Kommentar | Corona-Soforthilfe in Berlin - Der Staat hält ein Versprechen

Do 26.03.20 | 14:34 Uhr | Von Jan Wiese
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Symbolbild: Aufeinander gestellte Stühle stehen vor einem geschlossenen Café (Quelle: dpa/Reuhl)
Bild: dpa/Reuhl

Unbürokratische Hilfe verspricht die Politik seit Tagen. In Berlin wird das wahr, jedenfalls für Selbstständige und Kleinunternehmer. Ab Freitag können sie bis zu 15.000 Euro beantragen. Nach drei Tagen soll das Geld auf dem Konto sein. Gute Politik, meint Jan Wiese.

Was Sie jetzt wissen müssen

In der Corona-Krise ist vieles plötzlich möglich, was vor einigen Tagen noch undenkbar schien: Kitas und Schulen dicht, Läden geschlossen, Klopapier alle. Doch zu diesen unannehmlichen Überraschungen gesellt sich am Donnerstag tatsächlich eine positive Nachricht: Seit Tagen verspricht die Politik unbürokratische Hilfe für notleidende Selbstständige und Unternehmer in Berlin. Und siehe da: Da ist sie!

Seit Donnerstagmorgen sind die Bedingungen klar, unter denen sich Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu zehn Vollzeitstellen bei der Investitionsbank Berlin (IBB) einen Zuschuss besorgen können. Und wenn diese Bedingungen ein Prädikat verdienen, dann dieses: unbürokratisch. Online seine Steuer- und Personalausweisnummer eingeben, den eigenen Namen und den der Firma natürlich auch, dazu die Bankverbindung nicht vergessen - das war's. Es müssen keine, ja wirklich, keine Unterlagen hochgeladen werden. Wer hätte das gedacht?

Antragsflut wird zu Überlastungen führen

Klar, die Server müssen laufen, es ist ein Online-Antrag (abrufbar ab Freitag, 12 Uhr auf ibb.de, Anm.d.Red). Und das ist ein technisches Problem, denn die Antragsflut wird zu Überlastungen führen. Einige Tage wird es sicher dauern, bis alle ihren Antrag gestellt haben. Aber hat man dieses Nadelöhr erst durchstoßen, soll das Geld schon nach drei Tagen auf dem Konto sein. 5.000 Euro vom Land Berlin, dazu 9.000 Euro vom Bund für Unternehmen mit bis zu fünf Vollzeitkräften, 15.000 Euro vom Bund für Unternehmen mit bis zu zehn Angestellten. So einfach ist man als Selbstständiger wohl noch nie an einen staatlichen Zuschuss gekommen.  

Die Sparfüchse unter den Steuerzahlern werden jetzt sicher fragen, ob von dieser finanziellen Gießkanne nicht auch solche Unternehmen profitieren, die sich (noch) gar nicht in einer Notlage befinden? Sicher, das werden sie. Aber das ist eben der Preis dieser bürokratischen Enthaltsamkeit – wer sichergehen will, dass nur Notleidende profitieren, muss die Unternehmen überprüfen. Also Unterlagen anfordern, durchsehen, kontrollieren. Das kann dauern. Berlin hat sich für die andere Variante entschieden: schnelle Hilfe, und die geht nur unbürokratisch. Außerdem: Was ist so schlimm daran, wenn auch solche Unternehmen Geld bekommen, deren Existenz nicht schon mit der nächsten Leasingrate oder Mietenzahlung gefährdet ist? Warum sollten sie benachteiligt werden, nur weil sie vor der Corona-Krise ein Polster aufgebaut haben? Wäre natürlich toll, wenn sich diese Unternehmer am Freitag zurückhielten und nicht gleich ab 12 Uhr die Server blockierten.

Blick nach Brandenburg genügt

Manch einer mag sich noch fragen, warum der Staat und im Speziellen das Land Berlin hier ein Lob verdienen? Sie selbst sind es doch, die mit Ladenschließungen und Kontaktverboten das Problem schaffen, so dass urplötzlich viele Selbstständige und Unternehmer vor dem Ruin stehen. Da ist dieses unbürokratische Vorgehen doch nur recht und billig.

Ist es nicht. Schon der Blick nach Brandenburg genügt, um zu sehen, dass sich nicht jedes Bundesland dazu durchringen kann, dem Wort "unbürokratisch" seinen vollen Gehalt zukommen zu lassen. Hier müssen Unternehmer weiterhin ihre Nachweise erbringen, schön ausgedruckt und nach dem Ausfüllen wieder eingescannt, als PDF-Datei ganz praktisch hochgeladen. Das wird wohl etwas länger dauern.

