Verrechnung mit Unterhalt - Alleinerziehende kritisieren, dass Corona-Kinderbonus nur zur Hälfte bei ihnen ankommt

Fr 03.07.20 | 14:29 Uhr
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Ein Mann hält ein Baby auf dem Arm (Bild: dpa/Monika Skolimowska)
Bild: dpa/Monika Skolimowska

Der Kinderbonus soll den von der Corona-Krise gebeutelten Eltern finanziell unter die Arme greifen. Für alle gibts im Herbst 300 Euro - außer für Alleinerziehende. Bei denen kommt der Bonus nur zur Hälfte an. Der Verband Alleinerziehender hält die Regelung für ungerecht.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hat die Regelung der Bundesregierung zur hälftigen Aufteilung des Kinderbonus' kritisiert. Der Verband fordert (vamv-bw.de), dass der Kinderbonus voll ausgezahlt dort ankommt, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Denn dort würden die Kosten entstehen, teilt VAMV-Bundesgeschäftsführerin Miriam Hoheisel dem rbb mit.

150 Euro werden bei Alleinerziehenden mit Unterhalt verrechnet

Die Bundesregierung hatte am Montag ein milliardenschweres Konjunkturpaket beschlossen. Von dem darin verankerten Kinderbonus sollen auch Familien profitieren: Pro kindergeldberechtigtes Kind will das Familienministerium ab Herbst 300 Euro auszahlen - der Bonus soll im September und Oktober in zwei Raten gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen werden. Die Regelung gilt auch für Kinder, die erst nach dem Stichtag der Auszahlung dieses Jahr geboren werden. Ziel ist es, die Belastungen durch die Corona-Krise auszugleichen.

Doch Alleinerziehende profitieren von der Finanzspritze weniger als andere: Unterm Strich erhalten sie nämlich nur 150 Euro. Zwar werden den Alleinerziehenden, die auch das Kindergeld ausgezahlt bekommen, die 300 Euro komplett überwiesen. Allerdings hat der sogenannte Barunterhaltspflichtige, also das nicht erziehende Elternteil, das Recht, seine Hälfte des Kindesbonus mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Die 150 Euro können vom Unterhalt des Elternteils abgezogen, wenn er nachweislich Mindestunterhalt zahlt oder das Kind hälftig betreut.

In welchem Fall wird der Kinderbonus mit dem Unterhalt verrechnet?

Dafür muss der oder die Unterhaltszahlende die Verrechnung des Kinderbonus mit dem Unterhalt vom alleinerziehenden Elternteil anfordern, die 150 Euro werden nicht automatisch verrechnet. Wenn kein Unterhalt gezahlt wird, wird die volle Summe an den alleinerziehenden Elternteil gezahlt. Bekommt der oder die Unterhaltspflichtige einen Unterhaltsvorschuss, wird der Kinderbonus ebenfalls nicht verrechnet.

Für Alleinerziehende hat die Bundesregierung weiterhin beschlossen, den Entlastungsbetrag für dieses und das kommende Jahr fast zu verdoppeln - von bisher rund 1.900 Euro auf rund 4.000 Euro. In Berlin gilt ein Drittel aller Familien als alleinerziehend. In Brandenburg zählen etwa ein Viertel aller Familien als alleinerziehend. In mehr als 90 Prozent der Fälle leben die Kinder getrennter Eltern bei den Müttern.

Verband Alleinerziehender sieht Teilung als Ungerechtigkeit

Beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird dies als Vorteil beschrieben: "So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden." Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sieht das anders: Durch die hälftige Aufteilung des Kinderbonus' würden erst Ungerechtigkeiten entstehen.

"Alleinerziehende hatten in der Zeit der geschlossenen Schulen höhere Kosten zum Beispiel beim Mittagessen, das sie plötzlich selbst zahlen mussten", sagt VAMV-Bundesgeschäftsführerin Hoheisel. Gleichzeitig seien günstige Lebensmittel zur Mangelware geworden. Auch Technik für das Home-Schooling hätten sich viele Alleinerziehende erst anschaffen müssen.

Statt des einmaligen Kinderbonus' wünscht sich der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter eine langfristige Lösung in der Krise - etwa ein erhöhtes Corona-Kindergeld. Denn bisher könnten Eltern nur finanzielle Hilfe beanspruchen, wenn sie wegen der Kindererziehung ihrer Arbeit nicht nachgehen konnten oder können.

Interessenverband für Unterhalt fordert ebenfalls Steuerfreibetrag

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt hingegen die hälftige Teilung des Kinderbonus'. Aus Sicht des Verbandes müsse der Kinderbonus wie Kindergeld betrachtet werden, "und somit beiden Elternteilen zugutekommen", schreibt der Verband auf seiner Webseite (isuv.de). "Es geht hier um eine gerechte Aufteilung. Man muss auch die Seite der - meist - Väter sehen, die auch durch die Krise individuell getroffen wurden, beispielsweise durch Kurzarbeit und sich trotzdem in die Erziehung eingebracht haben", sagt der Verbandsvorsitzende, Familienrechtler und Mediator Klaus Zimmer.

