Klage gegen Corona-Einschränkung - KaDeWe darf nach Urteil auf gesamter Fläche öffnen

Do 30.04.20 | 16:54 Uhr
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Das Kaufhaus des Westens am 27. April 2020 (Quelle: Andreas Gora)
Video: Abendschau | 30.04.2020 | Heike Schüler | Bild: Andreas Gora

"Willkürlich" sei die Begrenzung auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche von der Politik festgelegt worden, finden die Eigentümer des KaDeWe. Ein Berliner Gericht teilt diese Einschätzung nicht - hob aber mit einer anderen Begründung die Beschränkung auf.

Das Kaufhaus des Westens, KaDeWe, darf nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts wieder auf der gesamten Fläche öffnen. Das Verbot für die Öffnung größerer Verkaufsflächen gelte vorerst nicht für "ein großes Berliner Kaufhaus", teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Das habe das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Das KaDeWe begrüßte die Entscheidung am Donnerstag und kündigte an, ab kommender Woche wieder vollständig zu öffnen.

Dabei müsse es aber die geltenden Hygienevorschriften beachten, betonten die Richter, die dem Antrag des zur österreichischen Signa-Holding gehörenden Warenhauses stattgaben.

Gericht hält 800-Quadratmeter-Regel nicht willkürlich, aber...

Bislang dürfen größere Geschäfte abseits des Lebensmittelhandels in Berlin und Brandenburg nur öffnen, solange sie ihre Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter verkleinern. Wie viele andere betroffene Händler war auch das KaDeWe gerichtlich dagegen vorgegangen. Die Beschränkung auf 800 Quadratmeter sei "willkürlich und unverhältnismäßig" argumentierte das Unternehmen - und hatte nun vorläufig Erfolg.

"Den meisten Einwänden der Antragstellerin sei allerdings nicht zu folgen", betonten die Richter. Die 800-Quadratmeter-Beschränkung sei nicht willkürlich, weil ab dieser Größenordnung mit einem größeren Kundenstrom zu rechnen sei. Das Gericht kritisierte jedoch, dass Einkaufszentren auf der gesamten Fläche öffnen dürften, weil die Regelung dort für jedes einzelne Geschäft gelte.

Oberverwaltungsgericht hält Regelung für angemessen

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt werden. Das OVG hatte für Brandenburg die 800-Quadratmeter-Regelung am Vortag gebilligt und damit ähnliche Einwände anderer Kaufhäuser zurückgewiesen.

Das OVG hatte erst am Mittwoch in einem anderen Prozess die 800-Quadratmeter-Regel gebilligt. Angesichts der vom Robert Koch-Institut (RKI) nach wie vor angenommenen hohen Gefährdungslage sei die Entscheidung über die Lockerungen "rechtlich nicht zu beanstanden", erklärten Richter am Mittwoch. "Es sei prinzipiell davon auszugehen, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen in kleineren Geschäften mit weniger Kunden leichter gewährleistet werden könnten."

Sendung: Abendschau, 30.04.2020, 19.30 Uhr

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57 Kommentare

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  1. 57.

    Wenn das OVG doch gerade "Nein!" gesagt hat, warum fühlt sich ein untergeordnetes Gericht nicht daran gebunden und sagt stattdessen "Ja!"?

    Ansonsten "Juristen - der Untergang des gesunden Menschenverstandes und der Rückversicherung bei der Realität!".

  2. 56.

    Vor ein paar Tagen sagte Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg Nils Busch-Petersen zu den Lockerungen sei es besser als nichts, trotzdem nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
    Dies kann man "alles" für kurze Zeit machen. Auf längere Sicht wird das nicht funktionieren, wenn man die Kunden in den großen Geschäften durch Absperrband geleitet, geht das zwanglose Einkaufsvergnügen verloren, was man vorher für eine Selbstverständlichkeit hielt.
    Man muss auf längere Sicht planen. Was passiert im Weihnachtsgeschäft, da wird es unmöglich sein die derzeitigen Maßnahmen so weiter zuführen.
    Was macht man mit der älteren Kundschaft, sollen die ebenfalls dreißig Minuten in einer Warteschlange verharren ?!
    Auf Dauer wird dies im Einzelhandel Arbeitsplätze kosten, der Online Handel wird weiter boomen, was in facto den Umweltschutz beeinflussen wird.
    Eine Sonntagszustellung wird von den Richtern weiterhin bisher abgelehnt, da für nicht notwendig empfunden.

  3. 55.

    Die Verkäuferin konnte mich nicht schnell genug wieder raus beordern.
    Ich hatte das Gefühl, dasssie gar keine Lust auf Kunden haben.
    Wobei die Verkäufer in den kleinen Geschäften wie "Aussteiger" sehr freundlich waren und das klappte wunderbar mit dem Abstand.

  4. 54.

