Corona-Krise bei Selbständigen - Soforthilfe für Kleinunternehmer soll binnen Tagen fließen

Do 26.03.20 | 12:17 Uhr
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Friseur schneidet Mann die Haare (Bild: imago images/westend61)
Bild: imago images/westend61

Friseure, Fotoläden, kleine Cafés: Vielen Kleinunternehmern könnte schon im April das Geld ausgehen. Der Staat will unterstützen - und die Investitionsbank macht Hoffnung auf schnelle Hilfe. Von Jan Wiese, Adrian Bartocha, Oda Tischewski und Tina Friedrich

Was Sie jetzt wissen müssen

Wenn Simone Grewe ihren Job gut macht, kommt sie dem Gesicht ihrer Kunden sehr nah: Haarewaschen und Wimpernfärben geht nicht aus zwei Metern Abstand. Gemeinsam mit ihrer Geschäftspartnerin leitet sie zwei Friseursalons in Mitte und Schöneberg. Bis vor wenigen Wochen brummten die Läden. Seit Anfang März häuften sich die Absagen. Zunächst stornierten ältere Kunden ihre Termine, dann begannen sich auch die jüngeren Sorgen zu machen. Was in Simone Grewes Beruf eigentlich normal ist, wird in diesen Tagen zum Risiko.

Monika Wendt (Bild: privat)
Friseurmeisterin Simone Grewe | Bild: privat

Deshalb war sie auch zunächst erleichtert, als am Wochenende entschieden wurde, dass nun auch Friseursalons vorerst geschlossen bleiben. Doch an die Stelle der Sorge um das Infektionsrisiko der Mitarbeiter trat nun das finanzielle Risiko: zwei Läden, sechs Mitarbeiter, das Monatsende vor der Tür - ohne Zuschüsse sei das nicht zu schaffen, sagt sie. "Wir können diesen Monat noch bezahlen, aber dann ist Sense." Nun will sie die Hilfen der Regierung in Anspruch nehmen, um ihre Läden nicht dauerhaft schließen zu müssen. Einfach sei das bisher nicht gewesen, sagt sie: "Wir müssen Kurzarbeit beantragen, das Steuerbüro ist überlastet, den Banken sind die Server letzte Woche fast zusammengekracht, man ist kaum noch durchgekommen, die arbeiten alle mit verringertem Personal."

Hoher bürokratischer Aufwand frisst Zeit

Auch Monika Wendt braucht jetzt dringend Hilfe. Sie hat ein kleines Fotofachgeschäft im Westend und ist auf den Kundenkontakt angewiesen. "Das ist ein sehr persönliches Geschäft. Ich habe auch keinen Online-Handel, weil ich denke, noch mehr Fahrzeuge in zweiter Spur kann die Stadt einfach nicht aushalten. Und ich möchte meine Kunden gerne beraten."

Zum 1. April muss sie Miete und Gehalt für zwei Angestellte überweisen. 10.000 Euro braucht sie innerhalb der nächsten Woche. Sie hat zwar ein paar Reserven, aber die sind mit der nächsten Miete aufgebraucht. "Noch einen Monat mehr kann ich nicht überleben. Mein Geschäft lebt von den laufenden Einnahmen, die täglich reinkommen. Ich habe Kurzarbeit beantragt, weiß aber noch gar nicht, inwiefern das dann vergütet wird oder wie schnell das geht."

Sie wollte sich um einen Kredit kümmern, verlor beim Anblick der langen Liste an Unterlagen und Dokumenten, die sie dafür beibringen müsste, jedoch den Mut. "Ich habe mich gefragt, ob sie sich geirrt haben, weil ich gedacht habe, das sei unbürokratisch. Die Liste der Formulare glich dem, was man ausfüllen muss, wenn man als Geschäftsperson einen Überziehungskredit haben will oder überhaupt einen Kredit, um irgendwas zu finanzieren." Das habe sie sehr viel Zeit gekostet.

