Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige - 87 Millionen Euro Soforthilfen in Brandenburg ausgezahlt

Di 07.04.20 | 18:38 Uhr
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Symbolfoto: Eine Frau arbeitet zuhause am Laptop (Bild: imago images/Thomas Trutschel)
Video: Abendschau | 07.04.2020 | Dorit Knieling | Bild: imago images/Thomas Trutschel

Seit zehn Tagen können Kleinunternehmer und Solo-Selbstständige in Brandenburg Soforthilfen beantragen. Mit rund 87 Millionen Euro hat die Investitionsbank bislang nur rund 15 Prozent der Anträge bedient - und ist damit viel langsamer als etwa Berlin.

Was Sie jetzt wissen müssen

Von den bislang rund 67.000 Anträgen auf Rettungsgelder im Land Brandenburg hat die Investitionsbank des Landes (ILB) rund 9.000 positiv beschieden und die Gelder überwiesen. Das teilte die Bank am Dienstag auf Anfrage von rbb|24 mit.

Das bisherige Auszahlungsvolumen betrage 87 Millionen Euro, sagte ILB-Sprecherin Ingrid Mattern. "Anders aber als in Berlin, wo die fertigen Anträge ähnlich wie bei einem Banktool direkt in die Auszahlung gehen, braucht es in Brandenburg eine Plausibilitätsprüfung", begründete sie die Bearbeitungszeiten in ihrem Haus. Diese Prüfung der Auszahlungen schreibe die Richtlinie der Landesregierung vor.

Ingrid Mattern reagierte damit auf die Kritik, dass die Hilfen in Brandenburg langsamer flössen als in anderen Ländern, etwa in Berlin. Es gehe bei der Bearbeitung nicht um Tiefenprüfungen, sondern um einen Check der Geschäftsangaben sowie um die korrekten Bankdaten. Insgesamt rechnen Bank und Landesregierung nach Angaben von Anfang April [ilb.de] mit Soforthilfen für Unternehmen in Brandenburg in Höhe von rund 600 Mio. Euro.

Anträge vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen

Anspruch auf diese sogenannten Corona-Soforthilfen haben kleine und mittlere Unternehmen, die in Brandenburg ihren Sitz haben. Vor allem Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten beantragten nach ILB-Angaben die Hilfen, darunter sehr viele Selbstständige und Freiberufler aller Branchen. Der Schwerpunkt liege hier in der Gastronomie und im Reisegewerbe. Bei den Hilfen handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Grundlagen für den Anspruch seien der vollständig ausgefüllte dreiseitige Antrag und der Nachweis des Geschäfts etwa mit einer Kopie des Handelsregisterauszuges, der Gewerbeanmeldung, der Finanzamtsbestätigung sowie mit einer Kopie des Personalausweises.

Bereits bei der Verabschiedung der Hilfen durch das Land hatte ILB-Präsident Tillmann Stenger erklärt, dass die schnelle Genehmigung einer Gratwanderung gleichkomme, schließlich diene dies der schnellen Hilfe, aber gleichzeitig sei man auch den Rechnungshöfen und dem Steuerzahler auf einen sorgfältigen Umgang mit Geldern verpflichtet.

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg, ILB, hat angekündigt, am Mittwoch, 8. April 2020, um 16 Uhr, sich in einem Livechat [Externer Link: lb.edudip.com] den Fragen zu den Hilfen zu stellen. Mit dabei sind Fachkollegen der Bank für die Hilfen sowie der Vorstandsvorsitzende des Hauses, Tillmann Stenger.

132 Kommentare

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  1. 132.

    Heute habe ich eine E-Mail von der ILB erhalten, dass ich nun innerhalb von 5 Tagen (!) per Formular nachweisen soll, die nach alter Richtlinie am 25.3. beantragten und am 8.4. bewilligten Mittel nur für laufende betriebliche Aufwendungen zu verwenden.

