Hygiene- und Abstandsregeln - Diese Regeln gelten beim Restaurant- oder Barbesuch

Mi 10.06.20 | 16:47 Uhr
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Archivfoto: Der Tisch ist dekoriert, Außenbereich eines Restaurants in der Charlottenstraße in Berlin-Mitte am 18.03.20 (Quelle: imago images / Uwe Steinert).
Video: rbb|24 | 15.05.2020 | Bild: www.imago-images.de

In Berlin ist die Sperrstunde gefallen, Gaststätten und Kneipen können wieder rund um die Uhr öffnen. In Brandenburg sind die Bars noch nicht einmal geöffnet. Die unterschiedlichen Corona-Regeln beider Bundesländer auf einen Blick.

+++ Hinweis: Dieser Beitrag wird nicht mehr aktualisiert. Hier finden Sie den neuesten Stand zu den Corona-Beschränkungen in Brandenburg und hier für Berlin. +++

Brandenburgs Kneipen weiterhin geschlossen

In Brandenburg gilt weiterhin die Sperrstunde ab 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Dort gilt auch noch eine weitere Einschränkung: Erlaubt ist die Öffnung einer Gastronomie nur, wenn dort auch selbst zubereitete Speisen angeboten werden. Es ist gleichgültig, ob das Essen warm oder kalt ist - es muss aber zwingend mehr als nur eine Mahlzeit auf der Speisekarte stehen. Damit bleiben Brandenburgs Kneipen bis auf Weiteres geschlossen.

Die Art oder der Aufwand der Zubereitung ist in der Verordnung Brandenburg [bravors.brandenburg.de] nicht geregelt. Fest steht aber bei Cafés oder Konditoreien: Wer nur Tiefkühlware auftaut oder in den Backofen schiebt, darf keine Gäste an Tischen bewirten. Ob Ihr Lieblingslokal das für sich beanspruchen kann, wird Ihnen leider nur eine persönliche Nachfrage zeigen können.

Die Art oder der Aufwand der Zubereitung sind in den Verordnungen in Berlin [berlin.de] und Brandenburg [bravors.brandenburg.de] nicht geregelt. Fest steht aber bei Cafés oder Konditoreien: Wer nur Tiefkühlware auftaut oder in den Backofen schiebt, darf keine Gäste an Tischen bewirten. Ob Ihr Lieblingslokal das für sich beanspruchen kann, wird Ihnen leider nur eine persönliche Nachfrage zeigen können.

Zumindest in Berlin dürfen seit dem 2. Juni auch Kneipen und Shisha-Bars wieder bewirten. Dabei müssen Gäste und Bedienung aber Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Die Bewirtung darf nur an Tischen stattfinden, gemeinsames Abhängen am Tresen ist tabu.

Die Art oder der Aufwand der Zubereitung sind in den Verordnungen in Berlin [berlin.de] und Brandenburg [bravors.brandenburg.de] nicht geregelt. Fest steht aber bei Cafés oder Konditoreien: Wer nur Tiefkühlware auftaut oder in den Backofen schiebt, darf keine Gäste an Tischen bewirten. Ob Ihr Lieblingslokal das für sich beanspruchen kann, wird Ihnen leider nur eine persönliche Nachfrage zeigen können.

Zumindest in Berlin dürfen seit dem 2. Juni auch Kneipen und Shisha-Bars wieder bewirten. Dabei müssen Gäste und Bedienung aber Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Die Bewirtung darf nur an Tischen stattfinden, gemeinsames Abhängen am Tresen ist tabu.

Wer kann mit wem zusammensitzen?

Für Restaurants in Berlin und Brandenburg gilt: Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen angeboten und verzehrt werden. Selbstbedienungsbuffets fallen weg. Zwischen den Tischen einschließlich Bestuhlung ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

In Brandenburg dürfen sich seit dem 28. Mai bis zu zehn Personen treffen oder Mitglieder zweier Haushalte, sofern allerdings dabei die Abstände eingehalten werden. Gleiches gilt für Berlin, allerdings mit einer Obergrenze von nur fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten.

