Sonderregelungen für Hochhäuser - Solarstrom vom eigenen Balkon – ein Altbauprivileg?

Mo 06.03.23 | 06:26 Uhr | Von Björn Tritschler
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Eine private Solaranlage zur Stromerzeugung ist am 23.02.2023 auf einem Berliner Balkon installiert. (Quelle: Imago Images/T.See)
Video: Super.Markt | 06.03.2023 | Björn Tritschler | Bild: Imago Images/T.See

Kleine Balkon-Kraftwerke sollen die Energiewende unterstützen und werden seit neuestem auch vom Land Berlin gefördert. Trotzdem bekommt ein Mieter der Degewo keine Genehmigung für sein Balkon-Kraftwerk. Der Grund: Für Hochhäuser gelten andere Regelungen. Von Björn Tritschler

Guido Brügmann wollte eigentlich alles richtig machen bei seiner kleinen Balkonsolaranlage. Doch es klappte nicht, jedenfalls nicht so, wie er es geplant hatte: "Die Idee vom Balkonkraftwerk ist schon gut", sagt er, "aber es werden einem einfach zu viele Steine in den Weg gelegt."

Trotz der südlichen Ausrichtung seiner Marzahner Wohnung gibt es ausgerechnet für seine Solaranlage keine sonnigen Aussichten. "Das Problem ist, dass diese Anlage dort, wo sie eigentlich am effektivsten arbeiten kann – also hier draußen - nicht angebracht werden darf", so Brügmann. Diese Einschränkung überrascht, denn Balkon-Kraftwerke sind eigentlich genehmigungsfrei - allerdings nicht in jeder Höhe.

Höher als 22 Meter – nicht normal

Bauten über einer Traufhöhe von 22 Metern – das ist die Grenze von normalen Gebäuden in Berlin – seien Sonderbauten, so Jörg Lippert, Leiter des Bereichs Technik des Verbandes Berlin Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). Bauten über dieser 22-Meter-Marke seien Hochhäuser und für diese gelten dann andere Regelungen als bei normalen Gebäuden.

Die gute, alte Platte von Guido Brügmann ist laut Bauordnung ein Hochhaus. In solch einem höheren Haus nun über die Sonne Strom zu beziehen, ist offenbar ein besonderes Problem. Um die Anlage zu installieren, frage Brügmann - regelkonform - bei seinem Vermieter nach: "Als Antwort kam, dass die Installation solch einer Anlage neu sei für die Degewo und dass sie sich auch erst mal schlau machen müssten."

Nach der Installation die Aufforderung zur Deinstallation

Guido Brügmann installierte die Anlage, steckte sie in die Steckdose und produzierte Strom. Nach einem halben Jahr aber kam dann die Aufforderung von seinem Vermieter Degewo, die Anlage zu demontieren.

"Das Gebäude ist ein Sonderbau / ein Hochhaus gemäß der Bauordnung und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen. Wir bitten um Rückbau der Anlage", hieß es in der Aufforderung. Brügmann aber hält die Begründung für falsch: "'Gesetzliche Vorschriften' ist für mich eine Null-Aussage. Einfach zu sagen: 'Nein, das geht nicht.' ist nicht in Ordnung." Auch habe er keine Möglichkeit bekommen, eine Lösung zu finden oder gemeinsam mit der Degewo an einer Lösung zu arbeiten. Brügmann greift zu Telefon: "Ich wollte wissen: Was ist denn nun eigentlich der wahre Grund, warum mir diese Anlage verweigert wird." Als Antwort habe er die Aussage erhalten: "Wenn wir es Ihnen erlauben, dann müssen wir es allen anderen auch erlauben."

Degewo fürchtet aufwändige Antragsverfahren

Ein Interview über die Gründe der Ablehnung lehnt die Wohnungsbaugesellschaft Degewo ab und erklärt schriftlich: "Balkonkraftwerke genehmigen wir gern, so lange (...) keine (...) aufwendige externe Antragsverfahren durchgeführt werden müssen."

Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, reagiert mit Unverständnis auf die Reaktion der Degewo: "Gerade dort haben wir viele Balkone und haben viele unverschattete Flächen an den Hochhäusern: Je höher, desto sonniger in der Regel."

Bei Hochhäusern ist alles anders

Allerdings beruft sich die degewo auch auf die Bauordnung, denn eigentlich genehmigungsfreie Balkonsolaranlagen sind bei Hochhäusern eben nicht genehmigungsfrei. Sie benötigen dort eine Baugenehmigung. Für Jörg Lippert vom Verband der Wohnungsunternehmen ist diese Einschränkung für Hochhäuser durchaus berechtigt. So hätten die Häuser mehr Lasten zu tragen und auch seien dort höhere Brandschutzanforderungen zu stellen: "Man muss die Menschen, wenn es zu Rettungen kommt - etwa bei Bränden -, auch retten können aus den Gebäuden."

