Solaranlagen - Was man über Balkonkraftwerke in Berlin jetzt wissen sollte

Mi 16.08.23 | 19:37 Uhr
  84
Symbolbild: Solarpanel an einem Balkon.(Quelle:imago images/R.Poorten)
Audio: rbb24 Inforadio | 16.08.2023 | Björn Dake | Bild: imago images/R.Poorten

Um Sonnenenergie zu speichern. reicht auch der eigene Balkon. Berlin fördert das und die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das "Solarpaket". Bevor Mieter aber eigenen Strom beziehen, sollten sie sich gut informieren.

Der Senat will künftig den Anteil von Solarstrom in Berlin deutlich erhöhen. Dafür können Mieterinnen und Mieter seit 10. Februar eine Förderung für Solarpanele beantragen. Die sogenannten "Balkonkraftwerke" werden mit bis zu 500 Euro bezuschusst. Insgesamt ist mit der Gesamtsumme von sieben Millionen Euro somit eine Förderung für bis zu 14.000 Berliner Haushalte möglich. Das Programm laufe "wie geschnitten Brot", sagte die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey im August.

Eine der Grundlagen für die auch bundesweit angestrebte Beschleunigung der Solarnutzung ist ein Gesetzespaket der Bundesregierung. Das Kabinett beschloss am Mittwoch mit seinem sogenannten Solarpaket [tagesschau.de], unter anderem den Ausbau von Solaranlagen auf Dächern und Gebäuden zu beschleunigen und dafür bürokratische Hürden deutlich abzubauen.

Insbesondere die Installation der "Balkonkraftwerke" soll dadurch erleichtert werden. Statt der bislang nötigen Anmeldung beim Netzbetreiber soll künftig eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ausreichen, wie das Verbraucherschutzministerium mitteilte.

Das Gesetzespaket sieht zudem vor, dass rückwärtsdrehende Stromzähler solange geduldet werden, bis Zweirichtungszähler eingebaut werden. Nutzer von Balkonkraftwerken würden somit für jede eingespeiste Kilowattstunde den üblichen Preis sparen.

Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren - diese Grenze soll laut Entwurf auf bis zu maximal 800 Watt angehoben werden.

Derzeit gelten aber noch die "alten" Regeln:

Wo beantrage ich die Förderung für die Solarpanele?

Beantragt werden kann der Zuschuss über die Internetseite der IBB Business Team GmbH [Förderung "Solarplus"], die sich im Auftrag des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB) um Förderprogramme kümmert.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Förderung in Berlin?

Wer eine Förderung bekommen möchte, muss seinen Erstwohnsitz in Berlin haben.

Zudem ist eine Erlaubnis von Vermieterin oder Vermieter notwendig.

Der Berliner Mieterverein befürchtet, dass viele Hauseigentümer oder Wohnungsunternehmen die Installation blockieren könnten. "Langes Gezerre um die Genehmigung ist vorprogrammiert", heißt es vom Mieterverein.

In welchem Fall wird der Antrag genehmigt?

Damit die Förderung genehmigt wird, darf bei der Antragstellung noch kein Solargerät bestellt worden sein. Wurde bereits eine Lieferung bestellt, ist das ein Ausschlusskriterium für die Förderung, heißt es von IBB Business Team GmbH.

Zudem fördert der Senat nur Anlagen, die durch Fachleute installiert werden. Solarmodule, die man einfach online oder im Baumarkt bestellen und an eine Schuko-Steckdose stecken kann, gehören nicht dazu.

Welche Geräte kommen für meinen Balkon in Frage?

Um sie platzsparend auf dem Balkon zu installieren, sind Panels in der Größe von 1,7 Meter mal 1 Meter empfehlenswert. Auf großen Balkonen können zwei Anlagen dieser Größe angebracht werden.

Außerdem sind einige technische Eckdaten erforderlich: In Berlin sind derzeit lediglich Mini-PV-Anlagen mit einem sogenannten Wieland-Stecker zugelassen und förderfähig. Wieland-Stecker sind Schutzkontaktstecker, die verpolungssicher sind. Damit verhindern sie, dass bei der Umwandlung von Gleichstrom aus der Anlage auf Wechselstrom Schäden entstehen.

Manche Balkone haben bereits Schutzkontaktsteckdosen. Deshalb ist die Frage nach den Voraussetzungen der Installation sehr individuell. Kostenvoranschläge und eine Beratung für den eigenen Balkon sind daher empfehlenswert.

Eine solche kostenfreie Konsultation bietet die Beratungsstelle "SolarZentrum Berlin" an.

Der Elektro-Installateur übernimmt den Aufbau. Was muss ich selbst noch beachten?

Ist die Förderung genehmigt, sollte der Mieter oder die Mieterin das Projekt beim Netzbetreiber registrieren, also bei der landeseigenen "Stromnetz Berlin" und der Bundesnetzagentur. Ein einfacher Online-Antrag genügt.

Zudem sollte man darauf achten, was für einen Stromzähler man hat. Ältere Modelle haben oft keine Rückwärtssperre. Damit kann man theoretisch den Zähler nach Einspeisung des Stroms rückwärts laufen lassen, was einer Art Betrug gleichkommt. Bei der Installation des Balkonkraftwerks würde in diesem Fall auch der Zähler ausgetauscht - kostenlos.

Überall herrscht Fachkräftemangel. Gibt es überhaupt genügend Elektro-Installateure, die die verpflichtende fachliche Installation meiner Solarmodule vornehmen können?

Für die Installation kommen einige Unternehmen in Berlin in Frage. Auf der Internetseite des landeseigenen Stromnetzbetreiber "Stromnetz Berlin" können Interessierte Elektro-Installateure nach Postleitzahl suchen. Allein für Berlin-Kreuzberg sind 35 Unternehmen für die Installation gelistet.

Ist mit Wartezeiten zu rechnen?

Insgesamt fördert der Senat Zuschüsse für ca. 14.000 Haushalte. Der Berliner Mieterverein rechnet mit einem "großen Run" auf die Förderung von je bis zu 500 Euro.

