Bundesländer entscheiden letztlich - Lindner will Frist für Grundsteuererklärung verlängern - Wesener sieht keine Notwendigkeit

Mi 05.10.22 | 18:09 Uhr
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Eine Person besorgt sich den Antrag in Papierform für die neue Grundsteuer 2022, aufgenommen am 28.08.2022. (Quelle: dpa/K. Schmitt)
Audio: rbb24 Inforadio | 05.10.2022 | Christian Lindner | Bild: dpa/K. Schmitt

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung verlängern. Er werde den Bundesländern diesen Vorschlag machen, teilte Lindner am Mittwoch auf Twitter mit.

Betroffene, Steuerberater und Finanzbehörden hätten "zu viele Sorgen und Belastungen gleichzeitig", begründete Lindner den Schritt. Darunter sind rund 1,8 Millionen Eigentümer von Grundstücken in Brandenburg und über 800.000 in Berlin.

Berliner Finanzsenator: Abgabefrist Ende Oktober schon lange bekannt

Berlin hält eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung hingegen für überflüssig. Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) sagte: "Die Finanzminister der Länder haben vereinbart, in der nächsten Woche den bisherigen Eingang der Erklärungen zur Grundsteuer zu bewerten und über das weitere Vorgehen zu beraten. Daran sollten wir auch festhalten", sagte er der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. "Für Berlin besteht keine Notwendigkeit, die Abgabefrist zu verlängern, die seit langem bekannt ist."

Brandenburger Finanzministerin auf Lindners Seite

Anders sieht dies Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD). Sie zeigte sich am Mittwoch offen für eine Fristverlängerung. "Mit einer Verlängerung der Frist um ein paar Monate könnte am Ende allen gedient sein, da fällt auch niemandem ein Zacken aus der Krone", erklärte Lange. Mögliche neue Fristen sollten bundesweit einheitlich verabredet werden, hieß es weiter. "Sonst gibt es nur Durcheinander und Verwirrung."

Nach Angaben des Ministeriums sind in Brandenburg bislang knapp 321.000 der geforderten Erklärungen eingegangen. Gemessen an den rund 1,8 Millionen Grundstücken in dem Bundesland entspreche diese Zahl rund 17,8 Prozent. "Schlicht zu niedrig", sagte Lange. Die Ministerin vermutet daher, dass eine Einhaltung der Frist bis Ende Oktober "nicht zu machen sein wird."

Auch die Brandenburger CDU forderte, dass Brandenburg die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängern soll. Denkbar sei eine neue Abgabefrist zum 31. März 2023, erklärte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Jan Redmann in einer Mitteilung.

Frist für Millionen Grundstücksbesitzer eigentlich Ende Oktober

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Besitzer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken müssen eigentlich bis zum 31. Oktober eine Erklärung zur Grundsteuer abgeben und dafür eine Reihe von Daten übermitteln. Die Feststellungserklärung muss in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgegeben werden.

Eine Fristverlängerung stand wegen der schleppenden Abgabe der Erklärungen schon seit längerem im Raum. Bis Mitte September hatten nach Auskunft der zuständigen Behörden lediglich 13 Prozent in Berlin und in Brandenburg sogar nur 10 Prozent die Erklärungen zur Grundsteuer abgegeben.

Lindner schlug für die Fristverlängerung einen "überschaubaren Zeitraum" von "nicht vielen Monaten" vor. Der Steuerzahlerbund und der Eigentümerverband Haus & Grund forderten eine Verlängerung bis Ende Februar oder gar Ende April 2023. Entscheiden müssen darüber laut Bundesfinanzministerium die Bundesländer.

Sendung: rbb24 Inforadio, 05.10.2022, 14 Uhr

25 Kommentare

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  1. 25.

