Bundesrat verabschiedet Hilfspaket - Reichen die Ausnahmeregelungen für Mieter und Vermieter?

Fr 27.03.20 | 11:30 Uhr | Von Jana Göbel
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Hausdaecher Berlin (Quelle: rbb/Jana Göbel)
Audio: Inforadio | 27.03.2020 | Jana Göbel | Bild: rbb/Jana Göbel

Im Eiltempo verabschiedet die Regierung Hilfsmaßnahmen für Mieter und Vermieter, am Freitag stimmte auch der Bundesrat zu. Niemand soll sich Sorgen machen, dass er wegen der Corona-Krise die Wohnung oder Mieteinnahmen verliert. Aber reicht das? Von Jana Göbel

+++ Update 11:30 Uhr:

Der Bundesrat hat am Freitag das Maßnahmenpaket der Regierung zur Corona-Krise gebilligt. Für Unterstützungsleistungen für Gesundheitswesen, Unternehmen und Arbeitnehmer kann der Bund damit neue Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro aufnehmen. Zuvor hatte am Mittwoch der Bundestag die Maßnahmen beschlossen, die nun zeitnah umgesetzt werden sollen.

Der Monat März geht zu Ende, für 1,6 Millionen Wohnungen in Berlin stehen in wenigen Tagen die Mietzahlungen an. Doch viele Menschen haben wegen der Corona-Krise derzeit keine Arbeit oder keine Aufträge. Bei manchen wirkt sich das schon jetzt auf das Einkommen aus. Wenn sie deswegen den Betrag für die Miete nicht aufbringen können, darf ihre Wohnung nicht gekündigt werden. So hat es der Bundestag beschlossen.

"Wir können nicht auf der einen Seite zur Eindämmung des Corona-Virus sagen, die Menschen sollen in ihren Wohnungen bleiben und andererseits machen sie sich Sorgen, ihre Wohnungen möglicherweise zu verlieren", fasst Berlins Wohnungssenatorin Katrin Lompscher von der Linkspartei die Situation zusammen. Es sei zu erwarten, dass jetzt vielen Menschen das Geld ausgeht.

Der Schutz des Wohnraums ist erstmal gesetzlich gesichert, wenn das Paket so durchkommt. Reiner Wild vom Berliner Mieterverein begrüßt das schnelle Handeln der Politik, doch was sollten Betroffene nun tun? In den Beratungsstellen des Mietervereins laufen die Telefone heiß. Die Menschen haben viele Fragen:

Wo sollen Mieterinnen und Mieter sich hinwenden, wenn sie feststellen, das Geld reicht wegen der Corona-Krise nicht für die nächste Miete?
Sofort dem Vermieter Bescheid geben, falls Mietausfälle zu erwarten sind, empfiehlt Wild. Gemeinsam könne man dann zum Beispiel Ratenzahlungen oder Teilzahlungen vereinbaren.

Müssen Mieter einen Mietenausfall oder eine verringerte Mietzahlung begründen?
"Mieter müssen glaubhaft machen, dass eine Zahlungsschwierigkeit aufgrund der Corona-Krise entstanden ist, zum Beispiel durch eine Arbeitgeber-Erklärung, eine eidesstattliche Versicherung oder einen Antrag auf öffentliche Hilfen, zum Beispiel auf Wohngeld", sagt Reiner Wild.

Wie ist es mit den eigenen Ersparnissen?
Selbstverständlich, so Reiner Wild vom Berliner Mieterverein, wenn man Geld auf dem Konto habe, müsse man dieses zuerst verwenden, um die Miete zu bezahlen. Diese Rücklagen müssten eingesetzt werden.

Muss mein Partner, meine Partnerin für mich aufkommen?
Ja, wenn man zu zweit eine Wohnung angemietet habe, also beide im Vertrag stehen, sei die Mietzahlung durch den Partner zu bewältigen.

Fensterzeile Berlin (Quelle: rbb/Jana Göbel)
Bild: rbb/Jana Göbel

Miete muss nachgezahlt werden

Zwar müssen Mieter sich aktuell keine Sorge haben, die Wohnung zu verlieren, doch die Miete wird nur gestundet. Spätestens bis Mitte 2022 muss sie nach derzeitigem Stand nachgezahlt werden, inclusive Zinsen. Die ausfallende Miete ist wie ein Darlehen zu betrachten, und dafür sind Verzugszinsen zu zahlen. Der gesetzliche Zinssatz dafür beträgt mindestens fünf Prozent.

