Corona-Auflagen - Brandenburger Tattoo-Studio scheitert mit Eilantrag gegen Schließung

Mi 04.11.20 | 19:09 Uhr
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Symbolbild: Eine Frau lässt sich ihren Arm tätowieren. (Quelle: dpa/Annette Riedl)
Bild: dpa/Annette Riedl

Tattoo-Studios bleiben wegen der Corona-Pandemie vorerst geschlossen. Den Eilantrag eines Brandenburger Betreibers lehnte das Oberverwaltungsgericht nun ab. Dieser fühlte sich im Vergleich etwa mit Friseuren benachteiligt.

Ein Brandenburger Tattoo-Studio ist mit dem Versuch gescheitert, die Schließung wegen der Corona-Krise zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Mittwoch einen Eilantrag ab, das Verbot körpernaher Dienstleistungen in der Verordnung des Landes - in diesem Fall das Tätowieren - vorläufig auszusetzen.

Der Stand des Infektionsgeschehens erfordere ein sofortiges effizientes Handeln, um dem exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen wirksam begegnen zu können, erklärten die Richter im Beschluss (OVG 11 S 94/20). Die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Betreibers müssten dahinter zurücktreten.

Studio sieht Ungleichbehandlung

Der Betreiber des Tattoo-Studios hatte nach Angaben des Gerichts vor erheblichen Einnahmeverlusten gewarnt und eine Ungleichbehandlung gesehen, weil Friseursalons und Einzelhandelsgeschäfte weiter öffnen dürften. Außerdem dürften sich bis zu zehn Leute aus zwei Hausständen in der Öffentlichkeit gemeinsam aufhalten. Er sah auch die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit der Berufsausübung verletzt.

Das OVG erklärte, die kritisierte Vorschrift sei voraussichtlich rechtmäßig. Die Einschränkung der körpernahen Dienstleistungen in Tattoo-Studios sei geeignet, erforderlich und angemessen. Die Dienstleistungen von Friseuren dienten anders als ein Tattoo-Studio der Grundversorgung der Bevölkerung. Sie könnten auch nicht mit dem Einzelhandel und dem Aufenthalt im öffentlichen Raum verglichen werden - dort sei das Abstandsgebot einzuhalten.

Bislang 13 Verfahren gegen neue Verordnung

Gerichtssprecher Ulrich Marenbach sagte, bisher gebe es 13 Verfahren aus Brandenburg gegen die Verordnung. Darunter seien weitere Tattoo-Studios, mehrere Fitnessstudios sowie Anbieter von Kosmetik-, Sonnen-, Nagel- und Massagestudios - allerdings bisher kein Hotel und keine Gaststätte.

Seit Montag gelten verschärfte Beschränkungen in Brandenburg. Gaststätten, Kinos, Theater, Museen und Fitnessstudios sind geschlossen, Hotels und Pensionen sind für Touristen tabu.

Sendung: Brandenburg aktuell, 04.11.2020, 19:30 Uhr

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24 Kommentare

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  1. 24.

    Uneingeschränkt einkaufen gehen können ist natürlich auch lebenswichtig.
    Was täte die Menschheit nur, wenn sie nicht shoppen gehen könnte *seufz*

  2. 23.

    Ich hoffe das Gerichte sich nach Gesetzen richten.

  3. 22.

    "Da sollen alle lieber nocheinmal zum Friseur gehen, um allein und einsam vor dem Weihnachtsbaum zu sitzen."

    *die kleinste Violine der Welt spiel*

  4. 20.

    Bin gerade an mehreren "Barber" Shops vorbei gelaufen. Dort werden Bärte und Nasenhaare getrimmt, während die Kunden natürlich keinen Mund-Nasen-Schutz aufhatten.
    Soviel zu Hygiene-Maßnahmen.

  5. 19.

    Hätten sich alle an die Regeln nach der ersten Welle gehalten gäbe es die heutige Situation nicht. Es lief doch alles prima. Aber nein, einige Egoisten und Besserwisser mussten ja die volle Normalität ausleben.
    Und nun zu den Frisören. Es sicher keine Grundversorgung, aber hat auch etwas mit Hygiene zu tun. Ein Frisör ist also allemal wichtiger als ein Tatoo-Studio.

  6. 18.

    Aus meinem Bekanntenkreis, hat sich einer seine Tattoos weg machen lassen. Die Farben bergen Gefahren, Tattoo Farbe kann Krankheiten auslösen.

    https://www.safer-tattoo.de/

  7. 17.

    Für wen stellen die Frisuere eine Grundversorgung dar?
    Wohl nicht für junge Leute... gerade junge Männer lassen ihre Haare momentan auch mal länger wachsen.
    Beim Friseur sehe ich gerade nur Risikopatienten, ältere Herrschaften, wo die Dauerwelle wichtiger ist, als die Gesundheit. Und dafür müssen alle anderen Dienstleister und Gastronomen schließen. Einfach nur unverständlich.
    Kein Bürger stirbt, wenn er 4 Wochen nicht zum Frisuer gehen kann.
    Vielleicht lassen Politik und Gerichte aber Friseure geöffnet, weil sie wissen, dass der Lockdown nicht nur bis ins nächste Jahr verlängert werden wird, sondern vermutlich auch noch ausgeweitet wird.
    Da sollen alle lieber nocheinmal zum Friseur gehen, um allein und einsam vor dem Weihnachtsbaum zu sitzen.

  8. 16.

