Übernachtungen im Corona-Sommer - Zahl der Airbnb-Vermietungen in Berlin um die Hälfte gesunken

Do 08.10.20 | 07:48 Uhr | Von Dominik Wurnig & Manuel Reich
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Zwei Personen mit Rollkoffern (Quelle: rbb/dpa/James Hardy)
Bild: rbb/dpa/James Hardy

Nach dem Corona-bedingten Einbruch im Frühling sind die Übernachtungen in Berliner Airbnb-Unterkünften zuletzt wieder gestiegen. Doch unterm Strich sinkt das Angebot beträchtlich. Das zeigt eine exklusive rbb|24-Datenauswertung. Von Dominik Wurnig & Manuel Reich

Als im Frühling die erste Welle der Corona-Pandemie zu Kontaktsperren führte, brach auch das Geschäft der Airbnb-Vermieter ein. Da die Internetplattform keine Daten veröffentlicht, hat rbb|24 mit Hilfe von insideairbnb.com die hinterlassenen Bewertungen für Berliner Airbnb-Unterkünfte ausgewertet. Annäherungsweise lässt sich so beurteilen, wie sich das graue Geschäft der - großteils illegalen - Vermietung an Touristen während der Corona-Pandemie entwickelte.

Im April 2020 sank die Zahl der Bewertungen auf 770, ein Jahr zuvor waren es im April noch über 12.000 gewesen. Mit den späteren Lockerungen stieg dann die Zahl der Bewertungen wieder an - es kamen wieder mehr Gäste nach Berlin. Im Juni 2020 waren es knapp 4.000, im Juli über 7.000 und im August (ohne 31.8.) bereits mehr als 8000. Dennoch liegen die Zahlen rund 50 Prozent unter dem Niveau des Vorjahrs. Die folgende Grafik zeigt die Zahl der wöchentlichen Bewertungen in den letzten zwölf Monaten. (Bitte auf den Play-Button klicken.)

Angebot geschrumpft

Die Zahl der aktiven Airbnb-Inserate auf Berliner Gebiet ist deutlich zurückgegangen. Nur noch gut 10.000 Unterkünfte haben bei der August-Auswertung mindestens eine Bewertung im letzten Jahr bekommen und gelten daher für rbb|24 als aktiv. Insgesamt sind auf der Webseite zwar weit mehr Inserate online, allerdings nicht buchbar. Indem nur Inserate gezählt werden, die im letzten Jahr auch bewertet wurden, versucht die Redaktion Karteileichen auszusortieren.

Die Internetplattform Airbnb sowie deren Konkurrenten ermöglichen es Privatpersonen, ihre Wohnungen oder ihr WG-Zimmer unkompliziert für ein paar Tage an Gäste zu vermieten. Etwa weil man gerade selbst verreist ist und einen schnellen Euro verdienen will.

Häufig werden aber Wohnungen dauerhaft zu Ferienwohnungen gemacht und überhaupt nicht mehr regulär bewohnt. So gehen Wohnungen dem Wohnungsmarkt verloren und werden eigentlich als gewerbliche Ferienwohnung genutzt. Dagegen geht die Berliner Politik mit dem Zweckentfremdungsverbot vor.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann man nicht voraussagen, ob der Rückgang der aktiven Inserate dauerhaft ist oder Corona-bedingt - etwa weil Berliner weniger verreisen und damit ihre Wohnung nicht über Airbnb vermieten.

Laut Berliner Landesrecht braucht jedes Inserat zur Kurzzeitvermietung - egal ob beim Marktführer Airbnb oder einer anderen Plattform - eine Registriernummer des Bezirksamtes. In vielen Fällen braucht es auch die Genehmigung des Bezirks. Der Anteil der Inserate mit Registriernummer ist zwar gestiegen, aber vor allem deshalb, da es insgesamt weniger Inserate gibt. Nach wie vor haben weniger als 20 Prozent der Angebote die behördliche Erlaubnis. Damit sind weiterhin vier von fünf Berliner Airbnb-Angeboten illegal.

Datengeiz

Trotz klarer Rechtslage sind die Bezirksämter nahezu machtlos gegen die Zweckentfremdung. Mit dem Verweis auf den Datenschutz hält das amerikanisch-irische Unternehmen Daten wie etwa den Namen der Vermieter und die Adressen der Unterkünfte geheim. Dazu laufen momentan mehrere Verfahren vor Gerichten in Berlin und Irland.

