Hilfen von Bund und Land - Soforthilfen, Kredite, Kurzarbeitergeld - ein Wegweiser

Do 09.04.20 | 19:33 Uhr
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Stühle und Tische stehen vor einem geschlossenem Café auf dem Alexanderplatz (Bild: dpa/Britta Pedersen)
Bild: dpa/Britta Pedersen

Die Corona-Krise stellt zahlreiche Unternehmen vor die größte Herausforderung ihrer Geschichte. Seit ein paar Wochen können Anträge auf staatliche Finanzhilfe gestellt werden - wer aber bekommt was in Berlin und Brandenburg? Ein Überblick.

Was Sie jetzt wissen müssen

Die Vorbeugungsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sorgen für erhebliche familiäre und wirtschaftliche Belastungen. Bund und Länder versuchen darum auf verschiedenen Wegen, diese Belastungen für die Bürger und Unternehmen abzufedern

Grundsätzlich kann man hier unterscheiden in finanzielle Soforthilfen, Kredite und finanzielle Unterstützungen. Sie unterscheiden sich darin, ob man sie zurückzahlen muss oder unter welchen Bedingungen man sie zurückzahlen muss.

Unterscheiden muss man bei diesen Hilfen, Erleichterungen und Unterstützungen immer auch den Absender, damit man weiß, wo man sich hinwenden muss. Derzeit kommen die meisten Hilfen vom Bund und von den Ländern - rund um die Hauptstadt sind das der Berliner Senat und die Landesregierung Brandenburgs. Die Abwicklung erfolgt dabei über die Investitionsbank Berlin und die des Landes Brandenburg.

Soforthilfen vom Bund

Der Bund hat am 23. März finanzielle Soforthilfen als nicht zurückzuzahlende Zuschüsse beschlossen. Demnach erhalten Unternehmen eine Einmalzahlung für drei Monate, also für März, April und Mai. Hier unterscheiden sich die Summen nach der Zahl der Mitarbeiter. Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.

Diese Zuschüse gelten bundesweit. Die verschiedenen Bundesländer gewähren zum Teil unterschiedliche weitere Zuschüsse. Grundsätzlich gilt, dass Landes- und Bundesmittel miteinander verrechnet werden.

Die Anträge in Berlin müssen die Unternehmen online stellen bei der Investitionsbank Berlin [ibb.de], erhalten dort eine Wartenummer.

Die Anträge in Brandenburg müssen die Unternehmen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg stellen, hier läuft das über ein online abrufbares pdf-Formular [PDF ilb.de], das per E-Mail [soforthilfe-corona@ilb.de] oder per Einschreiben an die Bank geschickt werden muss.

Grundsätzlich gilt hierbei als Antragsgrund für die Unternehmen, dass sie Schäden erwarten oder verzeichnen, verursacht durch die zur Pandemie erklärten Coronaviren oder den daraus resultierenden Einschränkungen des Geschäfts.

Als Schaden wird die Differenz aus den fortlaufenden Einnahmen abzüglich betrieblicher Aufwendungen definiert. Wenn also die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen um gewerbliche Miete, Pachten, Leasingraten und Personalkosten zu bezahlen. Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc. fallen nicht darunter.

Kurzarbeitergeld

Für Unternehmen, in denen infolge der Pandemie Aufträge wegfallen, Einnahmen sich verringern und die Beschäftigung der Mitarbeiter nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich ist, können die Unternehmen Kurzarbeit beantragen und zwar über die Bundesagentur für Arbeit [arbeitsagentur.de]

Wegen der aktuellen Einschränkungen aufgrund der Pandemie arbeiten bei der Bundesagentur auch viele Mitarbeiter von Zuhause oder separiert, es gibt also keine festen Vor-Ort-Termine, sondern lediglich telefonische Betreuung und Beratung sowie die schriftliche Beantragung der Hilfen.

