ausbauten und Aufstockungen.

  44. 38.

    Witzbold. Plausibilitätsprüfung deckt Fehler auf. Bei der Erklärung also Fehler des Erklärenden.

  45. 36.

    Ach, Sie haben ja so recht!
    ELSTER gibt eine Fehler(!)meldung aus, wenn die Eingaben dem Programm (!) nicht plausibel erscheinen, und blockiert dann wegen dieser Fehlermeldung die Absendung ans Finanzamt.

  46. 35.

    Na ja, verzweifeln muss man nicht: Bj 1936 ... und nach 1945... geht nicht, also 1936 ist richtig.

  47. 34.

    "Isi", wenn Sie diese Quellen angeben kann man zu ganz anderen Schlüssen kommen: Jede Steuervermeidung ist Notwehr.

  48. 33.

    Eine Freundin verzweifelt seit Monaten bei den Behörden an der einfachen Frage, welches Baujahr ihr im zweiten Weltkrieg teilweise zerstörtes und dann wieder aufgebautes Haus nun eigentlich hat.
    Ist für Berlin ja kein sehr ungewöhnliches Setting...

  49. 32.

    "Eine Lenkungsfunktion hat die nämlich nicht. Und das ist der einzige Grund für eine Steuerrechtfertigung, sonst ist es Diebstahl?"

    wie kommen Sie denn da drauf?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Steuer#Steuern_mit_Fiskalzweck

    nachrangig erst

    https://de.wikipedia.org/wiki/Steuer#Steuern_mit_Lenkungszweck

    und dann auch noch
    https://de.wikipedia.org/wiki/Steuer#Steuern_mit_Umverteilungszweck

    Also nein, Steuern sind auch dann kein Diebstahl, wenn kein Lenkungszweck damit verbunden ist

  50. 31.

    Es ist auf den Bögen eine super Kleine Schrift vorhanden, wie soll ich als sehr alter Mensch das noch lesen können.



  51. 30.

    Wenn es jetzt - 2 Monate nach Beginn der Abgabefrist und 2 Monate vor deren Ablauf - "schon" eine einfachere Möglichkeit gibt, ist das zu begrüßen. All die von ELSTER Gequälten und Verschreckten werden sich berechtigterweise fragen: Warum erst jetzt?
    Und ein Teil der fachlichen Probleme wird damit nicht behoben sein: Z. B. beim Begriff der "Kernsanierung".
    Die Papierformulare - von der Verwaltung nur als Ausnahme gedacht - sind ein Ausweg, wenn die Finanzverwaltung dies großzügig handhabt.

  52. 29.

    Sie müssen nicht angeschrieben werden. Es gibt eine öffentlich bekanntgegebene gesetzliche Grundlage. Und das Thema wird ja nun seit Monate durch viele Informationskanäle verbreiter mit Hinweise auf die Seiten beim Finanzministerium. Eigentum verpflicht und so ...

  53. 28.

    "hat Probleme beim Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare"
    Oder anders: "hat Probleme mit der Grundsteuer". Denn man könnte sie, auf Grund des Aufwandes, auch abschaffen. Eine Lenkungsfunktion hat die nämlich nicht. Und das ist der einzige Grund für eine Steuerrechtfertigung, sonst ist es Diebstahl?

  54. 27.

    "fehlerfrei muss die Eingabe sein, sonst ist die Abgabe nicht möglich !"
    NEIN!
    Sie muss nicht fehlerfrei, sondern nur plausibel sein. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

  55. 26.

