Während der Corona-Krise -
Das öffentliche Leben in Berlin und Brandenburg ist wegen der Ausbreitung des Coronavirus weiter drastisch eingeschränkt worden, Friseursalons gehören nach Aussage des Bundesinnenministeriums aber zu den Geschäften, die nicht geschlossen werden müssen.
Wie Reinigungen und Waschsalons wurden sie den Dienstleistern zugeordnet, im Bereich der persönlichen Hygiene. Sie sind damit Teil des so genannten Versorgungsbereichs und gehören damit einer Geschäftsgruppe an, die ihren Betrieb auch während der Krise fortsetzen sollen.
Frisörgeschäfte dienen persönlicher Hygiene
"Wie bei anderen Dienstleistern erfolgt eine Öffnung unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.
Am Montag hatten Bund und Länder die Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich beschlossen. Damit soll die Infektionskette durch Reduktion der Sozialkontakte verlangsamt werden. Um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, bleiben unter anderen Geschäfte des Lebensmittelbereichs, Banken, Tankstellen und Läden des Gesundheitsbereichs geöffnet.
Sendung: rbb 88,8, 19.03.2020, 5 Uhr