Verkaufsverbote wegen Corona in Berlin - Was Marktstände anbieten müssen, um jetzt öffnen zu dürfen

Mo 06.04.20 | 15:23 Uhr
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Hasen-Keks-Ausstechform (Bild: imago images/ Agnieszka Kantaruk)
Bild: imago images/ Agnieszka Kantaruk

Was Sie jetzt wissen müssen

Keks-Ausstechformen sind nicht lebensnotwendig: Zu diesem Schluss ist das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag gekommen und hat deshalb den Eilantrag eines Markthändlers zurückgewiesen.

Mit dem Antrag hatte sich der Händler gegen ein Verkaufsverbot gewehrt, mit dem das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg seinen Marktstand belegt hatte. Sein Sortiment besteht zu 70 Prozent aus Keks-Ausstechformen, zu 25 Prozent aus Spielwaren und zu fünf Prozent aus Olivenölseife.

Nur der Verkauf von "lebensnotwendigen Waren" ist erlaubt

Damit widerspricht das Angebot der Berliner Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vom 22. März [berlin.de]. Diese gestattet nur den Verkauf lebensnotwendiger und schwer verzichtbarer Waren wie Lebensmittel oder Kosmetik.

Berliner Markthändler müssen an ihren Ständen zu über 50 Prozent solche lebensnotwendige Ware anbieten, um in der Corona-Krise weiter verkaufen zu dürfen. Diese Entscheidung teilte das Gericht am Montag mit. 

Sind Ausstechformen "Handwerksbedarf"?

Ausstechformen für Kekse gehören nach der Auffassung des Verwaltungsgerichs nicht zum erlaubten Angebot. Die Richter widersprachen damit der Argumentation des Händlers, der die Ausstechformen in seinem Eilantrag als "Handwerkerbedarf" gerechtfertigt hatte. Das Angebot des Markthändlers richte sich offensichtlich nicht an Angehörige des Bäckerhandwerks, sondern an die allgemeine Bevölkerung, teilte das Verwaltungsgericht mit.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

3 Kommentare

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  1. 3.

    Klar, jeder Händler (vor allem so einer) hat ganz einfach mal das Kapital, mal eben nur auf "wichtige" Waren umlenken zu können. Schönen Tag noch in Ihrer Blase. Dann bestelle ich mir meine Ausstechformen jetzt eben im Internet. Wie das keine Ungleichbehandlung sein kann, ist nicht zu vermitteln.

  2. 2.

    Der Händler könnte ja aber auch einfach 51% Waren anbieten, die eben wirklich wichtig sind. Zumal sich sicher auch nicht allzuviele Menschen momentan für Back-Ausstechformen interessieren dürften. Darf ja eh keiner zu Besuch kommen, der die Backergebnisse wertschätzen kann...

  3. 1.

    Die Entscheidung ist schwer nachvollziehbar
    Was Aldi , Obi und Co alles an nicht notwendigen Bedarf verkaufen dürfen ist schon erstaunlich. Alles geht zu Lasten des kleinen Einzelhändlers , zumal im Internet alles zu haben istm

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