Aus gleichem Grund fordert der ISUV deshalb neben der Aufteilung der Einmalzahlung auch, dass die vom Bund beschlossene Steuerentlastungen denjenigem Elternteil zukommt, dem es die größten steuerliche Vorteile bringt. "Vielen Alleinerziehenden nützt die aktuelle Regelung nichts, weil sie zu wenig verdienen", sagt der ISUV-Sprecher Josef Linsler. Es gehe um Konsens und eine ausgewogene Unterstützung beider Elternteile.

Unterhaltspflichtige würden in dem Konjukturpaket zu wenig Beachtung finden, so der Verband. Obwohl heute viele Eltern trotz Trennung gemeinsam erziehen würden, unterteile die Politik noch immer nur in Familien und Alleinerziehende - "Trennungseltern" oder "Unterhaltspflichtige" kämen nicht vor.

Sendung: Inforadio, 01.07.2020, 18:20 Uhr

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60 Kommentare

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  1. 60.

    Unglaublich diese Verrechnungs-Regelung!

    Wenn (überwiegend) Väter sich nicht um ihre KInder kümmern, keine MEHRAUSGABEN während Corona für das Kind hatten, kein Homescooling absolvieren mussten, keine Mittagessen-MEHRKOSTEN, kein Kümmern um das Kind während der Monate der Isolation, das Kind nicht bei Laune halten mussten und die psychischen Strapazen für die Kinder während der Krise nicht auffangen mussten usw. usw., WIESO SOLLTE SO EIN VATER 150,- geschenkt bekommen, für was?!

    UNGLAUBLICH, was sich Frau Naiv - Giffey da wieder ausgedacht hat, die Alleinerziehenden mal wieder zu bestrafen und die Kinder im Regen stehen zu lassen. Das grenzt schon an Mobbing, systematisch die Gruppe, die es am nötigsten hat, auszuschließen, zu benachteiligen und damit zu entwerten. Danke deutsche Politik, danke Frau Giffey, danke "Demokratie"!

    Man braucht sich über die ganze Wut und den Unmut der Leute in diesem Land garnicht zu wundern, Ungerechtigkeiten wo es nur geht!

  2. 59.

    Hallo, allerseits, auch wenn ich viele Meinungen verstehe sollten insbesondere die Alleinerziehenden nicht solche pauschalen Aussagen treffen, das empfinde ich persönlich als ungerechte und einseitige Stimmungsmache gegen die Unterhaltszahler.
    Was macht ein Vater wenn die Mutter des Kindes meint über 750km weg ziehen zu müssen, die regelmäßigen Besuche der ersten 10 Lebensjahre des Kindes waren möglich, jetzt ist das aber quasi wie in Urlaub fahren (15 Jahre 0 Urlaub.
    Wenn man wie ich immer seinen Unterhalt bezahlt, den Laptop, das unbedingt gewünschte Pferd ( KM geht nicht arbeiten) usw, warum soll dann nicht die Hälfte der 300 Euro angerechnet werden.
    Den Unterhalt kann man nichtmal als Ausgaben geltend machen aber das Kindergeld wird einem zur Hälfte als Einnahme zum Einkommen angerechnet, steuerlich also nachteilig .
    So, und davon abgesehen möchte ich die 150.-€ natürlich haben, die stehen mir ja zu! Bekommt dann meine Tochter geschenkt, soll sie sich etwas für kaufen gehen.

  3. 58.

    Was für eine nicht-durchdachte Regelung… Nur weil man Alleinerziehend ist, wird man noch betraft vom Staat und alle über ein Kamm gescherrt. Es sollte sich lieber individuell angeschaut werden, wo der Kinderbonus landet. Nur weil der Vater den Mindestunterhalt zahlt, bekommt er den Bonus? Dabei kümmerte er sich nicht mal ansatzweise mehr um sein Kind in dieser schwierigen Situation, wo alle Kitas und Schulen geschlossen wurden.

    Deshalb verstehe ich nicht die Aussage vom Staat: "... Allerdings hat der sogenannte Barunterhaltspflichtige, also das nicht erziehende Elternteil, das Recht, seine Hälfte des Kindesbonus mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Die 150 Euro können vom Unterhalt des Elternteils abgezogen, wenn er nachweislich Mindestunterhalt zahlt oder das Kind hälftig betreut."

    Es müsste UND heißen, nicht ODER... dann wäre es gerechtfertigt, den Kinderbonus beim Unterhalt anzurechnen!

  4. 57.

    Unter "In welchem Fall wird der Kinderbonus mit dem Unterhalt verrechnet?" steht, dass bei Erhalt von Unterhaltsvorschuss der Kinderbonus nicht verrechnet wird. Also hat in Ihrem Fall der Kindesvater nichts davon.

  5. 56.

    Mehr wie ungerecht für uns alleinerziehende, Mütter und Väter. Beschlossen vermutlich von Leuten, die sich nicht in dieser Situation befinden, ansonsten kann ich das nicht nachvollziehen. Unsere Politiker haben eben keine Ahnung, ihre Taschen stecken ja voller Geld.
    Ich "freue "mich aber für den Kindsvater, das er für jahrelanges nichts tuen auch noch belohnt wird....leichter kann man nicht zu Geld kommen. Da hat die Politik wieder etwas tolles auf die Beine gestellt...weiter so.!!! Wie der alleinerziehende Teil zu Recht kommt, scheint die Politiker ja nicht zu interessieren....