Damit wird es mit dem Zusammensitzen kompliziert. Die Verordnung in Brandenburg besagt, dass Personen aus zwei Haushalten zwingend mindestens 1,50 Meter weit auseinander sitzen müssen. Ausnahme: Ehe- oder Lebenspartner oder Menschen, für die man Sorge- oder Umgangsrecht hat, die aber woanders leben.

In Berlin steht hier zumindest abgeschwächt "soweit die Umstände dies zulassen". Will man also am selben Tisch essen, muss dieser Tisch erstmal groß genug sein. Für viele Lokale dürfte das unmöglich sein. Ob diese Regel im Alltag umsetzbar ist, bleibt also äußerst fraglich. Was Restaurant- und Barbesuchern Sicherheit geben soll: Zwischen jedem Gästewechsel muss die Tischplatte desinfiziert werden.

Besucherlisten sind für Wirte verpflichtend

Wer Angst hat, dass er ständig auf die Uhr schauen müsste: Es gibt keine zeitliche Beschränkung für den Aufenthalt. Auch eine Reservierungspflicht gibt es nicht. Weil aber mit großem Andrang gerechnet wird und viel weniger Plätze zur Verfügung stehen, empfehlen die meisten Gastronomen, sich seinen Tisch vorab zu sichern.

Bei der Pflicht, eine Besucherliste zu führen, hat der Berliner Senat die Regeln nachgeschärft. Zu Beginn der Lockerungen war das Führen einer solchen Besucherliste für Gastwirte freiwillig, es wurde lediglich empfohlen. Seit dem 2. Juni dürfen auch Kneipen wieder öffnen und seitdem gilt in allen gastronomischen Betrieben Berlins: "Die Erstellung einer Anwesenheitsdokumentation, welche die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktdaten aller Gäste festhält, ist verpflichtend" [berlin.de].

Der Gastgeber muss diese Liste vier Wochen lang aufbewahren. Falls sich ein Gast mit dem Coronavirus infiziert hat, kann das Gesundheitsamt die Liste anfordern und dann die Kontakte des Patienten nachverfolgen. Nach Ablauf dieser vier Wochen müssen die Daten gelöscht beziehungsweise geschreddert werden. Die Betreiber sind nicht dafür verantwortlich und auch nicht berechtigt, die Personalien ihrer Gäste zu kontrollieren - das dürfen nur Ordnungsamt und Polizei.

Mundschutz nur in Berlin für Personal verpflichtend

Beim Mundschutz gibt es Unterschiede zwischen Berlin und Brandenburg: In Berlin müssen Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben, Schutzmasken tragen, in Brandenburg nicht.

In Berlin brauchen Gäste wegen der Maskenpflicht für das Personal möglicherweise mehr Geduld: Denn weil das Tragen der Masken schlaucht, müssen die Betriebe mehr Pausen für die Beschäftigten einplanen. "Es ist leicht, sich vorzustellen wie anstrengend es ist, über Stunden mit durch eine Maske eingeschränkter Atmung arbeiten zu müssen", sagt Christoph Schink, Referatsleiter für das Gastgewerbe bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Die Regeln für Gäste wurden in Berlin noch einmal geändert: Anfangs mussten sie in Lokalen in keinem Fall verpflichtend Mundschutz tragen. Seit dem 2. Juni aber müssen Gäste im Innenbereich immer dann eine Mund-Nase-Schutzmaske tragen, wenn sie den Tisch verlassen, also zum Beispiel beim Gang auf die Toilette.

Keine festgeschriebene Höchstzahl an Gästen

Die Hygieneregeln vor dem Lokal gleichen den bereits geltenden vor Läden: Die Betreiber müssen sicherstellen, dass die Wartenden in einer möglichen Schlange genug Abstand einhalten und sich nicht vor dem Eingang drängen. Damit sich drinnen dann nicht jeder spontan hinsetzt wo er will, werden die meisten Gastwirte den Zugang zu ihren Räumen regeln und die Gäste, wie in anderen Ländern wie den USA üblich, zum jeweiligen Tisch führen, auch wenn das nicht vorgeschrieben ist.