Auch bei den notwendigen Solarmodulen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Lieferengpässen. Der Ukraine-Krieg und die damit verbundene Energiekrise hat die Nachfrage nach Solarenergie stark wachsen lassen. Hinzu kommen hohe Transportkosten. Berliner Elektro-Unternehmen geben Wartezeiten von zwei bis vier Wochen an.

Welche Voraussetzungen muss mein Balkon erfüllen?

Für eine optimale Nutzung der Sonnenenergie ist ein Balkon zur Südseite empfehlenswert - ohne dass im Tagesverlauf Schatten auf die Anlage fällt. Nur dann lässt sich das Maximum von 600 Kilowattstunden an Strom erzeugen.

Wie viel meines Energiebedarfs kann ich durch ein Balkonkraftwerk abdecken?

Ein Ein-Personen-Haushalt verbraucht im Jahr durchschnittlich zwischen 1.300 und 1.800 Kilowattstunden Strom - je nach Gebäudetyp, Art der Warmwasserbereitung und Stromnutzung. Dementsprechend kann eine Anlage etwa ein Fünftel bis sogar fast die Hälfte des Strombedarfs für eine Person decken. Den restlichen Strom bekommt man über seinen herkömmlichen Anbieter.

Falls die Solaranlage mehr Strom produziert, als man selbst verbrauchen kann, wird der überschüssige Strom ins Netz des öffentlichen Versorgers umgeleitet. Eine Vergütung bekommt man dafür allerdings nicht.

Wie viel wird der Kauf einer Anlage samt Installation kosten?

Ein Balkonkraftwerk kostet zwischen 500 und 700 Euro, hinzu kommt die fachgerechte Montage. Je nach Aufwand auf dem Balkon (extra Bohrung für Schutzkontaktsteckdose, möglicher Stromzählerwechsel, ...) kommen noch 500 bis etwa 1.500 Euro hinzu. Minimiert wird die Summe durch den Förderbetrag von maximal 500 Euro.

Bis zur Amortisierung, also dem finanziellen Ausgleich, der Installation und Wartungen ist mit etwa sechs bis sieben Jahren zu rechnen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 16.08.2023, 13:30 Uhr

84 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 84.

    Man kann die Anlage auch auf dem Balkon aufstellen, wenn dieser nicht zu sehr verschattet ist.
    Das kann der Vermieter gar nicht verbieten, da die Nutzung des Balkons zur Wohnung gehört.

    Die Förderung von Berlin lohnt sich zu diesen Bedingungen nicht, wenn allein der Elektriker mehr kostet.
    Da kommt man günstiger, wenn man die ohne Förderung selbst anschließt.
    Die Verbindungsstecker zwischen Solarpanel und Wechselrichter sind genormt, da kann man nichts falsch machen.
    Da muss man den Vermieter dann gar nicht fragen und spart sich diesen extra Aufwand.

  2. 83.

    Na und? Ein Denkmal kann auch als Ensemble bestehen. Sie können ja ein Gutachten beauftragen und den Verwaltungsrechtsweg bestreiten. Wo ist da ein Problem?

  3. 82.

    Wenn eine KGA Strom hat, besitzt sie 1 Hauptzähler. Somit gehört der Strom dann der KGA

    Wenn es Ihnen nicht passt, dass Sie keine Genehmigung von Ihrem Vermieter erhalten - warum ziehen Sie nicht um?

    Außerdem gehört die Fassade nicht zur Mietsache, für die der Mieter zahlt.

  4. 81.

    Zum Haare raufen.
    1. Fluktuation der Mieter hier (gediegen) 80 Proz der Wohnungen im Schnitt alle 2-3 Jahre neue Mieter.
    2. Amortisation nach 7 Jahren bei 1 Installation
    3. Garantie / Gewährleistung
    4. Sind die Herstellungsstoffe- bedingungen klimafreundlich?
    5. Vermieter hält schon die normalen Zähler unter Verschluss, welche dann ja übrigens mehr kosten
    6. Wenn dann nach o. schon im Betrieb es aus den 'Dübel'löchern rostig tropft ...
    7. Mieter gegenüber will Miete senken ob des Monstrums des der Sonnenstrahlenreflexionen
    8. Mehr Grün in Berlin für Bienen u. Hummeln etc u. dann sowas?
    9. Es werden die Mieter vom Staat benachteiligt die keinen Balkon haben, keine Fördermöglichkeit, Möglichkeit Stromkosten zu senken - ob finanziell o. wohnraumbedingt!

  5. 80.

    Info für Mieter:

    Die Fassade bzw die Außenseite eines Balkons sind kein Bestandteil der Mietsache. Es ist Eigentum der Eigentümergemeinschaft. Diese kann auch eine gesetzliche Bewilligung per Beschluss umgehen. Beispiel hierfur ist die zb die Hundehaltung.

    Kein Vermieter kann gezwungen werden, solche Dinger zu genehmigen oder zu dulden.

    Ich habe auch einen Mieter, der lieber die fristlose Kündigung in Kauf nimmt, anstatt die Anlage zu entfernen. Sogar den Hinweis des Richters ignoriert er

  6. 79.

    Wenn ein Mieter keine Genehmigung erhält, kann er immer noch umziehen.

    Mit welchem Recht wollen Sie mir als Eigentümer vorschreiben, was ich zu dulden habe oder nicht.

    Letztlich gehört die Fassade nicht zur Mietsache, sondern ist Eigentum der Eigentümergemeinschaft. Diese kann per Beschluss die Installation dieser Spielzeuge untersagen.

    Wenn es dem Mieter nicht passt, einfach umziehen.

    Wir berechnen für solche Anlagen eine Miete von 6 Eur pro angefangenem qm mtl.

  7. 78.

    Anstatt Tageslicht hat man ja dann Strom für die Beleuchtung ... sehr sinnvoll! ;-)

    Balkonkraftwerk amortisiert sich nach ca. 6-7 Jahren. Wer kann sagen, wo/wie er da lebt?
    Aber, wie Sie schon geschrieben haben, es wird keiner gezwungen.

  8. 77.

