Infos für Gäste und Gastwirte - Die aktuellen Regeln für Restaurants und Kneipen in Berlin

Die Sperrstunde für die Berliner Gastronomie ist weggefallen - Kneipen und Restaurants können wieder rund um die Uhr bedienen. Doch es gibt es weiterhin Einschränkungen: So ist der Bar-Tresen tabu und die Kontaktdaten zu hinterlassen bleibt Pflicht.
Wer öffnen darf:
Gaststätten und Schankwirtschaften dürfen öffnen. Das umfasst Restaurants, Bars, Cafés, Kneipen, Shisha-Bars und Rauchergaststätten. Clubs und Diskotheken sind weiter geschlossen, dürfen aber theoretisch Speisen und Getränke liefern.
Öffnungszeiten:
Vom 10. Juni an ist in Berlin die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben. Damit verfällt die vorherige Regelung, dass die Gastronomen ihre Kunden nur zwischen 6 und 23 Uhr bewirten dürfen. Mit Wegfall der Sperrstunde dürfen Gastronomen ihre Öffnungszeiten wieder individuell rund um die Uhr planen. Eine zeitliche Aufenthaltsbeschränkung für Gäste gibt es nicht.
Personenanzahl:
Es dürfen sich nur so viele Personen in einem Gastgewerbe aufhalten, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Zudem gelten die Kontaktbeschränkungen: nicht mehr als fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder zwei Haushalte unabhängig von der Personenanzahl.
Anwesenheitsliste:
Das Führen einer Besucherliste für Gastwirte wurde zu Beginn der Wiedereröffnungen von Restaurants und Cafés lediglich empfohlen, inzwischen ist es Pflicht. In der neunten Verordnung heißt es dazu: Es "gilt die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation mit Informationen zur Kontaktnachverfolgung". Das heißt, es müssen Namen, Adressen und Telefonnummern notiert werden. Hinzu kommen Angaben zur Anwesenheitszeit und -dauer und gegebenenfalls Tisch- und Platznummern der Gäste.
Diese Listen müssen vor einem Fremdzugriff geschützt aufbewahrt und auf Verlangen der Behörden ausgehändigt werden, sobald der Verdacht auf eine Corona-Infektion bei einer Person, die zu diesem Zeitpunkt vor Ort war, besteht. Nach einer Ablaufzeit von vier Wochen müssen die Kontaktlisten geschreddert oder anderweitig vernichtet werden.
Mund-Nasen-Bedeckung:
Gäste müssen eine Maske tragen, sobald sie ihren Tisch verlassen – also beim Betreten und Verlassen, sowie dem Gang auf die Toilette. Das Personal in Restaurants, Cafés und Kneipen muss Mund und Nase bedecken, sofern es Kontakt mit Gästen hat.
Tische:
Sowohl in Restaurants als auch in Kneipen müssen Gäste an festen Tischen Platz nehmen. Zwischen den Tischen einschließlich Stühlen muss der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Selbstbedienungsbuffets sind nicht gestattet, das gilt auch für Hotels. Gemeinsames Abhängen am Tresen ist tabu.
Reinigung:
Tischdecken und Servietten müssen nach jedem Gast gewechselt werden. Zudem müssen Tische nach jeder Benutzung desinfiziert werden. Außerdem sind sämtliche Räume ausreichend zu lüften.