Bordkameras in neuen Autos - Mit anderen Augen

Do 10.11.22 | 06:05 Uhr | Von Sebastian Schneider, Mitarbeit: Helena Daehler
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Symbolbild: Das Logo von Tesla an einem Model 3 von Tesla. (Quelle: dpa/Wolfram Steinberg)
Audio: rbb24 Inforadio | 08.11.2022 | Helena Daehler | Bild: dpa/dpa/Wolfram Steinberg

Ein Mann wird in Berlin mit einem Messer verletzt - und ein zufällig am Tatort vorbeifahrender Tesla hat die Attacke mit seinen Bordkameras gefilmt. Die Polizei nutzt die Aufnahmen. Was erfassen solche Fahrzeuge - und ist dieses Filmen erlaubt? Von Sebastian Schneider

Am Morgen des 31. Oktober wird eine Fahrradfahrerin auf der Bundesallee von einem Lkw-Fahrer überrollt. Die Frau stirbt später im Krankenhaus an ihren Verletzungen. Als der Lkw-Fahrer kurz nach dem Unfall in Wilmersdorf neben seinem Betonmischer steht, greift ihn plötzlich ein Fremder mit einem Messer an und sticht zu. Der 64-Jährige wird verletzt in ein Krankenhaus eingeliefert.

Während der Tat fährt zufällig ein Tesla am Tatort vorbei, an Bord: Acht winzige, hochauflösende Kameras, die den Bereich rund um das Fahrzeug abdecken können. Sie sind kaum zu erkennen, aber in der Lage, Details in bis zu 250 Meter Entfernung deutlich zu machen. Sie zeichnen alles auf. Der mutmaßliche Täter flieht nach dem Angriff, wird aber wenige Tage später festgenommen. Die Berliner Ermittler haben auch das Material aus dem Tesla genutzt, wie Polizeiquellen dem rbb bestätigen. Zuerst hatte die "B.Z." darüber berichtet.

Mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss können Polizeibeamte sich in die europäischen Tesla-Server in den Niederlanden einloggen und den internen Speicher des Autos auslesen. Darauf weist Tesla auch in seinem Nutzerhandbuch hin [tesla.com]. Auf welchem Wege Polizei und Staatsanwaltschaft zu den Aufnahmen des Tatorts in Berlin gekommen sind, ist nicht öffentlich bekannt. Der Fall ist nur der jüngste vieler ähnlicher, in denen Ermittlungsbehörden zu solchem Material gegriffen haben. Und sie zeigen ein Dilemma: Genutzt werden dürfen die Aufnahmen aus solchen Autos von der Polizei durchaus - aber sie zu erheben ist in den meisten Fällen trotzdem verboten. Es gibt mehrere Beispiele dafür.

Ohne Wissen des Fahrers übertragen

Der gewaltsame Tod von zwei Polizisten bei Beeskow kann 2017 nur durch Kameraaufnahmen eines unbeteiligten Autos aufgeklärt werden, diesmal kein Tesla. Die Kamera filmt, wie der flüchtende Täter die Polizeibeamten gezielt überfährt, als diese gerade eine Sperre aufbauen wollen. Der Mörder wird zu lebenslanger Haft verurteilt.

Im Juni 2019 fährt ein Tesla in Tempelhof in eine Kreuzung, als ein Motorradfahrer plötzlich von rechts gegen ihn kracht. Der Motorradfahrer überschlägt sich und wird schwer verletzt. Zunächst sieht es aus, als hätte der Tesla-Fahrer dem Verletzten die Vorfahrt genommen. Als die Staatsanwaltschaft das Unternehmen fragt, ob es Daten zum Unfallgeschehen hat, liefert Tesla. Ohne das Wissen des Fahrers wurden die Aufnahmen an die Server des Herstellers übertragen. Sie entlasten den Mann: Der Motorradfahrer fuhr viel zu schnell.