    Was meinen Sie damit?
    Gibt es eine Pflicht Tageslicht in seine Mietwohnung zu lassen? Hab ich noch nicht gehört.
    Soll ja sogar Mietwohnungen mit Rollladen geben. Hatte ich schonmal, war aber nicht vorgeschrieben die tagsüber oben zu lassen. Warum auch?

  9. 76.

    Sie sollten nicht "ich" und "man" in einem Zusammenhang bringen. Für "ich" kann jede Sache immer anders aussehen als für "man".
    Wenn es für "ich" nicht lukrativ oder technisch interessant genug erscheint, darf oder sollte "ich" auch darauf verzichten aber bitte nicht noch mehr Förderung fordern weil "man" das auch ohne Förderung hinbekommt.
    Das ist in Berlin nun schon quasi geschenkt mal von der Bürokratie abgesehen.
    In den meisten deutschen Städten bauen die Menschen sowas auch ohne Fördergelder auf.
    Wenn Sie bloß 10 EUR sparen ist das sicher nix für Sie aber dann verbrauchen Sie offensichtlich auch sehr wenig Strom.

  10. 75.

    Sie sind aber besonders pfiffig im Probleme suchen oder?
    Klingt für manch einen absurd, aber es gibt auch Menschen die machen sowas weil es Ihnen Spaß macht, weil Sie dem Energieversorger einen wenn auch kleinen Mittelfinger zeigen wollen oder was auch immer aber sicher nicht um sich selbst das Leben schwer zu machen oder gar Unmengen an Geld damit einzusparen. Manch einem ist der Spaß sogar Geld wert so wie andere sich irgendwelches Spielzeug kaufen o.ä.
    Wenn das nix für Sie ist, lassen Sie es einfach sein. Niemand zwingt Sie dazu.

  11. 74.

    "Zurückbauen" ... als ob das Abnehmen und Mitnehmen schwieriger wäre, als den Kühlschrank die Treppen runterzuwuchten oder nen Kleiderschrank abzubauen.

    Also mein Kühlschrank ist weder mit Schrauben, Halterungen, Schellen, Gestell oder ähnlichem "gesichert".

  12. 73.

    Darf man das Tagesslicht, wie im Bild gezeigt, von der Solaranlage abschotten?

  13. 72.

    Und genau diese Blockade zu beseitigen ist Ziel eines Referentenentwurf des FDP-geführten BMJ. Stichwort "Privilegierte Maßnahme". Liegt da seit Mai. Warum hört man davon nichts mehr? @rbb24: Das ist einer der größten Hemnisse bei Balkonsolaranlagen ... das sollte bei solchen Jubelmeldungen mal kritisch betrachtet werden.

  14. 71.

    Die Vermieter und Hausverwaltungen, die eine Installation blockieren, sollten angegangen werden. Oft ist nämlich der Grund "das Aussehen der Fassade", im Prinzip eigentlich nur ein Anti-Nachhaltigkeitsgeblubber unter dem Deckmantel der "Ästhetik". Typisch Deutsch.

  15. 70.

    Hätten Sie mal die Anlage vor der Förderung erworben, da waren alle ca. 300€ günstiger zu haben. Daher lohnt sich die Förderung kaum.

  16. 69.

    Leider darf ich an der Wohnung nicht, wegen Denkmalschutz. Im Kleingarten darf ich nicht, wegen des Kleingartengesetzes, welches dort keinen Stromanschluss vorsieht. Tatsächlich haben in Berlin viele Kleingärten aber einen Stromanschluss und volle Sonne. Die Bezirksverbände blockieren aber ebenfalls den Aufbau eines Solarmoduls. Ich würde es sogar flach auf das Schrägdach legen können und hätte somit keinerlei optische Beeinträchtigung erzeugt.

  17. 68.

    Ihrer Argumentation folgend: Warum erfolgt die Förderung für Mieter ohne Einkommens- oder Vermögensabfrage? Sind alle Mieter arm? Sind alle Eigentümer reich? Ich habe jedenfalls auf die direkte Frage an die ibb zum Hintergrund der Beschränkung nur auf Mieter keine Begründung erhalten. @rbb24: Vielleicht könnt Ihr auch diesen Ball mal aufnehmen?

  18. 67.

    Absolut korrekt!
    Man unterstützt die Netzbetreiber wenn man das bißchen Strom einspeist in das Stromnetz!
    Von den Netzbetreibern gibt's aber keinen Cent Förderung.
    Die 500 EUR Förderung vom Staat ist mit Bürokratie verbunden! Dann muss die Elektrik überprüft werden, dann muss die Wohnungsgesellschaft genehmigen, dann muss es eine Elektro-Firma (mit/ohne Personal) installieren.
    Für ein Stom-Plus von dem ich nix habe wenn man einspeist!
    Da hab ich im Jahr 10 EUR weniger auf der Stromrechnung. Da ist der Aufwand nicht zu rechtfertigen.
    Beim Neubau sollte man es installieren. Aber nachträglich ist es weniger sinnvoll.

  19. 66.

    Zähler rückwärts drehen bedeutet nicht Strom verkaufen sondern den Stromlieferanten betrügen und den Netzbetreiber bevorteilen.
    Keine Ahnung was daran belebend sein soll.
    Sie und Ihr Kumpel Wossi sind doch pfiffig. Belesen Sie sich mal über Bilanzkreise in der Stromversorgung. Technische Bilanzkreise also die mit kWh und nicht EUR als Einheit.
    2 Zählwerke als Pflicht und dann eingespeisten Strom mit den Netzentgelten aber nicht mit den Strompreis verrechnen zu dem Preis den der Netzbetreiber für den Verlustausgleich bezahlt. Das wäre machbar.
    Im übrigen hat diese Trennung zwischen Versorger und Netz dazu geführt das jeder Strom verkaufen darf. Aus verständlichen Gründen eben nur nicht aus dem Notstromaggregat.
    Man darf auch bei einem Balkonkraftwerk auf der Mitteilung an den Netzbetreiber den Verzicht auf Vergütung abwählen.

  20. 65.

