Schätzung des Ifo-Instituts - Zahl der Kurzarbeiter in Berlin und Brandenburg sinkt weiter

Di 08.09.20 | 10:32 Uhr
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Gleisarbeiter bei der Arbeit
Bild: imago images / Future Image

Die Zahl der Kurzarbeiter in Berlin und Brandenburg ist im August erneut gesunken. Das Ifo-Institut in München veröffentlichte am Dienstag entsprechende Zahlen einer Umfrage. Es rechnet dabei die Kurzarbeiter in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Im August lag die Zahl in den drei Bundesländern bei rund 300.000, was einem Durchschnitt von zehn Prozent entspricht.

Im Juli lag der Anteil noch bei 15 Prozent und mehr als 430.000 Beschäftigten, im Juni bei 490.000. Der bisherige Höhepunkt war der Mai, als 620.500 Beschäftigte in Kurzarbeit waren, ein mehr als doppelt so hoher Anteil wie im August. Grundlage der Schätzung ist die Befragung von bundesweit 9.000 Unternehmen für die monatliche Konjunkturprognose des Instituts.

Am stärksten betroffen sind nach wie vor Bayern und Baden-Württemberg. "In Ländern mit großer Automobil- und Zulieferer-Industrie sowie Metallverarbeitung und Maschinenbau wird weiterhin sehr viel Kurzarbeit gefahren", sagte Ifo-Arbeitsmarkt-Experte Sebastian Link diesbezüglich. In Berlin und Brandenburg sind diese Branchen vergleichsweise schwach vertreten.

Deutschlandweit sank die Zahl der Kurzarbeiter im August laut Zahlen des Ifo-Instituts auf 14 Prozent, nach 17 Prozent im Juli. Wegen der Corona-Krise hatte die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert.

Bis Mitte 2021 erstattet der Bund die kompletten Sozialversicherungsbeiträge

Kurzarbeit ist ein staatliches Instrument, um Betriebe in Krisensituationen zu stützen und Kündigungen zu vermeiden. Firmen können nach vorheriger Zustimmung des Betriebsrats Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden. Wird das bewilligt, arbeiten die Beschäftigten nur noch einen Teil der üblichen Zeit oder vorübergehend gar nicht. Die Firma zahlt nur den Lohn für die geleistete Arbeit und spart sofort Personalkosten. Der Arbeitnehmer bekommt aber einen Großteil des gewohnten Einkommens, weil die Arbeitsagentur einen Teil der Lohneinbußen ausgleicht. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Geld an das Unternehmen, das die Kurzarbeit angemeldet hat. Der Arbeitgeber überweist dann den niedrigeren Lohn plus Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten.

Die Kosten für das verlängerte Kurzarbeitergeld während der Corona-Krise trägt der Bund. Dieser rechnet dadurch mit einer Mehrbelastung von rund zehn Milliarden Euro. Zur Stabilisierung der Unternehmen sollen auch die Sozialversicherungsbeiträge der Kurzarbeiter bis 30. Juni 2021 vollständig vom Bund erstattet werden. In der zweiten Jahreshälfte 2021 sollen sie in der Regel zur Hälfte erstattet werden.

Die Arbeitslosenquote liegt in Berlin aktuell bei 10,7 Prozent; 0,1 Prozentpunkte niedriger als im Juli, aber 2,7 Prozentpunkte über August 2019. In Brandenburg liegt die Quote bei 6,4 Prozent; 0,1 Prozentpunkt niedriger als noch im Juli, aber 0,8 Prozentpunkte über dem Wert von August 2019.

Sendung: Inforadio, 08.09.20, 10 Uhr

1 Kommentar

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  1. 1.

    Interessanter Beitrag. Vor allem der 2.Teil. Überschrift: Die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt der Bund. Dann kommt im Text der Hinweis: Diese Beiträge soll der Bund übernehmen. Sollte der Bund diese Beiträge nicht übernehmen müssen etliche Millionen von Kurzarbeitern mit sehr hohen Nachzahlungen rechnen. Wieder so ein Worttrick von Altmaier und Co um die Bevölkerung einzudunsen.

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