    Ich bin sehr erstaunt, dieses ganze gejammert zu hören.
    Es gilt weiterhin der Grundsatz des Artikel 14 GG, mit dem Recht auf Eigentum und das ganze geschützt sowie den zweiten Teil Eigentum verpflichtet.
    Ich will klar und deutlich Einfluss daherauf haben, was in meinem Namen erklärt wird. Auch wenn ich mir Hilfe Dritter organisieren muss oder will.
    Und das Programm elster.de ist sicherlich nicht immer perfekt, nur, prüft dies die Plausibilität der Eingabe. Da jetzt eine fehlerfreien Eingabe zu erwarten, na wer es glaubt.
    Und die Frist Verlängerung, nützt wem etwas? Bestimmt nicht dem Einzelfall den einzelnen Eigentümer, ....
    Ich sehe die Aussage des Bundesfinanzminister als das was es ist. Die rechtsberaten Berufen weisen auf die Zeit und Frist hin. Die Finanzämter signalisieren zu erst eine freundliches Schreiben zu senden.l

  56. 25.

    Jo, jo, wer macht die Steuererklärung? ICH nicht für meine Rentnereltern, fast 90, die machen keine. Kaufvertrag? Grundbuchauszug? Ja, wann wurde DAS gekauft. Letztes oder vorletztes Jahrhundert? Ob sich jemand an den Grundbuchauszug erinnert, wenn er schon nicht mehr weiß, wo er früher gearbeitet hat? DIESE Leute sind das Problem in Deutschland, denen gehört nämlich "halb Deutschland", unvererbt. Solche Leute wie Du sind a) eher die Minderheit und b) wohl nicht das Problem ;-)

  57. 24.

    Nicht jeder muss eine Steuererklärung machen und wenn doch, würde ich es nicht über die vom Finanzamt eigene Seite Elster machen. Ein paar Euro investiert in eine Steuersoftware lohnt sich allemal.
    Ich selber hab die Grundsteuererklärung letzte Woche gemacht. Ich wär auch fast dran verzweifelt aber letztendlich hab ich es geschafft. Alleine schon das Anmeldeprozedere ist ein Graus, dafür hab ich schon 20 min gebraucht. Etliche Passwörter und denn mit Tan bestätigen. Für alte Menschen unlösbar.

  58. 23.

    Einmal durchgehangelt, dann erst ist alles so richtig im Zusammenhang verständlich. Nun bin ich der "liebe Nachbar", der den anderen nebenan hilft. Bin selbst schon fast 70 und kann die anderen mit ihren Problemen gut verstehen.

  59. 22.

    Dass viele Probleme haben, kann ich gut nachvollziehen. Mache als Rentner seit Jahren meine Steuererklärung über ELSTER, hatte anfänglich auch Ausfüllprobleme, inzwischen ist es Routine, auch wenn nur 1x jährlich. Dass nun (wahrscheinlich) 1x im Leben diese neue Anforderung kam, damit hatte ich nicht gerechnet; prompt habe ich mich bei nur 3 unverständlichen, beamtendeutschen Fragen dauernd im Kreis gedreht und deshalb erst nach anderthalb Stunden das Formular fehlerfrei abschicken können, horrido! Danach hatte ich mit Nachbarn (alle älter als ich und nicht so computeraffin) deren erhebliche Probleme angehört, teilweise theoretisch etwas helfen können, aber letztendlich nur auf Papierformulare vom Finanzamt und dortige Hilfe verwiesen. Viel Glück allen, die noch damit zu kämpfen haben!

  60. 21.

    Bisher haben wir noch kein Schriftstück vom Finanzamt erhalten in dem wir gebeten/aufgefordert worden irgendetwas an irgendwen zur Neuberechnung der Grundsteuer zu senden.
    Keine Ahnung, was das für eine Erklärung sein soll?! Auf Grund eines Bescheides vom Amt aus 2021 zahlen wir Grundsteuer. Und grundlos werde ich nirgendwo irgendwelche Unterlagen versenden.

  61. 20.

    Grundsteuererklärungsvordruckhauptverschwurbelungsbeauftragter und wieso heisst das Onlineportal "Elster"? Die „Diebeslust“ der Elster ist geradezu sprichwörtlich: Der schlaue Rabenvogel soll glänzenden Objekten kaum widerstehen können und sie gezielt stehlen ...

  62. 19.

    Wie soll man die Steuererklärung abgeben, wenn Gemarkung und Grundstücks Größe als Fehler angezeigt werden??????? Ich hab es auf Papier gemacht und per Einschreiben an das Finanzamt geschickt.