    Nur durch Fachbetriebe solche Anlagen installieren lassen, die entsprechend der geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen in Deutschland zugelassen sind, sich nach der Installation die Fachunternehmererklärung UND die Konformitätserklärung sowie das Datenblatt, die bauaufsichtlicher Prüfzertifikate oä. für das Produkt aushändigen lassen und zusammen mit den eigenen Haftpflichtversicherungsunterlagen aufbewahren, solange das Teil installiert ist! Die Standsicherheit, dass bei Sturm das Ding niemandem erschlägt sowie ggf. dadurch ausgelöste Brände (Gewitter, Rege, Stromerzeugung kann böse ausgehen) sind dann Mietersache, da Ihnen die Anlage gehört.Sichern Sie sich also umfangreich ab.

  21. 64.

    Der Wieland-Stecker zeichnet sich ausschließlich(!) durch eine andere FORM aus, und nicht wie Sie behaupten durch eine größere Belastbarkeit. Bei SchuKo hat der Stecker am Kabel zwei Metallstifte die in die beiden Löcher der Steckdose gesteckt werden. Bei Wieland ist es, grob gesagt, lediglich andersherum. Das Argument der Wieland-Lobby hierzu lautet, dass man keinen Schlag vom Solarmodul bekommen kann, wenn man das Kabel raus zieht und die Kontakte des Steckers berührt, ais dem dann ja vermeintlich Strom kommen müsste. Allerdings ist das Quatsch (und Wieland wird demnächst wieder aus der Norm GESTRICHEN), weil der Wechselrichter im Millisekundenbereich den abgezogenen Stecker erkennt und keinen Strom mehr auf die Leitung schickt.

    Bei Ihrem Argument dürfte man keine Waschmaschine mit SchuKo anschließen... 1800 Watt vs. 600 vom Balkonkraftwerk... merkste selber, wa?

  22. 63.

    Die armen Eigentümer, die sich für 300.000-500.000 Euro eine Wohnung gekauft haben, denn soviel legt man aktuell in Berlin locker hin.
    Und dann sind keine 1000€ mehr fürs Solarmodul übrig.

  23. 62.

    Endlich mal ein belebender Vorschlag. Aber nur wenn man fähig ist, die Botschaft und Kernaussage zu verstehen: Jeder darf Strom verkaufen, ohne Limit.

  24. 61.

    So ist es 10kwp war auch vorher Steuerfrei.
    Es sind diejenigen die von nichts Ahnung haben die die Leute verrückt machen.

  25. 60.

    Aufpassen bei der Anschaffung! Garantie-Zeiten sind wichtig!
    Hinweis: Die Wechselrichter aus Fern-Ost entsprechen (noch) nicht den deutschen Normen!
    Es fehlen Relais die Sicherheitsrelevant sind!

  26. 59.

    Irrtum, der Strom gehört dem Netzbetreiber und muss wenn gemessen in seinen Bilanzkreisen berücksichtigt werden. Wenn in der Leistungsklasse nicht gemessen eingespeist wird, senkt man die Netzverluste ohne dass es jemand merkt. Der Fehlsaldo im Bilanzkreis wird also kleiner und der Netzbetreiber muss weniger Strom für die Differenz/Verlustausgleich am Strommarkt kaufen.
    Indirekt senkt man somit die Netzkosten oder erhöht den Gewinn der Netzbetreiber je nach Denkweise.
    Vergütung für das bissel schafft nur Bürokratie mit entsprechenden Kosten, die wir alle bezahlen dürfen.

  27. 58.

    Warum sollte durch so eine Anlage das Brandrisiko übermässig steigen?
    Müssen Sie Ihrem Vermieter alle Elektrogeräte anzeigen und er bezahlt mehr in der Versicherung dafür.
    Warum sollte der Vermieter haften wenn das Panel runterfällt?
    Dazu sollte man schon seine eigene Privathaftpflicht konsultieren, falls man kein Vertrauen in die eigene Arbeit oder die seines Elektrikers hat.

  28. 57.

    Der Markt für kleine Speicheranlagen öffnet sich gerade erst.
    Das wird wie vieles in der E-Technik günstiger oder besser aber selten teurer.
    Interessant wird das aber erst richtig wenn dynamische Tarife möglich sind und somit auch billiger Netzstrom für später gespeichert werden kann.
    Bissel kann man das aber schon selbst managen. Ich lass den Staubsaugerroboter frühmorgens seine Runden ziehen, dann fährt er kurz vor Mittag an die Ladestation, wenn er keine Socke gefressen hat und irgendwo auf Hilfe wartet.
    Laptop oder andere Akkugeräte lädt man auch tagsüber.
    Bügeln am WE auf dem Balkon bei Sonnenschein. Wäsche waschen, Geschirrspüler natürlich auch tagsüber wenn möglich.
    Kühlschrank, WLAN und der andere Quark den man nicht so einfach ausschaltet, nimmt sich auch seinen Anteil.

  29. 56.

    Nicht mehr auf dem neusten Stand oder?
    Ab 1.1.2023 sind Einnahmen aus Anlagen bis zu 30kWp steuerfrei.
    Vorher waren es glaub ich aber auch schon 10kWp.
    Also beides schon ordentliche großen für privat.
    Somit bleibt nur die Bürokratie der Netzbetreiber, die aber in Arbeit ist und stark vereinheitlicht werden wird.
    Im Webportal ein paar Daten eingeben und dann läuft die Anfrage zum Installateur alles mit festen Fristen für Zusage etc.

  30. 55.

    Und diese Hürden kommen aus der Bundesgesetzgebung, irgendwelchen Vorgaben der Netzbetreiber und als deren Grundlage den VDE-Normen. Nix Berlin.

  31. 54.

    "Zurückbauen" ... als ob das Abnehmen und Mitnehmen schwieriger wäre, als den Kühlschrank die Treppen runterzuwuchten oder nen Kleiderschrank abzubauen.

  32. 53.

    Und genau diesen Genehmigungs-Quatsch zu beseitigen ist Ziel eines Referentenentwurf des FDP-geführten BMJ. Stichwort "Privilegierte Maßnahme". Liegt da seit Mai. Warum hört man davon nichts mehr? @rbb24: Das ist einer der größten Hemnisse bei Balkonsolaranlagen ... das sollte bei solchen Jubelmeldungen mal kritisch betrachtet werden.

  33. 52.