    Danke, armes Deutschland, kann mich meinen Vorgängern hier nur anschliessen..........



  6. 55.

    Wie sieht es überhaupt aus,wenn dass Kind kein Unterhalt bekommt, sondern Unterhaltsvorschuss.
    Hat der Vater auch ein Anspruch ,auf die Hälfte d. Kindergeldbonus??? Auch wenn er regelmäßig Kontakt zu sein Kind hat!?

  7. 54.

    Ungerecht !!
    Mein Kind kennt seinen Erzeuger nicht mal.
    Lies mich Unschön nach einer längeren Beziehung in der Schwangerschaft stehen .
    Musste mir alles selber bezahlen . Er kann 100 Prozent arbeiten . Ich noch in der Elternzeit. Dann 80 Prozent und Kita . Keine finanzielle Beteiligung . Er verdient gut und behält alles ein was geht . Erzeuger die sich nicht kümmern und noch Geld vom
    Staat bekommen , so lässt es sich leben ! Das Geld von 150 Euro kann er nun in seinem Luxus Urlaub ausgeben und wir können schauen das wir das Essen auf den Tisch bekommen !!

  8. 53.

    Dieser Kinderbonus ist eine große Ungerechtigkeit für Alleinerziehende Eltern. Ich bin mit meinem 9jährigen Sohn seid seiner Geburt allein. Der Erzeuger zahlt Unterhalt, will aber mit seinem Kind nichts zu tun haben. Alles lastet auf meinen Schultern allein und da spreche ich nicht nur von den finanziellen Sorgen.
    Und jetzt wird er auch noch mit 150 € für seine Gewissenlosigkeit belohnt.
    Danke, armes Deutschland!

  9. 52.

    Also allein die Aussage finde ich schon echt anmaßend ( das kann nur von einem Mann kommen ) was bitte soll so etwas ? Ich bin alleinerziehnder Vater und habe das selbe Problem die KM hat ewig keinen unterhalt gezahlt und behält nun die hälfte ein.Also bitte Sachlich bleiben.Und zum Thema Mann Frau oder Frau Mann es ist nie einer allein Schuld !!!! Mal drüber Nachdenken.

  10. 51.

    Hallo Michaela, mir geht es genauso bzw. meiner studierenden Tochter. Sie hat heute eine Email bekommen, dass er den Unterhalt für September in Höhe von zu vie gezahlter 200,00 Euro zurücküberwiesen haben will und für Oktober den Unterhalt um 100,00 Euro kürzt. Er kümmert sich auch nicht um sie, zahlt nur wiederwillig und immer muss ein Anwalt eingeschaltet werden. Furchtbar .......

  11. 50.

    Es geht nicht um "Väter", es geht um die Elternteile, die in keiner Weise an der Betreuung beteiligt waren, aber trotzdem den Bonus als Ausgleich zum "Betreuungs-Mehraufwand" kassieren.
    Ob es sich dabei um die Mutter oder den Vater handelt, spielt überhaupt keine Rolle!
    Der Anspruch auf Aufteilung des Bonus bei getrenntlebenden Eltern, die die Betreuung mit homeschooling und allem, was dazugehörte, gemeinsam übernommen bzw. sich geteilt haben, steht völlig außer Frage!
    Aber was ist mit den Elternteilen, die komplett alleine über Monate hinweg (bei mir waren es 4 Monate)homeoffice, homeschooling u. unter einen Hut bringen mussten und jeglichen "Mehraufwand" alleine getragen haben?
    Mit welcher Begründung bekommt der Elternteil, der in unserem Fall sogar noch WENIGER Betreuungsaufwand und Kosten hatte, weil selbst die 14-tägigen Umgangswochenenden in dieser Zeit ausgefallen sind, denn bitte eine Mehraufwands-Entschädigung?

  12. 48.

    Hallo Sabrina, bei uns ist das auch so. Dagegen sollte man gerichtlich vorgehen. Eine Sauerei......

  13. 47.

    Meine 18 jährige , schulpflichtige Tochter sieht nicht einen Cent von den 300.-€ Corona Kinderbonus. Der Unterhaltspflichtige Vater darf nämlich die kompletten 300 Euro für sich behalten. Der monatliche Unterhalt wird einfach um 300,00 Euro gekürzt vom Vater. Was bitte hat das mit Kinderbonus zu tun? Der Vater, der sich einen feuchten Kehricht ums Kind kümmert profitiert komplett vom Corona Kinderbonus. Was haben sich die Verantwortlichen hier nur dabei gedacht.

  14. 46.

    Ui, da hat aber jemand die Praxis aus den Handbüchern "der nüchternen Betrachtung" und "Ich werfe alle Modelle des Alleinerziehendendaseins in einen Topf und rühre eine Einheitsmeinung" gelesen. Solang solche Hansels nicht in der Politik tätig sind und entscheiden, wohin das Geld geht, ignoriere ich solchen Quatsch mal lieber.

  15. 45.