  63. 18.

    Na dann: Glückwunsch, wenn sie z. B. mit Zähler und Nenner beim Flurstück und dem Zähler und Nenner bei der Zugehörigkeit zur wirtschaftlichen Einheit auf Anhieb klar gekommen sind! Das sind übrigens alles Angaben, die man bei seiner jährlichen Einkommersteuer-Erklärung nicht machen muss. Und auch da gibt's so manche kryptische Fehlermeldung.

  64. 17.

    Generell, ich finde es auch sehr merkwürdig dass man als Eigentümer die Daten liefern muß ans Finanzamt. Das mal generell zu der Grundsteuerreformaktion. Es gibt aber eine einfache Art und Weise um das schnell lösen zu können für Privatbesitz auch wenn man kein Elster Account hat (geht aber auch mit Elster account). Ich habe dazu das vom BMF erstellte kostenlose Software Portal genutzt. Hier der Link dazu zum Portal:
    https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/
    Hat bei mir 10 Minuten gedauert und ist kinderleicht, viel einfacher als über Elster direkt wo man dann auch noch den Elster account benötigt. Man kann darüber auch für Verwandte, Freunden, etc gleich die Formulare ausfüllen, wenn man seine erledigt hat. Einfach mal ausprobieren. Erklärungen hier über diesen Link:
    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/2022-07-06-Grundsteuererklaerung-fuer-Privateigentum-online.html

  65. 16.

    Ich denke auch, dass es vor allem hiermit zu tun hat: "40 Prozent der Teilnehmer an der Studie waren gar grundsätzlich der Meinung, dass die Grundsteuer überhaupt nicht reformiert werden sollte." Wer von vorne rein nicht will, stellt sich eben bockig.

  66. 15.

    "Grundbuchauszug und seinen Kaufvertrag"

    Diese Aussage ist schon streng genommen falsch.

    Nicht aus jedem Kaufvertrag gehen nämlich zwingend die Anzahl und Größen von Wohn- und Gewerbeflächen, das Baujahr von Liegenschaften hervor.

    Nun benötigt man noch Bauunterlagen - schlimm nur, wenn diese beim Bauamt nicht vorliegen (z. B. durch Krieg zerstört/Altbauten).

    Dann müsste man - wenn den keine Bauunterlagen vorliegen - auf eine Wohnflächenberechnung zurückgreifen.

    Hoffentlich liegt diese vor, wenn nicht, müsste diese erst i. d. R. durch einen Experten - es soll ja rechtssicher sein - erstellt werden.

    Einfach ist die Erklärung aber wirklich, wenn ich alleiniger Eigentümer eines Objekts bin und alle Unterlagen vorliegen.

    Bei Partnerschaften/Erbengemeinschaften/Miteigentumsanteilen/Firmenanteilen wird es bei Elster dann eher spaßig.

  67. 14.

    Kann dem nur zustimmen, habe auch eine Ewigkeit mich mit dem Thema befasst. Kann zwar behaupten es vollbracht zu haben , bin nur unsicher ob alles korrekt ist. Also fertig und noch nicht per Elster versendet. Werde nochmal jemanden bitten es zu prüfen.

  68. 13.

    Also ich kann mich den bisherigen Meinungen hier nicht anschliessen...
    Über Elster alles online eingegeben und war in 20min durch. Man sollte nur seinen Grundbuchauszug und seinen Kaufvertrag griffbereit und sich schon mal damit beschäftigt haben. Wie macht ihr denn sonst eure Steuererklärungen?

  69. 12.

    Ein Konjunkturprogramm für Steuerberater.

    Meiner bietet eine Erklärung für 160 Euro zzgl. Steuer an.

  70. 11.

    Nach über vierzig Jahren Tätigkeit in der Berliner Finanzverwaltung, weiß ich, wo das Problem liegt. Und ja, auch ich hatte Schwierigkeiten mit ELSTER.

  71. 10.