Nach mehrjährigem Verfahren konnte Anfang September eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung - unter anderem stellvertretend für Berlin - die Herausgabe von Daten von Airbnb in Irland erreichen.

Stellungnahme von Airbnb

"Diese Auswertung basiert auf ungenauen Scraping-Daten [...] ", sagt Airbnb-Sprecherin Kirstin MacLeod in einer schriftlichen Stellungnahme. "Die Mehrheit der Gastgeber auf Airbnb in Berlin sind Homesharer [...]. Airbnb setzt sich für faire und verhältnismäßige Homesharing-Regeln in Berlin ein und möchte mit der Stadt zusammenarbeiten. Deshalb haben wir der Stadt ein digitales Registrierungssystem nach Hamburger Modell vorgeschlagen.

Sendung: Inforadio, 02.10.2020, 07:30 Uhr

Beitrag von Dominik Wurnig & Manuel Reich

10 Kommentare

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  1. 10.

    Ich vermute das Gegenteil, die Umsätze steigen, wer checkt schon heutzutage im Hotel ein.

  2. 8.

    Einnahmen aus Vermietung und sonstige Einnahmen müssen schon immer versteuert werden, darunter fällt auch AirBnB. Und wie sollen Ihrer Meinung nach die vielen Berliner "bestraft" werden, die im Sommerhalbjahr ins Gartenhaus ziehen und währenddessen ihre Stadtwohnung leer stehen lassen oder wochenweise an Urlauber vermieten? Und wie wird der Umsatzgewinn für Berlin durch die Urlauber damit verrechnet?

  3. 7.

    Mit dem Ferienwohnungsverbot wird kein Wohnraum geschaffen, sondern vorhandener in den Leerstand gezwungen. Berliner, die einen Teil des Jahres auswärts verbringen (müssen), werden deswegen nicht ihre Wohnung aufgeben. Wer "Strafen" für selbstbestimmten Umgang mit der eigenen Wohnung fordert, hat wohl das Ende der DDR verpasst und keine Ahnung von den Lebensumständen anderer Menschen.

  4. 6.

    Die, die mit AirBnB wichtigen Wohnraum der Bevölkerung voranthalten, sollten Gebühren in Höhe der Einnahmen zahlen müssen, dazu dann Einkommenssteuer auf Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung - diese Immobilienleute sollten draufzahlen müssen und alle FeWo-Anbieter im Internet müssten verboten werden.
    P.S.: ich könnte mir ne hohe Miete leisten - lebe aber lieber in einer Genossenschaft; da ist mehr Gemeinsinn und Solidarität als bei unseren Eigentumsnachbarn.

  5. 5.

    Die, die mit AirBnB wichtigen Wohnraum der Bevölkerung voranthalten, sollten Gebühren in Höhe der Einnahmen zahlen müssen, dazu dann Einkommenssteuer auf Einnahmen aus Vermietung u. Verpachtung - diese Immobilienleute sollten draufzahlen müssen und alle FeWo-Anbieter im Internet müssten verboten werden.
    P.S.: ich könnte mir ne hohe Miete leisten - lebe aber lieber in einer Genossenschaft; da ist mehr Gemeinsinn und Solidarität als bei unseren Eigentumsnachbarn.

  6. 4.

    Es wäre wirklich toll, wenn reine Zwischen- und Ferienvermierung verboten und auch bestraft wird. Mehr Wohnraum für Menschen, die eine Wohnung in Berlin suchen.

  7. 3.

    Hier wurde leider schlecht recherchiert. Eine Registrierungsnummer braucht man nur, wenn das vermietete Objekt als "Wohnraum" angemeldet ist. Wenn man für das vermietete Objekt eine Gewerbegenehmigung hat gibt es keine Registrierungsnummer. Somit kann aus den Daten nicht abgeleitet werden, dass 4 von 5 Inseraten illegal sind.

  8. 2.

    Wer im Homeoffice sitzt, kann die Bude halt nicht untervermieten - irgendwas ist ja immer ;-)
    Wenn im August immer noch 10.000 Buden ne Bewertung hatten, waren min. 10.000 Corona-Gäste hier in der Stadt und haben gefeiert. Und 10.000 Buden wurden zweckentfremdet.

  9. 1.

    Tja, das Problem sind wieder einmal nicht fehlende Rechtsgrundlagen, sondern deren fehlende Durchsetzung gepaart mit den niederen menschlichen Instinkten Gier und Verlogenheit.

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