Soforthilfen von Bund und Land

Kleinunternehmern wie Simone Greve und Monika Wendt versprechen Politik und Banken deshalb jetzt "unbürokratische" Hilfen mit weniger Papieraufwand. Der Bund stellt für die Soforthilfe 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Land Berlin kalkuliert mit zunächst 200 Millionen Euro für die beiden Soforthilfe-Pakete, die jeweils auf insgesamt 600 Millionen Euro aufgestockt werden könnten. Wichtig für die Inanspruchnahme aller Hilfen: Die Unternehmen dürfen vor dem 11. März 2020 nicht in finanzieller Not gewesen sein und müssen nachweisen, dass die Probleme durch die Corona-Krise entstanden sind.

Pragmatische Hilfe geht vor

Die Programme heißen Soforthilfe. Doch was heißt "sofort"? Die Verfahren sollen so einfach und schnell wie möglich verlaufen, dennoch müsse man im Fall einer Kreditvergabe einige Mindestvorgaben beachten, sagt Tim Hesse, der bei der Commerzbank für die Unternehmerkunden in der Region Mitte und Ost verantwortlich ist. Jahresabschlüsse, eine Schufa-Auskunft und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen seien notwendig.

"Sollte im Einzelfall eine Unterlage davon nicht so schnell verfügbar sein, haben wir aber auch entschieden, hiermit pragmatisch umzugehen und dann auf Basis der vorliegenden Unterlagen eine Entscheidung zu treffen", fügt er hinzu. So sei es möglich, innerhalb weniger Tage - auch noch vor dem Monatsanfang – Geld zur Verfügung zu stellen. Das sei auch möglich, wenn die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Geld erst Mitte April freigibt. Die Commerzbank werde überbrückend einspringen, sagt Hesse.

Zuschüsse binnen drei Tagen

Die Investitionsbank Berlin (IBB) will noch schneller sein, wie Vorstandsvorsitzender Jürgen Allerkamp dem rbb sagte. Wenn die Systeme dem Ansturm standhalten, dann hoffe er, dass die Anträge automatisiert bearbeitet und bewilligt werden können. "Da kann die Auszahlung dann binnen drei Tagen erfolgen. Da gehen wir davon aus, dass das in den ersten Apriltagen auch auf den Konten eingehen müsste."

Auch die zinslosen Darlehen sollen wesentlich leichter zu bekommen sein als übliche Kredite. Die Vorgaben, die ein Unternehmer oder eine Unternehmerin erfüllen muss, seien auf ein Viertel reduziert worden, so Allerkamp. "Wir verlangen beispielsweise kein ausgetüfteltes Sanierungskonzept, sondern wir wollen lediglich eine Liquiditätsvorschau für die nächsten zwölf Monate oder den Jahresabschluss, soweit er bereits vorliegt."

In der Zwischenzeit suchen Simone Greve und ihre Partnerin mit Hochdruck weitere Wege, um die Löcher zu stopfen. "Wir sind mittendrin, jeder Tag ist neu, mit neuen Herausforderungen, das ganze am Leben zu erhalten. Wir müssen einfach alles ausschöpfen, was da ist." Monika Wendt wird vermutlich ein Darlehen bei der IBB beantragen - und darauf hoffen, dass sie es vor dem 1. April ausgezahlt bekommt.

Sendung: rbb Spezial, 24.03.2020, 20:15 Uhr

36 Kommentare

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  1. 36.

    Bitte um Erlärung. Was ist eigentlich ein betrieblicher Aufwand? Was ist unter betrieblichen Ausgaben gemeint? Wir sind eine Handelsfirma. Unser Vertrieb geht gen Null. Monatlich zahlen wir für Verkaufsförderung im Internet. Dürfen wir mit der Sofort-Hilfe auch Werbung, Suchmaschinenoptimierung oder Marktplatzförderung bezahlen?

  2. 35.