So sehr die Politik die Mieter jetzt auch zu schützen versucht - Reiner Wild befürchtet, dass vor allem Menschen mit geringen Einkommen später auf einem Schuldenberg sitzen. Besonders ungerecht findet er, dass Gewerbetreibende staatlich unterstützt werden, die Mieter hingegen auf lange Sicht die Folgen der Krise selbst tragen sollen.

Obwohl die Mietzahlungen nach derzeitigem Stand nicht ausfallen, sondern sich lediglich verspäten, kann die Situation für einige Vermieter bedrohlich werden. Vor allem, wenn sie aus den laufenden Mieteinnahmen die Raten für einen Kredit finanzieren. In Berlin haben in den letzten Jahren viele Privatpersonen Wohnungen erworben, zum Beispiel aus Angst vor den steigenden Mieten und um für das Alter vorzusorgen. Sehr häufig "gehören" solche Wohnungen vorläufig noch der Bank.

Carsten Brückner ist Vorsitzender des Berliner Verbandes "Haus und Grund". Er vertritt 9.000 private Haus- und Wohnungsbesitzer in Berlin, die mit einer oder wenigen Wohnungen, nicht die großen Unternehmen: "Genauso wie der Mieter, wenn er kein Arbeitseinkommen hat, hat natürlich der Vermieter das gleiche Problem, wenn er keine Mieteinnahmen hat. Dann kann er zum Beispiel den Kredit nicht ablösen, die Berliner Wasserbetriebe nicht mehr bezahlen oder seine Krankenkasse."

Zwar sei das Verständnis bei den Berliner Vermietern für die besondere Situation groß, so Brückner. Dennoch fordert er auch staatliche Unterstützung für Vermieter. In den aktuellen gesetzlichen Regelungen sei die Lage der privaten Wohnungseigentümer überhaupt nicht berücksichtigt worden. Der entscheidende Punkt sei, dass der Bundesgesetzgeber für Unternehmen Hilfen bereitstellt, zum Beispiel durch Zuschüsse oder Darlehen. So etwas fehle für die Wohnungseigentümer, obwohl diese teilweise auch auf wirtschaftliche Hilfe angewiesen seien. "Ein Haus oder eine Wohnung ist auch wie ein kleines Unternehmen", so Brückner, mit Einnahmen und Ausgaben.

Verbände von Vermietern und Mietern sind sich ausnahmsweise einig

Und so kommt es zu einem seltenen Ereignis: Mieter und Vermieter erheben in der Corona-Krise die gleiche Forderung. Sowohl der Berliner Mieterverein als auch der Verband Haus und Grund Berlin plädieren für einen Hilfsfonds speziell für den Bereich Wohnen. "Wir brauchen einen Fonds, aus dem die Mietschulden getilgt werden", sagt Reiner Wild vom Mieterverein, allerdings müssten die Vermieter auch zu einem Verzicht bereit sein. Und Carsten Brückner spricht von einem gegenseitigen Entgegenkommen: "Mieterseite und Vermieter schlagen vor, einen gemeinsamen Fonds einzurichten, der von öffentlicher Hand bedient wird, um die Mietzahlungenspflichten der Mieter zu erfüllen und damit auch die Vermieter ausreichend Geld haben, um ihren Verpflichtungen nachzukommen."

"Wir müssen darüber reden, wie man Mietverzicht und Mietausfälle solidarisch verteilt", sagt auch Berlins Wohnungssenatorin Katrin Lompscher dem rbb, "wie der Staat hilft, aber wie auch die Vermieter sich beteiligen."  Da müsse jetzt schnell eine Härtefallregelung her. Unabhängig davon habe Berlin auch eigene flankierende Regelungen auf den Weg gebracht. So sind die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften angehalten, jetzt keine Mieterhöhungen vorzunehmen. Bei Mietrückständen, die jetzt auftreten, sollen sie individuelle kulante Lösungen zu vereinbaren. Kündigungen und Zwangsräumungen seien bei den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften jetzt gestoppt.

An alle anderen Vermieter könne die Senatorin nur appellieren, dass sie in gleicher Weise verfahren. So hat zum Beispiel Berlins größter privater Vermieter, die Deutsche Wohnen, bereits mit einem millionenschweren Corona-Hilfsfonds für Mieter reagiert.

