Bebauung landeseigener Flächen - Wohnungsbau nach Erbbaurecht kommt in Berlin nicht in Schwung

Do. 24.04.25 | 06:49 Uhr | Von Jana Göbel und Ute Barthel, rbb24 Recherche
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Wie im Dornröschenschlaf schlummert das Grundstück unweit der Bahntrasse in Berlin-Steglitz - dabei sollten hier schon längst Baugerüste stehen. (Queller: rbb)
Video: rbb24 Abendschau | 24.04.2025 | Ute Barthel / Jana Goebel | Bild: rbb

Im Jahr 2012 hat das Land Berlin beschlossen, landeseigene Grundstücke nicht mehr zu verkaufen. Investoren können sie aber im Erbbaurecht bebauen. Wegen hoher bürokratischer Hürden passiert jedoch vergleichsweise wenig. Von J. Göbel und U. Barthel

  • Seit 2021 nur 60 Wohnungen nach Erbbaurecht auf Berlin-eigenen Flächen gebaut
  • In Hamburg mehr als sechs Mal soviele
  • Kritik an komplizierten Verfahren bei Förderanträgen

Wie im Dornröschenschlaf schlummert das Grundstück unweit der Bahntrasse in Berlin-Steglitz - dabei sollten hier schon längst Baugerüste stehen. Stattdessen blühen Fliedersträucher und Forsythien auf dem Areal, auf dem eine kleine Gruppe von Genossenschaftlern schon seit vielen Jahren ein Mehrgenerationenhaus mit 16 Wohnungen bauen will.

"Ich trinke hier in Gedanken schon jeden Tag meinen Kaffee auf der Terrasse", erzählt Andrea Sunder-Plassmann aus dem Vorstand der POI-Genossenschaft. "Das Haus ist fertig geplant, die Firmen stehen in den Startlöchern und wir könnten sofort anfangen zu bauen." Doch es geht nicht voran. Denn die Genossenschaftler sind bei der Finanzierung des Projekts auch auf Fördermittel der Berliner Landesbank IBB angewiesen. Denn das Eigenkapital, dass die Mitglieder aufbringen können, reicht allein nicht zum Bauen.

Bauherren legen neuartiges Baukonzept vor

Im Jahr 2019 ist der Jubel groß, als die noch junge Genossenschaft das Konzeptverfahren für das Grundstück gewinnt. Konzeptverfahren bedeutet, dass nicht der Meistbietende das Grundstück bekommt, sondern das beste und innovativste Bauprojekt entscheidend ist. Die POI-Genossenschaft überzeugt die Jury mit ihrer Idee für ein Haus mit veränderbaren Grundrissen - für Künstler, junge Familien und Menschen mit Behinderungen - in ökologischer Holzbauweise. Für das Grundstück schließt sie mit dem Land Berlin einen Erbbaurechtsvertrag über 60 Jahre ab.

POI-Genossenschaft. (Quelle: rbb)
Bild: rbb

Das Land Berlin hat sich 2012 dazu entschlossen, keine landeseigenen Grundstücke mehr zu verkaufen, sondern sie nur im Erbbaurecht zu vergeben. Dabei verkauft der Eigentümer (Erbbaurechtsgeber) sein Grundstück nicht, sondern er gibt das Land für eine vertraglich festgelegte Laufzeit an einen Bauherrn oder einen Betrieb (Erbbaurechtsnehmer) zur Nutzung. Auf dem Grundstück kann der Erbbaurechtsnehmer eine Immobilie bauen, die dann ihm gehört. Der Grund und Boden aber bleibt weiterhin im Eigentum des Erbbaurechtsgebers.

Der Vorteil des Erbbaurechts für die Kommunen ist, dass sie weiterhin Eigentümer ihrer Grundstücke bleiben, aber dennoch Wohnungsbau ermöglichen. So können sie auch der Spekulation mit Bauland entgegentreten. Die Bauherren müssen nur die Baukosten aufbringen und einen jährlichen Erbbau-Zins statt eines hohen Kaufpreises zahlen. Das reduziert die Kosten und sorgt für günstige Mieten.