    Die Begrenzung der Leistung hat etwas mit Elektrotechnik zu tun.
    Wenn an einem Verbraucherstromkreis 2 Quellen speisen addieren sich die maximal möglichen Ströme im Kabel ohne das eine der beiden Schutzeinrichtungen das bemerkt und auslöst. Die 800W bedeuten bei netzseitiger 16A Sicherung in Summe beider Quellen max. 20A und die kann ein 1,5 qmm Kupfer Draht ab ohne zu glühen.
    Wenn eine Erzeugungsanlage fest und nicht in einem Verbraucher Stromkreis angeschloßen wird, geht natürlich mehr.
    Oder man reduziert auf 10A in der Verteilung. Dann könnte von der Sonne auch etwas mehr kommen.
    Ihr "smarter" Ansatz mit dem rückwärtslaufenden Zähler ist und bleibt Blödsinn den andere bezahlen müssten, weil Zählerbetreiber und Energielieferant in Deutschland getrennt sind. Das geht nur zu trennen wenn 2 Zählwerke vorhanden sind.

  34. 51.

    Letztlich entscheiden Eigentümergemeinschaft und Eigentümer, ob sie diese Spielzeuge genehmigen. Außerdem hat die Außenfläche einen Mietwert.

    Ich berechne eine kleine Miete für solche Dinger und verlange eine gesonderte Kaution. Ebenso muss der Mieter Bedingungen erfüllen und die vollständige verschuldensunabhängige Haftung übernehmen. Ebenso darf niemand geblendet werden.

  35. 50.

    denkmalbehörde verweigert solarbalkon, obwohl kein einzeldenkmal sondern nur ein ensembel von mehreren haeusern im umfeld

  36. 49.

    Die Dämme sind zur Zeit rein bürokratischer Natur. Jeder der rechnen kann und einen geeigneten Standort hat kaufte sich so ein Ding wenn man nicht noch zig Formulare ausfüllen müsste.

  37. 48.

    "... um den Eigenbedarf zu decken. E-Mobilität, Akkus von Lappies oder sonstwas...
    ... So nimmt man Bürger mit, und holt sich nen Stück weit Glaubwürdigkeit zurück ! ..."
    Satire oder Ernst gemeint?

    Eigenbedarf decken ... wird wohl eher ein "deck-chen"
    Um wieviel wird die Miete wohl steigen, da der Vermieter Versicherungssumme (Brand, Panel-Absturz) erhöhen muss?
    Muss man eigentlich bei Auszug zurückbauen?

  38. 47.

    Den Anschluss sollte aber schon jemand vom Fach durchführen. Inzwischen gibt es auch Billiganbieter, die mangelhafte Solarpaneele verkaufen. Sie wollen doch auch weder für Kurzschlüsse noch für herabstürzende Module verantwortlich sein. Es ist nur folgerichtig, dass es für Balkonkraftwerke minderer Qualität keine Fördergelder gibt.

  39. 46.

    Genau so ein Unfug wie Wossi mit seiner Steuerpflicht.
    Wer soll an welcher Stelle 200 Watt mehr kontrollieren?

  40. 45.

    "Einnahmen steuerpflichtig " Unsinn.
    Keine Ahnung und davon noch viel.....

  41. 44.

    Es gibt seit kurzem von einem Hersteller von PowerAkkus einen Wechselrichter, der Strom im Akku speichern kann und dann Nachts ohne Sonnenschein diesen Stom wieder ins Netz speist. Auch bietet er ein Kabel an, welches unter der Tür oder Fenster durchgeführt werden kann. Hat aber seinen Preis, ca. 2500 mit Akku, Panel und Wechselrichter. Die Panels müssen auch nicht unbedingt fest montiert werden. Ich finde eine interessante Variante, allerdings recht teuer.

  42. 43.

    Es steht einem frei die Anlage nicht als Balkonkraftwerk anzumelden sondern Direktvermaktung zu betreiben. Das macht niemand weil es sich für Kleckerbeträge die man für 600kWh bekommt (30€ oder so darf man rechnen) nie im Leben lohnt.

  43. 42.

    Noch dazu gilt die Förderung in Berlin nur für Mieter. Typisch …. Wenn ich Eigentümer bin, bekomme ich nichts. Diskriminierend und kontraproduktiv, es könnten viel mehr sein, aber dies Ungerechtigkeit der Politik ist wie immer als fader Beigeschmack dabei.

  44. 41.

    Wird mehr Strom produziert als Eigenbedarf,geht dieser in das Eigentum eines Stromerzeugers über.Enteignung durch die Hintertür.Was sie mit Mehrverkauf nicht verdienen,holen sie sich anders wieder rein.

  45. 40.

    Über die zusätzlichen Hürden in Berlin kann man sich sehr lange unterhalten.
    Die Idee beim Balkonkraftwerk war ja, kaufen, anbringen, einstecken, fertig.
    Keine Wielandsteckdose kein Elektriker der alles abnehmen muss und so weiter.

  46. 39.

    Laut Förderrichtlinie werden derzeit nur Anlagen mit max. 600 Watt gefördert. Wer eine 800er Anlage hat muss diese drosseln lassen

  47. 38.

    ist doch schonmal nen richtiger Schritt ! Als Normal irgendwann mal anzusehen, dass jeder Mieter seine Aussenfassade (ob mit Balkon oder ohne) beliebig mit Modulen bepflastern kann... ohne dass nen Vermieter sowas monieren kann. Ich würde sogar weiter gehen: Hat nen Vermieter kein Solar aufm Dach, dann kann jeder Mieter im Windhundprinzip dort energiegewinnend wirken und dem Vermieter zuvorkommen !

    Nicht um damit Geld zu verdienen, aber um den Eigenbedarf zu decken. E-Mobilität, Akkus von Lappies oder sonstwas...

    ... und man möge es nicht glauben: es gibt bereits heutzutage Fabriken, die anfahren, wenn Strom erzeugt wird.

    So nimmt man Bürger mit, und holt sich nen Stück weit Glaubwürdigkeit zurück !

    Und nein Lindner ! Energiekonzerne brauchen kein Sondervermögen von 100 Milliarden aus Steuermitteln, weil folglich weniger Strom von denen vertrieben wird !