    Nun verbeißen Sie sich mal nicht an der Terrasse. Es geht darum: Eigenes versteuerte Geld setzt man ein und verkauft eine Immobilie nicht. Der Nachbar macht das Gleiche und verkauft. Sie sprechen davon, dass nicht geflossenes Geld als Chance für Steuern herhalten soll? Chancen versteuern ist schon krass. Zumal eigenes versteuertes Geld den Verkaufswert steigert. Und schon sind wir wieder bei der „Terrasse“. Verrückt oder? Was für eine Aufgabe für Anwälte....

  2. 24.

    Wenn Sie eine Terasse auf ihrem Grundstück bauen, hat das gar keinen Einfluss auf den Bodenrichtwert. Bodenrichtwerte sind nämlich mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre – steht in § 196 Baugesetzbuch.
    Und wenn Ihr Nachbar, der grade 2 Millionen im Lotto gewonnen hat, nun eine Million davon inflationssicher in eine Villa auf seinem vor Jahren geerbten Grundstück anlegt, beeinflusst das den BRW ebenfalls nciht. Falls der Nachbar das Grundstück aber erst letztes Jahr für 9558 €/m² gekauft hat, möglicherweise schon. Dann haben Sie nämlich eventuell auch die Chance, Ihr Grundstück für knapp 10.000 €/m² zu verkaufen. Wenn aber kürzlich das Grundstück Ihres anderen Nachbarn, das auf der anderen Straßenseite und noch zwei weitere in der Gegend für grademal 95,58 €/m² den Eigentümer gewechselt haben, wird der Gutachterausschuß ihren Lotto-Gewinn-Nachbarn als Ausreißer erkennen und das bei der Festlegung des BRWs entsprechend würdigen.

  3. 23.

    Ich versteh es nicht. Seit 01.01.22 ist bekannt, dass man diese Angaben als Eigentümer einreichen muss. Dass man es innerhalb von 10 Monaten! NICHT schafft, dies zu tun, finde ich unglaublich. Auch wenn es eine Verlängerung der Frist gibt, werden es trotzdem Tausende von Eigentümer*innen nicht schaffen, das hinzukriegen. Warum ist das so in unserer "ach so mündigen" Gesellschaft??? Alle in meinem Freundes-, Familien- und Kolleginnenkreis haben das rechtzeitig hingekriegt, egal ob online oder per Formular, egal, ob alt, mittelalt oder jung...
    Also besteuert die, die nichts einreichen, hoch. Spätestens dann kriegen es auch die Schlafmützen hin.

  4. 22.

    Darauf wird es wohl hinaus laufen. Wenn sie ihr Grundstück in einer tollen wohnlage haben sich aber die obere Klasse dort ansiedeln und unter sich sein möchte, werden sie einfach durch die Grunstücksteuer aussortiert. Das ist einfach die Ausweitung der zwei Klassen Gesellschaft. Zumal die Grünen von Eigenen Grund und Boden für normale Bürger nichts halten und besser in Schliessfächer verschwinden sollen damit nicht so viel Fläche verbraucht wird. Das ist mein Eindruck...

  5. 21.

    Vermutlich wird der Bürgerärger noch richtiglosgehen. Nicht nur, dass man fehlerhafte Datenerfassung fehlerhaft verlagert hat, um dann anschließend höhere Steuern zu verlangen, nein, weil die Ermittlung des Bodenrichtwertes denjenigen "auf die Füße fallen wird", die diesen erstellen. Die Entstehung ist derart falsch, dass ganze Anwaltskanzleien, eine Generation lang, genug Arbeit damit haben wird... (Warum erhöht sich mein Bodenrichtwert, wenn mein Nachbar eine Millionenvilla baut? Oder warum steigt der BR wenn ich mir eine Terrasse vom versteuertem Geld anfertige?)

  6. 19.

    Nein hat es nicht. Veränderungen der Wohn-/Nutzfläche und der Nutzungsart sind der Bewertungsstelle im Finanzamt in der Regel unbekannt. Es gibt nun mal Mitwirkungspflichten im Steuerrecht und mit etwas gutem Willen ist die Grundsteuererklärung kein großes Problem.