Bereits eine Million Euro Eigenkapital in Planung investiert

"Wir halten Erbbaurecht auch für den richtigen Weg, denn Boden sollte Gemeingut bleiben", sagt Architektin Inka Drohn, die das Haus entworfen hat. Doch wie es in Berlin laufe, sei es viel zu kompliziert, meint sie. Inzwischen sind Banken wieder abgesprungen, die eigentlich schon eine Finanzierung zugesagt hatten. Auch die Frist für ein Darlehen der Förderbank KfW läuft Ende April ab.

Die Gründe für die Verzögerungen sind vielfältig: So passte zum Beispiel das neuartige Konzept der veränderbaren Grundrisse nicht zu den Richtlinien der Berliner Wohnungsbauförderung. Die Förderbank IBB will immer wieder neue Nachweise, zum Beispiel für die Finanzierung. "Wir kriegen eine Liste mit Anforderungen - dann arbeiten wir die ab. Und dann kommt erstmal ein langes Schweigen. Und dann kommt irgendwann die nächste Liste, was jetzt noch zu tun ist", berichtet die Architektin. Viele Mitglieder der Genossenschaft seien inzwischen erschöpft.

POI-Genossenschaft. (Quelle: rbb)

Bisher erst 60 Wohnungen auf Grundstücken im Erbbaurecht gebaut

Der Fall steht exemplarisch für viele Wohnungsbauprojekte, die auf den Erbbaurechts-Grundstücken des Landes Berlin realisiert werden sollen. Der rbb hat bei der zuständigen Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) nachgefragt, wie viele Grundstücke überhaupt vergeben und wie viele Wohnungen bereits gebaut worden sind. Doch auch nach mehreren Anfragen gibt die BIM dazu keine Auskunft, weil es sich angeblich um "vertrauliche Geschäftsangaben" handelt.

rbb24 Recherche hat deshalb aus verschiedenen Quellen zumindest 20 Grundstücken ermittelt, die für die Erbbaurechtsvergabe an Genossenschaften und Baugruppen bestimmt sind. Doch tatsächlich gebaut wurde erst auf vier dieser Grundstücke: Seit 2021 sind darauf nur 60 Wohnungen entstanden.

Ulf Heitmann, Sprecher vom "Bündnis junge Genossenschaften" wundert sich nicht über die magere Bilanz. Denn Verfahren, die sich jahrelang hinziehen, seien die Regel. "Die Folge ist, dass die Kosten davongaloppieren und Erbbaurechtsnehmer aussteigen", sagt Heitmann. Außerdem würden die zuständigen Behörden nicht richtig miteinander kommunizieren: "Die fehlende Kommunikation führt dazu, dass der Fördernehmer wie Hase und Igel hin und her läuft und versucht, die Bedingungen zu erfüllen. Und dann bekommt er zu hören, dass es so nicht geht. Aber wie es gehen kann, hört man leider nicht in diesen Gesprächen."

Vorbild Hamburg: Bereits 400 Wohnungen fertig

In Hamburg dagegen sieht die Bilanz besser aus. Seit 2021 werden dort landeseigene Flächen vorrangig im Erbbaurecht vergeben. Es gebe eine konstruktive Zusammenarbeit der Freien Hansestadt Hamburg und der Förderbank mit den Bauherren, erklärt Matthias Diekhöner von der Hamburger Genossenschaft mgf Gartenstadt Farmsen. Innerhalb von drei Jahren kann die Genossenschaft im Stadtteil Farmsen 275 Wohnungen bauen, mit Einstiegsmieten von 6,70 Euro pro Quadratmeter. "Allen Beteiligten war klar, dass wir sozialen Wohnungsbau in Hamburg brauchen", sagt Diekhöner im Interview mit dem rbb: "Es war ein sehr kooperatives Miteinander, was am Ende dazu geführt hat, dass wir als Unternehmen auch in so kurzer Zeit diesen Bau errichten konnten."