    Da hatten Sie Glück, dass Ihr Kommentar veröffentlicht wurde.
    Mein abgebrochener Frust Einkauf, mit einer 50m langen Warte-Schlange bis raus zur Strasse bei Saturn, wurde erst gar nicht veröffentlicht.
    So kriegen die ihre Geschäfte nicht voll und den Gang zu Karstadt mal nach einer Hose schauen, kann man sich scheinbar genauso sparen. Kann mich noch gut dran an die Neunziger Jahre erinnern, wo die Verkäuferinnen bei Karstadt die kleinen Könige waren. Ihr Beitrag liest sich genauso wie in den damaligen Zeiten.
    Man muss essen,aber nicht shoppen.

  5. 53.

    Ich glaube was Ihnen aufgestoßen ist, ist vielleicht eher das Pseudonym als der Wunsch wieder in eine Kneipe gehen zu können und dieser Wunsch ist ja wohl legitim.
    Ab Montag haben Friseure offen, aber die Gastronomie bleibt weiterhin außen vor.
    Ich verstehe so manche Regelungen nicht.
    Genau so finde ich das plötzliche Einbringen des Bußgeldkatalogs in dieser Zeit, wo man am wenigsten mit Gegenwehr der Bürger rechnen muss absolut skrupellos und unglaublich.
    Nicht gegen einen vernünftigen Katalog, aber das wie ist ungeheuerlich.

  6. 51.

    Mein Einkaufserlebnis im Karstadt Potsdam am Samstag 13 Uhr!
    3 m hinter den Eingangstüren steht ein langer Tisch als Barriere, davor das Personal von dem man gefragt wird was man möchte.
    Die Verkäuferin an der Eingangstür gibt das an eine entsprechende Verkäuferin weiter, als Diese das nicht finden konnte, lies sie mich hinein und lief die ganze Zeit mit Abstand hinter mir her.
    Als ich den gewünschten Gegenstand auch nicht gleich finden konnte, sagte sie das ich den Laden jetzt verlassen sollte! (5 min insgesamt).
    Auf dieses Einkaufserlebnis kann ich das nächste Mal verzichten und ich kaufe nur noch das was ich brauche- das war unter anderem sehr frustrierend.

  7. 50.

    Wer das Geld hat, hat die Macht.

  8. 49.

    Mein Mitgefühl, wenn man es als so wichtig empfindet in die Kneipe zu gehen, sind sie ein bedauernstwerter Mensch.

  9. 48.

    Werden die Abstands- und Hygieneregeln auch geprüft ??? Kenne manche Häuser. Abstand halten geht selbst unter normalen Umständen nicht.

  10. 47.

    Endlich wieder sinnfreie Dinge kaufen und sich schön infizieren. Kommerz vor Sicherheit. Wer sich dann infiziert, sollte nicht nach einem verfügbaren Krankenbett oder Beatmungsgerät rufen. Das letzte Hemd hat keine Taschen!

  11. 46.

    Gerichte entscheiden unterschiedlich und die Bundesländer sowie ihre Provinz fürsten tun was sie wollen.
    Deutschland,was ist aus dir geworden ?

  12. 45.

    Wie soll denn das gehen? Das wird ja das neue Epizentrum.

  13. 44.

    Das Berliner Verwaltungsgericht setzt ein KAUFHAUS mit überwiegend großen, hinsichtlich ihrer Kundenanzahl nicht oder nur schwer regulierbaren Abteilungen (wie. z.B. das KaDeWe)einem EINKAUFSZENTRUM mit einzelnen kleineren, hinsichtlich ihrer Kundenanzahl relativ leicht regulierbaren Läden (wie z.B. die "Mall of Berlin") gleich.
    Die Gleichbehandlung UNGLEICHER Objekte entspricht jedoch NICHT dem verfassungsrechtlichen GLEICHHEITS-GRUNDSATZ und kann insofern nicht als rechtskonform gelten.

    Hoffentlich stützt das Berliner OVG diese Auffassung.

  14. 42.

    Na, das hat ja Frau Merkel auch schon festgestellt und noch kürzlich die Masken als Virenschleudern beschimpft. Aber hier ändert sich ja täglich alles, weil unsere Politik so nen super Durchblick hat.

  15. 41.

    Ich möchte mal wieder Billard spielen... Wann werden die Kneipen geöffnet...?
    Die Kugeln kann ich auch mitbringen.
    Sauerei was grad mit den Kneipengängern gemacht wird.. Keiner denkt an uns, nur an die, die shoppen wollen. Sauerei

  16. 39.

    Es lebe der Kapitalismus. Der viel zitierte Mittelstand ist mal wieder in den Ar..h gekniffen.

  17. 38.

    Ich werde auf gar keinen Fall zum online Käufer, da ich mir lieber realen und persönlichen Eindruck machen möchte.
    Solange die Situation besteht, was ist wo und wie geöffnet Kauf ich nur das Nötigste und da zählen Klamotten für mich persönlich nicht dazu.
    Ich möchte jetzt endlich mal wieder in einem Gartenlokal sitzen, das ist das was ich vermisse und diese ganzen Vorschriften absolut unglaublich finde.
    Je weniger geöffnet hat, desto mehr staut es sich an den offenen Bereichen!
    Das KaDeWe darf öffnen und die Gastronomie draußen nicht, warum nicht ???

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