Im Januar 2020 rast ein Mann in einem Tesla die Prenzlauer Allee entlang, prallt beim Abbiegen gegen eine Ampel und begeht Fahrerflucht. Das zerstörte Auto lässt er zurück. Eine der Bordkameras hat alles aufgezeichnet, unter anderem den Fahrer beim Einsteigen - den Täter überführt die Technik seines eigenen Autos.

Dutzende solcher Fälle weltweit sind in den vergangenen zwei Jahren bekannt geworden, besonders in den USA: Eine Schießerei in Maryland [nbcwashington.com], ein bewaffneter Angriff auf einem Highway in Houston - immer lieferte ein Tesla die Bilder, die zu entscheidenden Beweisen wurden [abc13.com].

Der Kölner Anwalt Dr. Matthias Lachenmann, Experte für IT-Recht und Datenschutz.(Quelle:Presse)
"Anlassloses Filmen ist definitiv nicht zulässig": Der Rechtsanwalt Matthias Lachenmann. | Bild: Presse

Dauerfilmen ist verboten

Aber unter welchen Umständen sind solche Videos in Deutschland erlaubt? Anlassbezogen dürfen Kameras in Autos, meist sogenannte Dashcams, durchaus eingesetzt werden. Heißt: Man schaltet die Kamera kurz vor dem Moment ein, in dem es zum Beispiel kracht. Im Alltag schwer umzusetzen. Deshalb haben moderne Dashcams für etwa 60 bis 300 Euro Bewegungs- oder Geräuschsensoren. Sie schalten sich zum Beispiel ein, wenn man scharf bremst oder die Hupe drückt. Die Aufzeichnung darf ansonsten ohne konkreten Anlass höchstens eine Minute lang sein, dann muss sie wieder überschrieben werden. Nur durch ein besonderes Ereignis wie etwa einen Unfall werden Aufnahmen gesichert.

"Es ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn man generell den Verkehr komplett mitfilmt, das hat der Bundesgerichtshof ganz klar entschieden. Wenn man die ganze Zeit die Kamera laufen hat, ist es egal, ob das eine einzelne Dashcam ist, die man sich vorne ins Auto hängt, oder wie beim Tesla verschiedene Kameras", sagt Matthias Lachenmann, Anwalt und Experte für Datenschutz, rbb|24. Auch dann, wenn man prophylaktisch filme, um sich abzusichern, falls ein Unfall passiere.

Die Aufnahmen dürfen außerdem nur in Fahrtrichtung und auf möglichst kurzer Distanz passieren, weiter entfernte Kennzeichen oder Menschen dürfen nicht erkennbar sein. Und: Nur der Fahrer oder die Fahrerin und die Sicherheitsbehörden dürfen Zugang zu dem gespeicherten Material haben. Werden Unbeteiligte heimlich aufgezeichnet, kann der Halter Ärger bekommen. Denn der hat eigentlich eine Informationspflicht gegenüber den Gefilmten - auch, wenn er das nur privat tut.

Filmen ohne Anlass kann zu Bußgeld führen

Wer ohne Anlass mit einer sogenannten "Dashcam" oder gleich mehreren Kameras im Auto den Verkehr oder andere Teile seiner Umgebung filmt, verstößt erstmal gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit 2018 in der gesamten EU gilt. Das zähle als Ordnungswidrigkeit und könne zu Bußgeld von mehreren Hundert Euro führen, sagt der Sprecher der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Auf der anderen Seite nehmen Polizei und Staatsanwaltschaft solches Videomaterial gerne für Ermittlungen. Dieses Material darf auch vor Gericht verwendet werden, wenn die Tat schwer genug wiegt, hat der Bundesgerichtshof geurteilt [juris.bundesgerichthof.de]. Was auf den Messerangriff in Wilmersdorf Ende Oktober zutrifft. Zugleich könnte der Halter des Fahrzeugs aber für das Aufzeichnen angezeigt werden.