Seit 2021 werden nach Angaben der Hamburger Finanzbehörde 31 Grundstücke im Erbbaurecht für Wohnungsbauprojekte vergeben. Bislang sind 400 Wohnungen fertiggestellt. Zur Erinnerung: In Berlin sind es im selben Zeitraum nur 60.

"Andere Städte machen vor, dass es nicht kompliziert ist, es muss nur gewollt sein", meint Julian Schwarze, Sprecher für Stadtentwicklung der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. Zwar räumt er ein, dass die Verfahren auch unter der rot-rot-grünen Vorgängerregierung schon sehr lange gedauert haben. Dennoch wären die Hürden unter der aktuellen Regierung noch bürokratischer, sagt Schwarze. Er befürchtet, dass viele Genossenschaften aufgeben könnten.

Senatsverwaltung kündigt Verbesserungen an

Ulf Heitmann, von den "Jungen Genossenschaften" kann sich noch an Zeiten erinnern, in denen genossenschaftliche Bauprojekte auch in Berlin schnell und unkompliziert gingen: "In den 90er Jahren gab es einen Beauftragten für die Förderung direkt in der Förderstelle in der Senatsverwaltung", sagt Heitmann. "Dort wurde dann in einem sehr schnellen Verfahren die Förderzusagen erteilt. Und da müssen wir wieder hinkommen."

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung schreibt rbb24 Recherche, dass Verbesserungen geplant seien: "Aktuell erfolgte sowohl eine Optimierung der Verfahrensstruktur sowie eine Reduzierung der einzureichenden Unterlagen."

Für die Genossenschaftsmitglieder in Steglitz läuft derweil die Zeit ab, sie brauchen eine schnelle Lösung. "Wir haben eine Million Euro als Eigenkapital eingebracht und in die Planung investiert“, erzählt Inka Drohn. Das Geld hätten die Familien sich entweder geliehen oder es seien die eigenen Ersparnisse. "Und da kann man sich vorstellen, dass es für die Familien eine große Katastrophe wäre, wenn das Projekt jetzt scheitern würde." Noch wollen sie nicht aufgeben, aber allmählich kommen die Familien an ihre Grenzen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 24.04.2025, 19:30 Uhr

Beitrag von Jana Göbel und Ute Barthel, rbb24 Recherche

41 Kommentare

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  1. 41.

    Unfug. Das Kreditinstitut kann dann die Zwangsversteigerung des Objektes durchführen lassen. Mehr als ihre Forderungen erhält sie aber aus dem Erlõs nicht.

  2. 40.

    Das ist in Berlin seit den Jahren nach dem 1. Weltkrieg für Hunderttausende Wohnungen geschehen. Auch heute. Wer verkauft schon ein Grundstück wenn es nicht unbedingt sein muss. Bauern verkaufen nie Ackerland immer nur verpachten sie.

  3. 39.

    Immer diese, mit Verlaub, dämlichen Vergleiche mit korruppten Dikaturen wie China oder Dubai, eine absolutistische Monarchie.

  4. 38.

    Stimmt genau. Mich erinnert das Bild von exBürgermeister Mmüller als er in Shanghai von einem Wolkenkratzer runtersah. Was mag er da über Berlin im Vergleich gedacht haben….wir sind bei unserem Bautempo/Digitalisierung mindestens 40 Jahre hinter der Zeit anderer Städte (Dubai, NY, Shanghai, Tokio usw). Selbst US-Kleinstädte sind besser dran als Berlin. Wir können es einfach nicht mehr.

  5. 37.

    Falsch. Sie verstehen nur nicht, dass Genossenschaften Gewinne erzielen dürfen und müssen.

  6. 36.