Sendung: Inforadio, 27.03.2020, 6:45 Uhr

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Beitrag von Jana Göbel

30 Kommentare

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  1. 30.

    Es gibt nur ein Problem: Den Mieter einfach so rausschmeißen geht nicht und anschließend leer stehen lassen auch nicht. Was soll ich ihrer Meinung nach mit der Immobilie dann machen?

  2. 29.

    Ich möchte den Normalbürger sehen, der eine Eigentumswohnung mal so aus der Portokasse bar bezahlt. Ich würde mal behaupten, dass in 99,9% aller Fälle Kredite mit im Spiel sind.

  3. 28.

    Leider, hat man in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Berlin, das Rechnen verlernt. Ausgaben und Einnahmen spielen schon lange, keine Rolle mehr. Lobbyarbeit ist gefragt und die ganzen Behördenmitarbeiter wollen auch gut bezahlt werden. Der Mieter hat kein Geld, also bleibt doch nur der Vermieter. Mein Tip: Eigentum in Berlin schnellstmöglich verkaufen, bevor die Enteignung kommt. Private Vermieter, haben in Berlin keine Lobby und da kommen immer neue Ideen vom Senat. Berlin ist einfach zu arm und zu links- das war schon immer so. Eigentum zum Weitervermieten in Berlin, hat ausgedient.

  4. 27.

    Da kann Ich ihnen nur beipflichten. Ab in den Speckgürtel. Wieviel Prozent der Bevölkerung in Berlin, haben Eigentum ??? Waren das 15 oder 18 Prozent? Wer da wohl die größere Lobby hat, Vermieter oder Mieter ? In Brandenburg, liegt das bei ca. 50 zu 50. Berlin wird arme Leute Land mit schlechter Wohnqualität. Deutsche Familien, verlassen doch Berlin sowieso schon.

  5. 26.

    @AGD (27.03. 13.23 h):

    Wie soll man denn Ihre beiden Punkte am Ende verstehen??

    Zu 1. kann man sagen, dass der Staat für die Vermieter faktisch gar nicht eingegriffen hat. Denn so gesehen gibt es immer bei nicht pünktlicher Mietzahlung eine Art Stundung. Nicht gezahlte Mieten verjähren mit der normalen gesetzlichen Frist von 3 Jahren. Und sie müssen NICHT mit einer Frist angemahnt werden, sie sind sofort fällig!! Was allerdings neu geregelt wurde: Der Vermieter darf bei fehlenden Mieten nicht kündigen.

    Und zu 2.: Wieso erwähnen Sie den Art. 14?? Wieso ist hier der Vermieter verpflichtet?? Ach evtl. wollen Sie uns sagen, dass im Zweifelsfall der reiche Vermieter (alle Vermieter sind ja in der öffentlichen Wahrnehmung geldgierig und deshalb somit reich) alles zu tragen hat.

  6. 25.

    Wichtig ist, daß alle Sozialleistungen noch in diesem Monat beantragt werden, damit sie nicht verfallen: Wohngeld beim Wohngeldamt, Sozialhilfe beim Sozialamt, beides beim Landratsamt, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld beim Arbeitsamt/Arge. Die werden die vielen Anträge aber nicht sofort bescheiden können, sondern nach und nach abarbeiten. Geld gibts dann erst zum nächsten Monatswexel. Beim Wohngeld ist bei uns der 20. der Stichtag. Was bis dahin nicht berechnet wurde, muß einen weiteren Monat warten. Viele Menschen können sich wegen geringem EInkommen keine Reserven leisten. Andere Menschen denken gar nicht daran, zu sparen und Geld zurückzulegen, sondern geben jeden Cent sofort wieder aus. Das ist gar nicht gut. Die Vermieter sind rechtlich besser dran. Die verlieren ihre Mietansprüche nicht, sondern haben sogar noch Anspruch auf Verzugszinsen, wogegen die Mieter teilweise auf ihr EInkommen verzichten müssen und das Problem haben, wovon sie die gestundete Miete +Zinsen bezahlen.

  7. 24.