    Kann man sich nicht darauf verständigen, dass es tatsächlich Frauen gibt, die bei der Wahl des Vaters auf das "falsche Pferd" gesetzt haben? Das heißt, sie haben mit den Absprachen und der Verantwortung vielleicht wirklich Pech, weil der Vater schlicht nicht mitzieht, selbst wenn Kompromisse, Lösungswege und Alternativen vorgeschlagen werden. Und können wir uns nicht darauf verständigen, dass genaue diese Frauen auch ein Recht haben im öffentlichen Raum "zu jammern und gehört zu werden"? Und können wir uns nicht auch darauf verständigen, dass Frauen, die einen Mann wie Deinen Sohn haben. sich einfach glücklich schätzen dürfen?

    Ich mag das nicht, wenn generalisiert wird, nur weil in den eigenen vier Wänden der Vorzeigedaddy sitzt. Ich hoffe, die Ex Deines Sohnes weiß seine Verantwortung zu schätzen.

  16. 44.

    Aber vielleicht liegt da ja der Hund begragen. Eben in der Verantwortung, die sich viele Mütter wünschen und an vielen Stellen bei vielen Vätern ausbleibt (oder auch mal umgekehrt). Du scheinst ein Papa zu sein, der nach eigenen Angaben mit gutem Beispiel vorangeht. Klar nervt es dann, sich immer Vorwürfen aussetzen zu müssen, die vielleicht einen nicht direkt, sondern nur das Verhalten gewisser Landsmänner betreffen. Ich würde es nicht persönlich nehmen, sondern es eher als Zeichen wahrnehmen, das einem sehr klar und deutlich zeigt, wo wir (im speziellen die alleinerziehenden Frauen) heute tatsächlich stehen.

  17. 43.

    Mal etwas anderes, mein Sohn hat 6 Wochen seinen Sohn betreut, den 3Jährigen mit zur Arbeit genommen oder Tageweise im Homeoffice ,brav den Unterhalt an die Mutter gezahlt und von ihr keinen Cent für Essen usw. bekommen. Er hat natürlich eine größere Wohnung mit Kinderzimmer und kompletter Einrichtung. Mal einfach so zu finanzieren trotz Unterhalt .Die ewig jammernden regen mich auf

  18. 42.

    Ich finde das auch UNFASSBAR! Es geht auch nicht um Mütter oder Väter, immerhin gibt es ja auch alleinerziehende Väter, wo sich die Mutter vielleicht nicht mehr um die Kinder kümmert. Es geht um das Prinzip!
    Corona hat gerade von den Alleinerziehenden so viel gefordert. Ich war 6 Wochen komplett in Kurzarbeit und habe die Betreuung von meinem Sohn allein übernommen inkl. Homeschooling, was bestimmt kein Spaß war. Der Vater hat sich nicht einen Tag eingebracht oder gekümmert. Jetzt bekommt er noch 150 Euro oben drauf: WOFÜR??? Welche Leistung hat er erbracht? Verstehen kann ich diese Vorgehensweise auch nicht.

  19. 41.

    Geile Sache.....meine Tochter ist 18 , Schülerin und wohnt bei mir. Kindesvater kein Kontakt.
    Ihm werden jetzt die ganzen 300 Euro Bonus angerechnet und meine Tochter und ich bekommen nichts. Das ist doch mal Gerecht oder???

  20. 40.

    Dass das Geld an beide gleich verteilt wird ist vollkommen richtig!!
    Das immer gejammert wird, dass Väter die letzten sind, ist in meinen Augen der Hammer!
    Ich habe 2 Kinder- und bezahle seit 18 Jahren immer und regelmässig Unterhalt. Zudem kommen Urlaub, Geschenke, Anziehsachen, Handy(s) usw.
    Dazu lebt das jüngere Kind zu 50% bei mir.
    Es darf nie vergessen werden, dass viele Väter mit 1080€ über die Runden kommen müssen- das ist zu 90% weniger, als die Fra, falls die Kinder bei ihr leben, zur Verfügung hat.
    Ich mache alles für meine tollen Kinder! Diese Aggression gegen Väter- sei es beim Jugendamt oder bei Anwälten ist eine Frechheit und kaum auszuhalten.
    Väter können auch Verantwortung übernehmen- sollten und müssen sie auch...

  21. 39.

    Ich bin ebenfalls seit Anbeginn 08/2006 alleinerziehend und habe keinerlei Unterstützung durch den desinteressierten Vater. Als ich das Schreiben des Jugendamtes bekommen habe, dass der Vater für sein Desinteresse nun mit 150 EUR belohnt wird, während ich mich seit Monaten noch mehr zerreiße, hab ich vor lauter Wut geheult!

  22. 38.

    Hallo Herr ...,
    könnten Sie mir mal anhand eines Rechenbeispiels mitteilen, dass ein Betrag von 1200 Euro (jeweils Anteil 600 Euro Mutter und Vater) für ein Kind ausreichend ist, so mit Kinderzimmeranteil+Nebenkosten (Teenager duschen mind. 4mal die Woche), Kleidung, Schulkosten (inkl. Fahrrad oder Fahrkarte) usw. ?

  23. 37.

    Richtig so.
    Wenn eine Mutter behauptet, sie käme mit beispielsweise 344 Euro Unterhalt (wie in meinem Fall) PLUS 204 Euro Kindergeld nicht klar, dann ist das einfach nur noch lächerlich.
    Wir reden hier immerhin von fast 600 Euro, die ausschließlich für das Kind vorgesehen sind.