    Meine Güte, es ging um den Ausgangskommentar #5 von Herrn Hube:
    "Und am Ende muss das Grundstück wieder zurückgegeben werden. Deshalb sind viele Genossenschaften für dieses Modell des Senats nicht zu gewinnen. Es gibt für den Senat andere Möglichkeiten den Rückgriff auf das Grundstück sicherzustellen."
    Griff fragte, welche Möglichkeiten es gäbe - darauf habe ich geantwortet.
    Natürlich ist eine Genossenschaft nicht die Heilsarmee - in diesem Artikel des rbb wollte aber eine Genossenschaft Förderwohnungen auf Erbbaupacht bauen und hat dafür lt. Senat das beste Konzept vorgelegt.

  7. 35.

    Ich würde lieber auf Erbbaugrund nachhaltig und leicht zurückbaubar gründen als auf überteuertem Boden irgendeinen Mist hinzuklatschen. Wer aber nur bis zum geldverseuchten Brett vorm Kopf denken kann, ist halt nicht imstande, den Tellerrand nicht als Ende des kleinen Ich-Universums zu erkennen.

  8. 34.

    Wie lange planen sie denn zu leben ? In der Regel laufen die Erbbaurechte 99 Jahre im obigen Fall sind es 60 Jahre. Die AfA läuft 50 Jahre.

  9. 33.

    Renditegeilen Heuschrecken ist Erbbaurecht natürlich verhasst. Aber Berlin verkauft ja lieber an diese Manchesterkapitalisten anstatt Verantwortung zu übernehmen. Meine Geburtsstadt wurde undd wird immer freundlicher für Zocker und Menschenfeinde.

  10. 32.

    Wer andere Weltmetropolen kennt, erkennt wie klein und armselig Berlin geworden ist, wie weit wir eigentlich zurückliegen in der Entwicklung der Stadt. Wir schalten sogar das Licht am deutschen Wahrzeichen nachts aus „Brandenburger Tor“ während andere Länder und Städte mit weit schlechteren finanziellen Mitteln ihre Stadt touristisch beleuchten. Singapur, Tokio, NY und dann das Dorf Berlin. Wir sind nicht mal mehr ein beliebter Fixpunkt sondern kleinstädtisch, totbürokratisiert, unflexibel, langsam und handlungsfähig, dazu eine ideologische Lachnummer in der Welt mit bröckelnden Brücken und Gebäuden.

  11. 31.

    Wieso sollte ich auf fremden Grund und Boden bauen? Der Erbbauzins liegt i.d.R. zwischen 3 und 5% des Bodenwertes zum Zeitpunkt der Begründung des Erbbaurechtes. Dieser Zins fällt jährlich an, wie hier im Bericht bspw. über 60 Jahre. Ein Bankdarlehen ist in dieser Zeit mind. zweimal abbezahlt (unter Berücksichtigung aller Erwerbsnebenkosten). Es gehen auch alle möglichen Wertsteigerungen des Grundstückes verloren. Zu den Baukosten kommen noch die Beräumungskosten nach Ende des Erbbaurechtes. Dies mag sich alles rechnen, wenn man mit wenig EK ein kleines Häuschen raufstellt, nur selbst drin wohnen will, nicht an Wiederverkauf denkt, keine Erben hat. "Betongold" ist eine langfristige Angelegenheit, natürlich auch mit dem Ziel der Wertsteigerung. Dafür ist Erbbaurecht nicht geeignet.

  12. 30.

    Ist noch nie jemanden die Idee gekommen warum die Regelung absichtlich so kompliziert ist und nicht geändert wird?

    Der zuständige Staatssekretär Slotty will das verhindern.

