Gerichtsurteil für Brandenburg - Vermietung von Fewos und Ferienhäusern bleibt verboten

Do 23.04.20 | 21:58 Uhr
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Archivbild: Ferienhäuser am See in Spremberg, Brandenburg. (Quelle: dpa)
Bild: dpa

Die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen in Brandenburg bleibt wegen der Corona-Pandemie verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte es am Donnerstag ab, eine entsprechende Verordnung des Landes vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Geklagt hatte eine Brandenburgerin, die auf einem Hofgrundstück Ferienhäuser und eine Ferienwohnung vermietet. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass das Infektionsschutzgesetz eine hinreichende Rechtsgrundlage sei. Auch sei das bis zum 8. Mai befristete Verbot nicht unverhältnismäßig.

Das Gericht zog die Einschätzung des Robert Koch-Instituts mit heran, dass auch gegenwärtig noch eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung sieht.

Nach der derzeitigen Eindämmungsverordnung ist es Betreibern von Beherbergungsstätten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern oder Verpächtern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.

Sendung:  Antenne Brandenburg, 23.04.2020, 20:30 Uhr

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7 Kommentare

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  1. 7.

    Die gültige Eindämmungsverordnung des Landes ist unklar. Anfragen an das Land und den für uns zuständigen Landkreis werden nicht beantwortet. Wir und Hunderte andere Betroffene mit Ferienhäusern auf Campingplätzen werden nicht in unsere Häuser gelassen. Wir sind keine Touristen, bezahlen eine Zweitwohnungsteuer und unsere Pacht. Die Ferienhäuser sind in der Regel mit Bädern und Küchen ausgestattet und Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen sind sehr gut einzuhalten. Die Campingplatzbetreiber sind wegen der unklaren Formulierungen verunsichert und machen ihre Plätze dicht. Es ist Schade, das Behörden keine klaren Rechtsnormen formulieren können und wenn man um Klarstellung bittet, keine Antworten bekommt. Die Antworten des Landrates Lindemann in der Moz sind genau so ein Kauderwelsch wie seine Auslegungshilfe und schaffe keine Klarheit für die Betroffenen und die Campingplatzbetreiber. Detlef Kemna

  2. 6.

    Nein, deshalb wurde die Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht getroffen und nicht vom RKI. Sich bei Entscheidungen auf Empfehlungen von Experten zu verlassen, ist in vielen Lebensbereichen gängige Praxis. Ärzte bei (schweren) Erkrankungen, Statiker beim Brückenbau, Piloten bei Flugreisen, ... Dieses Konzept erscheint auch in diesen Fall sinnvoll, da Richter Juristen sind und eben keine Ärzte/Forscher.

  3. 4.

    Die Menschen beamen sich da hin?Gehen nicht einkaufen?Benötigen evtl. keinen Arzt? Und das Gerichte sich auf Wissen von jeweils passenden Experten setzen, ist keine Besonderheit. Und irgendwie traue ich deren Einschätzung mehr als ihren.

  4. 3.

    Aus allen Deinen Kommentaren lässt sich zusammen fassend erkennen dass die WHO niemals eine Pandemie-Warnung hätte raus geben dürfen. Die sind Schuld daran, dass Welt weit darauf reagiert wurde. Da musst Du deine Beschwerden hin adressieren und Deinen Frust. Hier einen nach dem anderen zusammen falten, wird Dich bei deinen Problemen nicht weiter bringen!

  5. 2.

    So ein Schwachsinn, was sollen denn da für Infektionsrisiken herrschen, ist jetzt das RKI die neue Staatsgewalt in Deutschland?

  6. 1.

    Guten Morgen, nächsthöhere Instanz anrufen!!!

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