Fragen und Antworten - Dürfen Arbeitnehmer zuhause bleiben, wenn die BVG bestreikt wird?

Mi 19.02.25 | 11:02 Uhr
  34
"Streik! U-Bahnen, Trams und Busse fahren nicht." steht während eines ganztägigen Verdi-Warnstreiks bei den Berliner Verkehrsbetrieben auf einem Schild an einer verschlossenen U-Bahn-Station. (Quelle: dpa/Sebastian Gollnow)
Bild: dpa/Sebastian Gollnow

Die BVG wird bestreikt - mal wieder. Aber was passiert eigentlich, wenn es Arbeitnehmer durch den Streik nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit schaffen? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.

Dürfen Arbeitnehmer zuhause bleiben, wenn Busse und Bahnen nicht fahren?

Nein, das geht nicht. Arbeitnehmer trifft das so genannte Wegerisiko. Sie müssen also dafür sorgen, pünktlich an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Wenn das absehbar nicht gelingt, müssen die Arbeitnehmer in Kontakt mit ihrem Arbeitgeber treten und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Der Warnstreik bei der BVG wurde im Vorfeld angekündigt. Das bedeutet für Arbeitnehmer, dass sie, sobald sie davon Kenntnis erhalten, mit ihrem Arbeitgeber sprechen sollten. Wer das nicht macht, dem droht eine Abmahnung.

Welche Regeln gelten bei angekündigten Streiks?

Bei einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs müssen Arbeitnehmer alles zumutbare unternehmen, um rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Was gilt alles als zumutbar?

  • früher aufstehen
  • mit dem Auto oder dem Fahrrad zur Arbeit fahren
  • Fahrgemeinschaften bilden
  • höheres Verkehrsaufkommen mit einplanen und sich auf dem Laufenden halten

Entstehen dem Arbeitnehmer dadurch höhere Kosten als an einem "normalen" Arbeitstag, ist das die Sache des Arbeitnehmers. Er hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Besteht gar keine Alternative zum ÖPNV, bleibt nichts anderes übrig, als einen Urlaubstag oder Gleitzeit zu nehmen.

Es gibt aber Ausnahmen für das, was verhältnismäßig und zumutbar ist. Diese treten beispielsweise bei Menschen mit geringem Einkommen in Kraft, die nur durch eine lange und teure Taxifahrt bei der Arbeit erscheinen könnten. In solchen Ausnahmefällen könnte es in Ordnung sein, an Streiktagen nicht zur Arbeit zu erscheinen.

Welche Regeln gelten bei spontanen Streiks?

Für spontane Streiks gelten die gleichen Regeln wie für angekündigte Streiks. Arbeitnehmer müssen sich also ebenfalls bemühen, pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen. Die Anforderungen seien dann aber nicht ganz so streng, heißt es in einem Beitrag der Tagesschau [tagesschau.de].

Welche Alternativen gibt es an Streiktagen zur Arbeit in Präsenz?

Wenn sich die Tätigkeit für Homeoffice eignet, ist es nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich, aus dem Homeoffice zu arbeiten - unter Umständen auch spontan. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer aber nicht.

Wer die Auswirkungen der Streiks vermeiden möchte, kann darüber hinaus ein paar Tage unbezahlt frei machen, Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen - alles immer in (rechtzeitiger) Absprache mit dem Arbeitgeber, darauf weist die IG Metall [igmetall.de] hin.

Müssen Kinder in die Schule, wenn Bus und Bahn streiken?

Auch wenn die BVG streikt, bleibt es bei der staatlich angeordneten Schulpflicht. Es findet regulärer Unterricht statt. Einige Schulen weisen darauf hin, dass es Fußweg von 45 Minuten zumutbar sei. Alle Schüler, die kommen können, müssten demnach auch kommen, sonst zähle es als unentschuldigter Fehltag.

34 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 34.

    Nee, kein Quark.
    Die meisten Arbeitgeber erwarten trotz Streik , das die Arbeitnehmer zur Arbeit kommen. Und zwar Pünktlich.
    Da muss sich jeder selbst Organisieren, das das funktioniert.

  2. 33.

    Quark. Nein muß er nicht, das obliegt allein seiner Entscheidung! Ich bleib bei Streiks immer zu Hause. Man kann die Zeit auch anders nutzen.

  3. 31.

    Natürlich muß jeder Arbeitnehmer zur Arbeit kommen. Jeder ist selbst verantwortlich, wie er zur Arbeit kommt. Wenn er das nicht Organisiert bekommt,nicht Jammern, selbst schuld, Urlaub nehmen.
    Vielleicht gibt es auch viele Arbeitgeber die an diesen Tagen Homeoffice erlauben, soweit es möglich ist.

  4. 30.

    Es müssen nicht nur Rechte zur Arbeit kommen und es ist wie immer, das was sich ausruhen kann macht den Mund am Weitesten auf und beschuldigt andere Rechts zu sein, nur weil Sie gegen Streik sind.Wenn Die BVG Streikt, geht mich das als Arbeitnehmer sehr wohl was an. Denn ich muss zur Arbeit kommen und das pünktlich und ich finanziere unter anderem ihre Rente. Was ich nich kann, wenn ich wegen nicht wissens zu spät komme.