    Oh Boomer,da hast du aber richtig den Nagel auf den Kopf getroffen.Ich kenne einige die arge Probleme damit hätten,und richtig ist auch das gut bezahlte Kräfte und eventuell auch Beamte es sich da etwas einfach machen Ich verlange von denen auch nicht das sie in einem Handwerksbetrieb dortige Arbeit verrichten Wenn schon deligiert wird dann bitte mit benutzerfreundlichen Anleitungen.

  72. 9.

    Was hilft eine Fristverlängerung?
    Wird dadurch die vorgeschriebene Abgabe der Erklärung mit ELSTER einfacher - Nein!
    Hier hilft nur ein grundsätzliches Überarbeiten der ELSTER-Formulare im Sinne eines bürgerfreundlichen (!) und verständlichen (!) Aufbaus. Man kann nicht die Erfassungsarbeit - aus Personalmangel - dem Bürger auferlegen und von diesem erwarten, dass er fehlerfrei mit zahlreichen Fachbegriffen umgehen kann. Und fehlerfrei muss die Eingabe sein, sonst ist die Abgabe nicht möglich !

  73. 8.

    "warum der Artikel unter der Rubrik Wirtschaft?"
    Weil die Wirtschaft die meisten Grundstücksflächen hat, kommt Ihnen dabei nicht als Gedanke?

  74. 7.

    Finanzen und Wirtschaft könnte die Rubrik heißen, dann würde es gehen.

  75. 6.

    Das stimmt. Selbst als Akademiker und jemand, der viel im Internet unterwegs ist, hab ich lange gebrauchz und konnte das Formular wegen keine Ahnung was nicht abschicken. Ich frage mich auch, warum ich den Behörden die Daten geben muss. Warum haben die die nicht?

  76. 4.

    Als hätten wir keine anderen Probleme, als die Digitalisierung der Behörden selber vorzunehmen! Und wenn Du das ausfüllst, kommt noch Gemecker, man hätte was falsches eingetragen - weil die Finanzbehörden ja alle Daten HABEN, und dann nur abgleichen, ob man schummelt! Unfassbar, echt. In der Ukraine brennt die Luft, hier galoppiert die Inflation und Versorgungsengpässe drohen überall, die Pleitewelle rollt, und die Finanzbehörden möchten, dass wir deren Daten erfassen.. nix da.
    Und wenn, dann als Papierbeleg, können sie selber abtippen!

  77. 3.

    Hallo RBB, warum der Artikel unter der Rubrik Wirtschaft? Das ist reine Politik. Damit fängt es schon mal an.

  78. 2.

    Ehrlich. Ich habe es satt, mich in die Fachterminologie der Steuerverwaltung einzuarbeiten. Und ich bin Bürokrat. Aber dieses Kauderwelsch ist wirklich geeignet, unsicher zu werden, ob man das richtig macht. Steuererklärungen sollten so einfach wie möglich sein. Und dann kommt noch hinzu, dass man Daten raussuchen muss, die das Finanzamt selbst besorgen könnte. In jedem Fall muss sich niemand wundern, wenn die Frist nicht eingehalten wird oder Erklärungen fehlerhaft sind.

  79. 1.

    Das mit dem Ausfüllen ist nicht die größte Schwierigkeit. Ich sehe die eigentliche Problemlage woanders: Bisher war es so, dass man eine eigene Grundsteuernummer bekommen hat, wenn man auf dem Grundstück der Eltern ein Haus gebaut hat. Zivilrechtlich gehört es den Eltern, weil ihnen das Grundstück gehört. Steuerlich wird es aber mir zugerechnet. Künftig wird das schwerer fallen, weil es nur noch eine Steuernummer pro Grundstück gibt. Wie stellt man also sicher, dass man für das selbst gebaute und bezahlte Haus nicht irgendwann Erbschaftssteuer zahlen muss, weil es zum Erbe der Eltern gehört? Lassen wir den Freibetrag schon durch den Rest erschöpft sein. Wäre schön, wenn die Redaktion darüber mal mit Fachleuten spricht.

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