Land und Bund springen über ihren Schatten

Außerdem, und das ist der Kern, hat der Staat das Problem nicht selbst geschaffen. Denn das Problem ist ein Virus, der sich – leider – jeder staatlichen Kontrolle und Lenkung entzieht. Dieses Virus ist eine Gefahr für das Leben vieler Menschen, und auf diese Gefahr reagiert der Staat mit zahlreichen Einschränkungen, weil er die Gesundheit seiner Bürger höher schätzt als das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts.

Die Folgen dieser Entscheidungen wollen Bund und Land jetzt abmildern, und dafür springen sie über ihren Schatten. Für einen Staat, dessen Finanzämter in Normalzeiten jeder Dienstwagenfahrt ins eigene Zuhause als geldwerten Vorteil nachschnüffeln, ist dieses unbürokratische Vorgehen ein riesiger Schritt. Und dafür gebührt ihnen an dieser Stelle mein Applaus.

Beitrag von Jan Wiese

17 Kommentare

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  1. 17.

    H. Junge, Berlin, Mittwoch, 01.04.2020 | 07:43 Uhr:
    "Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige ein Schildbürgerstreich. Steht diesen nur zu, wenn diese berufliche Kosten in Höhe von mind. 5000 € haben --> Zweckbindung."

    NEIN! Corona-Hilfe deckt alle berufliche Kosten, die nicht durch Betriebseinnahmen gedeckt sind, auch wenn diese weniger als 5.000 € sind.

    Corona-Hulfe ist grundsätzlich nicht für die Lebenshaltungskosten. Dafür gibt es Alg II.

  2. 16.

    Robert Wagner, Freitag, 27.03.2020 | 13:05 Uhr:
    "Diese Hilfen und Zuschüsse gibt es nur für Selbstständige und Kleinunternehemer, die nichts und nirgendwo noch ein paar Euro auf irgendeinem Konto (oder Kasse) haben.
    Wer so blöd war (wahrsch. die meisten Selbstständigen) irgendwelche Rücklagen für was auch immer zu bilden, bekommt NIX, ausser einer Anzeige wegen Subventionsbetruges, sollte er trotzdem etwas beantragen."

    Falsch! Kleine Soloselbständige ermitteln ihren Gewinn in der Regel mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Da gibt es keine Rücklagen! Jeder, der mehr Betriebsausgaben als Betriebseinnahmen hat, kann die Corona-Beihilfe beantragen zur Deckung der überschießenden Betriebsausgaben. Die Corona-Hilfe dient NICHT für den Lebensunterhalt, sondern nur zur Deckung offener Betriebsaugaben. Für die Lebenshaltung ist allein Alg II da!

  3. 15.

    Antrag am 1.04.gestellt, bis heute kein Geld bekommen.Ist der Antrag verloren gegangen?

  4. 14.

    Bitte mal ganz schnell den BLOG bezüglich des vorgezogenen Aprilscherzes von Herrn Becking aktualisieren. Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige ein Schildbürgerstreich. Steht diesen nur zu, wenn diese berufliche Kosten in Höhe von mind. 5000 € haben --> Zweckbindung. Interessant auch der Zeitpunkt dieser Horrornachricht: 31.03.2020 ca. 19:45 Uhr. Also kein Solo-Selbstständiger kann Grundsicherung mehr für März beantragen. Die hatten sich nämlich alle (wie ich) auf die Corona-Soforthilfe der IBB verlassen. Bisherige Informationslage: Selbstständige --> Corona-Soforthilfe, Angestellte --> Grundsicherung. Ist das mit Vorsatz geschehen? Seit wie vielen Tagen halten die mit dieser Hammer-Info hinterm Berg?

  5. 13.

    Warum gilt die Soforthilfe in Berlin nur für Unternehmen bis 10Personen? Ich als Unternehmer mit 18Beschäftigten muss ein Darlehen aufnehmen das einfach nur den Finanziellen Ruin nach hinten schiebt.

  6. 12.

    Diese Hilfen und Zuschüsse gibt es nur für Selbstständige und Kleinunternehemer, die nichts und nirgendwo noch ein paar Euro auf irgendeinem Konto (oder Kasse) haben.
    Wer so blöd war (wahrsch. die meisten Selbstständigen) irgendwelche Rücklagen für was auch immer zu bilden, bekommt NIX, ausser einer Anzeige wegen Subventionsbetruges, sollte er trotzdem etwas beantragen.
    Also Null Einnahmen, Kosten laufen weiter bis Ersparnisse weg und Fördertöpfe leer, dann Hartz4.
    Bei GmbHs und Gesellschaften spielen Privatvermögen natürlich keine Rolle, da geht der Geldhahn auf.

