Berlin und Brandenburg - Viele Unternehmen melden wegen Corona Kurzarbeit an

Do 09.04.20 | 14:16 Uhr
12.02.2020, Berlin: Ein Bauarbeiter trägt auf einer Baustelle nahe des Alexanderplatzes Stahlstangen. (Quelle: dpa/Soeder)
Video: Abendschau | 09.04.2020 | Dorte Störmann | Bild: dpa/Soeder

Die Corona-Krise wirkt sich spürbar auf den Arbeitsmarkt in Berlin und in Brandenburg aus: Viele Unternehmen haben Kurzarbeit eingeführt.

In Berlin meldeten bis zum 6. April etwa 30.000 Unternehmen Kurzarbeit an. In Brandenburg waren es rund 21.000 Unternehmen. Das ergab eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit, die die Behörde am Freitag veröffentlichte. Damit, so die Arbeitsagentur, sei die Zahl der Betriebe gegenüber dem letzten Vergleichswert von Ende März deutlich gestiegen – in Berlin um 7.400, in Brandenburg um 6.600. Die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer lasse sich derzeit noch nicht benennen, hieß es.

Arbeitsagentur: Anträge vollständig einreichen

Das Personal der Arbeitsagenturen in Berlin und Brandenburg sei massiv verstärkt worden, um betroffene Betriebe zu beraten, die Anzeigen zügig aufnehmen und die Kurzarbeit schnell abrechnen zu können. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen arbeiten hochmotiviert mit aller Kraft daran, dass der Rettungsschirm für den Arbeitsmarkt gut funktioniert. Wir setzen alles daran, eine zügige Auszahlung der Gelder zu realisieren", sagte Bernd Becking, Vorsitzender der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg.

Die Arbeitsagentur appellierte, Unternehmen sollten Anträge zur Kurzarbeit vollständig einreichen, um notwendige Nachfragen zu vermeiden. Arbeitgeber könnten derzeit Kurzarbeitergeld-Anträge auch schon dann stellen, wenn sie noch keinen Bescheid über die vorausgegangene Anzeige haben. 

Wer als Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen sei und währenddessen eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnehme, muss sich das dabei verdiente Entgelt – sofern das Gesamteinkommen das bisherige Nettoeinkommen nicht übersteigt – nicht auf sein Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Diese Sonderregelung gelte bis zum 31. Oktober 2020, betonte Becking. 

Gewerkschaftsbund will höheres Kurzarbeitergeld

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürchtet indessen, dass Beschäftigte mit niedrigem Einkommen durch Corona-bedingte Kurzarbeit in die Armut abrutschen könnten. Der DGB fordert deshalb, das Kurzarbeitergeld von 60 Prozent auf 80 Prozent des normalen Verdienstes aufzustocken. Besonders schwer betroffen seien Angestellte, die bisher in Teilzeit beschäftigt waren. Von ihnen müssten nun viele Hartz IV beantragen.

Die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit angemeldet haben, ist innerhalb einer Woche bundesweit um 40 Prozent auf 650.000 gestiegen.

Sendung: Inforadio, 09.04.2020, 12 Uhr

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