  48. 37.

    Die oft limitierenden Rahmenbedingungen entspringen der Bundesgesetzgebung. Das BMWK (Grüne) bewegt sich da offenbar, hier geht es um die technisch-organisatorische Seite. Beim BMJ (FDP) ist es still geworden um den Referentenentwurf, der .. als eine der wirklich großen Erleichterungen .. Balkonsolar als "privilegierte Maßnahme" einstufen soll. Beim Stichwort Berlin kann man sich fragen, warum ich als Selbstnutzer einer Eigentumswohnung eigentlich von der Balkonkraftförderung ausgeschlossen bin.

  49. 36.

    Was ist, wenn sich der Architekt vertraglich hat zusichern lassen dass an der Fassade nichts verändert werden darf?

  50. 35.

    Das ist Berlin. Stecker fertiges Balkonkraftwerk kaufen und anschließen, geht in Berlin natürlich nicht. Schon gar nicht gefördert.

  51. 34.

    Nur wenn rückwärtsdrehende Zähler bleiben, erst dann brechen die Dämme. Warum die Begrenzung der Leistung, wenn jemand mehr produzieren will?

    P.S. Die Netznutzung geht smart zu lösen, die Einnahmen sind ja ohnehin steuerpflichtig.

  52. 32.

    Haus hat eine Bauhöhe über x. Ergo muss eine Erlaubnis von Vermieterin oder Vermieter eingeholt werden.
    Vermieter verweigern diese per se weil die keine Lust haben auf Gutachten etc. für hintz und co.

    Und wieder einmal bekommen nur die Menschen eine Förderung für Balkonsolar Geräte die es nicht bräuchten, während die diese Förderung benötigen um Geld zu sparen außen vor sind.

  53. 31.

    Bloß gut das Kohle und Atom die Probleme nicht haben.
    Recycling von EE Komponenten ist längst in Arbeit.

  54. 30.

    Also, lieber damarcoffo, "Eine Schukosteckverbindung hält dies nicht aus!" Was haste denn für'ne antike Leitung, wenn die nicht mal und obendrein nur kurzzeitig 600 Watt aushalten kann? Und der Vergleich mit Ladegeräten für Autos verbietet sich aus techn Sicht, denn E-Autos werden mit mehreren Kilowatt geladen und nicht mit einem Balkonkraftwerk. Übrigens, bei den schätzungsweise mehr als 200 Tausend Balkonkraftwerken, die in Deutschland in Betrieb sind, gab's noch nie irgendeinen Brand. Halb Europa müsste brennen, da, außer in Deutschland, überall sogar 800 Watt zugelassen sind

  55. 29.

    Ein normgerechter Wechselrichter schaltet sich im Bruchteil einer Sekunde aus, wenn er den Kontakt zum Stromnetz verliert. Das Herausziehen eines Schuko-Steckers dauert weitaus länger.

    Nun kann es aber seltene Fehlfunktionen geben oder man hat Chinadreck* im Einsatz, so daß sich das Teil eben nicht abschaltet. Dann wären an den Schuko-Pins noch sehr flotte Überraschungen dran.

    Wieland-Stecker sollen das verhindern, indem sie die spannungsführenden Pins nochmals in Plastikhülsen haben, an die man nicht schnell versehentlich rankommt.

    *Chinadreck: Wird momentan massenhaft bei e* oder a* angeboten. Laut Produktbeschreibung nicht einmal richtig staub- und wasserdicht (damit ideal für den Außeneinsatz) und laut Bewertungen serienweise noch mit Schutzfolie auf den internen Wärmeleitpads, d.h. die Dinger überhitzen und drosseln ihre Leistung. Finger weg davon, auch wenn es billig scheint!
    Ach ja, die besseren Markengeräte werden natürlich auch in China produziert.

  56. 28.

    Danke für die Info.
    Stimmt.

    Und gleich nebenbei noch was gelernt:
    Es gibt auch "Always positive" Zähler.
    Die zählen deine Energie was du erzeugst und packen das sogar noch oben auf den Bezug mit drauf!
    Vorsicht.
    Also in jedem Falle (unabhängig vom Antrag bei der Senats-Webseite) erstmal ne Elektrofachkraft/ Stromnetz Berlin informieren, dass man sich ne PV Anlage installieren möchte.
    Im Zuge dessen wird dann der Zähler geprüft bzw ausgetauscht.
    Im ungünstigsten Fälle spart man keinen Verbrauch, sondern muss sogar noch wesentlich mehr bezahlen, weil man einspeist...

  57. 27.

    Ihr habt es so gewählt. Aber Solarpaneele sind super umweltschädlich bei Produktion und Entsorgung. Man sollte auch bei der Nachhaltikeit den gesamten Produktlebenszyklus verpflichtend mit einpreisen müssen. Dann könnte man hier bereits beim Kauf überlegen inwieweit man unseren Planeten schädigen möchte. Gab eine interessante Recherche zu dem Thema bei ARD/ZDF.

  58. 26.

    Nein die Wieland Stecker hat sein Berechtigung, denn dieser ist für die dauerhaften Ströme und Umgebung ausgelegt.

    Eine Schukosteckverbindung hält dies nicht aus! Beispiel sind die Ladegräte von E-Autos und erst als Häuser abgebrannt sind haben Hersteller solche Kabel als "Notladeeinrichtung" bezeichnet.

    Genau diese Kraftwerke haben keinen Akku und wenn sie im Sommer bei vollen Sonnenschein am Strand sitzen haben Sie nichts davon. Wenn der Netzbetreiber auch noch die Einspeisevergütung unterschlägt.

  59. 25.

    >>> Nur dann lässt sich das Maximum von 600 Kilowattstunden an Strom erzeugen.<<<
    Unsauber recherchiert. Gemeint sind hier die max. erlaubten 600 Watt pro Haushalt.
    Wer mehr Strom erzeugt wird zum "Unternehmer" . Dann schlägt der deutsche Vorschriften- und Steuerdschugel zu...

  60. 24.