  7. 11.

    Seit wann sind Soloselbständige und Kleinunternehmer „Mittelstand“? Die gehören soziologisch zwar zur Mittelschicht, aber der Mittelstand ist ökonomisch definiert und eine ganz andere Kategorie. In Deutschland zählen selbst Weltmarktführer mit 5000 Beschäftigten zum Mittelstand, und dank CDU-Mittelstandsvereinigung und ähnlichen Gruppierungen wird kaum eine Gruppe so sehr gehätschelt wie diese.

    „Der Staat hat den Firmen ihre Wirtschaftliche Grundlage entzogen“

    Wenn bei einem Hochwasser oder Großbrand evakuiert werden muss, ist wahrscheinlich auch der Staat schuld – er hätte die Leute ja auch im Stich lassen können …

  8. 10.

    @RBB wie können sie so etwas behaupten ? Der Staat hat den Firmen ihre Wirtschaftliche Grundlage entzogen und muss sie für den Schaden entschädigen. Die Soforthilfe der ILB ein schlechter Witz..

    Das ist die Praxis !

    https://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/kredite-abgelehnt-ueberhoehte-zinsen-banken-lassen-die-kleinen-unternehmer-im-stich/25677046.html

    https://www.sueddeutsche.de/kultur/corona-grundsicherung-kuenstler-1.4856790

    Die Politik hat kein Interesse am Mittelstand...

  9. 9.

    Das“geschenkte“ Geld dient doch auch nur dazu, die großen Gläubiger zu befriedigen: Vattenfall, Gas, Vermieter usw.

  10. 8.

    Zitat: "Warum muss immer erst was passieren bis das der Staat mal reagiert"

    Tja, warum muss erst eine weltweite Pandemie passieren, bevor der Staat Steuergelder in Milliardenhöhe an Privatunternehmen auszahlt? Das ist eine wirklich sehr intelligente Frage, Stefan. ;-)

  11. 7.

    Sehr geehrter Herr Wiese,
    sind Sie sicher, dass ich das Geld tatsächlich vom Staat GESCHENKT erhalte, als Ausgleich für meine Verdienstausfälle?
    Geben Sie mir das schriftlich? Fatal wäre es ja, wenn ich mich durch Kredite nun verschulden würde, es sei denn , die Rückzahlung würde ohne Fristen geregelt. Ansonsten würde ich ja in einer Schuldenfalle hängen, da wäre mir natürlich nicht so zum Jubeln zumute wie Ihnen...

  12. 6.

    KREDITE? Die muss man zurückzahlen..
    Einmalige Hilfen bringen nichts da die Kriese Monate dauern wird...
    Noch wichtiger: Selbständige sind mal "komplett am Arsch"....

    Das Problem sind die Finanzämter und das Zauberwort "Vorsteuer" statt "Ist-Besteuerung" und die damit einhergehenden Strafen wenn man das Geld einfach nicht hat. Da wird nichts gestundet oder soetwas.. da wird von einem BEAMTEN "geschätzt" und das hat man zu bezahlen.... gerne auch in Raten.. aber wie man das verdienen soll derzeit erklären die Herren nicht....

    Der Staat will helfen? Soll er aufhören Steuern für Umsätze zu verlangen die nie existiert haben bisher und in der derzeitigen Situation wohl auch nicht realisiert werden...
    Oder übernachten nach der Kriese DOPPELT so viele Leute in einem Hotel?
    Essen doppelt so viele Leute im Restaurant? Nein...

  13. 5.

    Merkwürdige Aussage...
    Wollen Sie vielleicht ohne einen Grund Steuergelder an Unternehmen verteilen? Oder einfach nur so mal meckern? :-P

  14. 4.

    Unter welchem Namen stellen Sie denn Rechnungen aus an Ihre Kunden?

    Und ja: Nur Kaufleute haben lt. HGB §17 einen Firmennamen. Würde aber annehmen, dass hier nicht die rechtliche, sondern die umgangssprachliche Auslegung gemeint ist.

    Dies ist keine Rechtsberatung.

  15. 3.

    Warum muss immer erst was passieren bis das der Staat mal reagiert

  16. 2.

    Aber als Freiberufler hat man i.d.R. mein keinen Firmennamen. Gilt dieses Verfahren da nicht?

  17. 1.

    Wenn es wirklich so läuft, dann kann man ein Lob aussprechen. Warten wir es ab.

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