    Hallo lieber Herr Flechter,
    auf der Suche nach Soforthilfe habe ich Ihre Empfehlung gesehen und werde diese gerne nutzen. Vielen herzlichen Dank.
    Ich berichte Ihnen gern, ob es bei mir auch so Reibungslos geklappt hat.
    Energie folgt der Aufmerksamkeit und nur wer nach dem Positiven sucht wird auch ein positives Ergebnis erzielen.

  3. 34.

    Gute Arbeit verdient gute Empfehlungen! Ich sah Kommentare von Personen, die ihr Darlehen bereits von der James Wuncler Loan Company erhalten hatten, und beschloss, mich aufgrund ihrer Empfehlungen zu bewerben. Nur wenige Stunden nach dem Genehmigungs- und Darlehensverfahren bestätigte ich den Betrag von 20.000 Euro, den ich auf meinem persönlichen Bankkonto angefordert hatte. Ich bin Herrn James Wuncler so dankbar und dankbar, dass er meinen Kreditantrag zu einem reibungslosen Erfolg gemacht hat, nachdem er zweimal auf dieser Website von gefälschten privaten Online-Kreditgebern betrogen wurde. Deshalb zeige ich meine Wertschätzung für seine guten Taten, indem ich jeden, der ein sicheres, legitimes Darlehen mit niedrigen 3% benötigt, auffordere, James WUNCLER LOAN FIRM eine E-Mail an jameswunclerloanfirm@gmail.com zu senden
    und seien Sie versichert, dass Sie den vollen Kreditbetrag erhalten.

  4. 33.

    Ich finde die Corona Soforthilfe Totalen Blödsinn weil:

    1. Ich seit einem Monat einen Bescheid habe und bis heute kein Geld erhalten habe und keinen erreichen kann der mir helfen könnte ( Bescheid Ok Kein Betrugsfall !)
    2. Bin Solo zuhause im Online Handel der mir Momentan niht mehr genug Geld einbringt um am 01.05.2020 meine Rechnungen Privat als auch Gewerblich zu decken. Selbst wenn die Soforthilfe kommt und ich diese nicht nutzen darf für Private Rechnungen und nur Gewebliche Rechnungen reicht mein Geld nicht aus und aufstocken Harz4 würde auch nicht reichen.

    3. Soforthilfe hilft nur Firmen mit hochen ausgaben und nicht den kleinen die Solo sind das hörte ich jetzt so schon von vielen Befreundeten Solo Selbständigen.

    4 . Was soll ich machen HILFE !!!!!?????

  5. 32.

    Ich bin sehr dankbar für die Soforthile. Die Soforthilfe (IBB)startete zwar etwas 'holprig', aber dann verlief alles wie versprochen. DANKE! Freiberuflerin im Gesundheitswesen

  6. 31.

    Soforthilfe ist ein großer Witz für die Leute die ein Gewerbe nachgehen, nebenberuflich. Die gehen leer aus!

    Die bekommen nämlich nicht, und haben genauso Ausgaben wie die anderen Gewerbetreibenden.

    Ich habe seit 2,5 Jahren einen Einzelhandel, er läuft gut! Schreibe keine rote Zahlen mehr, war harte Arbeit. Konnte aber keine Rücklagen bilden bisser und Leben kann ich auch noch nicht davon. Jetzt ist mein Laden zu, bleibe auf meiner Ware sitzen, da ich saisonale Artikel anbiete. Kann meine laufende Kosten nicht bezahlen und die Messebestellungen von Ende Januar auch nicht. Zinsloses Darlehen bekomme ich von meiner Hausbank auch nicht
    Mir wird nicht geholfen! Da Nebenerwerb!!!!!!!

  7. 30.

    Vielen Dank an den Senat und an unsere Regierung, die versuchen uns alle zu unterstützen. Nicht unsere Regierung ist Schuld an Corona! Welche Staaten in der Welt haben so ein Soforthilfeprogramm aufgelegt? Hier wird immer nur gemeckert. Wir sollten froh sein, hier in Deutschland leben zu dürfen.

  8. 29.