    Da sich meine Berechnung auf den massiven Umsatzeinbruch bezog, was laut altem Formular sogar beispielhaft angegeben wurde, stimmt die angegebene Schadensumme nach neuer Richtlinie nicht und man soll das "unaufgefordert zurück überweisen". Es wird wieder darauf hingewiesen, man könne stattdessen Hartz IV vereinfacht beantragen. "Vereinfacht" gilt dabei aber nur, wenn man nicht nur Soloselbstständiger sondern auch Sololebender ist, denn alle anderen Haushaltsangehörigen werden voll und ganz geprüft und müssten für den Lebensunterhalt des Selbständigen aufkommen.

    Jetzt wird also nochmal extra Druck ausgeübt und es werden Ängste geschürt, obwohl man zum Zeitpunkt des Antrages alles nach Vorgaben und bestem Gewissen ausgefüllt hatte.

  2. 131.

    #Martin, der Vertrauensschutz hat nichts damit zu tun, wann man den Antrag gestellt und dann bewilligt bekommen hat. Er soll nur sagen, dass man die Leistung nicht einklagen kann. Und selbst dazu ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
    Wenn zwei Vertragspartner etwas vereinbaren, gilt natürlich der Zeitpunkt der Abrede. Eine spätere Änderung zu Lasten eines Vertragspartners bedarf selbstverständlich dessen Zustimmung.
    Es wird erst am Ende des Förderzeitraumes abgerechnet, somit kann bei korrekter Beantragung nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Richtlinie, von Strafbarkeit keine Rede sein.

  3. 130.

    Beschäftigt euch mit den Dingen hinter den Kulissen - Bleibt mündig , nicht nur wundern sondern handeln - 15. Mai ? Wieder ein Hinhaltedatum - nächste Landtagssitzung - vlt letzte Chance Thema nochmal auf Agenda zu bekommen. Nur wenn ihr jetzt an den richtigen Stellen die schwierige, unhaltbare Situation ansprecht wird sich etwas zum Guten bewegen.

  4. 129.

    213 bearbeitete Anträge seit dem letzen Ticker vom 30.04.20 bis heute 04.05.,20
    Knapp 30.000 sind noch offen.
    Jetzt heißt es: am 15. Mai sind alle Anträge bearbeitet. Hmmmh, stand da eigentlich welches Jahr?

  5. 128.

    Klagen hilft,, Protest äußern hilft

    Hatte mich bereits in einem älteren Betragt geäußert. Nach einen längeren Gespräch mit eine Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist der Stand der Dinge
    - wer nach der ersten Richtlinie beantragt hat kann sich nicht strafbar gemacht haben, denn die zweite Richtline gab es zu diesen Zeitpunkt noch gar nicht.
    - es ist extrem ungewöhnlich, dass in einen laufenden Verfahren die Richtlinie geändert wird, dies Bedarf bereits der juristischen Überprüfung. Doch im Zweifelsfall (auch wenn nicht nett) könnte Brandenburg das, deswegen kein Vertrauensschutz
    - Die ILB hätte daraufhin die Anträge die nach der ersten Richtline gestellt wurden sind, ablehnen, bzw. die Antragsteller über die Änderung informieren müssen, doch das hat sie nicht gemacht.
    - und jetzt liebe ILB viel Spaß bei der Begründung


  6. 127.

    @Martin - das ist doch Quatsch, was du da erzählst. Habe auch rechtliche Beratung. Natürlich hat man sich erst mal NICHT strafbar gemacht, wenn man einen Antrag nach der ersten Richtlinie gestellt hat.
    Sehr interessant auch für alle : https://www.maz-online.de/Nachrichten/Kultur/Die-ILB-Brandenburg-und-ihre-Corona-Soforthilfe-fuer-Freiberufler

  7. 126.