  7. 18.

    Mich erstaunt einmal mehr, dass ein Minister des Bundes zu solchen Äußerungen kommt. War er wieder mit Partei Freunden zum Abendessen gemeinsam geladen.
    Ich glaube Ihm seine Begründung nicht.
    Und Bayern wollte eine Öffnung 's Klausel.
    Das Gesetz sieht bereits jetzt vor, dass eine Erklärung später eingehen kann. Die Regelung in dem einem Gesetz, hier die AO, ist für die Grundsteuer Erklärung 2022 ausgesetzt. Siehe auch die Drucksachen im Bundestag.
    M. E. Sollte die Frist beim 31. Oktober 2022 bleiben. Und das Finanzamt im November eine entsprechende Erinnerung bzw. Aufforderung automatisch generieren lassen.
    Jeder Eigentümer kennt jemanden, der die Erklärung für diesen anfertigt. Sei es die Kinder, Enkelkinder oder wie in einem Kommentar geschrieben gleich die ganze Nachbarschaft.

  8. 17.

    Habe allein für das Baujahr meines Wohnhauses, das früher ein Studentenwohnheim war, 3 verschiedene Angaben zum Baujahr erhalten. Definitiv falsch ist das Jahr, das die Hausverwaltung mitgeteilt hat. Nirgends steht es. Ist das dann eine Falschaussage? Und richtig, wir Bürger übernehmen die Aufgabe der Finanzämter, dafür zahlen wir dann auch mehr….

  9. 16.

    Hier betreibt der Staat mal wieder Problemverlagerung.
    Das BVG hat dem Staat einen Arbeitsauftrag mit Frist gesetzt. Unsere Verwaltung hat Jahre gebraucht um ein Formular in Elster einzurichten und da sie weiß, daß die Behörden Jahre brauchen um die Sachen zu bearbeiten, haben sie den Bürgern eine geringe Zeitspanne zugebilligt- Danke! SUPER GEMACHT!
    Ganz davon abgesehen, dass ich zu meinen Fragen in der Hilfe/den Hinweisen keine wirkliche Antworten gefunden habe.

  10. 15.

    Der Berliner Finanzsenator hält die Fristverlängerung für überflüssig, es wurde sehr oft über die Probleme berichtet. Nun ja, er muss es ja wissen, als studierter Finanzexperte. Ach nee, sorry ist er ja garnicht, er hat ja nur das Parteibuch. Na dann herzlich willkommen im Klub, der Bundeswirtschaftsminister bemüht sich auch jeden Tag.

  11. 14.

    Die Abgabe per Elster für alles was nicht Wohngrundstück ist, ist eine Zumutung.
    Grünland z.b: ich finde nicht das passende Formular.

    Jetzt muss ich mir teuren Beistand holen, um das zu erledigen.

  12. 13.

    "Und dreist wenn unvollständig, gilt sie als abgegeben, was die Frist angeht.... "
    ... und dann wird auf Basis der Altdaten geschätzt. Da Grundstücke ja von alleine kein Speck ansetzen und sich nur der Bodenrichtwert änderte, wäre das durchaus - aber lassen wir das ;-).

  13. 12.

    " Wesener sieht keine Notwendigkeit "

    wenn da mal nicht ein kleiner black out die elektronische Abgabe verhindert.... und der Finanzminister sollte mal in TV erklären, wieso die Bürger verpflichtet wurden, die Aufaben der Finanzämter zu übernehmen

  14. 11.

    " Meine Frau (70) hat die Erklärung am zweiten Tag nachdem Elster verfügbar war abgeschickt. "

    Respekt, ehrlicher Applaus für Ihre Frau

  15. 10.

    " Hier hat man die Arbeit der Finanzämter auf den Bürger übertragen. "

    so sehe ich das auch

    @Buggy Belzig Mittwoch, 05.10.2022 | 14:29 Uhr
    Ich verstehe nicht wieso man das überhaupt ausfüllen muss- das Finanzamt hat doch alle Daten da !!
    eben,unverständlich

  16. 9.