    Liebe Eleonora,
    Soeben habe ich einen reinen Text mit Fakten ohne jegliche Beleidgung oder Wertung abgegen, 1.000 Zeichen, mehr ist leider nicht erlaubt. Jeder der ein bisschen normal denkt und rechnen kann wird sich seine Meinung dazu bilden können. Meiner Meinung nach gibt es nur eine Bewertung- Meinung zu meinem Rechenbeispiel.
    Ich hoffe, dass er veröffentlicht wird.
    Der tolle Berliner Senat, obwohl ich SPD und Links Wähler bin( äh war) stellt die Vermieter als Bösartige Tiere hin, ALKE VERMIETER ! Wieso hat der Gesetzgeber energetische Sanierungen mit früher 12 % jetzt 8 % Mieterhöhung pro Monat für unbegrenzte Zeit erlaubt errechnet aus den „angeblichen“ Kosten ? Ver hat das ausgenutzt, ich denke eher vonovia, dt. Wohnen und nicht Privatevermieter. Das kann man auf 1 € /qm begrenzen.

  8. 23.

    Zu den meisten Kommentaren im Vorfeld möchte ich nicht sagen sonst müsste ich die Netiquette verlassen.
    Hier ein paar Fakten:
    2008 habe ich eine kleine Wohnung in Mitte mit 58 m² gekauft. Der damalige Mieter war 70 Jahre alt und wohnte bereits 40 Jahre in der Wohnung.
    Er zahlte 208 € netto Kaltmiete plus Nebenkosten. Bis zu seinem Auszug 2017 habe ich keinen Cent Miete erhöht. Das wollte ich den Rentner nicht antun, außerdem war ja auch seit dann 50 Jahren nicht renoviert.Trotz 40 % Eigenkapital war die monatliche Rate mit nur 1 % Tilgung 467 € (der Rest sind Zinsen).. Sollte ich zwei Raten nicht begleichen wird die Bank sofort den Kreditvertrag kündigen - inklusive SCHUFA Eintragung. 2017 habe ich die Wohnung dann für 48.000 € renoviert.Jetzt verlange ich 690 € Miete in Mitte f.ne Wohnung die fast Neubau Charakter hat.Ich hätte natürlich auch die Wohnung nicht renovieren können und sie dann zum Mietendeckel für ca.390 vermieten können.
    Bin ich ein gieriger Vermieter ?!

  9. 22.

    'Dem verfügungsberechtigten Wohnungseigentümer dürfen nach der Rechtsprechung grundsätzlich keine Aufgaben aufgebürdet werden, die aufgrund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen'.
    Siehe BGH, Beschluss vom 4.Mai 2005; 1 ZB 10/05 und vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2009, 11ME 316/09.
    Es kann nicht fair und zielführend sein, wenn man versucht Probleme einzelner Personen zu lösen, indem man anderen diese Probleme aufbürdet. Zuerst die Mietenbremse, dann der Mietendeckel, jetzt der Mietenausfall für vorerst 3 Monate? Man scheint eine Melkkuh gefunden zu haben. Ausgerechnet Addidas, die 2019 super verdient haben, nutzen die neue Mietregelung aus. Dieses Vermietermobbing wird sich in weiter sinkenden Mietangeboten rächen. Fairer wären Kleinkredite von der Bank für notleidende Mieter oder Sonderwohngeldzahlungen.

  10. 21.

    Ist doch die Gelegenheit aus Berlin zu verschwinden.
    Alle jammern über die teuren Mieten!
    Na dann ab in den Speckgürtel.
    Geht ja nicht, ist ja nicht nah genug ab der Fitte oder anderen Lokalitäten.
    Ich hab dieses Gejammere aus unserer Hauptstadt einfach satt.

  11. 20.

    Sie sind der beste Beweis dafür dass Kevin Kühnert mit seiner Forderung es dürfe keine privaten Vermieter mehr geben recht hat.

  12. 19.

    "Peinlich" sind hier allein Ihre Bemerkungen und Verdrehungen.

  13. 18.

    Ich sehe in meinem Kommentar zu Ihrer unsolidarischen Anmerkung keinerlei "perfiden Angriff". Das ist lediglich mein Ausdruck des Fremdschämens und ein Ausdruck meiner Angst, dass Leute wie Sie dazu beitragen, dass auch Kleinvermieter als kalte, herzlose Kapitalisten wahrgenommen werden, egal wie große Mühe sie sich in Wahrheit vielleicht mit ihren Mietern geben.