Grundsätzlich gilt: Für einen begrenzten Zeitraum kann der Verdienstausfall durch reduzierte Arbeitszeit teilweise durch den Staat ausgeglichen werden. Der Vorteil: Die Beschäftigten bleiben beschäftigt und der Verlust für das Unternehmen wird zu Teilen vom Staat getragen. Aktuell gilt hierbei: Kurzarbeit kann bereits dann in Anspruch genommen werden, wenn zehn Prozent der Angestellten von Arbeitsausfällen betroffen sind, rückwirkend ab dem 1. März.

Hilfen vom Land Brandenburg

Das Land Brandenburg hat einmalige und nicht zurückzuzahlende Hilfen in Aussicht gestellt. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt: Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigte erhalten maximal 9.000 Euro, bis zu 15 Beschäftigte erhalten maximal 15.000 Euro, bis zu 50 Beschäftigte bekommen maximal 30.000 Euro, bis zu 100 Beschäftigte erhalten bis zu 60.000 Euro.

Der Förderantrag ist als Download auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg [www.ilb.de] abrufbar. Das Antragsformular ist digital ausfüllbar und ausschließlich in elektronischer Form zu übersenden.

Bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gingen bis zum 29. März 45.000 Anträge auf Soforthilfe in der Corona-Krise ein, binnen der ersten Tage wurden bereits 7,5 Millionen Euro ausgezahlt.

Hilfen vom Land Berlin

Für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis fünf Beschäftigte stellt das Land Berlin bis zu 9.000 Euro zur Verfügung, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Gleiches gilt für Unternehmen bis zehn Beschäftigte, die bis zu 15.000 Euro erhalten. Bereits innerhalb einer Woche wurden in diesem Bereich Soforthilfen von mehr als einer Milliarde Euro ausgezahlt. Die Beantragung dieser Corona-Zuschüsse musste am Montagabend (6. April, 19 Uhr) vorläufig gestoppt werden. Warum, teilte die IBB nicht mit.

Kleine und mittlere Unternehmen
, die bereits länger als drei Jahre bestehen, können über die Investitionsbank Berlin IBB eine Coronahilfe in Form eines Kredits mit einer Laufzeit von zwei Jahren beantragen. Mit dem Kredit sollen Unternehmen im Einzelhandel, in den "konsumorientierten Dienstleistungen", in der Gastronomie und im so genannten Beherbergungsgewerbe aktuelle Belastungen schultern. Der Kreditrahmen reicht von 500.000 Euro bis zu 2,5 Millionen. Allerdings schloss die IBB die Beantragung bereits nach kurzer Zeit aufgrund des hohen Bedarfs, der die Kreditmöglichkeiten der IBB überstieg.

In einem am Dienstag vorgestellten Nachtragshaushalt in Höhe von drei Milliarden Euro soll es nun auch für kleine und mittelgroße Unternehmen mit über zehn Angestellten finanzielle Unterstützung geben. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) und Kultursenator Klaus Lederer (Linke) kündigten nun an, dass Betriebe mit 11 bis 100 Mitarbeitern Zuschüsse bekommen können, die sie nicht zurückzahlen müssen. Diese sollen im Durchschnitt 25.000 Euro betragen, können aber je nach Unternehmen höher oder niedriger ausfallen. Insgesamt sind dafür 105 Millionen Euro vorgesehen.

Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Kinderbetreuung

Entschädigungen werden unterdessen auch für ledige Eltern und Sorgeberechtigte bereitgestellt, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können. Der Senat rechnet mit 12.000 Entschädigunsganträgen für die eine Summe von 23,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werde. Der Entschädigungsanspruch entstehe laut Infektonsschutzgesetz für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas und betreffe eine Maximalzeit von sechs Wochen, sagte Müller.

Ob die erwarteten 12.000 Entschädigungsanträge zu viel oder zu wenig wären, wisse man noch nicht, teilte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) mit. 

15 Kommentare

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  1. 15.

    Das ist nicht ganz korrekt bzw. gilt nur für die Anträge, die ab 1.4. gestellt wurden. Davor galten andere Förderbedingungen, die übernacht geändert wurden. Die bis heute bewilligten Zuschüsse werden aber alle mit der neuen Richtlinie begründet, das ist fehlerhaft und schafft Verwirrung. Rechtsunsicherheit ist in einem Rechtsstaat inakzeptabel.