Diese Tische müssen in Gaststätten mindestens 1,5 Meter weit auseinanderstehen, drinnen wie draußen. Der Abstand gilt erstmal von Tischkante zu Tischkante. Sofern aber Stühle dazwischenstehen, sind die Stuhllehnen das Limit. Und solange Gastwirte diesen Abstand gewährleisten können, ist auch egal, wieviele Kunden sich in den Räumen aufhalten - es gibt keine pauschale Personenbeschränkung.

In Brandenburg sieht die Verordnung vor, dass Betreiber eine Maximalgröße für die Personenzahl in ihren Räumen festlegen müssen - allerdings regelt diese Höchstzahl auch hier schlichtweg die Größe der Räume oder des Außenbereichs. Es dürfen eben nur so viele Gäste bewirtet werden, wie mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand ins Lokal passen.

Ordnungsamt soll häufiger kontrollieren

Was das Angebot von Speisen und Getränken angeht, gibt es keine Einschränkungen. Auch Alkohol darf ausgeschenkt werden. Was aber, wenn sich im Laufe des Abends zunehmend angetrunkene Gäste nicht mehr an die Abstandsregeln halten mögen? Laut dem Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) muss der Wirt oder die Wirtin in diesen Fällen das Hausrecht durchsetzen - und damit die Einhaltung der Regeln, denn dafür ist er oder sie letztlich verantwortlich. Klappt das nicht, muss er Polizei oder Ordnungsamt rufen. Denn zumindest das Ordnungsamt soll ab Freitag laut Senat, Bezirken und Brandenburger Regierung häufige, unangekündigte Kontrollen in den Lokalen machen.

Stellen die Mitarbeiter Verstöße fest, kann es für die ohnehin wegen der Corona-Krise schwer angeschlagenen Gastronomen schnell teuer werden. Auch Gäste, die falsche Angaben zu ihren Adressen gemacht haben und in Wahrheit mit Leuten aus mehreren anderen Haushalten gekommen sind, müssten dann Bußgeld bezahlen.

Kosten stehen oft nicht im Verhältnis zum Ertrag

Viele Restaurants, Cafés, Imbisse stehen aber vor ganz anderen Problemen: Gerade für die kleineren Betriebe stehen die Kosten für Personal, strengere Reinigung und die Waren in keinem Verhältnis zur geringeren Zahl der Gäste, die bewirtet werden können. "Der ein oder andere Betrieb wird dann sicherlich merken, dass aufgrund der Vorschriften ein Öffnen noch gar keinen Sinn macht", sagte Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Berlin.

Dazu kommt die immer noch unsichere Infektionslage, die sich jederzeit wieder ändern kann: Was, wenn man jetzt mit Wareneinsatz und Dienstplan wieder richtig loslegt, aber plötzlich wieder strengere Regeln eingeführt werden, weil die Zahlen gestiegen sind? Das Hygienekonzept für die Gastronomie läuft - wie so viele andere Corona-Branchenregelungen, erstmal nur auf Bewährung. Auch deshalb reagierten viele Gastronomen noch zögerlich, erklärte Lengfelder.

Er appellierte an Gastwirte und Gäste, sich bei Besuchen strikt an die Hygieneregeln zu halten. "Es wäre eine absolute Katastrophe, wenn die Infektionszahlen in zwei Wochen wieder steigen und die Branche erneut runter gefahren würde", sagte er. Für viele Betriebe würde dies das Ende bedeuten.

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84 Kommentare

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  1. 84.

    Frage wie sieht es mit einer religiösen Veranstaltung aus bei der jeder etwas zu Essen mitbringt so das sich alle etwas von den anderen nehmen können, wie zB Salate oder auch kalte Platten (welche man selbst angefertigt hat)?

  2. 83.

    Bin am Wochenende in zwei Lokalen gewesen. Keine Liste. Abstand ist möglich, wenn man selber darauf achtet. Es isst schön, dass der Senat Maßnahmen anordnet, die er nicht kontrolliert bzw. nicht kontrollieren kann. Hoch lebe R2G.