    Die Corona Soforthilfe ist eh ein WITZ. Ich war an 17.000 Stelle in der Warteschleife, habe seit dem Schließen der Schulen, Unis, Akademien, etc. keine Lehraufträge, da ich auf eigene Rechnung arbeite und nun gibt es angeblich keinen Zuschuss mehr...bisschen komisch die Versprechen...

  9. 28.

    Genau darauf wies ich hin ! Gesunde Unternehmen müssen den Karren erst gegen die Wand fahren um die Softhilfe zu erhalten! Der Staat hat den Unternehmen ihre Geschäftliche Grundlage entzogen und deshalb muss er diese auch Entschädigen. Es gibt Reserven für Produktionsausfälle etc... Das man nur die Unternehmen mit einer Soforthilfe beglückt die diese Reserven nicht haben kommt einer Enteignung gleich.
    Ein Unternehmen mit 0€ Umsatz ist nicht mehr Kreditwürdig! Die Banken zeigen ihr dreckiges Gesicht in dem sie Kreditlinien kündigen und fällig stellen ! Der Zugang zu KFW Krediten wird von Hausbanken pauschal abgelehnt, da ihnen die Vergütung zu gering erscheint. Banken wollen ihre eigenen Produkte verkaufen und verlangen horrende Zinsen von Teilweise 16% !
    Die Förderprogramme unterscheiden sich je nach Bundesland in ihren Bedingungen erheblich. Warum ? Der Zugang zur Grundsicherung ist ein Bollwerk der Bürokratie, von wegen ohne Bedürftingskeitprüfung.. Das ist Wahrheit...

  10. 27.

    Warum steht im Soforthilfe Text 11. März???Die Corona Krise begann für viele GmbHs viel früher.

  11. 26.

    Das Coronasoforthilfeprogramm ist ein Witz für alle Unternehmen, welche schon vorher durch die Corona Krise negativ beeinflusst waren. Mir sind seit Januar 2020 die Beratungsprojekte in China weggebrochen und daher ist die Stammeinlage fast verbraucht. Im März stand ein lukratives Projekt in Thailand an, welches aufgrund der Reisebestimmungen abgesagt wurde. Nun bin ich wirtschaftlich angeschlagenen und habe trotzdem und gerade deshalb keinen Anspruch auf Soforthilfe???Welcher Mensch hat sich sowas unlogisches ausgedacht? Wir wollen solidarisch die Alten und Schwachen unserer Gesellschaft schützen, aber die wirtschaftlich schwächsten Unternehmen lässt man draufgehen.

  12. 25.

    Iich muss eine meiner gestrigen Aussagen korrigieren. Es scheint so, als ob doch über die Länder ein Antrag auf Hilfen aus dem Bundes- sowie Ländertopf gestellt werden können und nicht, wie gestern geschrieben nur von den Ländern.

  13. 24.

    Die Soforthilfe-II nicht und auch nicht die Soforthile in Brandenburg; Brandenburg ist wesentlich großzügiger als Berlin, muss man allerdings sagen.

    Wundersam: Sie haben nicht Unrecht, da die Inflation vorangetrieben wird und wir bei dauerhafter "Schock-Starre" der Politiker und Entscheider wird das zu krasseren sozialen Verwerfungen und Massenarbeitslosigkeit führen, als das in China der Fall ist. Ich sage nur: Erste Corona-Patienten in Deutschland seit 28.01.2020! Erste nachhaltige Schutzmaßnahme der Regierung: Verordnung und Umsetzung am 14.03.2020! Und wir werden angemotzt und für "asozial" erklärt, haben angeblich Schuld an den aktuellen Zahlen, weil wir nicht binnen 24 - 48 Stunden unsere Welt vollständig angehalten haben, wofür sich die Politik über 1,5 Monate Zeit gelassen hat und uns nun mit lächerlichen Paketen abspeist, obwohl sie die massiven Infektionszahlen zu verantworten hat. Die Masse schreit noch immer nach "mehr Restriktionen" und unplausible Handlungen.