"Es gab schon mehrere Fälle in Deutschland, in denen Gerichte gesagt haben: Ja, der Fahrer hat das Video mit seiner Dashcam rechtswidrig aufgenommen, aber wir verwenden es trotzdem als Beweis", sagt der Anwalt Lachenmann. Auch für den Fahrer kann es Abwägungssache sein: Das potentielle Bußgeld kann weniger schwer wiegen, als die Folgen eines Unfalls, den man nicht verschuldet hat - aber das vielleicht nicht beweisen kann. Ob man hinterher Ärger kriegt, hängt von der jeweiligen Datenschutzbehörde oder Staatsanwaltschaft ab.

Der Geist in der Maschine

Seit 2018 müssen Neuwagen in der EU mit einer SIM-Karte ausgerüstet sein, vor allem, damit sie sich bei Unfällen schnell orten lassen. Moderne Autos erfassen aber schon weit mehr als nur den Standort, zum Beispiel exakte Daten zum Fahrverhalten, ähnlich einer Black Box bei Flugzeugen - diese Daten nutzen Ermittlungsbehörden und Versicherer, um Unfälle aufzuklären. Und sie sind mit dem Internet verbunden, was für die Hersteller interessant ist. So können sie, und das tut längst nicht nur Tesla, möglichst viel über das Nutzungsverhalten ihrer Kundinnen und Kunden erfahren.

Dazu gehören auch Videos, die die Bordkameras aufzeichnen. Ständig vermisst ein Hochleistungsrechner die Umgebung, er kann rund um den Wagen Fahrspuren, Autos und Hindernisse erkennen. Der Tesla verarbeitet die Daten nicht nur, er speichert die Bilder auch.

Der Datenschutzexperte Prof. Thilo Weichert, langjähriger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und Angehöriger der ehrenamtlichen Initiative "Netzwerk Datenschutzexpertise".(Quelle: privat)
"Eigentlich dürfte das Modell nicht in Deutschland fahren": Der Datenschutzexperte Thilo Weichert | Bild: privat

Rechtsgutachten: Mutmaßliche Datenschutz-Lücken auf fast 40 Seiten

In den Einstellungen zum Beispiel ist vermerkt, dass diese Daten nicht an Tesla gesendet werden. Was aber wirklich mit dem gesammelten Material passiert, ist nicht komplett transparent. "Einerseits behauptet Tesla, dass die Daten nur lokal gespeichert würden, also auf dem USB-Stick, der im Auto steckt. Andererseits finden sich in der Bedienungsanleitung doch wieder Hinweise darauf, dass es zu bestimmten Zwecken möglich sein kann, dass Videoaufnahmen zu Tesla in die USA gehen", sagt Matthias Lachenmann.

Der Datenschutzexperte Thilo Weichert geht noch weiter, was Videos betrifft, die ein parkender Tesla von seiner Umgebung macht. "Es ist bekannt, dass die Bilder nicht nur im Auto bleiben, sondern auch an den Hersteller übermittelt werden", sagt der Professor, der Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein war und ein Rechtsgutachten zu Datenverarbeitung und Datenschutz in Tesla-Fahrzeugen geschrieben hat. Auf fast 40 Seiten listet er auf, welche Lücken die Autos aus seiner Sicht beim geltenden EU-Datenschutz haben [netzwerk-datenschutzexpertise.de].

tesla fahrzeuge
"Zu bestimmten Zwecken kann es möglich sein, dass Daten in die USA gehen": Neue Teslas beim Verladen auf Transporter. | Bild: dpa/Dylan Stewart

Beschwerden bei der Datenschutzbeauftragten

Beim Büro der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit registrierten sie inzwischen häufiger Beschwerden von Bürgern, die ungewollt von Teslas gefilmt wurden, sagt deren Sprecher Simon Rebiger. "Die schildern beispielsweise, wie sie auf dem Bürgersteig liefen und plötzlich ein Tesla neben ihnen ein Tonsignal abgab und das Licht anging. Wir ermitteln dann den Halter dieses Fahrzeugs und weisen darauf hin, dass so eine Nutzung des 'Wächter-Modus' im öffentlichen Raum datenschutzrechtlich unzulässig ist - weil sie anlasslose Überwachung bedeutet", sagt Rebiger rbb|24.