  3. 82.

    man wird absichtlich schickaniert bis eine impfung von der pharmamafia da ist. das spiel hatten wir 2009 schon mal bei der schweinegrippe. ich werde nirgendswo rein gehen bei solchen zwangsbedingungen. nein zu zwangsmaske. nein zu coronadiktatur. nein zu coronaimpfung

  4. 81.

    Der vorauseilende Gehorsam des Senats ist weder evidenzbasiert noch im Sinne der Betroffenen. Wenn ich daran denke, dass ich die Herrschaften gewählt habe, krieg ich Würgereize. Es geht nicht um unsere Gesundheit. Es geht um Reglementieren, Administrieren, Macht ausüben. Was passiert mit dem ganzen Datenmüll? Handgeschriebene Listen, wo jeder nach Lust u. Laune reinlügen kann? Ausweiß? habe ich nicht mit. Aber ich kann meinen Namen sagen: Klaus Mustermann! Wenn es um Gesundheit ginge, würde endlich etwas für ein neues Verkehrskonzept getan. Statt alles mit Beton zuzukleistern (Alex, Eldenaer Str., Ostkreuz etc.), würden Grünanlagen erweitert u. vieles mehr. Gestern auf dem Alex Tausende. Regeln Fehlanzeige. Gibt es jetzt einen weiteren Ausbruch der ach so tödlichen Seuche? Was soll der ganze Quatsch (übrigens ein Terminus aus Drostens wiss. Wortschatz)?

  5. 80.

    Datenschutz ade...
    Außerdem ist es einfach lächerlich, auf dem Weg zum Sitzplatz Maske zu tragen, als ob sich hier die Viren schneller verteilen als am Platz und zudem hat man ja herausgefunden, dass man mind. 15 Min. in nahem Kontakt mit einem Infizierten stehen muss, um sich überhaupt anstecken zu können. Aber die ganzen Maßnahmen sind voller Widersprüche und nicht nachvollziehbar bei 0,0074 % Infizierten in GANZ Deutschland. Wann hört dieser Wahnsinn auf? Und wenn man dann die Politiker im Parlament weder mit Maske sieht noch dass sie Anstand halten, nein, sie schütteln sich auch die Hände. Die müssten alle schon krank sein, ebenso wie die Talkshow-Gäste, die tragen alle keine Masken, dafür aber die Chefs der Fußballer im OFFENEN Stadion im Freien. Wie passt das zusammen?

  6. 79.

    Wann stehen die Gastwirte endlich auf!!!! Wir sind da und laufen jede Woche auch für euch! Kommt mit!!!

  7. 78.

    Solange es diese Corona-Maßnahmen gibt, sieht mich kein Restaurant, Kneipe etc. und geshoppt wird auch nicht! Mittlerweile sind weniger als 0,01 % der Bevölkerung in D positiv getestet, nicht aber alle erkrankt. Und da spricht Frau Merkel, wir sind immer noch am Anfang der Pandemie und komplette Lockerung wird es erst bei Vorlage eines Impfstoffes geben. Wer immer noch nicht merkt, das hier was ganz massiv faul ist, dem ist nicht mehr zu helfen! Das ist keine Demokratie mehr, das ist Diktatur!

  8. 77.

    Sehe ich genauso - Hygieneregeln wie Abstand und Mundschutz sind mit wirtschaftlichem Kneipenbetrieb unvereinbar. Und Gästeliste geht gar nicht! Datenschutz? Ungeklärt. Man kann damit rechnen, daß in den nächsten Monaten das großen Firmensterben beginnt, mit Tausenden Arbeitslosen. Wir haben dann zwar die Erkrankunsgzahlen gesenkt, dafür aber bundesweit Millionen zusätzlicher Arbeitsloser.
    Wenn man die Gastronomiebranche (wie auch andere Branchen) in Deutschland retten will, werden wir um das Schwedische Modell nicht herumkommen.