    Abschliessend ist noch gar nichts geklärt. In mehreren Bundesländern berichtigt man gerade seinen Fehler im Umgang mit den(besonders eigenen )Richtlinien um nicht Wortbruch zu begehen. Damit dies in Brandenburg auch endlich gelingt :
    An alle ! die ihren Antrag vollständig und regulär gestellt haben - wendet euch bitte unbedingt mit Nachdruck unter Schilderung der Probleme mit Bewilligung an unsere Regierungsfraktionen im Land und wenn mögl auch mal an Presse und andere Medien. Dort kommt bisher nicht an, dass es vielfache ! Unsicherheiten und auch immer größer werdenden Unmut gibt. Mitte Mai - Landtag- nochmal Thema!! Von Opposition gibt es bereits formulierte Forderung.
    Bitte unterstützen wir und schaffen genügend Aufmerksamkeit. Wir haben es in der Hand.

  8. 125.

    Hallo Fred.
    Am 31.03. wurden bereits die neuen Konditionen verabschiedet.
    Da es sich bei der Soforthilfe zudem um eine Kann-Lesitung handelt greift kein Vertrauensschutz.
    Relevant ist somit nicht das Antragsdaum, sondern das Datum auf dem Bescheid.
    Ist der Bescheid nicht auf ein Datum vor dem 31.03. datiert gelten die neuen Konditionen und man hat sich automatisch strafbar gemacht. Die Bank wird das Geld samt schmerzhaften Zinsen und Bearbeitungsgebühren zurückfordern und zudem ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs erfolgen. Hatte man das Glück, dass die Bank die Überweisung noch nicht getätigt hat, wird man mit etwas Glück nur mit Bearbeitungsgebühren und einem Strafverfahren davonkommen. Zahlt besser so schnell wie möglichen die komplette Summe zurück, um mildernde Umständezu erwirken. Hatte das auch erst durch meinen Rechtsbeistand erfahren und war dann heilfroh, den Antrag noch nicht eingereicht zu haben. Mit Antragsstellung hat man sich leider schon strafbar gemacht.

  9. 124.

    Wie kann es sein, dass 4 Wochen nach Beginn der Soforthilfe in Brandenburg nur etwa die Hälfte der Anträge bearbeitet wurden. Die Leute bekommen nicht einmal irgendeinen Bescheid. Es ist ganz schlimm!

  10. 123.

    Wie kann es sein, dass 4 Wochen nach Beginn der Soforthilfe in Brandenburg nur etwa die Hälfte der Anträge bearbeitet wurden. Die Leute bekommen nicht einmal irgendeinen Bescheid. Es ist ganz schlimm!

  11. 122.

    Wie kann es sein, dass 4 Wochen nach Beginn der Soforthilfe in Brandenburg nur etwa die Hälfte der Anträge bearbeitet wurden. Die Leute bekommen nicht einmal irgendeinen Bescheid. Es ist ganz schlimm!

  12. 121.

    Empfohlen sei ein Blick in die Onlineausgabe der Märkischen Allgemeinen vom 28.04.2020. 14:49 Uhr: „Kann das Land Brandenburg...“

  13. 120.

    Nach dem Interview mit dem Wirtschaftsminister Joerg Steinbach besteht nun wohl Klarheit, das es nur noch BUNDESMITTEL und keine LANDESMITTEL mehr gibt.

    Im gleichen Interview räumt Herr Steinbach ein, daß LANDESMITTEL wegfallende Einnahmen als Hilfegrund benannt haben. („Unsere Brandenburger Richtlinie hatte sich zunächst an wegfallenden Einnahmen orientiert.“)

    Wer also vor dem 2.4.2020 Hilfe beantragt hat, hat LANDESMITTEL beantragt. Wurde daraufhin ohne eine Änderung des Antrages Geld ausgezahlt, sind dies also demnach LANDESMITTEL. Sehr geehrter Herr Steinbach, können Sie das bitte bestätigen, damit die Rechtsunsicherheit diesbezüglich ein Ende hat? Es ehrt Sie, daß Sie unkompliziert geholfen haben, das Verwirrspiel verschiedener Aussagen sollte beendet werden, denn es zerstört das, was Sie mit Ihrer Hilfe erreichen wollten.