Auf dem Privatgrundstück sei das erlaubt, solange man sicherstelle, dass man nur sich oder seine Familienmitglieder filme. Im öffentlichen Raum potentiell jeden aufzuzeichnen, der sich dem Fahrzeug nähere, sei verboten. Das Problem: Anders als in einer Parkgarage, vor einer Clubtür oder in einem Krankenhaus weist kein Aufkleber, kein Schild darauf hin, dass man hier potentiell gefilmt wird. Für Verkehrszwecke sind solche High-Tech-Kameras erlaubt, beispielsweise als Einparkhilfe und als Abbiegeassistenten. Kann man sie aber je nach Belieben ein- und ausschalten und die Aufzeichnungen ansehen, gibt es ein Problem.

Der Innenraum eines Tesla Model 3 im sogenannten Wächter-Modus, der die Umgebung überwacht, Michendorf (Brandenburg), 07.11.2022 (Quelle: rbb / Daehler).
So siehts aus, wenn sich bei einem parkenden Tesla der "Wächter-Modus" aktiviert: Exemplar in Michendorf. | Bild: rbb / Daehler

Bußgeld in drei- bis vierstelliger Höhe - wenn der Verstoß verfolgt wird

Wer mehrmals wegen solcher Verstöße gemeldet werde, riskiere ein drei- bis vierstelliges Bußgeld, je nach Schwere des Verstoßes, sagt Simon Rebiger. Er räumt aber auch ein: "Wir können nicht bei jedem einzelnen Auto vorbeifahren und kontrollieren." Der Berliner Rechtsanwalt und Spezialist für IT-Recht, Niko Härting, bestätigt das im Gespräch mit rbb|24. Seit der Einführung der DSGVO 2018 seien die Datenschutzbehörden mit der schieren Menge ihrer Aufgaben überfordert.

"Die kriegen zwar mehr Personal, aber es reicht trotzdem hinten und vorne nicht, um das alles abzuarbeiten. Und dann greifen Sie sich im Zweifel lieber den, der sich über die Videokamera seines Nachbarn beschwert. Das ist leichter, als sich jetzt so eine große Kiste wie bei Tesla ans Bein zu binden, wo vielleicht noch Politisches dahinter steht", sagt er. Solche Fälle aber dürften mit der technischen Entwicklung der Fahrzeuge zunehmen.

Bilder werden live aufs Handy übertragen

Ein Problem ist aus Sicht von Datenschützern besonders der sogenannte Wächter-Modus, auf Englisch "Sentry Mode". In Israel und einigen Regionen Chinas ist er inzwischen verboten [forbes.com].

Gedacht ist er als Diebstahlschutz. Damit zeichnet das Auto präzise Videos von seiner Umgebung auf, wenn es eine auffällige Bewegung feststellt oder berührt wird. Heißt: Sobald sich überhaupt jemand nähert. Wer mit seinem Hund Gassi geht, wer unachtsam auf seinem Handy tippt und aus Versehen einen parkenden Tesla berührt, kann den Geist in der Maschine wecken. Wechselt der Tesla in diesen Alarm-Zustand, werden die Besitzer per App gewarnt.

Der Tesla-Besitzer Steffen erklärt das, während er hinter dem Lenkrad seines grauen Wagens in Michendorf sitzt. "Du kannst entweder den USB-Stick rausnehmen und Dir alles auf dem PC anschauen, oder die Möglichkeit auf deinem Handy die Live-Kameras anzusehen. Wenn also was passiert ist und die Fahrzeugmeldung kam, kannst Du direkt gucken, was ist denn jetzt bei meinem Auto los", sagt Steffen dem rbb. Auf dem großen Touch-Screen in der Mitte kann er einstellen, welche Kamera wann aufzeichnet. Tesla sagt, es liege am Fahrer, ob er das Risiko eingehen will, gegen geltende Datenschutzbestimmungen zu verstoßen.