    Was für eine Augenwischerei vom Berliner Senat mal wieder betrieben wird ... Selbst wenn ich am Balkon zwei Panels hängen habe, ist die monatliche Ersparung wenige Euro ... Wenn überhaupt (Sonnenlicht) ... Ho, ho, ho ...

  61. 23.

    Ein Glück dass mir das nicht passieren kann!
    Inzwischen sind seid meiner ersten Anfrage bei der HOWOGE (landeseigen!) zum Thema 10 Monate vergangen.
    Bisherige sinnvolle Informationen:0 (in Worten Null), immer nur irgendwelche Ausflüchte.
    >>>Damit verhindern sie, dass bei der Umwandlung von Gleichstrom aus der Anlage auf Wechselstrom Schäden entstehen<<< Diese Aussage zu den Wieland-Steckern ist im technischen Kontext völliger Unsinn. Die Nummer mit den Wieland-Steckern ist ausschließlich als Verkaufsmasche zu sehen. Speziell die für den Verkauf zugelassenen "Balkonkraftwerke" haben i m m e r einen Netz- und Anlagenschutz, brauchen daher keinen Wieland-Stecker.
    Bei derart kritischen Aussagen sollten sich die Verfasser vorab gründlicher informieren.
    >>> Insgesamt ist mit der Gesamtsumme von 7 Millionen Euro somit eine Förderung für bis zu 14.000 Berliner Haushalte möglich.<<< Groß von der Energiewende reden und dann diese Lachnummer. Passt aber zum sich verfestigenden Berlin-Image.

  62. 22.

    Es wird wohl kaum einen Vermieter geben, welcher eine solche Anlage genehmigt.

  63. 21.

    Kommt auf den Zähler an. Saldierender oder nicht saldierender Zähler. Wobei die nicht saldierenden Stromzähler eher Seltenheitswert haben

  64. 20.

    Darum geht's doch garnicht.
    Es ging mir darum aufzuschlüsseln, was sinnvoll für alle Beteiligten wäre.

    Es wird Aktionismus von der Landesregierung gemacht, damit am Sonntag das Kreuz "richtig" gesetzt wird.
    Was nicht heißen soll, dass CDU o.ä. besser wäre.
    Es wird ja schließlich offenkundig was für den kleinen Bürger/ kleine Bürgerin gemacht, so die Auffassung des "informierten" Lesers.
    Dass eine gezielte, schnelle und unkomplizierte Hilfe beim Thema PV Anlagen für größere Gewerbe wesentlich sinnvoller für uns alle in jeder Hinsicht(!) wäre: egal.

    Wie ein Leser hier schon schrieb:
    Was bitte sind 6MW (in der Spitze/ Optimalfall!) denn schon, für Berlin?

    Reine Augenwischerei...

  65. 19.

    Das Aufmacherbild ist ziemlich gruselig und geradezu ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen soll. Ein Teil des Panels ist durch die Streben permanent verdunkelt, was bei den meisten Paneltypen die Leistung stark reduziert. Und erst die Kabelbinder...

  66. 18.

    Und was sagen die Netzbetreiber/Energielieferanten dazu, wenn Hinz und Kunz ihren eigenen Strom erzeugen und so den Profit schmälern?

  67. 17.

    Ja, das Thema ist komplett Augenwischerei.

    Man sollte eher die Gewerbe dabei unterstützen, dass sie schnell (!) ihre gewünschte PV Anlage aufs Dach/ ans Stromnetz kriegen.
    Das bringt wesentlich mehr Strom ins Netz/ weniger Aufwand (Zähleraustausch/ Anträge), als wenn Lieschen Marie sich ihre 400 W Peak Anlage an den Balkon hängt.

    Die EVUs sind mittlerweile alle komplett überfordert mit den einzelnen Anfragen der Einspeiser.
    Oftmals muss dann, wie schon oben beschrieben, der einwandfrei funktinierende Ferraris Zähler ausgetauscht werden.
    Und das kann bis zu 9 Monate dauern. Ggf nun noch länger, durch den Berliner Senat und seine tolle Prämie.
    Stromnetz Berlin wird sich über diese Maßnahme bestimmt nicht freuen.

  68. 16.

    Was mir hier bei dem Thema FAQ komplett fehlt:
    Das Thema Amortisation ist absolut relativ.
    Es kann sich niemals rentieren oder schneller als man denkt....

    Wenn die PV Anlage bei bestem Wetter in die Steckdose einspeist, zum Beispiel auf Phase L1, profitieren die anderen Stromkreise (L2+L3) davon überhaupt nicht.
    Alle Verbraucher, die in diesem Falle auf L1 hängen, werden ggf durch die Solaranlage versorgt.
    Kann also sein, dass einige Stand-by Gerät und Handynetzteil auf L1 hängen, Waschmaschine/ Staubsauger/ Geschirrspüler und weitere Energiefresser auf L2, L3.
    Dann bringt ne PV Anlage so gut wie nix.

    Das sollte man prüfen lassen vorab und auch wiederum seine privaten Großverbraucher dementsprechend so nutzen im optimal Fall, wie gerade eingespeist wird auf der einen (!) Phase. Was natürlich aber niemals vorkommt.

  69. 15.

    Nur 14.000 Förderanträge möglich.
    Das macht bei 420 Watt pro Solarmodul/Balkonkraftwerk = 5.880 kW an Solarleistung im Idealfall.
    Ein bisschen dürftig.

  70. 14.

    Ist dies - nach den Hindernissen/fraglichen Ersparnissen - nicht einfach eine Augenwischerei?
    Und der 500-Euro-Zuschuss Verschwendung?

    Wenn ich mir vorstelle, meine Nachbarn bebauen alle ihre Balkons mit Solarmodulen, habe ich dann auch ein Recht, mich dagegen zu wehren, wenn diese ständig wie ein Spiegel in mein Fenster leuchten?
    Sind da nicht - leider - Streitereien bei wenig Effektivität vorprogrammiert oder habe ich den Denkfehler?

  71. 13.