    Da kann man die zahlenden Väter auch mal etwas entlasten.

  24. 36.

    Hallo ,ich habe einen Sohn von 14 Jahren und bin auch seit 14 Jahren alleinerziehend . Sein Vater zahlt Unterhalt und hat seit 14 Jahren kein Interesse an ihm . Und jetzt bekomme ich Bescheid das er die Hälfte vom Kinderbonus bekommt ,wofür ?Als Dank dafür das er seinen Sohn links liegen lässt ?

  25. 35.

    Mein Mann zahlt Unterhalt und wollte gerne das seine große Tochter mehr bei ihm ist während der Corona-Zeit, da er zur Zeit sowieso wegen unserer kleinen Tochter zu Hause in (unbezahlter) Elternzeit ist. Aber bis auf vereinzelte Tage und eine komplette Woche hat die Ex-Frau das nicht zugelassen. Müssen immer betteln. Obwohl wir zusätzlich zum Unterhalt von allem die Hälfte zahlen, sei es für ein neues Handy oder irgendwelche feiern wie zur Kommunion o.ä. und das ohne jegliches Mitspracherecht.
    Die Frau ist seit Jahren wieder verheiratet und es gibt ein weiteres Kind nur 2 Jahre jünger als die große.
    Schade das es hier bei den meisten Alleinerziehende nicht so ist das die Väter sich kümmern, wollte hiermit ein Beispiel zeigen das es leider auch nicht oft zugelassen wird.
    PS: Die große ist sehr gerne bei uns und fragt auch oft ihre Mutter ob sie länger bleiben darf.
    Und deswegen finden wir es gerecht das die Hälte zum Unterhalt gerechnet wird.

  26. 34.

    Unser ,Vater, ruft nicht mal zum Geburtstag seiner Tochter an. Jahrelang hat er sich nicht mal telefonisch bei ihr
    gemeldet. Spielt in München feinen ,gut, Menschen und hält sogar Vorträge an der Uni zu diesem Thema! Er arbeitet an der Uni. Nun soll er auch noch die Hälfte des Corona Zuschusses bekommen. Ich habe einen Laden und hatte Wochenlang kein Einkommen. Null! Nur Ausgaben. Absurd. Soll das gerecht sein? K.

  27. 33.

    Unfassbar, da werden von der Politik 300€ Kindergeld Bonus zugesichert und gleichzeitig wird das mit dem Unterhalt verrechnet.Ich musste unbezahlten Urlaub nehmen damit ich meine Tochter betreuen konnte. Vom Unterricht von zu Hause ganz zu schweigen. Und der Kindsvater hat nicht mal gefragt ob er die kleine mal nehmen soll. Hat einfach sein Leben weitergelebt wie bisher.
    Und jetzt soll dem auch noch die Hälfte vom Kindergeldbonus zustehen? Und solchen Leuten, die nicht mal arbeiten gehen, wird davon kein Pfennig angerechnet.

  28. 32.

    Was soll man zu all diesem politischen Irrsinn und vor allem Unsinn noch sagen? Mir fehlen die Worte! Da merkt man mal wieder, wie weltfremd die Herrschaften : ich erhöhe mir mein Gehalt wie auch immer es mir passt... sind!!! Ich bin fassungslos über soviel Dummheit! Wut ist was mich schlaflos werden lässt. Sozialstaat...ich lach mich kaputt....

  29. 31.

    Jetzt hat aber jemand die vielen Einsparungen vergessen. Benzin und Heizöl sind so billig wie lange nicht. Mehrwertsteuer ist eingespart und Strom wird auch billiger. Zudem entfallen die Kosten für übliche Freizeitbeschäftigungen (Fitnessstudio, Sportverein etc.) sowie die zugehörigen Wegekosten. Ausfall des teuren Jahresurlaubs, kein Essengehen mehr, etc., etc., ...

  30. 30.

    Der Aussage , das die Alleinerziehenden keine Mehrkosten hatten, muss ich aber widersprechen. Als Alleinerziehende hatte man mindestens mehr Strom- und Wasserkosten, oft mussten sie Urlaub nehmen, um die Kinder zu betreuen und waren vielleicht selbst auch in Kurzarbeit. Außerdem haben viele auch mehr gegessen und die Lebensmittel waren teurer. Es kam bei vielen Familien auch zu extremen Streß , da alle sozialen Kontakte und Ausgleich wie z.B. Sport weggefallen ist. Somit ist die Belastung zum größten Teil bei der Alleinerziehenden.

  31. 28.

    Kosten fallen für Alleinverziehende überhaupt nicht an. Alleinverziehende leisten ihren Beitrag durch die Verziehung des Kindes. Der Unterhaltszahler trägt im Gegenzug alle Kosten. Das nennt sich dann Barunterhalt. Insofern sollten die 300 Euro ausschließlich dem Barunterhaltszahler zugute kommen. Alles andere wäre Quatsch.

  32. 27.
    Antwort auf [Camilla] vom 04.07.2020 um 19:20

    Ärgern Sie sich bloß nicht über solche Äußerungen. Diese sagen eindeutig mehr über ihn aus, als ihm lieb sein kann.