  2. 14.

    Ich finde es sehr ungerecht nach welchen Kriterien bestimmt wird, welche Betriebe, Gewerbe etc. geöffnet werden dürfen.
    Es hieß zuerst, das nur die Systemrelevanten geöffnet sein dürfen, aber inzwischen hat man ja gesehen, das die Menschen sich an die Maßnahmen halten und da kann man ja auch viele andere Gewerbe wieder mit einbeziehen, aber stattdessen stürzt man diese Menschen in die Insolvenz und Katastrophen die nicht mehr aufzuholen sind, auch nicht mit dem versprochenen Bonus.
    Es gibt Geschäfte, die eine Klingel vor der Tür haben und nur 2-3 Leute hineinlassen und es klappt wunderbar, also warum kann man da nicht viele andere Geschäftsleute wieder aktiv werden lassen.

  3. 12.

    Hatte eigentlich hierzu einen Kommentar geschrieben, aber scheinbar ist er verschwunden.
    Leider ist es extrem unübersichtlich, wenn man Kommentare in unterschiedlichen Sparten schreibt, da man diese teilweise nicht mehr wiederfinden kann.

  4. 11.

    Danke für Ihren Kommentar denn er entspricht der Wahrheit. Es gibt nichts umsonst und gerade in kleinen Betrieben oder der Gastwirtschaft arbeiten Mitarbeiter für 450 € . Alles andere könnte man sich nicht leisten, besonders in Berlin sind die Mieten für Gastgwerbe und anderes sehr hoch, da wird vieles pleite gehen .
    Ich kann dieses Gequatsche von unseren Politikern nicht mehr hören.
    Die einzigen die von dieser Zustand und den Virus provitieren sind die Pleiteländer in der EU so wie Italien und viele andere, manchmal habe ich das Gefühl irgendwie ist das bewusst herbeigeführt worden.

  5. 10.

    Hallo, vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Schaden definiert sich aus der Differenz aus den fortlaufenden Einnahmen abzüglich betrieblicher Aufwendungen. Wenn also die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen um gewerbliche Miete, Pachten, Leasingraten und Personalkosten zu bezahlen. Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc. fallen nicht darunter. Wir haben das im Text konkretisiert. Viele Grüße

  6. 9.

    Liebes rbb Team, sie schreiben

    "Grundsätzlich gilt hierbei als Antragsgrund für die Unternehmen, dass sie Schäden oder Einbußen erwarten oder verzeichnen, verursacht durch die zur Pandemie erklärten Coronaviren oder den daraus resultierenden Einschränkungen des Geschäfts."

    Wenn Sie mit "Einbußen" Umsatzeinbußen meinen, dann ist das nur bedingt richtig.

    In Brandenburg galt bis zum 31.03, das Antragsteller sowohl Betriebskosten als auch Umsatzverluste als Schadensgrund aufführen konnten, seit 31.03 werden nur noch Betriebskosten akzeptiert. Wer Schäden durch staatlich verordnete Umsatzverluste hat, muss (leider) für den Schaden selbst aufkommen bzw. Hartz IV beantragen.

    In Berlin gilt/gab es wohl 5000 € für Lebensunterhalt aus Landesmittel, die 9000 € vom Bund sind nur für Betriebskosten. Ob das allerdings noch Gültigkeit hat weis ich nicht.

  7. 8.

    Brandenburger Tempo hält (-> BER und andere Desaster). Es muss festgestellt werden, dass das Land Brandenburg GELDER DES BUNDES zu verteilen hat und nicht in die Landeskasse zu greifen braucht.

    Vielleicht wartet man auch darauf, dass die Firmen möglichst schnell die Grätsche machen, damit dann keine Hilfe mehr notwendig ist. So könnte Brandenburg nach der Krise Strukturhilfefonds von der EU beantragen und abgreifen und damit die eigene Verwaltung finanzieren.

    Vielleicht sollten sich Selbstständige und Freiberufler von dem Geld, was sie noch haben, gelbe Westen (->Frankreich!) besorgen.

  8. 7.