    "...ist der Balkon größer, können 2 Anlagen montiert werden..." NEIN, pro Wohnung ist nur eine Anlage (Balkonkraftwerk) zugelassen. Weiterhin z.Zt. noch ein 600Watt Wechselrichter. Um die 600 Watt sicher zu erreichen werden oftmals 2 Solarpanele mit ca. 400 Watt montiert, dafür muss Platz vorhanden sein. Vorschlag VDE mit 800 Watt Wechselrichter wird z.Zt. diskutiert.

  72. 12.

    Ich würde ich damit nicht belasten. I.d.R.sind vorhandene Balkone nicht dafür ausgelegt, ohne bauseits weitere Befestigungen Panels von knapp zwei m² wegen der auftretenden Windkräfte zu montieren. Was die Musterrechnungen über den Haufen werfen kann. Panels verschandeln das Fassadenbild, in vielen Fällen, wie hier im Bild gezeigt, verschwindet das Fenster und man blickt von innen auf eine dunkele Solarwand. Die angegebene Rendite, ohnehin schon marginal, wird oft in der Praxis nicht erreicht, und sie hängt stark von der politischen Großwetterlage ab. Stecker-Solargeräte bestehen meist aus 1 oder 2 Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter. Der Wechselrichter muss nach 5 Jahren ausgetauscht werden, die Musterberechnungen gehen aber von einer Abschreibungszeit von 20 Jahren aus.

  73. 11.

    "Bei der Installation des Balkonkraftwerks würde in diesem Fall auch der Zähler ausgetauscht - kostenlos."

    "Je nach Aufwand auf dem Balkon (extra Bohrung für Schutzkontaktsteckdose, möglicher Stromzählerwechsel, ...) kommen noch 500 bis etwa 1.500 Euro hinzu."

    Ja, wie denn nu? Ist der Austausch des Zählers nun kostenlos oder sind damit Extrakosten verbunden ?

  74. 10.

    Ich empfehle manchen, sich vor dem Kommentieren erst mal schlau zu machen.
    Zum Beispiel hier:
    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715
    Danke

  75. 9.

    Na klar. Warum auch nicht

    Habe auch einen Antrag gestellt. 500 Eur für die Urlaubskasse. Super! Danke Senat für das gedcvrnkz. Vor allem, ohne Nachweis der Verwendung.

  76. 8.

    Unabhängig machen kann man sich damit NICHT. Die Anlage funktioniert in dem man einen Stecker in die Steckdose steckt und der gewonnene Strom eingespeist wird. Das geht nur, wenn das Stromnetz auch funktioniert! Bei Stromausfall geht gar nichts, man kann in dem Fall noch nicht mal den Solarstrom selber verbrauchen, die Anlage ist dann abgeschaltet.
    Eine Anlage, die den Strom in einen Akku einspeist ist eine Inselanlage, diese ist unabhängig. Da reichen aber die 500 € nicht im Ansatz aus.
    Dieser Text wurde am PC geschrieben, der mit Solarstrom betrieben wird.

  77. 7.

    Die Balkonkraftwerke haben keinen Akku. Sie speisen den Strom direkt in die BALKONSTECKDOSE ein, deshalb normalerweise keine Bohrungen. Einziger Haken, der Wechselrichter hat eine offizielle Lebensdauer von ca. 5 Jahren. Der anschließende Neukauf Frist dann die Ersparnis auf. Die Prämie könnte das kompensieren.

  78. 6.

    Vielleicht sollte der rbb24 mal etwas über den Wirkungsgrad der Ladeeinheit für die Akkus schreiben und technische Details veröffentlichen, bevor einige hier euphorisch werden... habe was von < 60% gelesen, da die erhöhte Spannung bei Sonne eh gedrosselt wird, um Akkus nicht mit Überspannung zu versorgen (konstanter Ladevorgang).,. Dies ist auch bei Solar-Fertiganlagen für den Balkon jenseits der 8.000,- Euro der Fall!
    Die Solar-"Balkonkraftwerke" haben keinen Nutzen, außer drei Stunden mal ein kleines Radio oder ein paar LED anzuschließen. Und wer erlaubt mir ein Loch in die Fensterrahmen oder gar in die Dämmung zu bohren, zumal man die Akkus bei Zimmertemperatur (beim Haus im Keller) installiert... Fragen über Fragen...

  79. 5.

    "Eine Vergütung bekommt man dafür allerdings nicht." Das nennt man Unterschlagung, natürlich bekommt man die Einspeisevergütung, sonst müsste man sich auch nicht bei der Bundesnetzagentur anmelden. In der Praxis ist diese aber er gering und Netzbetreiber weigern sich diese Auszuzahlen. Rechtlich steht es jenen natürlich zu wenn Sie Energie ins Netz einspeisen. "Bei der Installation des Balkonkraftwerks würde in diesem Fall auch der Zähler ausgetauscht - kostenlos." ganz dünnes Eis, denn den Messstellenbetreiber können sich Stromkunden frei wählen, spätestens wenn dieser durch eine Moderne Messeinrichtung ausgetauscht wurde. Die kosten dafür können sich Messstellenbetreiber von den Kunden holen und natürlich kassieren sie auch Gebühren für diesen Zähler.

    Auch wird nicht erwähnt das seit 2023 Lieferung und Zubehör von PV-Anlagen von der Umsatzsteuer befreit! Mal schauen ob sich die Preissenkung von 19% auch beim Kunden einstellen wird.

  80. 4.

    und wer baut die Außensteckdose auf meinem Balkon ein?
    Niemand.
    Mein Vermieter will das nicht.

  81. 3.

    Ihr Abschnitt zum Wieland-Stecker erweckt den Eindruck, als ob dieser für die Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom erforderlich sei. Vielmehr ist der Wechselrichter für die Ausgabe von Wechselstrom zuständig. Die Verbindung zur Steckdose von diesem Wechselrichter liefert den Wechselstrom auch in jede normale Steckdose, wobei hier die Polung keine Rolle mehr spielt, da ja Wechselstrom anliegt. Nebenbei: die Installation eines Wieland-Steckers ist eine Empfehlung eines Ingenieurvereins!

  82. 2.

    Einige Anlagen werden nur auf Papier existieren, natürlich nur so ein Gefühl. 500€ für lau.

  83. 1.

    Wird das Antragsportal jemals funktionieren?

Nächster Artikel