  33. 26.

    Weil ja die Grokonic immer so gelobt wird.
    Hier ein Beispiel völliger Ideenlosigkeit.
    Mit dem Geld hätte man die konkreten Berufsverbote auffangen und für umfassende Betreuung sorgen können.
    Ebenso wird mit der MwSt.-Senkung Reichen und wohlhabenden Firmen noch die Kohle hinterhergeworfen.
    Das war ein Versagen, und es wäre schön, wenn der rbb hier auch mal die Regierenden zur Rede stellt.
    Mit dem KA-Geld braucht sich niemand brüsten.
    Das war vorher schon Teil sozialer Sicherung.

  34. 25.

    "Die 150 Euro können vom Unterhalt des Elternteils abgezogen, wenn er nachweislich Mindestunterhalt zahlt oder das Kind hälftig betreut." (Zeilen 16.-17.; letzter Satz im dritten Absatz)

    Hießt: Nur, wenn das Andere Elternteil dies Nachweisen kann dass, er/sie/ es sich daran beteiligt hat kann man die 150 verrechnen. Immerhin können ja auch Alleinerziehende Nachweisen, dass sie alles allein gestemmt haben und das Kind/ die Kinder allein betreut haben.

    "Wenn kein Unterhalt gezahlt wird, wird die volle Summe an den alleinerziehenden Elternteil gezahlt. Bekommt der oder die Unterhaltspflichtige einen Unterhaltsvorschuss, wird der Kinderbonus ebenfalls nicht verrechnet." ( Zeilen 23.-24.; letzter Satz im vierten Absatz)

  35. 24.
    Antwort auf [Thomas] vom 04.07.2020 um 17:26

    Können Sie nicht lesen? Camilla hatte doch die Situation beschrieben. Der Vater will das Kind nicht. Wieso soll er die Hälfte der 300 Euro bekommen? Wahrscheinlich wäre dem Kind ein Vater noch viel lieber. Ums Geld geht es hier nicht unbedingt. Es geht um Gerechtigkeit. Camilla verstehe ich.

  36. 23.

    Es liegt einfach nur am Volk selbst, dass Politiker das Volk schön über den Tisch ziehen können! Wer rennt denn alle 4 - 8 Jahre brav zum Wahllokal und setzt sein Kreuz immer wieder an der Stelle, bei denen, von den er bisher schön verar... wurde? Eigentlich scheint es allen noch viel zu gut zu gehen! Solang wie das Volk seinen Ar... nicht hochkriegt wird sich nichts ändern!

  37. 22.

    Das ist UNFASSBAR.

    Der Vater meiner Tochter hat sie noch nie gesehen, seit 17 Jahren. Sie existiert für ihn nicht. Einfach, weil er sie nicht möchte.

    Die Corona-Krise ging ihm beruflich am A... vorbei. Sein fettes Einkommen ist ihm sicher.

    Nun muss ich hier die Begründung lesen, dass sich die getrennt lebenden Väter trotz Krise in die Erziehung eingebracht haben. Das wird oft so sein. Dann sind das liebe Väter.

    So jemand, wie wir ihn "haben", sollte nicht anteilig den Bonus anrechnen dürfen. Das hat uns traurig gemacht, und wir sind total fassungslos und wütend.

  38. 21.

    Paradox ist, dass viele scheinbar nicht wissen, dass Kindergeld seit einigen Jahren keine Sozialleistung mehr ist sonderen eine steuerliche Vergütung. Und diese wird mit dem Kinderfreibetrag über eine Günstigerprüfung im Jahressteuerausgleich "verrechnet". Und zwar dort, wo das Kind seinen Lebensittelpunkt hat und das Kindergeld ausgezahlt wird. Insofern ist ab einem Jahresgehalt von ca. 90.000Euro der Freibetrag günstiger und der Kinderbonus von 300 Euro verpufft auf Null. Der Bonus kann nach aktueller Auffassung hälftig vom Unterhalstzahlenden abgezogen werden, sodass beim Kind sogar 150Euro weniger in dem Fall ankommt. Es ist leider so. Dass der Unterhalt und das Kindergeld für das Kind verwendet wird, ist selbstverständlich und bedarf keiner Diskussion. Und ob 90.000€ für eine 3-köpfige Familie viel ist, wobei noch für 2 weitere Kinder Unterhalt bezahlt werden muss, können Sie selbst entscheiden. Im Luxus leben sieht anders aus. Die vermutlich fehlenden 150 Euro tun schon weh.

  39. 18.

    Gegen die verschiedenen Laster kann man ja anarbeiten.
    Bei den Lasten ist das schwieriger, deshalb sollte es ja diese Entlastungsbeträge eigentlich geben.
    Nichts für ungut.

  40. 17.

    UNSEREN KINDERN VERSUCHEN WIR DAS TEILEN BEIZUBRINGEN (II)

    An fachlicher Information fehlt noch:

    In Deutschland gilt jeder als alleinerziehend, dessen vormaliger Partner das gemeinsame Kind zwischen 0 und 49% der Zeit mitbetreut. Neue Partner des Betreuungselternteils werden von den Kindern mitunter als Papa oder Mama angesprochen, unter ein Dach zieht man aus eher formalen Gründen dennoch nicht.