Berlins Mieterverein Geschäftsführer Sebastian Bartels hält diesen Grund nicht für stichhaltig: "Auch Balkonpflanzen können runterfallen. Warum sollte jetzt ausgerechnet eine PV-Solaranlage wesentlich anders behandelt werden als Pflanzenanhäufung auf einem Balkon?" Eine Baugenehmigung brauche es für solche kleinen Balkonanlagen nicht.

Keine Baugenehmigung möglich

Hier nun lehnt es die Degewo ab, einen Antrag auf Baugenehmigung zu stellen und Guido Brügmanns Stecker-Solaranlage zu prüfen und genehmigen zu lassen. Solch einen Bauantrag zu erstellen, sei zu aufwändig. Unterstützung bekommt die Degewo dabei vom Verband der Wohnungsunternehmen, der diese Haltung verteidigt.

Eine Nachfrage von Super.Markt bei allen anderen fünf kommunalen Berliner Wohnungsbaugesellschaften sowie bei denen in Cottbus und Frankfurt/Oder bestätigt diese Haltung. Grundsätzlich blicken viele sehr positiv auf die individuellen Möglichkeiten, mit solch einer Balkonsolaranlage umweltfreundlich Energie zu erzeugen. Doch Genehmigungen gibt es bisher kaum, und die Mieter mussten teils kostenpflichtige Bauanträge selbst stellen.

Der Berliner Mieterverein fordert darum, dass die mittleren Wohnungsunternehmen, etwa landeseigene Wohnungsunternehmen, eine Vorreiterrolle übernehmen: "Die Mieter müssen informiert werden. Es müssen Info-Blätter verteilt werden und einheitliche Kriterien entwickelt werden, um diese Stecker-Solaranlagen praktikabel zu machen und das Verfahren zu erleichtern."

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erklärte, sie prüfe zukünftige Verfahrenserleichterungen.

Brügmann hat für sich nun eine Zwischenlösung geschaffen: "Ich habe mir eine Konstruktion ausgedacht, um die Anlage innerhalb des Balkons aufzubauen, so wie es genehmigt, bzw. geduldet wird. Das Problem ist: Sie nimmt uns innen drin Licht weg und verschattet uns den Innenraum."

Sendung: SUPER.MARKT, 6.3.2023, 20.15 Uhr

Beitrag von Björn Tritschler

50 Kommentare

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  1. 50.

    "Ich denke das rechnet sich, aber ist das immer wichtig."
    Meinen Sie diese Antwort?

  2. 49.

    "@Matthias: Ihr Zweitrad, Fernseher ect. ist ganz allein Ihre Kanne - ohne Zuschüsse + ohne Genehmigung von irgend jemandem usw. "
    Das ist richtig, dass das meine persönliche Sache ist, hat aber nix mit Ihrer eigenen ursprünglichen Frage "Rechnet sich die "Verschandelung" der Balkons überhaupt?" zu tun, die ich beantwortet habe. Wenn Sie etwas anderes als Antwort wollen, müssen Sie etwas anderes fragen.

  3. 48.

    Wenn die Sonne scheint, und die Paneele nicht durch Bäume im Schatten stehen, schafft eine 600W Anlage so etwa 2...2,5KWh am Tag. Das sind bei 70 kWh Wochenverbraucht schon etwas mehr als 20%.
    Seit November schien leider kaum die Sonne und entsprechend gering ist dann der Ertrag. Wir wollten aber auch einfach nur ausprobieren, was so möglich wäre.
    Übrigens steht in der Beschreibung unserer Anlage, daß die Halterungen für größere Höhen nicht geeignet sind. Wird mit der Windlast zu tun haben. Also wohl keine Willkür in der Entscheidung sondern sicherheitstechnisch begründet.

  4. 47.

    "... Das Problem ist: Sie nimmt uns innen drin Licht weg und verschattet uns den Innenraum."
    Steigen dadurch nicht auch die Heizkosten und die Energiekosten für Lampen ect.?

    Fazit - für mich:
    Das ganze ist noch nicht ausgereift und sieht auch nicht besonders schön aus, wenn zu den Schüsseln jetzt auch noch "glänzende" Platten kommen :-)

  5. 46.

    Wenn ich mich richtig informiert habe, kann man seine Stromkosten um 50 bis 200 Euro pro Jahr senken.
    Anschaffungskosten ca. 1.000 Euro
    Man zahlt keine MwSt. und es gibt Förderprogramme.

    Und nun noch einmal:
    Rechnet es sich für den Mieter und für den Staat?
    Sind die "Gefahren" (Brand, Absturz, Streit mit Nachbarn) gerechtfertigt?
    Ist es nicht sinnvoller - so wie schon lange geplant - die Fördergelder ect. in den Dachausbau von öffentl. Gebäuden zu stecken oder haben wir so viel Geld übrig?