  9. 76.

    So wird das Gastronomie Gewerbe zerstört. Einmal nach den Gesetzesänderungen probiert, nie wieder. Dann soll unsere Regierung am besten alles gleich verbieten, anstatt so ein unwürdiges Geschehen zu fordern. Geld ist nun ja kein Problem, Milliarden werden zur Verfügung gestellt. Nur nebenbei: das sehen sehr viele Menschen genau so wie ich. Nach den Eingriffen ins private Leben der Bürger macht es keinen Spaß mehr irgendetwas zu tun. Und noch einmal, es ist weder ein Ausbruch der Pest oder Ebola. Die Infektionskarte Deutschland ist nicht umsonst so grün wie noch nie in der Historie.

  10. 75.

    Wäre auch mal schön wenn sich die Restaurants und die Besucher auch an diese Regeln halten würde, dann würden sich auch Risikogruppen mal trauen was essen zu gehen. Leider sieht das oft anders aus, wer überwacht denn die Regeln in Lokalen und Gastatätten?

  11. 74.

    Ich muss auch über 8 Std die Maske tragen. Ist nicht schön,vor allem nicht bei körperlich schwerer Arbeit die ich mache,aber nun mal nötig. Bekomme auch nur ne kleine Pause zwischendurch. Immer dieses Gejammere. Das nervt!

  12. 73.

    Ich verzichte bis die Regeln verschwunden sind. Im Sommer kann ich schön mit Freunden privat trinken und essen. Ich brauch das nicht. Die Tische stehen heutzutage sowieso viel zu dicht. Hat auch vor Corona keinen Sinn sich wie Sardinen zu drängeln um Geld auszugeben. Schmeiß ich lieber den Grill an.

  13. 72.

    Stimmt, eigentlich kommt es nur auf den Abstand an. Ich bin nie in einer Spielhölle, meine aber, es wäre möglich, die üblichen Regeln wie bei anderen Läden zu treffen.

  14. 71.

    Sicher hängen bei Spielhallen auch Arbeitskräfte dran, die zur Zeit noch wie viele Andere darauf warten ihren Job wieder aufnehmen zu können. Aber Spielhallen sind so ziemlich das letzte was die Gesellschaft jetzt mit Corona benötigt oder vermisst. Und jetzt bitte nicht falsch verstehen. Wenn Sie persönlich das noch Geschlossen halten als starken Verlust in Ihrer Freizeitgestaltung empfinden und kein Angestellter dort sind, sondern nur dem Spiel nachgehen wollen, sollten Sie Ihr Spielverhalten mal hinterfragen. Unter Umständen sind oder geraten Sie in eine Abhängigkeit. Spielsucht ist eine anerkannte Krankheit. Hier hilft in der Regel nur professionelle Hilfe. Ich hoffe bei Ihnen falsch zu liegen, aber dann regt mein Beitrag vielleicht Betroffene zum Nachdenken an.

  15. 70.

    In NRW mit fast den meisten Infizierten und Gestorbenen sind alle Spielhallen seit Tagen wieder auf.
    Und was passiert in Brandenburg ? NICHTS!

  16. 69.

    Schönes Symbolbild ... Prost.

  17. 68.

    Ja stimmt, ich weiß. Ich wollte nur ausdrücken, dass ich nachvollziehen kann, warum manche Gastwirte die Gäste bitten, die Masken zu benutzen, wenn sie sich von den Tischen entfernen.

  18. 67.

    Generell zu sagen entweder keiner oder alle ist nicht sachdienlich, der Vorschriftengeber berücksichtigt daher situationsbedingte Unterschiede. Was ein Arbeitgeber vorgibt ist eine betriebsinterne Angelegenheit.

  19. 66.

    Im Restaurant muss der Gast keine Maske tragen. Diese Pflicht besteht nur im ÖPNV und im Einzelhandel. Eine Empfehlung ist keine Verpflichtung.

  20. 65.

    Diese Diskussion lohnt sich nicht. Es gibt nun mal keine Essenmarken bei Hartz IV.

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