  41. 16.

    UNSEREN KINDERN VERSUCHEN WIR DAS TEILEN BEIZUBRINGEN (III)

    Während Corona gab es zahlreiche Fälle, in denen im Widerspruch zu den weiter gültigen Umgangsbeschlüssen und den temporären Pandemieverordnungen versucht wurde, den Betreuungsanteil des zweiten Elternteiles möglichst weit zurück zu drängen.
    Nicht weniger Fälle ereigneten sich, bei denen diese sogenannten Umgangs- oder Besuchselternteile ausnahmebedingt für 80% der Zeit einspringen durften bzw. mussten. Die Frage, warum bzw. auf wessen Verlangen er oder seltener auch sie anschließend wieder auf den mittleren „Normalfall“ von etwa 30% zurückfällt, stellt sich (uns) nicht.
    Beide Sachlagen gehen in der Regel mit 100% Unterhaltspflicht einher – vor Corona, während Corona, nach Corona.

    Im Vergleich zu den Jahren bis zur Volljährigkeit des Kindes und mit etwas sortiertem Blick sollte die Hälfte der geschenkten 300 EUR nicht wirklich des Aufhebens wert sein. Alleinerziehend war gestern.

  42. 15.

    Kinder sind nicht aus Gold, Kinder kosten Geld, Eltern wissen das. - Es sind 1. das Kindergeld und Familienfreibetrag im Steuerrecht geregelt und 2.Kindesunterhalt im Familienrecht. Das beides gern und regelmäßig miteinander vermengt wird ist schon paradox. - Unterhalt und Unterhaltsvorschuß stehen dem Kind zu. Kindergeld und Familienfreibetrag als steuerliche Entlastung den Unterhaltsleistern (Sachunterhalt / Barunterhalt / Staat). Ein Bonus ist eine Sonderleistung für besondere Leistung und gehört sinnvollerweise dahin wo das Kind betreut wurde und nicht dahin wo der Familienfreibetrag ausbezahlt wird. - Leute , ich gönn euch euren Wohlstand ! - Aber wer hat 90.00 Euro Jahres-Nettolohn und ärgert sich über Corona-Bonus-Kleingeld ?

  43. 14.

    "Alleinerziehend" bedeutet zumeist, die Laster allein tragen. Der /die Unterhalt zahlende darf verhindern, dass die/ der Alleinerziehende mit dem Kind den Wohnort wechselt, um besser zu verdienen oder eine günstigere Wohnung zu bekommen. Nun darf er/ sie der/dem Alleinerziehenden auch noch die Hälfte der staatlichen Unterstützung wegnehmen.
    Liebe Frau Giffey, als das ausgehandelt wurde, waren Sie wohl irgendwie verhindert.

  44. 13.

    Es ist ja eben KEINE Wertschätzung für die Mehrarbeit der Eltern während des Lockdown, weder für Alleinerziehende, siehe Kommentare unten, und erst recht nicht für Eltern, die beide voll arbeiten und somit auch Geld verdienen. Die hatten aber mangels Betreuung und HomeOffice die eigentliche Mehrarbeit, genauso wie Alleinerziehende die berufstätig sind. Danke SPD!
    Behalten können den ganzen Betrag aber nur diejenigen die überhaupt nicht arbeiten! Diese Leute hatten immerhin Zeit und mussten nicht 10 Dinge unter einen Hut bringen. Sie hatten Zeit für die Betreuung. Was von dem Geld bei den Kindern landet, bleibt abzuwarten. Ich habe da meine Zweifel. Es geht hier nur um den Anschein einer Leistung an Familien, dem leider sehr viele auf den Leim gehen weil sie das Prinzip der Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag Nicht begreifen oder aber -und das ist wirklich perfide- bei Alleinerziehenden der Betrag gleich halbiert wird. BeiM Wählen mal Dran denken wo man ankreuzt..

  45. 12.

    Es geht nicht nur um Alleinerziehende. Auch andere wie insbes. Patchworkfamilien wird es hart treffen und diese werden u.U. sogar 150 € weniger haben: 1. Der Unterhaltsleistende zieht die 150 € ab; 2. Wenn man neu verheiratet ist und wegen Zusammenveranlagung über der Grenze von etwa 90.000€ Jahresgehalt liegt, wird der Kinderbonus beim Jahressteuerausgleich wegen der Günstigerprüfung zum Freibetrag voll verrechnet und quasi wieder zurückbezahlt. Damit hat man erstmal nichts mehr und es fehlen sogar die 150€, die der Expartner nicht gezahlt hat. Also unter dem Strich MINUS 150€! Da es uns so geht, haben wir gestern Frau Giffey angeschrieben. Das Geld muss bei den Kindern direkt ankommen und zwar bei allen! Ich konnte meiner 15 jährigen Stieftochter kaum erklären, dass es für sie keine 300€ extra geben wird, ihr zu erklären, dass es sogar 150€ weniger sind, unmöglich. So geht das nicht, hier muss dringend nachgebessert werden!

  46. 11.