    Sie haben Recht, dass es Aufgabe des Staates ist, das soziale Netz sicherzustellen. Sie übersehen vor lauter eigennütziger Auslegung des Gesetzes aber zwei Dinge:

    1.
    Es ist NICHT Aufgabe des Staates, IHRE Einnahmen zu sichern (was er mit der Regel, dass die Mietzahlung nur aufgeschoben wird, übrigens indirekt tut - in Notzeiten gingen auch ganz andere Regelungen, die Ihnen ganz sicher nicht schmecken würden).

    2.
    Unsere Verfassung nimmt Eigentümer in die Pflicht - vgl. Art 14 (2) GG.

  14. 17.

    Also mal ehrlich: Das ist doch nun auf hohem Niveau gejammert - unsere Mieteinnahmen werden nur gestundet, fallen also (zum Glück) nur später an. Unsere Mieter hingegen verlieren den Teil des Einkommens, den sie durch Corona verlieren, DAUERHAFT. Sollte es Vermieter geben, die dadurch in Schwierigkeiten geraten, ist ein Gang zu Bank durchaus zumutbar - finden Sie nicht?

    Im übrigen ändert "guter Vermieter / böser Vermieter" nichts daran, dass der Ton von "Friedrich" mehr als unpassend ist - und es ändert auch nichts am Inhalt meiner Aussage.

  15. 16.

    "(was machen Sie, wenn Sie mal einen Mieterwechsel haben?!)" Witzig. Was machen Sie, wenn Sie grad Mieterwechsel hatten und jetzt diese Situation noch dazu kommt? Nicht zu fassen.

  16. 15.

    Machen Sie Witze? Glauben Sie, die Bank übt mit Vermietern "Solidarität"? In welchem Elfenbeinturm leben Sie eigentlich?

  17. 14.

    Bitte unterlassen Sie solche perfiden Angriffe. Ihre Unsachlichkeit sagt mehr über Sie und Ihr "Gesicht" aus, als Ihnen lieb sein kann. Ich selbst weiß genau, wie es ist, zum Sozialamt gehen zu müssen. Also sparen Sie sich bitte Ihre perfide Unterstellung. Es ist Aufgabe des Staates (nicht der Vermieter) das soziale Netz bereitzustellen und es ist Aufgabe des Mieters, dies ggf. zu nutzen. Das ist ja wohl nicht zu viel verlangt.

  18. 13.

    "Für diese Vermieter wird es jetzt eng- auch dank des Mietendeckels- eng"

    der Mietendeckel hat in dieser Situation hier gar nichts zu suchen- mit oder ohne ändert absolut gar nichts an der aktuellen Situation.

    Ich verstehe ansonsten gar nicht, wie es zu einem Problem bei den Mieten kommen kann. Hat man kein Geld für die Miete, zahlt ja das Amt. Zu hohe Mieten (im Sinne von Hartz IV) werden im ersten halben Jahr ja trotzdem übernommen. Muss man halt beantragen.
    Das wäre der Worst Case für einen Mieter.
    Davor gibt es noch eine Menge weitere Möglichkeiten. Vom Einsatz von Vermögen (sofern vorhanden natürlich nur) über Wohngeld/ALG/Kurzarbeitergeld bis hin zu Zuschüssen für Soloselbständige und Kleinunternehmen vom Bund/Land im Zuge der Coronahilfen.
    Ein evtl. zeitlicher Verzug, bis beantragte Mittel bewilligt sind und fließen, sollte mit den hier genannten Mitteln der Stundung überbrückbar sein.

  19. 12.

    Können Sie das Wort "Solidarität" buchstabieren? Das Grundgesetz ist Ihnen wohl auch ein Fremdwort. Außerdem, wenn ich mir nur eine Eigentumswohnung auf Kredit leisten kann, ist das schlecht. Am selber einziehen. Die armen Immobilienbesitzer.

  20. 11.

    So seh ich das auch, der Vermieter muss ja auch seine Unkosten bezahlen. Ich habe das Glück in einer Genossenschaft zu wohnen da kann man mit den Leuten reden, aber am ende wollen die auch ihre Miete und nicht erst in drei Monate. Und die Mietzahlungen laufen ja dann auch auf.
    So, wie sich das unser Senat vorgestellt hat wird es nicht funktionieren. Man sollte ganz langsam in die Normalität zurück kehren.
    Diese ganzen Maßnahmen sind zu schnell erfolgt und ob es was bring ?! aber eins bringt es -viele Pleiten

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