  14. 23.

    Selbst mit eingefügten Links setzen Sie hier Zeichen einer Beratungstätigkeit - gedeckt unter dem Mantel von Hinweisen - ich wäre da etwas vorsichtiger.

  15. 22.

    Und am Ende bleibt es ein Kredit. So ist es gewollt.

  16. 21.

    Ich darf hier keine Beratung leisten, finde aber Ihre Ausführungen schlüssig. Für Soforthilfe-II sind Anträge ab Freitag 12:00 Uhr möglich und Soforthilfe-I (Rettungshilfe) kann beantragt werden, wenn der Server wieder mitmacht.

    https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

    Ich würde noch Kurzarbeit prüfen und dort Überstundenabbau, Urlaub, etc., wenn Sie Mitarbeiter haben und das von liquiden Mitteln her können. Sie erfüllen damit Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Infos gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

    Das leistet parallel ggf. einen Motivationsvorschub bei Mitarbeitern, um den bevorstehenden Verzicht besser zu "verkraften". Kurzarbeitergeld entspricht ca. 60 % des Einkommens (m. Kind 67 %).

    Kredite: Infos über Hausbank, vermutlich Kfw 037 und 047.

  17. 20.

    Dann gibt's dann also so eine Art geld druckmaschine die einfach mal jetzt alles raushaut.
    Danach gibt's eh nichts mehr zu holen, wenn wir ein dritte Welt Land sind.

  18. 19.

    Gelten die Soforthilfemassnahmen auch für junge Unternehmen die weniger als 3 Jahre am Markt sind? Aktuell ist das auf der Seite der IBB nämlich Voraussetzung, d.h. mindestens seit 3 Jahre am Markt zu sein. Welche Alternative gibt es für Start Ups?

  19. 18.

    So kann man das zusammenfassen, wenn man seinem Ärger ein wenig Luft machen möchte. Ja, es ist mal wieder eine Art Mogelpackung, um die Massen zu beruhigen und für ein wenig Unmut gegenüber Selbständigen zu sorgen. In anderer Diskussion wird verlangt, dass Selbständige doch "mit Hunden Gassi gehen sollen, wenn sie 9.000 EUR geschenkt bekommen. Was soll's.

    Ich hoffe, dass noch nachgesteuert wird, aber so ist es eher ein Politikum, als eine echte Hilfe. Was ist mit den Unternehmen, bei denen die Krise "verzögert" einsetzen wird, also ggf. in seinen Folgen erst in 2021?

    Achtung: Die nachträgliche Überprüfung der Vermögensverhältnisse war nur in Bezug auf die Grundsicherung gemeint. Da dies aber in Berlin ein obligatorischer Antrag sein soll, nach aktuellem Kenntnisstand, ist mit einer Verrechnung zu rechnen. Ich bleibe dran, mal schauen, ob noch was kommt, was kleinen Unternehmen wirklich hilft, wenn nicht bleibt ja die Grundsicherung. ;-)

  20. 17.

    Hallo Todde, das sage ja nicht ich, sodern der RBB oben in seiner Infobox. ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man da aus 2 verschiedenen Programmen zur selben Zeit dann Geld bekommen kann. Ich habe mich bei der ILB, wo man bereits einen Antrag für Brandenburg ansehen kann, informiert. Ich bin ja im E-Commerce tätig. Bei uns gibt es ein krasses Sasiongeschäft, was genau von März bis ca. MitteMitte Juni geht. Da wird der Hauptumsatz des ganzen Jahres gemacht, selbt zu Weihnachten kommt kaum noch etwas. Wir merken, dass es dieses jahr deutlich weniger Umsatz gibt, was wir auf die veringerte Kaufbereitschaft der Kunden wegen der Corona - Krise zurück führen. Sämtliche Veranstaltungen, die diese Brache bei unseren Kunden ab Frühling prägen, sind ja auch abgesagt. Daher würde ich beim Antrag dann den zu erwartenden entgangenen Umsatz der 3 Monate ab de, 11.3. angeben.