  14. 119.

    Jetzt ging es sehr schnell.....!
    Heute früh hatte ich meine Zahlen fertig und zur ILB geschickt. Heute Mittag kam per e-Mail ein 3-Zeiler mit der Zusage. Der Bescheid war noch nicht angehängt und soll mir postalisch zu gesendet werden.
    Die Summe ist jetzt natürlich kleiner, als nach der ursprünglichen Richtlinie, aber ich bin grundsätzlich froh, um jeden helfenden Euro.
    Daher "Danke"....!
    Sollte in dem original Bescheid irgend etwas außergewöhnliches stehen, dann melde ich mich noch mal...
    Allen Mitstreitern weiterhin viel Glück und Durchhaltevermögen.

  15. 118.

    Sorry, aber meine Posts scheinen hier nicht mehr durch zu kommen oder nur mit extremen Zeitverzug....
    Nein, ich habe noch nichts ausgezahlt bekommen. Es war eine Nachfrage der ILB zu meinen laufenden Antrag.

  16. 117.

    Wenn das Geld ausgezahlt wurde, muss man erst einmal drei (eventuell fünf) Monate abwarten. Denn dann kann man selbst sagen, ob man die Hilfe gebraucht hat. Das man seine Belege aufzuheben hat, steht doch ausser Frage.

    # Jürgen, wenn Du selbst ausreichend Mittel zur Verfügung hast, solltest Du ernsthaft überlegen, die Hilfe zurückzugeben. Das wäre ja mehr als fair, andere benötigen es dann wohl eher.

  17. 116.

    https://www.pnn.de/brandenburg/interview-wirtschaftsminister-joerg-steinbach-wir-haben-da-keine-spielraeume-mehr/25778860.html

    Herr Steinbach sieht "keine Spielräume mehr" und übersieht bei der von ihm hoch angepriesenen Hartz IV Sonderregelung für Selbstständige, dass es zwar keine Bedürftigkeitsprüfung der Selbstständigen selber gibt, wohl aber aller mit zur Bedarfsgemeinschaft zählenden Personen. Sollten diese also eine Lebensversicherung oder ein paar Euro zu viel auf dem Giro haben, sollen diese doch Bitteschön für die nicht vom Selbständigen verschuldeten Umsatzeinbußen aufkommen. Erbärmlich und lächerlich, vom Bund als auch vom Land Brandenburg!

    "Wir lassen niemanden allein" "Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen" Bundesregierung am 27. März 2020

  18. 115.

    Hast du den Zuschuss ausgezahlt bekommen und sollst nun im Nachhinein diese Angaben machen und alles nachweisen oder hast du den Zuschuss noch nicht erhalten? Eigentlich hast du ja nach alter Richtlinie Landesmittel beantragt...

  19. 114.

    Dankeschön. Was darf denn nicht angesetzt werden? Wie weist du die Kosten nach, mit Kontoauszügen oder Verträgen?
    Grüße Mike

  20. 113.

    Ich hatte am 27.3 meinen Antrag gestellt.
    Hier der Textauszug:
    "Nach abschließender Klärung mit dem Bund, der für die Soforthilfen Mittel bereitstellt, gelten als Grundlage für erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand folgende regelmäßige Positionen wie:
    - geschäftliche Telekommunikationskosten
    - gewerbliche Miete, auch Strom-, Heizungs- und sonstige Nebenkosten
    - Darlehenszinsen für im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit aufgenommene Kredite
    - Kfz-Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge (Leasing und Wartung/Reparatur)
    - Leasingraten für betriebliche Ausstattungen (Computer, Telefone, Sonstiges)
    - laufende Kosten/Gebühren für Provider, Domaine(s), Webspaces etc. sowie Wartungskosten
    - Wartungskosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung
    - Kosten für Marketing, Werbung u. ä.
    - Beiträge an Berufsgenossenschaften
    - Warenbestellungen
    - Sonstiges

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