    Wenn von den 7.5 Millionen bereits gezahlten Hilfen Minimum 9000 € beantragt wurden, dann wurden 833 Anträge bearbeitet. Respekt
    Danke auch für den Vorschlag ALG II beantragen zu können. Am Ende des Bewilligungszeitraums wird abgerechnet. Dann denkt bitte daran, dass nur ein minimales Vermögen vorhanden sein darf. Das Gute ist, dass Jobcenter kann einen zur Zeit nicht in blödsinnige Maßnahmen schicken.

  9. 6.

    In Ihrer Meldung steht, dass die Bundeshilfe für März April Mai gestellt werden kann.

    Bei der IBB steht aber: Die Soforthilfe kann für die Verbindlich­keiten in den auf die Antragstellung folgenden 3 Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand wie z.B.

    gewerbliche Mieten oder Pachten
    Leasings­auf­wen­dungen
    Personal­kosten für Beschäftigte, sofern diese nicht über das Kurzarbei­tergeld gedeckt sind
    eingesetzt werden, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäfts­betrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen.

    Geschäfts­führer-Gehälter, Privatent­nahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honoraraus­fällen für persönliche Lebenshal­tungs­kosten, Krankenkas­sen­beiträge etc. fallen nicht darunter.

  10. 5.

    Und Kurzarbeitergeld ist keine Staatshilfe, sondern eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Kleiner Unterschied. Staatshilfe kommt immer gut in den Medien.
    Bitte macht keine Schönwetternachrichten wie zu DDR Zeiten. Danke.
    Man hätte z.B. mal einen Vergleich über die Höhe dieser Leistung zwischen den Nachbarländern machen können. Aber das ist wahrscheinlich nicht im Interesse des Staatsauftrages....

  11. 4.

    SOFORTHilfe hört sich aber besser an, als IrgendwannHilfe :)
    Denn damit lässt sich wunderbar in der Regenbogenpresse schöne Werbung machen.

    Ein schöner Ponnyhof ist das hier in Deutschland.
    Ach...

  12. 3.

    Kurzarbeitergeld. 60% in Berlin. In anderen Gebieten bis 80%. So ungerecht wird man behandelt. Zu allem Elend erhöht die Krankenkasse BiG direkt noch zum 1.4. die Beiträge. So ist die Realität. Die zeche zahlen sowieso die kleinen Leute.

  13. 2.

    Ich bin Kleinunternehmerin. UND beziehe eine Erwerbsminderungsrente.
    Ich bin auf meinen Hinzuverdienst unbedingt angewiesen, dann ich komme mit diesem selbst innerhalb der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen nicht über die Armutsgrenze.

    Die kleinen Aufträge sind nun auch weggebrochen. Mit diesen muss ich aber meine Miete bezahlen und für meinen Lebensunterhalt sorgen, wie jeder andere auch. Andernfalls muss ich die Altersvorsorge auch aufbrauchen. Die Chance, das verbrauchte Geld wieder reinzuverdienen, werde ich niemals haben.

    Nach dem Förderprogramm bin ich NICHT bezuschussungsfähig, da das Geld nur für Ausfall von Gewerbemiete, Gehältern etc. gegeben wird. NICHT für den eigenen Lebensunterhalt.
    Wie das bei dem gestoppten Berliner Programm war, weiß ich nicht.

    Soweit zu den Programmen und wem es gar nichts nutzt.

  14. 1.

    Das mit der Soforthilfe wurde irgendwie in Brandenburg falsch verstanden. Ich weiß von drei Kollegen aus Berlin das sie nach drei Tagen bereits die Soforthilfe auf dem Konto hatten. Hier im Land Brandenburg stehen wir Selbstständige wohl ganz hinten auf der Liste. Laut Aussage der ILB werde alle Anträge genau geprüft ( Was ja auch ok ist ) und dann nach und nach eben bearbeitet. Das kann bis Ende April dauern. Toll. Dann sollen sie das Programm nicht SOFORThilfe nennen sondern Irgendwannhilfe. Und ja meine Ersparnisse sind fast aufgebraucht weil in der Veranstaltungsbranche schon seid Ende Januar eine Absage nach der andern kam.

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