Ticket-Buchung bei Fluglinie - Keine geschlechtsneutrale Anrede: Klage gegen Ryanair endet mit Einigung

Di. 06.05.25 | 15:17 Uhr
Symbolbild: Eine Person nutzt die Ryanair-Website. (Quelle: IMAGO/Serene Lee)
Bild: IMAGO/Serene Lee

Ein Rechtsstreit um eine fehlende geschlechtsneutrale Anredemöglichkeit bei der Ticketbuchung der Fluggesellschaft Ryanair ist außergerichtlich - also ohne eine Entscheidung des Gerichts - geklärt worden. Das teilte das Berliner Landgericht mit.

Zum Inhalt der Einigung war zunächst nichts veröffentlicht worden. Oft wird in solchen Fällen eine Entschädigungssumme gezahlt. Ryanair selbst antwortete auf eine Anfrage des rbb zum Thema bislang noch nicht.

Der Berliner Verband Queere Vielfalt LSVD teilte am Dienstag allerdings mit, dass Ryainair seine Buchungswebsite in der Zwischenzeit angepasst habe.

Klage wegen fehlender geschlechtsneutraler Anredeoption

Ein Mensch, der sich keinem eindeutigen Geschlecht zuordnet, hatte geklagt, weil es auf der Internetseite der Fluglinie für die Buchung eines Tickets nur die Auswahl zwischen "Herr", "Frau" und "Fräulein" gab.

Eine geschlechtsneutrale Anredeoption sei nicht verfügbar, das verletze das Persönlichkeitsrecht, argumentierte die klagende Person und berief sich auf das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz. Wegen einer Diskriminierung forderte die Person ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro.

René_Rain Hornstein, die Person, die geklagt hatte, wird in einer Pressemitteilung des LSVD nach der Einigung zitiert: "Das Angebot von Ryanair zeigt, dass die notwendige technische Änderung, um nicht-binären Personen eine angemessene Registrierung zu ermöglichen, in überschaubarer Zeit und mit überschaubarem Aufwand bewerkstelligt werden kann." Sowohl Hornstein als auch Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD forderten andere Unternehmen auf, ihre Formulare ebenfalls umzustellen.

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