Das Display eines Tesla Model 3 mit der Anzeige des sogenannten Wächter-Modus am 07.11.2022 in Michendorf (Brandenburg) (Quelle: rbb / Daehler).
"Beachten Sie, dass Sie allein verantwortlich sind": So informiert Tesla im Cockpit über den "Wächter-Modus". | Bild: rbb / Daehler

Vorübergehend keine Teslas auf Polizeigelände

Auch hier gibt es Beispiele dafür, wie Aufnahmen von den Ermittlungsbehörden genutzt wurden. In Freiburg hatte die Kamera eines parkenden Tesla vergangenen Juli gefilmt, wie ein Mann das Auto zerkratzte [swr.de]. Die Staatsanwaltschaft nutzte das Material - aber auch der Halter. Er veröffentlichte die Aufnahmen auf Facebook, um den Täter zu finden, nahm sie aber kurz darauf wieder heraus. Den Täter erwischte die Staatsanwaltschaft bisher nicht, sein Bild aber hat die Polizei nun in ihrer Datenbank gespeichert.

Im Juni 2022 informierte der Sicherheitschef des Berliner Polizeipräsidiums und Landeskriminalamts in einem Rundschreiben an Mitarbeiter, dass Tesla-Fahrzeuge wegen der eingebauten Videokameras nur eingeschränkt auf Liegenschaften der Berliner Polizei gelangen dürften. Sie gefährdeten Mitarbeitende, Dritte, die Liegenschaften selbst und den Datenschutz.

Durch Recherchen des ARD-Magazins Kontraste war die Berliner Polizei darauf aufmerksam gemacht worden, dass "sämtliche Fahrzeugmodelle des Herstellers Tesla permanent ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfeldes anfertigen und diese Aufnahmen ausleiten", hieß es in dem Rundschreiben. Man überlegte daraufhin unter anderem, Decken über Teslas zu werfen, die auf Polizeiparkplätzen stehen, sagte damals ein Beamter dem rbb.

Klage beim Landgericht Berlin

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Tesla vergangenen Juli beim Landgericht Berlin verklagt. Begründung: Das Unternehmen warb auf seiner Internetseite für die Funktion des Wächter-Modus, obwohl die Nutzung dieser Funktion nach Ansicht des vzbv im öffentlichen Raum nicht rechtskonform eingesetzt werden kann. "Das ist irreführend, da die Werbung den Eindruck erweckt, die Funktion könne ohne Weiteres verwendet werden", sagt die zuständige vzbv-Referentin Rosemarie Rodden rbb|24 über das laufende Verfahren.

Das war nicht alles. Tesla musste nach einer vzbv-Abmahnung 2021 drei Klauseln seiner Datenschutzerklärung für Kunden ändern. Nach Ansicht des vzbv wurde nicht klar, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage das Unternehmen auf persönliche Kundendaten zugreifen konnte: etwa Telefonkontakte, der Navigationsverlauf, aber auch der aktuelle Standort des Autos.

Ich bin überzeugt, dass das in Zukunft mehr wird. Und ich glaube, dass wir da ganz genau hinschauen müssen.

Rosemarie Rodden, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Mutmaßlich auch andere Hersteller betroffen

Andere Hersteller wie BMW oder VW ziehen nach, bei Tesla wird es nicht bleiben, zeigen sich Datenschutzexperten in Gesprächen mit rbb|24 einig. Das autonome Fahren rückt näher, moderne Autos können und werden Unmengen an Daten erfassen - ihre Umgebung nonstop zu filmen ist schon heute technisch gesehen kein Problem mehr.

Technik, die bei der Strafverfolgung hilfreich ist, kann zugleich missbraucht werden. Gerichte können abwägen, ob sie die Videos zulassen - Halter und Personen aus der Umgebung eines Tesla aber haben letztlich keine volle Kontrolle darüber, wieviel das Auto aufzeichnet und was aus dem Material wird.

