Verwirrung bei Solo-Selbständigen - Manche zahlen Corona-Hilfen schon freiwillig zurück

So 31.05.20 | 13:28 Uhr | Von Birgit Raddatz
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Symbolbild: Eine Flamenco-Tänzerin dreht sich mit ihrem prachtvollen Kleid. (Quelle: dpa/L. Carnero)
Audio: Inforadio | 29.05.2020 | Birgit Raddatz | Bild: L. Carnero

Für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer haben sowohl das Land Berlin als auch die Bundesregierung Hilfsprogramme ausgegeben. Doch die Bedingungen unterscheiden sich. Am Sonntag läuft das letzte Programm aus. Von Birgit Raddatz

Eigentlich möchte Antinéa sich nicht mehr aufregen. Trotzdem steht der Tanzpädagogin aus Berlin-Neukölln die Sorge ins Gesicht geschrieben, wenn sie über das Thema Soforthilfe spricht. Ende März hat sie die Corona-Hilfe bekommen. Bis zum 31. März konnten Landesmittel bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragt werden. Ab dem 1. April ging das nur noch über Bundesmittel.

Das Problem für viele: Die Landesmittel gab es als 5.000-Euro-Pauschale, und die darf die Flamenco-Tänzerin auch für ihre private Miete ausgeben. Bei den Mitteln vom Bund konnten bis zu 9.000 Euro beantragt werden. Allerdings dürfen davon nur reine Betriebskosten bezahlt werden, also Gewerbemieten und Telefonrechnungen zum Beispiel.

Flamenco-Tanzpädagogin Antinéa aus Berlin-Neukölln (Quelle: Ralf Bieniek)
Flamenco-Tänzein Antinéa aus Neukölln | Bild: Ralf Bieniek

Solo-Selbständige kritisieren unterschiedliche Konditionen

Antinéa muss ihre Betriebskosten also genau auflisten und nicht benötigtes Geld später zurückzahlen: "In zwei Wochen schaue ich, was ich zurückgeben muss", sagt sie. Die unterschiedlichen Konditionen für die Soforthilfe kritisieren besonders viele Solo-Selbständige. Denn sie haben oft nur geringe betriebliche Kosten und arbeiten eher von zu Hause aus. Im Moment reicht die Pauschale von 5.000 Euro für Antinéas private Mietkosten noch aus. Was sie danach macht, weiß sie noch nicht. "Hartz IV kommt für mich nicht in Frage", sagt sie. Das sei ein rotes Tuch für sie.

Schon 75 Millionen Euro wieder zurückgezahlt

Laut der IBB, bei der Landes- wie Bundesmittel beantragt werden, sind bereits über 75 Millionen Euro von über 11.000 Menschen zurückgezahlt worden. Das entspricht mehr als vier Prozent des Gesamtvolumens, dass bei Solo-Selbständigen und Kleinstunternehmern durch das Bundesprogramm ausgezahlt wurde. Insgesamt hat die Bank 1,8 Milliarden Euro verteilt. Noch bis diesen Sonntag dürfen die Hilfen überhaupt beantragt werden. Aktuelle Zahlen erwartet die IBB kommende Woche.

Per E-Mail wurden die Antragssteller gebeten, ihren Berechtigungsanspruch für die Bundesmittel noch einmal zu prüfen. In Antinéas Bekanntenkreis sorgte das für Unsicherheiten. "Eine Freundin hat direkt 3.000 ihrer 5.000 Euro zurückgezahlt, aus Angst, etwas falsch gemacht zu haben, dabei hätte sie die Landesmittel nicht zurückgeben müssen", erzählt sie.

Krise trifft besonders die Kunstszene

Die Verwirrung kennt Zauberer Maik Paulsen zur Genüge. Auch er hat Hilfen aus Bundes- und Landesmitteln erhalten. Er hofft, alles behalten zu können. Auf seinem Bescheid steht allerdings nicht, dass er die Landesmittel auch für seinen Lebensunterhalt ausgeben darf. Das hat er dann auf der Website der IBB nachgelesen. "Es ist alles ein Riesenchaos", findet er.

Da er an keinem festen Theater arbeitet, wird er wohl noch länger nicht auftreten können. Paulsen schätzt, dass erst später deutlich wird, wie viele Privatinsolvenzen angemeldet haben. "Ich glaube, der große Knall kommt im Herbst oder nächsten Sommer."

Für Antinéa wären zwar demnächst wieder Kurse im Tanzstudio möglich. "Mit drei Metern Abstand darf ich wegen der Raumgröße aber maximal vier Menschen unterrichten, das lohnt sich finanziell nicht." Zwar will das Berliner Parlament die Soforthilfen für Solo-Selbständige ausweiten, damit sie auch die Bundeshilfen für die Lebenshaltungskosten verwenden dürfen. Wann das aber kommen wird, ist noch unklar.

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Beitrag von Birgit Raddatz

4 Kommentare

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  1. 4.

    hartz IV als "probates Mittel" für solo-selbständige – nein. Warst du bereits als Unternehmer*in auf Hartz4 ?
    Ich war lange aufstockend und es ist ein Papierkrieg, wird zum full-time-job zur eh umfangreichen Buchhaltung -- vereinfachte Regelung hin oder her, auch Bedarfsgemeinschaften sind NICHT abgeschafft -- abgesehen davon bist du über kurz oder lang der Willkür deines Arbeitsvermittler ausgesetzt: hast du Glück, wird viel durchgewunken und du erhälst Unterstützung, hast du Pech, werden Betriebsausgaben nicht anerkannt, wirst unter Druck gesetzt die Selbständigkeit aufzugeben, um dein Unternehmen abzuwickeln -- wenn's nicht läuft.
    Abgesehen davon ist es gesellschaftlich und ergo marketing-mässig nicht erstrebenswert oder "probat" aufstockend zu sein. Ich spreche aus eigener Erfahrung.

  2. 3.

    Selbst der Zuschuß aus Landesmitteln wird als Einkommen versteuert. Also wird dadurch auch Druck ausgeübt und durch die Email der IBB das Gefühl vermittelt, den Zuschuß nicht auf ehrlicher Grundlage beantragt zu haben.

  3. 2.

    Hartz IV ist aber das probate Mittel. Wird aktuell noch ohne die üblichen Vermögensprüfungen gewährt. Und sichert. Für die Miete kann man sich mit seinem Vermieter einigen. Schade, wenn diese Mittel einfach abschlägig als "Rotes Tuch" betrachtet werden. Ein "Unternehmer" sollte doch immer im Sinne seines Geschäftes für alles offen sein!

  4. 1.

    Hat die bisherige Berichterstattung über dieses Thema etwas entzerrt.

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