    Es ist doch schlimm, immer wieder zu hören, wer sich hier alles"benachteiligt" fühlt. Ich hoffe nur, dass dieses Mal die Gerichte konsequent den angeordneten Einschränkungen folgen! Wir alle können froh sein, dass wir unter derzeitigen Umständen noch uneingeschränkt einkaufen können!

  9. 15.

    Oder man lädt die RBB App runter und kommentiert jede Corona Nachricht. Ist ja auch ein Hobby

  10. 14.

    Eine Eilentscheidung sagt nichts über das Hauptsacheverfahren aus. Den Richtern sei empfohlen, das Urteil 733 OWi-127 Js 75/20-64/20 zur Kenntnis zu nehmen und über den dort beschriebenen Sachverhalt mal zu reflektieren. Wir haben schließlich Rechststaat und Demokratie. Eigentlich. Und da sind die ungeheuerlichen Ungereimtheiten der RKI-Verlautbarungen noch nicht mal angeschnitten.

  11. 13.

    Bin kein Freund von Tattoos, aber schon einmal in den Betreiber des Studios hineinversetzt, der als Kleinunternehmen arbeitet? Jetzt ja (Gott sei dank)nicht mehr!!
    Die vielleicht irgendwann einmal vom Staat eintrudelnden 75% der Novembervorjahreseinnahmen ersetzen vielleicht den materiellen Schaden. Es soll ja aber auch Menschen geben, die ihre Arbeit lieben und darin ihre Erfüllung finden.
    Der Klageweg ist in einem Rechtsstaat ein verbrieftes Grundrecht!
    Einiges läuft bei den Anticoronamaßnahmen sowieso aus dem Ruder!!
    Die coronamaßnahmenerprobte Theaterkultur ist im Land der "Dichter und Denker" nicht systemrelevant, sondern läuft unter "Freizeitgestaltung"... Gottesdienste mit Gesängen in Kirchen sind in diesem Land systemrelevant, lt. Herrn Söder auch grundrechtlich geboten (also nicht nur die freie Religionsausübung, sondern auch der Gottesdienst - komischerweise galt das in der ersten Ausgangsbeschränkung nicht)!!

  12. 12.

    Die tätowierten Krankenpfleger arbeiten sich grade nen Wolf und hätten jetzt zu Coronazeiten im Gegensatz zu homelearning-Studenten auch keine Zeit, sich noch ein Tattoo stechen zu lassen.

  13. 11.

    "Die Verunstaltung des Körpers..."
    Also als Verunstaltung des Körpers könnte ich mir einen Bierbauch - weniger ausgeformt, dafür behaart, auch gern "Waschbärbauch" genannt, Frühlingsrollen im Speckmantel - also die Dinger, die manche an den Hüften tragen, gar eine zu enge Leggings, die dann an eine Preßwurst erinnert u.v.m. vorstellen.
    Ein gutes Tattoo gehört mit Sicherheit nicht dazu und bei vielen Völkern haben diese "Verunstaltungen" sogar unmissverständliche Aussagen.
    Aber für manche ist es ja schön schlimm, wenn der Gartenzwerg nicht glänzt.
    Ich behaupte einfach mal, das das Ansteckungsrisiko in einem gutem Tattoostudio deutlich unter dem des ÖPNV liegt und im Gegensatz zu diesem auch die Wege nachvollziehbar sind.

  14. 10.

    Ja, Friseure dienen der Grundversorgung, und zwar der von Personen, die allein körperlich nicht mehr zum Frisieren in der Lage sind, was sich einige hier wohl nicht vorstellen können. --- Frage in die Runde: Tattoos sind doch sehr teuer. Wie teuer ist die Tätowierfarbe? Wenn man 800 EUR für ein Tattoo zahlt und der Materialaufwand z.B. nur 80 EUR wären, müssten die Tätowierer so schlecht finanziell nicht dastehen............

  15. 9.

    "Manchmal zweifel ich echt an der Menschheit."

    Nur manchmal? Sie sind zu optimistisch. ;-)

  16. 8.

    Man kann sich auch künstlich d... anstellen. Wir brauchen Krankenpfleger aber keine Tatoostudios. Tätowieren kann man sich lassen, wenn die Ansteckungsgefahr vorbei ist. Was hat das jetzt mit bereits tätowierten zutun? Oder kann man als Pfleger oder Erzieher nur arbeiten, wenn man Tatoos hat? Manchmal zweifel ich echt an der Menschheit.

  17. 7.

    Und was ist mit tätowierten Krankenpflegern? Würde mich als tätowierte Erzieherin sehr interessieren...

  18. 6.

    Aha. Tattoo studio gehört demnach auch zur Grundversorgung?

  19. 5.

    Die Verunstaltung des Körpers ist weder Lebensnotwendig noch Systemrelevant.
    Diese Gerichtsentscheidung ist mehr als richtig und nachvollziehbar.

  20. 4.

    Freut mich! Endlich mal eine vernünftige Entscheidung eines Gerichts! Die jungen Leute werden es überleben. Notfalls wird sich noch schnell eine weitere überflüssige App zwecks Zeitvertreib heruntergeladen.

  21. 3.

    "Friseuren dienten...der Grundversorgung der Bevölkerung" interessante Begründung, die Folgen haben dürfte...

  22. 2.

    Das ist ja auch das Letzte was benötigt wird, diese mehr Schein-als-Sein-Tattoos. Wir brauchen Krankenpfleger und keine tätowierten Studenten.

  23. 1.

    Das ist nicht nachvollziehbar! Der Frisör dient der Grundversorgung? Selten so eine schlechte Begründung gelesen. Ich hoffe der Inhaber des Tattoostudios geht in die nächst höhere Instanz!

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