    @Matthias: Ihr Zweitrad, Fernseher ect. ist ganz allein Ihre Kanne - ohne Zuschüsse + ohne Genehmigung von irgend jemandem usw.

    @Ulrich: Vielen Dank für die Info!

  6. 45.

    Scheint recht kompliziert, man kann auch nicht einfach über fremdes Eigentum verfügen (Außenfassade) und die Effektivität scheint gering.
    Statt hier Geld durch Zuschüsse auszugeben, sollte der Senat lieber alle im Besitz der Stadt verfügbaren Gebäude mit Solar ausstatten und Eigentümer bei der Sanierung finanziell unterstützen. Aber hier geht es m E. wieder nur um Bedienung der eigenen Wähler.

  7. 44.

    Das Landgericht Frankenthal hat rechtskräftig entschieden, dass Blendungen von Solarpaneelen niemals hingenommen werden müssen. Kommt es zu Blendungen, müssen Paneele sofort entfernt werden.

  8. 43.

    Ist das in Berlin so?
    Ich habe nun schon einige Anlagen ans Netz gebracht aber höhere Zählerkosten hab ich mit PV nicht auf der Rechnung gefunden, selbst mit Einspeisung.
    Sie meinen vielleicht diese Smartmeter die auch schalten könnten. Das ist aber ein anderes Thema.
    Für Balkonkraftwerke wird üblicherweise nur ein moderner digitaler Zähler eingebaut der u.a. eine Rücklaufsperre hat also nur vorwärts zählt und rückwärts ignoriert.
    Ein separates Zählwerk für Einspeisung ist nicht zwingend notwendig, wenn keine Vergütungung erfolgt was bei 600W Anlagen üblich ist.

  9. 42.

    Ich verstehe die Verschandelung nicht, ob da nun Kunststoff- oder Siliziumplatten hängen ist doch Wurscht. Alles besser als EKOTAL mit abblätternder Farbe.
    Ich denke das rechnet sich, aber ist das immer wichtig. Mein Rennrad als Zweitrad rechnet sich auch nicht. Der Fernseher? Das iPad an dem ich hier sitze und mit rbb Lesern diskutiere? Kann ich alles nicht monetär darstellen. Denke ich auch gar nicht drüber nach.
    Was soll ein Mieter machen, um Teil der Lösung unserer Energieprobleme zu werden? Mehr als sparsam sein, geht da kaum.
    Ich sehe aber, dass in meiner Wohnung konstant Strom gebraucht wird. Aquarium, Router etc. Alles in dem Bereich den so ein Balkonkraftwerk liefern würde. Senkrecht bringt im Winter bei tiefer Sonne oder Schnee spezifisch sicher mehr als flach auf dem Dach.
    Ich bin zum Glück kein Mieter und versuche bei den Miteigentümern eine Lösung für uns oder für alle auf dem gemeinsamen Dach zu finden, die etwas mehr bringt. Plan C ist dann die Balkonbrüstung.

  10. 41.

    Ich kann mir nicht helfen, aber das Artikelbild sieht richtig gruselig aus. Es wirkt alles sehr improvisiert und absolut nicht sturmsicher. Wenn so ein Panel bloß auf der Hausseite und in der Mitte befestigt ist, können da ziemlich schnell böse Schwingungen auftreten, die zu einem katastrophalen Schaden führen. Eine fröhliche Haftpflichtversicherung wünsche ich noch!

  11. 40.

    Hier zum Nachlesen die VDE’s

    VDE-AR-N 4100; VDE-AR-N 4105; DIN VDE 0100-551; DIN VDE V 0100-551-1 sowie DIN VDE 0100-712.

  12. 39.

    "... Und - jetzt nicht lachen... Blumenkästen nicht außen vor den Balkon ..."
    Warum sollte man jetzt lachen?
    Richtig so. Ich möchte keinen Blumenkasten auf den Kopf bekommen, weil jemand meint mit einem Stück Draht ect. hält dieser schon.
    Alles schon passiert. Zum Glück hat der Kasten nur ein Auto getroffen.

  13. 38.

    Nachfolgende VDE‘s sind maßgeblich.

    Kein Vermieter wird Ihnen den Anschluss im Altbau über eine Schukosteckdose ohne separate Leitung genehmigen.

    Gerade im Altbau weiß man nicht wie die Elektroleitungen in den Räumen verlegt sind. Was passiert bei elektronischen Schäden, dann müsste der Mieter die Haftung übernehmen.

    Da der Vermieter sich aus jeglicher Haftumg raushalten wird.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vermeiter und separater Leitung die Genehmigung zu bekommen.