    Es sollte unterschieden werden zwischen Alleinerziehenden und Getrennterziehenden.
    Der Kinderbonus ist an den Elternteil auszuzahlen, bei dem das berechtigte Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Wenn sich dann der andere Elternteil an der Betreuung beteiligt hat, können sich die Eltern sicherlich gütlich einigen, sind schließlich beides vernünftige Menschen. Bei den Kindern, bei denen sich tatsächlich nur ein Elternteil kümmert (gewollt oder ungewollt), steht eben genau dem Elternteil der volle Betrag zu, der tatsächlich auch die Betreuung allein gewährleistet hat.
    Was ist denn z.B. bei verwaisten Kinder? In solchen Fällen zahlt schließlich der gesetzl. Rave-Träger anstelle des verstorbenenen Elterteils eine Halbwaisenrente als Unterhaltsersatz (sofern die Vorraussetzungen erfüllt sind). Wird der Bonus als Einkommen angerechnet?

  47. 10.

    Kinder "stehen" niemand "zu", jedoch haben sie einen Anspruch auf und brauchen liebevolle Eltern, egal ob allein oder doppelt.

  48. 9.

    Neuer Versuch : )Man kann den Bonus nicht auf die reine Unterhaltspflicht abstellen. Es geht doch um die Mehrbelastung bei Kinderbetreuung, bei Schulkindern durch Unterricht -teils neben Homeoffice-, höhere Ausgaben, teilweise sogar Reduzierung der Arbeitszeit durch fehlende Betreuungsmöglichkeiten usw. Der Anspruch muss auf den geleisteten Betreuungsumfang bezogen werden. Kümmerte sich ein Unterhaltspflichtiger, so sollte er entsprechend anteilig vom Bonus profitieren.
    Bei der jetzigen Regelung kommen auch Unterhaltspflichtige ohne jegliche Erbringung von Betreuungsleistungen in den Genuss der Entlastung und können ihren Unterhalt faktisch reduzieren, während der allein betreuende Elternteil zusätzlich belastet war. Das ist doppelt ungerecht.

  49. 8.

    Entschuldigung, aber dass der Kontakt gerichtlich verboten wurde, hat ja dann wohl seine Gründe. Dann wäre ja auch nicht nur der Bonus ungerecht, sondern die ganze Unterhaltsfrage.

  50. 7.

    Natürlich bedeutet Alleinerziehend nicht zwingend alleiniges Sorgerecht. Aber darum gehts ja nicht. Es geht um die nicht betreuende Elternteile, die sich MIT oder OHNE Sorgerecht nicht kümmern.

  51. 6.

    Mal unabhängig von der Frage, warum der Kontakt verboten wurde, ist es doch aber Fakt, dass die „Ex“ die gesamte Mehrbelastung getragen hat, Ihr Unterhalt sich aber bei dieser Regelung um 150 Euro je Kind sogar verringert, ohne dass Sie eine Betreuungsleistung erbracht haben, für die mit dem Bonus entschädigt werden soll.

  52. 5.

    Und was ist mit denen, wo gerichtlich jeglicher Kontakt zu den Kindern verboten wurde? Die dürfen Zahlemann und Söhne machen, weil, ist ja schließlich deren Kind. Also hätten die auch Anspruch indem der Unterhalt dementsprechend gekürzt wird. Aber da kommt dann die Ex und verlangt die komplette Summe. Das ist auch ungerecht.

  53. 4.

    Alleinerziehend bedeutet nicht alleiniges Sorgerecht.

  54. 3.

    Die Diskussion hätte eindeutig vor der Verabschiedung geführt werden müssen, denn die Faktenlage war zu dem Zeitpunkt auch nicht anders.

  55. 2.

    Die Alleinerziehenden haben homeschooling bei Homeoffice und gleichzeitig auch noch immer rechtzeitig Mittagessen servieren bewältigt. Mit reichlich Zusatzkosten. Für so simple Details wie jede Woche 40 Seiten Schulmaterial im Kopierladen ausdrucken lassen. Zusätzliches Tablet anschaffen. Hier hat sich wohl Frau Giffey vom Finanzminister übern Tisch ziehen lassen. Denn die häufigste Konstellation ist doch : wenig verdienende alleinerziehende Mutter und wesentliche mehr verdienender Vater . Dabei gewinnt: die Staatskasse und die Schwächsten verlieren wieder einmal.

  56. 1.

    Die Regierung muss hier unbedingt nachbessern! Ich kenne zB 3 Fälle, in denen Alleinerziehende davon berichteten, dass der andere Elternteil die Kontaktbeschränkungen etwas zu genau genommen haben. Nicht mal ein Anruf zwischendurch war drin. Deshalb muss der Bonus dort landen, wo das kind seinen ständigen Aufenthalt hat bzw. hatte und wo die Belastung mithin am Größten war/ist. Dort wo der Elternteil wirklich alles alleine gestemmt hat. Denn mal ehrlich: wenn der andere sich nicht mal melden kann, wird er jetzt wohl kaum die 150 Euro nehmen und zum Kind sagen: "Komm, wir unternehmen von dem Geld was Tolles!". Und dieses Gerede "Das Kind steht beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu!" kann ich nicht mehr hören. Wenn es um die Rechte geht, dann ja und bei den Pflichten nicht oder wie?
    Eine Backpfeife für alle Alleinerziehende, wo der andere Elternteil sich Null kümmert!!!

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