"Mit solchen Kameras ist Mustererkennung kein Problem mehr. Dann wäre es theoretisch möglich, alle Autos, die vor und hinter einem gefahren sind, mit ihrem KFZ-Kennzeichen zu erfassen und diese Daten auszuwerten, oder per Video erfasste Gesichter irgendwelchen Personen zuzuordnen. Das ist absolut nicht in Ordnung", sagt Thilo Weichert. "Ich bin überzeugt, dass das in Zukunft mehr wird. Und ich glaube, dass wir da ganz genau hinschauen müssen", sagt Rosemarie Rodden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor kurzem auch bei anderen Automarken geprüft, welche Video-Funktionen diese in ihren Neufahrzeugen haben und wie sie damit werben. Nach Informationen von rbb|24, die der Verband auf Nachfrage nicht kommentiert, werden weitere Verfahren vorbereitet.

Beitrag von Sebastian Schneider, Mitarbeit: Helena Daehler

54 Kommentare

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  1. 54.

    Mit anderen Augen haben besonders die Grünen die zukünftige Fahrzeugmotirisierung ( PKW ) gesehen. Man schwafelte vom 3L-Auto und verglich den Kraftstoffbedarf des A 380 bei maximal möglicher Passagierauslastung mit diesen Zielen. Offensichtlich nur jahrelanges Politikgeschwafel. Die Realität kann man niemals wegleugnen. Ein echtes 3-L-Auto wäre noch heute den derzeit produzierten E-PKW ökologisch überlegen. Aber wir Bürger haben ja eine Art "Denkverbot" und unsere Medien sind heilig und unantastbar. Wie wird es wohl weiter gehen ? Gibt es noch Meinungsfreiheit ?

  2. 52.

    Letztlich: wird hier gerade mal wieder gejammert?
    Nur durch die Kameras wurde der Messerstecher, der den LKW Fahrer schwer verletzte gefasst und hoffentlich auch gebührend bestraft.
    Man sieht also, dass die 'Moderne' seine guten Seiten hat.

  3. 51.

    Stimmt. Man sollte allerdings bei Neuwagen, LKWs und Bussen Kameras zur Pflicht machen. Ab Besten auch groß darauf hinweisen, damit Verkehrschaoten und nicht nur diese ihr Verhalten grundlegend mal hinterfragen. Die Entwicklung des fehlenden "Miteinander" macht den Verkehr manchmal unnötig gefährlich und stresst alle Verkehrsteilnehmer unnötig.

  4. 50.

    In welchem Land gibt es "ferngesteuerte Limiter"? Wer bietet die an? Gerade die Deutschen sind übrigens führend bei der Schildererkennung und der automatischen Übernahme in den Tempomaten.

  5. 49.

    Haben Sie die Beispiele im Artikel überhaupt verstanden? Es geht um.a. bei Ihrem Beispiel darum, dass dann nicht der Autofahrer auch noch die Schuld bekommt, wenn Sie an einer unübersichtlichen Stelle bei Rot über die Strasse gehen und angefahren werden. Jeder kann dann für seine eigenen Entscheidungen auch verantwortlich sein. Wenn jeder Verursacher seinen Müll selbst mitnimmt, muss Niemand dahinter aufräumen. "Hinterlasse Orte so, wie Du sie selbst vorfinden möchtest", dann haben alle ein besseres Miteinander.

  6. 48.

    Die DSGVO gehört überarbeitet, Fehler korrigiert. Der Datenschutz wird über das Wohl der Menschen gestellt, indem z.B. Videoaufnahmen bei Fahrzeugen nicht dauerhaft erfolgen dürfen. Und es gibt auch andere Bereiche wo es der Datenschutz in Deutschland und Europa übertreibt. U.a. im Verkehr ist es sinnvoll alle Quellen zu nutzen wie z.B. Dashcams oder auch die Überwachung parkenden Fahrzeuge wie bei Tesla, um hier optimalen Schutz der Allgemeinheit zu bieten. Ein positiver Nebeneffekt wäre es, wenn es sich auch auf das eigene, rücksichtsvollere Verhalten im Verkehr und im Alltag dann auswirken würde. Also ändert die DSGVO.