  5. 29.

    Verdi soll sich mit der BVG und dem Senat anlegen und nicht mit den Fahrgästen! Außerdem kann man die vielen Streikmeldungen nicht mehr lesen, weil es zu viele sind. Es passiert viel zu viel, daß ich es nicht mehr schaffe, alles zu lesen. Denn ich habe auch noch anderes zu tun! Weniger muß/darf passieren. Deshalb müssen die Gewerkschaften von Anfang an realistische Forderungen stellen und keine Mondforderungen! Und die AG müssen auch gleich alles anbieten, was sie anbieten können, damit sie sich schnell einigen!

  6. 27.

    Und was haben Sie nicht kapiert? das Streik ein Menschenrecht ist? Das es Sie überhaupt nichts angeht, wenn die dort arbeitenden, mehr Lohn fordern? Ohne die würde nichts gehen. Was machen Sie außer meckern? gehen Sie überhaupt arbeiten?

  7. 26.

    Thema nicht vestanden? Der Artikel handelt von allen Arbeitnehmern die durch Streik beeinträchtigt sind und nicht ob die Streiker schon genug verdienen.

  8. 25.

    Was soll die Frage? Na klar bleibe ich dann zu hause, hab doch ein Argument! Wäre ja schön blöd, wenn ich unter erschwerten Umständen noch arbeiten ginge!

  9. 24.

    Was soll die Frage? Na klar bleibe ich dann zu hause, hab doch ein Argument! Wäre ja schön blöd, wenn ich unter erschwerten Umständen noch arbeiten ginge!

  10. 23.

    Nein, es ist ein Streikrecht, kein ich mache mal blau Recht! Das ist doch so was von klar. Wer Zuhause angetroffen wird, sollte abgemahnt werden. Die verdienen schon gut genug, die sollen ihren Job machen.

  11. 22.

    Nein, es ist ein Streikrecht, kein ich mache mal blau Recht! Das ist doch so was von klar. Wer Zuhause angetroffen wird, sollte abgemahnt werden. Die verdienen schon gut genug, die sollen ihren Job machen.

  12. 21.

    Wieso sollte ein AG so etwas tun? Gegenfrage: wie wäre es, wenn sich die AN auf den angekündigten Streik einstellen und den Weg zur Arbeit einfach mal rechtzeitig angehen? Es geht ja nicht um drei Wochen, sondern um zwei Tage.

    Alternativ kann man ja auch die längere Wegezeit an die Tagesarbeitszeit dranhängen, mehr Entgegenkommen würde ich meinen AN nicht anbieten wollen.

  13. 20.

    Wie wäre es wenn der Mehraufwand bzgl. des Hin- und Rückwegs von der Arbeitszeit abgezogen wird?
    Bsp.: Wer wegen eines Streiks beim Hin- und Rückweg jeweils 30 Minuten mehr Zeit braucht, muß 1h weniger arbeiten bei gleichem Lohn.
    Der Arbeitgeber sollte aus meiner Sicht akzeptieren, daß der Mitarbeiter erst später kommen kann. (Mitarbeiter in Geschäften, Büroarbeiter etc.)

    Schwieriger wird es wenn der Tag schon lange durchgeplant ist, wie bei Ärzten und Rechtsanwälten, bzw. wo man direkten Kundenkontakt hat.


    Falls wieder jmd. sagt, daß es absurd sei: Man kann ja wohl wenigstens davon träumen.

  14. 19.

    Wie viele Artikel hier fehlen würden, wenn es die Streiks nicht gäbe. Als wenn erwachsene Menschen nicht wüssten, wie sie alternativ von A nach B kommen oder ob sie zuhause bleiben dürfen. Schreibt lieber über Baerbocks "Versprecher".

  15. 18.

    Wenn Sie den Fahrpreis bezahlen würden, der den wirklichen Kosten zugrunde liegt, dann würden Ihnen die Augen übergehen.
    Die Fahrpreise werden von der Allgemeinheit zum großen Teil getragen.
    Gehen Sie mal in andere Städte und schauen dort nach den Fahrpreisen.
    Jammern auf hohem Niveau und den BVGern nicht den Lohn gönnen, den sie verdient haben.
    Das nervt.
    Die Berliner sind, was den öffentlichen Nahverkehr angeht, sehr verwöhnt.

  16. 17.

    Erst wenn der Druck auf die Bevölkerung so groß ist, dass sie sich anfängt, bei den richtigen Stellen zu beschweren (und das sind - haha! - nicht die Streikenden), manchmal ändert sich erst dann etwas an der Grundlage. Nur das müsste die Bevölkerung eben auch mal tun. Und nicht immer nur über die Streiks meckern oder sie "ok" finden.

  17. 16.

    Den Streik trifft ja in der Regel Leute, die regelmäßig die BVG nutzen. Die Leute sollen sich schnell einigen. Klar machen die Leute auch guten Job und wollen dafür gut entlohnt werden.

  18. 15.

    Sie erzählen ja einen Unsinn. Schon Lohnkosten, und Treibstoffe eingespart.

Nächster Artikel