  21. 16.

    Danke noch mal für die Antwort und die Mühe.

    "Die Prüfung erfolgt jedoch nachträglich, also bitte nicht "zu früh freuen"."

    Genau das meine ich. Im Endeffekt bedeutet das, dass Kleinunternehmer, die private Vorsorge betreiben und Geld zurücklegen konnten, weil sie gut wirtschaften, benachteiligt werden gegenüber Kleinunternehmern, die über Jahre nicht einmal eine Rücklage für einige Wochen oder Monate aufbauen konnten. Das widerspricht für mich der Aussage der Bundesregierung, dass gesunde Unternehmen unterstützt werden sollen. Es werden also die Unternehmer, die Rücklagen für die Rente gebildet haben, benachteiligt gegenüber denen, die das Geld ausgegeben oder schlecht gewirtschaftet haben. Es gibt ja Gründe, warum so unklar oder wenig über dieses Thema kommuniziert wird.

  22. 15.

    Hallo Robert,

    ich habe den Wortlaut der Presseveröffentlichung der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin kopiert. Wenn ein Wort fehlen sollte, hat man sich dort verschrieben. Es deckt sich jedoch mit den Vorgaben und auch der aufgestellten Checkliste zur Vorgehensweise bei der Beantragung der Soforthilfe. Bei der Grundsicherung würde der Zuschuss angerechnet werden.

    Quelle: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

    Die 9.000 EUR sind ein Vorschlag des Bundes, den die Länder nicht so übernehmen müssen und auch nicht getan haben. Es gibt selbst zwischen Berlin und Brandenburg unterschiedliche Regelung der Zuschüsse und Fördervoraussetzungen (5 Stufen in Brandenburg, 1. Stufe bis 9.000 EUR, letzte bis 60.000 EUR und Berlin nur 1 Stufe maximal 5.000 EUR).

    Sie irren leider, wenn Sie glauben, dass Bund und Länder jeweils eine Hilfe bereitstellen würden. Zuschüsse gibt es nur vom Bundesland, nicht vom Bund selbst!

    Grüße

  23. 14.

    Es stimmt bedingt, da Sie auch eine finanzielle Notlage des Unternehmens durch Corona nachweisen müssen, um überhaupt anspruchsberechtigt zu sein. Da bei vielen Einzelunternehmern die Privathaftung greift, wird dort häufig auch aus dem Privatvermögen das Unternehmen "bezuschusst". Aber da die Betrachtung des Privatvermögens keine Antragsvoraussetzung ist, bleibt ihr Privatvermögen unangetestet für den Zuschuss. Es gibt viele Vorgaben, die Aufwendung privater Mittel ist es jedoch (bisher) nicht.

    Dazu sollen Sie nicht verpflichtet sein, nicht einmal bei aktueller Beantragung von Grundsicherung, wo dies sonst obligatorisch ist. Die Prüfung erfolgt jedoch nachträglich, also bitte nicht "zu früh freuen".

    Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html

  24. 13.

    Hallo Todde, ich habe diesesn Absatz den Du meinst auch nicht ganz verstanden. Ich würde eher sagen, das da ein NICHT fehlt und man es nur beantragen kann, wenn man eben KEINE anderen Hilfen bekommt. Sprich wenn du die 9000€ des Bundes bekommst, dann kannst du nicht zusätzlich die 5000€ von Berlin bekommen. Fragt man sich nur, wer nimmt dann lieber 5000 statt 9000? Mich würde auch Interessieren, warum der RBB zu dem Schluss kommt, das man diese beiden Programme zur selben Zeit nutzen und "addieren" kann? Wo steht das?

  25. 12.

    Danke für die Antwort. Ich lese häufig, was auch Sie schreiben: "Ihr Vermögen spielt nach jetzigem Stand keine Rolle", aber woher kommt diese Information? Schließlich haften Einzelunternehmen ja auch mit ihrem Privatvermögen. Im Kollegenkreis anderer Kleinunternehmer stellen sich viele diese Frage.