    "Nachdem 2014 im Volksentscheid eine Mehrheit gegen die Bebauung des Tempelhofer Feldes gestimmt hatte, sprach sich Slotty im September 2024 im Rahmen einer möglichen Randbebauung für die Entwicklung von Flächen des Tempelhofer Feldes und deren Bebauung durch private Immobilienunternehmen aus. [...]Er bedauerte zudem, dass das Land Berlin zuletzt festgelegt hatte, auch für Wohnungsbaumaßnahmen keinerlei öffentliche Flächen mehr verkaufen und lediglich in Ausnahmefällen per Erbbaurecht vergeben zu wollen, obwohl landeseigene Wohnungsunternehmen auch weiterhin mit privaten Entwicklern auf landeseigenen Grundstücken bauen."

  13. 29.

    Wieso? Die Bank freut sich, wenn die Genossenschafter Pleite machen. Dann kriegt sie das Grundstück und kann es viel teurer verkaufen, oder?

  14. 28.
    Antwort auf [Heike] vom 24.04.2025 um 19:11

    „Aus massenhaft Schwuchtelbeauftragten…“

    Nicht nur Ihr Ausdrucksvermögen ist erschreckend, auch Ihr Deutsch. Glauben Sie mir, Ihnen fehlt der Grund für ‚große Klappe‘.

    Und wie kommt sowas durch die Moderation?

  15. 27.

    Sie können den Artikel nicht gelesen haben. Hoffentlich können Sie wenigstens bis drei zählen.

  16. 26.

    Niemand der bis drei zählen kann baut auf einem Grundstück was ihm nicht gehört (Erbbaurecht). Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

  17. 25.

    Immer diese, mit Verlaub, dämlichen Vergleiche mit korruppten Dikaturen wie China oder Dubai, eine absolutistische Monarchie.

  18. 24.

    Beides - Vorkaufsrecht oder Rückauflassungsvormerkung sind nur im Falle eines Verkaufs (oder Vertragsbruchs) Möglichkeiten der Rückerwerbung durch die Stadt. Das oben beschriebene Grundstück liegt sehr nah an der Bahn/S-Bahn. Alleine daher macht das hier schon Sinn mit dem Erbbaurecht bzw. es ist zu überlegen ob man an der Stelle überhaupt bauen sollte.

  19. 23.

    Ich erinnere mich mit Grausen an einen Fall in der entfernten Verwandtschaft. Dort war der hochbetagte Hausbesitzer gestorben. Keiner der Erben wollte das Haus übernehmen (oder konnte die anderen Erben ausbezahlen). Deshalb wurde das Haus verkauft. Der noch ca. 10 Jahre laufende Erbpachtvertrag war in dem Zusammenhang ein großes Hindernis: einen Teil der potentiellen Käufer hat er abgeschreckt, mehrere andere konnten die Finazierung nicht stemmen, weil sie wegen des Erbpachtvertrags keinen Kredit bekamen.
    Am Ende ging das Haus unter Wert weg, und zwar nach mehr als zwei Jahren. Ist aber schon ein paar Jahre (ca. 10?) her.

  20. 22.

    Das ist aber weder Ziel des Ganzen, noch erfüllt es den eigentlichen Sinn. Nach Deinem Vorschlag hätte die Stadt nicht das gewünschte Mitspracherecht und derartige Verträge wären zeitlich nicht begrenzt. Die Stadt könnte zwar theoretisch das Grundstück zurückkaufen - allerdings zu unbekannten Konditionen und oft vermutlich erst nach juristischen Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Eigentümern.

    Zudem ermöglicht es ja gerade der fehlende Kaufpreis für ein Grundstück der Genossenschaft überhaupt preiswerte Wohnungen darauf zu errichten. Sonst müsste der Kaufpreis des Grundstückes zusätzlich in die Miete mit eingepreist werden. Eine Genossenschaft hat nicht das Kapital, ein Grundstück zu kaufen und dieses Geld dann abzuschreiben weil es praktisch gebunden ist.

    An sich ist das Bauen nach Erbbaurecht tatsächlich die beste Lösung um bei der Nutzung mitzubestimmen, preiswerten Wohnraum zu schaffen und trotzdem keine Stadteigenen Grundstücke den Spekulanten zu überlassen.

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