    Meine Frau (70) hat die Erklärung am zweiten Tag nachdem Elster verfügbar war abgeschickt.
    Danach noch für ein paar Nachbarn erledigt.
    Allerdings zeigt es auch wie weit wir mit der von Merkel angekündigten Digitaloffensive vor 20 Jahren gekommen sind. Einfach nur blamabel, denn dem Ämtern liegen alle Daten vor.
    Aber was solls, Merkel hat noch viel mehr versaut,siehe Klimawandel, Strompreise und Erneuerbare Ausbau.

  17. 8.

    Nun ja, hier haben wir wieder das übliche Spiel - die Steuerberater haben wieder ewig auf die Software finanzverwaltungsseitig warten müssen. Dann wird es halt auch knapp mit der Abgabefrist. Und nein, die müssen dann nicht alternativ Elster nutzen.

  18. 7.

    Ja ich kam mir auch veralbert vor.
    Alles was ich eingeben habe, hab ich mir von den vorgeschlagenen Internetseiten des Landes bzw. dem Anschreiben des Finanzamts besorgt.
    Einzig der Anteil am Eigentum der Eigentümergemeinschaft wäre etwas was ich nur irgendwo auf Papier gefunden hab. Nehme aber an, dass die Stadt auch bisher diesen irgendwie in der Berechnung berücksichtigt hat. Zumindest stehen die gleichen Daten auf den alten Bescheiden.

  19. 6.

    Der Finanzminister sollte sich lieber mal mit einem Durchschnittsbürger vor den PC setzen und die ELSTER Software bedienen. Da hilft auch keine längere Frist. Er wird scheitern. Warum ist Deutschland so reformkraftlos.

  20. 5.

    Bei dem Finanzamt in Calau hat man die Formulare ohne Probleme bekommen. Wenn man mal 3-4 Abende investiert bekommt man es eigentlich hin. Nicht gerade günstig ist es wenn man erst 2 Wochen vor Abgabetermin anfängt.

  21. 4.

    "Auf Verlangen"
    Nicht nur so. Auf den Veranstaltungen die die Finanzverwaltungen gemacht haben, kamen die gleich Kartonweise mit Formularen für privat und Gewerbe fein säuberlich getrennt.

    Das es dadurch nicht einfacher wird, ist auch richtig. Aber: Es kann eine unplausible Erklärung abgegeben werden ;)
    Zumindest in den Veranstaltungen die ich mithören konnte, hieß es zudem, das bei der Übernahme der Daten durch den Mitarbeitenden vorOrt ggfls. die Unschärfen abgearbeitet werden.
    Und dreist wenn unvollständig, gilt sie als abgegeben, was die Frist angeht....

  22. 3.

    Viele Menschen besitzen keinen PC und kennen sich mit der Technik auch nicht aus. Oft sind ältere Menschen betroffen, die keinen Steuerberater bezahlen können. Hier hat man die Arbeit der Finanzämter auf den Bürger übertragen.

  23. 2.

    Ich verstehe nicht wieso man das überhaupt ausfüllen muss- das Finanzamt hat doch alle Daten da !!
    Ein Knopfdruck genügt !!! Wir sind doch alle schon durchsichtig!!!

  24. 1.

    "Die Feststellungserklärung muss in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgegeben werden."
    Das ist so nicht ganz richtig. Auf Verlangen rücken Finanzämter auch die herkömmlichen Papierformulare raus. Unkomplizierter wird es dadurch aber nicht. Berlin und Brandenburg könnten sich aber durchaus hier ein Beispiel an NRW nehmen. Auf den Seiten der dortigen Finanzverwaltung gibt es einen "Erklärbär":
    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-abgabe-der-feststellungserklaerung-mit-elster

    Hexenwerk ist Elster nicht, aber die Hilfe im Programm selbst ist einfach grottenschlecht.

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