  14. 37.

    >"Wenn der Vermieter die Montage untersagt, hat der Mieter Pech."
    Nicht nur der Hauseigentümer kann dies untersagen. Auch die Gestaltungssatzung der Stadt bzw. Kommune.
    Bei uns sind z.B. alle Anbauten an der Fassade, z.B. Sat Schüsseln, die über den Balkon hinausragen, untersagt. Ebenso wie Wäsche aufhängen höher als die Balkonbrüstung bzw. Sichtblende der Balkonbrüstung ist. Und - jetzt nicht lachen... Blumenkästen nicht außen vor den Balkon, sondern innen! Da fallen solche Anbauten wie Balkonsolar schon mal raus.
    Da wollen wir der preußischen Akkuratesse mal ordentlich Futter geben...
    ;-)

  15. 36.

    >"Da hat ja mal jemand so richtig KEINE Ahnung:
    1) Den Zählertausch veranlasst Stromnetz Berlin, und zwar völlig KOSTENLOS"
    Na na... relativ. Wenn neuer Stromzähler, dann muss das ein neuer digitaler Stromzähler sein. Und der kostet immer mehr.. bei den Grundgebühren.

  16. 35.

    Ja, ein Zweirichtungszähler ist nötig, muss der Netzbetreiber umsonst einbauen
    Nein, es braucht keinen separaten Stromkreis. Der muss mit einer Standard 16A Sicherung abgesichert sein, hat jeder …
    Einspeisesteckdosen sind absolut unnötig, eine sinnlose Norm ist kein Gesetz, Schuko ist erlaubt
    Informationen an den Netzbetreiber und Eintrag ins Marktstammdatenregister

    Ob das jeder so macht ist jedem selbst überlassen. Technisch funktionieren tut das auch ohne das alles …

  17. 34.

    Mal etwas provokant gefragt:
    Rechnet sich die "Verschandelung" der Balkons überhaupt?
    Kann ich mich dann auch beschweren, wenn mir das Modul vom Nachbarn ständig in mein Fenster "spiegelt"?

  18. 33.

    Alexander, die Balkonkraftwerke sind doch nichts als ein Spielzeug.

    Wenn der Vermieter die Montage untersagt, hat der Mieter Pech.

    Das Aufstellen lässt sich vor Beginn des Mietvertrages ganz gut verhindern. Nämlich durch gezielte Fragen im Bewerberbogen. Das werden zukünftig auch viele Vermieter machen.

    Die Frage ist übrigens zulässig.

  19. 32.

    Da hat ja mal jemand so richtig KEINE Ahnung:
    1) Den Zählertausch veranlasst Stromnetz Berlin, und zwar völlig KOSTENLOS
    2) Der "Witz" beim Balkonkraftwerk ist ja eben gerade der, dass man KEINE Separate Leitung/Sicherung benötigt (außer man wohnt in einem unsanierten DDR-Bau mit ALU-Leitungen ... aber selbst dann....)
    3)Einspeise-Steckdose: Totaler Quark, auch technisch. Deswegen fliegt sie auch gerade wieder aus der VDE. Einige Netzbetreiber "verlangen" sie zwar, juristisch ist es aber wirkungslos, weil: "HINTER dem Zähler macht jeder Seins" ... das sehen sogar die Verträge so vor.
    4) Damit hat der Vermieter NIX zu schaffen. Diese (gesetzliche) Auflage muss der Errichter (Mieter) erfüllen, was übrigens zu (1) führt.

    Und schließlich: Sie haben noch die Registrierung der Anlage beim Markenstammregister vergessen.

  20. 31.

    Ich würde es gut finden, wenn die großen Wohnungsbaugesellschaften ihren Mietern die Chance geben sich ganz unbürokratisch an der Energiewende zu beteiligen bzw. die Chance einräumen wenigstens einen Teil des Strom selbst zu erzeugen, bevor wieder jemand mit der Zwangskeule kommt.
    Hier gibt es so ein paar Sanierungsprojekte wo EKOTAL gegen irgendwelche Kunststoffplatten ausgetauscht wurde.
    Da hätte man ohne weiteres auch leichte PV-Module nehmen können und für jede Wohnung ein paar 100W PV ermöglichen können. Süd und Ostbalkone. Viel teurer wäre das kaum geworden und ca. 1.000 EUR pro Wohnung auf 10 oder 15 Jahre umgelegt, klingt nicht nach Mietwucher. Zumal der Mieter die <100EUR/a relativ leicht beim EVU einspart.
    Win-Win-Win für Vermieter, Mieter und Umwelt.
    Gerade bei der Strangsanierung bietet sich das ja förmlich an. Einmal effizient den ganzen Abwasch mit Installation und Netzbetreiberbürokratie durchgespielt und ein ganzer Block ist dabei.

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