    Ich werde den Antrag am Freitag abwarten und mich dann wohl rechtlich beraten lassen, um diese so genannte unbürokratische Hilfe in Anspruch nehmen zu können.

  26. 11.

    Hallo liebes RBB24-Team,

    ich war nicht die Person mit den Fragen. ;-)

    Ich komme darauf, dass dies parallel beantragt werden muss, weil dies im Antrag zu versichern ist, dass dies parallel getan wird. So zumindest laut der bisherigen Veröfefentlichung der Senatsverwaltung für Finanzen zu Berlin. Zitat: "Im Rahmen der Antragstellung soll erklärt werden, dass Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Hilfsprogramme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden; " Zudem ist die Leistung steuerpflichtig (Quelle: Bundesfinanzministerium) und muss ggf. zurückgezahlt werden.

    https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909713.php
    https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html
    https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html

  27. 10.

    Das ist ein großartiger Vorschlag und würde allen Verzweifelten und auch denen die mit dem Internet auf Kriegsfuß stehen sehr helfen. Das Finanzamt weiß doch ALLES. Es müssten auch nicht an vier oder fünf Stellen Überarbeitete Sachbearbeiter die gleichen Unterlagen prüfen!! Ich wünsche uns allen Kraft und Gesundheit

  28. 9.

    Wo bewerben wir uns? Können Sie bitte einen Link angeben?

  29. 8.

    Hallo Todde,

    damit Sie einen 5.000,- € Zuschuss des Landes Berlin erhalten können (Soforthilfe-Paket II), müssen sie zu einer dieser Gruppen gehören: Solo-Selbstständige, Freiberufler oder Kleinunternehmer mit maximal 5 (Vollzeit-) Beschäftigten. Ihr Vermögen spielt nach jetzigem Stand keine Rolle, genauso irrelevant sind Anträge für andere Unterstützungsleistungen wie Grundsicherung oder Kurzarbeitergeld.

    Welche Nachweise sie für die Anträge vorbringen müssen, ist derzeit noch nicht bekannt, wird aber auf der Seite der Investionsbank Berlin veröffentlicht. Am besten, Sie schauen dort so oft wie möglich nach. Gegenwärtig wird die Seite sehr häufig aktualisiert.

    Wie kommen Sie darauf, dass man für die Zuschüsse Kurzarbeit und Grundsicherung beantragen MUSS? Man kann das alles parallel tun, aber das ist unserer Kenntnis nach keine Voraussetzung dafür.

    Beste Grüße und alles Gute,

    Ihre Redaktion

  30. 7.

    Vielen Dank für Ihre Antwort, Todde.

    Leider bin ich durch die Aussagen des Finanzministeriums und der IBB nicht schlauer geworden.

    Lieber RBB, vielleicht ist es möglich, dass Sie zu meiner ursprünglichen Frage noch ein paar Informationen zusammentragen. Was bedeutet "Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können." (bundesfinanzministerium.de) bezogen auf bestehendes Privatvermögen von Kleinstunternehmern.

  31. 6.

    Das Vermögen soll nicht angetastet werden müssen, zumindest nicht das unbare Vermögen. Ansonsten sind die Bedingungen seit vorgestern veröffentlicht; die meisten meiner Mandanten werden trotz wesentlicher Notlage nicht bedacht werden oder müssen zwingend Grundsicherung beantragen (Antragsvoraussetzung für den Antrag bei der IBB) sowie einen Antrag auf Kurzarbeitergeld zu stellen, so Sie Mitarbeiter haben. Der Schaden darf erst nach dem 11.03. eingetreten sein und Sie dürfen vor 2020 nicht bereits Liquiditätsengpässe gehabt haben. Schauen Sie einfach mal auf der Seite des Finanzministeriums vorbei und auf den Seiten der IBB oder ILB, je nachdem ob Berlin oder Brandenburg.