  7. 47.

    Big Brother? Wie in China? Na, ich hoffe, Sie gehen zB nie über eine rote Ampel, heben schön den Dreck auf der Straße auf, wenn Sie welchen sehen usw.

  8. 46.

    Das ginge nur der Deutsche hat was dagegen. Ebenso ferngesteuerte Limiter an Fahrzeugen wären möglich. Die Deutschen lehnen das ab.

  9. 45.

    Es wäre super, wenn man die Videoaufzeichnung dauerhaft automatisiert laufen lassen könne, um sein eigenes Fahrzeug und die unmittelbare Umgebung zu schützen. Es könnte ja wie bei einer Dashcam oder im Bahnhof sein, dass diese nur eine maximale Zeit gespeichert werden dürfen. Aber hier wird der Datenschutz eindeutig übertrieben. Wenn es die Technik hergibt sollte man alle Möglichkeiten nutzen, um das Zusammenleben sicherer zu machen.

  10. 44.

    Kleiner aber feiner Unterschied.
    Wer Google, Alexa o.ä nutzt, gibt mehr oder weniger bewusst seine eigenen Daten preis.
    Wer mit so einem Kamerawagen mit Onlinespeicherfunktion durch die Gegend fährt, gibt ungefragt und oft auch unbewusst Daten von anderen preis.

  11. 43.

    Deshalb hat ja Mercedes für einige Modelle zu Zulassung für teilautonomes Fahren auf Level 3, Tesla aber nur Level2-Assistenzsysteme, die bei Test in Euro oft her mäßig abschneiden.

  12. 42.

    Bordcamera habe ich auch, filme ich die Radverstöße zur eigenen Sicherheit. Anschließend auf den YT-Channel damit.

  13. 41.
    Antwort auf [Mike] vom 10.11.2022 um 13:45

    Ja und diesmal nicht staatlich Verordnet, sondern freiwillig für den Käufer eines solchen Autos und unfreiwillig für die Passaten. Das ist der Unterschied zum einem Überwachungsstaat wie China. Dort MUSS man wahrscheinlich solch ein Auto haben.

  14. 40.

    Wie jetzt ?! … Diesbezüglich ist die Büchse der Pandora ist schon geöffnet ?! … ScheiXe ! … Und wer schließt die jetzt bitte schnell wieder ? ... Hiiiilfe !

  15. 39.

    "Aber genau daran haben andere Fahrzeughersteller außer Tesla kein Interesse"
    Ich wiederspreche mal: Sie müssen an absichtlicher Fehlbedienung und anderen Blödsinn vorbei konstruieren: Das immer wiederkehrende "auf die Straße treten" ist schwerer zu bewältigen als Nebel....
    Man kann es lösen: Durch das Stehenbleiben.

    P.S. In Berlin versucht man gerade den "Blödsinn" smart in den Griff zu bekommen. In München ist man da schon weiter...

  16. 38.

    Mit der Idee, dass der Autofahrer seine Daten gegen Geld an Dritte verkauft, gehen Sie ja hier schon seit Ewigkeiten hier hausieren. Haben Sie mittlerweile dazu auch mal eine Marktanalyse gemacht? Derzeit ist es ja umgekehrt; Der Anbieter bekommt die Daten und bietet dem Kunden dafür eine Dienstleistung an. Das kann z.B: nur die Routenplanung unter Berücksichtigung der Verkehrslage inkl. Rückmeldung, wie schnell man gerade wo fährt sein. Bei PKW kommt z.B. auch noch Funktionen für den Autopiloten hinaus, die wie bei VW mit Hilfe von Schwarmdaten verbessert werden. Für die Zukunft ist angestrebt, dass die Autos alle vernetzt sind, um sich gegenseitig z.B. vor Gefahrenstellen zu warnen etc.

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