    Die Anträge in Berlin gehen für die Soforthilfe-II erst ab Freitag, die Soforthilfe-I kann bereits beantragt werden; dabei handelt es sich jedoch um rückzuzahlenden Kredithilfe. Parallel gingen Kredite der Kfw, aber auch hier sind die Antragsvoraussetzungen ordentlich. In Brandenburg geht der Antrag seit heute.

  32. 5.

    Ich habe immer noch nicht herausgefunden, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um eine Zuschuss (nicht Kredit) zu bekommen. Ich habe im Moment kein Einkommen mehr, aber ein kleines Aktienpaket für die Rente zurückgelegt. Muss ich das jetzt anbrechen? Und wenn ich statt dessen in eine private Rentenversicherung investiert hätte, nicht? Wo liegt die Grenze an "Vermögen", die man für einen Zuschuss haben darf? 10.000 Euro? 5000 Euro? Gar nichts? Sozialhilfe beantragt? Vielleicht weiß ja jemand Bescheid.

  33. 4.

    Nein, das geht bei Frisören (und vielen anderen) eben nicht: Versuchen Sie doch mal, Handschuhe und Mundschutz irgendwo zu bekommen!

  34. 3.

    Es ist nicht möglich auf dem Server das Formular zur Identifizierung auszudrücken, egal zu welcher Zeit und dass seit Sonntag. Heute Nacht war die Seite gar nicht erreichbar. Wenn ich dann höre, man soll das mal am Abendbrot Tisch machen, könnte ich k...... Habe heute Nacht praktisch nicht geschlafen. Wenn am Freitag dann das Formular für den Zuschuss freigeschaltet wird fackelt der Server bestimmt ab. Wie wäre es mit einem Antrag beim Finanzamt, da sind alle Daten vorhanden und die Server reichen aus. Da automatische Bearbeitung brauch man keine Manpower. Die Ar beitnehmer würden es danken.

  35. 2.

    Sorry wenn ich hier so krass schreibe, aber das Gejammer um die Friseure und der Abstand zu
    den Kunden ist ja langsam gut. Meine Frau arbeitet in der Pflege, muss Patienten waschen, duschen, kämmen, Zähne putzen, Pflegeprodukte auftragen, beim Anziehen helfen ect. Und dieses auch im direkten Kontakt, da trennen nur Handschuhe und Mundschutz... und das soll bei Friseuren nicht gehen??? Irgendwie wird doch hier mit zweierlei Maß gemessen... was für den einen tragbar ist soll für den Nächsten gefährlich sein??? Komische Logik... aber wenn man in den Nachrichten hört, das für Deutschland bestimmte Mundschutzmasken auf auf einem Flughafen in Afrika verschwinden, da kann die gute Aufstellung hier, nur erfunden bzw gelogen sein...

  36. 1.

    Was für eine Mogelpackung das mal wieder ist. Die Bedingungen wurden veröffentlicht, in Brandenburg sollen ab heute auch Anträge möglich sein und ab Freitag in Berlin.

    Die Voraussetzungen für den Antrag sind ein Schlag ins Gesicht für jeden Arbeitgeber und Unternehmer, der durch die Maßnahmen der Politik vor der Existenzaufgabe steht. Maximal 5.000 EUR Soforthilfe für 6 Monate und parallel müssen Anträge für Grundsicherung und auf Kurzarbeitergeld gestellt werden, wodurch viele Mitarbeiter zum Sozialfall werden, da sie unter Hartz-IV-Niveau sinken. Ach und steuerpflichtig ist das ganze auch.

    @RBB. Sehr schade, dass ihr gestern ernsthaft im Gespräch mit Herrn Müller behauptet habt, das Geld sei geschenkt und würde sofort fließen. Es ist nichtmal rechtlich gesichert, Bescheide ergehen grundsätzlich nur vorläufig, es wird mit anderen Sozialleistungen verrechnet und muss wahrscheinlich zurückgezahlt werden. Schade das Herr Müller Ihren Moderator da nicht korrigiert hat.

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