Gegen Schließungen in Berlin - Eilanträge bringen Verwaltungsgericht an Belastungsgrenze

Mi 04.11.20 | 16:46 Uhr
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Ein Mann mit Mundschutz geht an einem Restaurant vorbei, vor dem die Stühle hochgestellt sind. (Quelle: dpa/Britta Pedersen)
Bild: dpa/Britta Pedersen

Rund 70 Eilanträge gegen die Schließung von Restaurants, Sport- und Kultureinrichtungen sind bereits am Berliner Verwaltungsgericht eingegangen. Wegen des Zeitdrucks für die Entscheidungen bringt das die zuständige Kammer in Bedrängnis.

Die inzwischen aufgelaufene Masse an Eilanträgen gegen die Schließung von Gastronomie, Sport- und Kultureinrichtungen am Berliner Verwaltungsgericht stelle für die zuständige Kammer eine "enorme Belastung" dar, sagte ein Gerichtssprecher dem rbb am Mittwoch. Weil das Zeitfenster aus Sicht der Antragsteller so eng sei, steige der Zeitdruck für Entscheidungen beim Gericht, so der Sprecher weiter.

Mittlerweile sind den Angaben des Gerichts zufolge rund 70 Eilanträge gegen die seit Montag geltende Schließung von Restaurants, Sportanlagen und Kultureinrichtungen eingegangen. Unter den Anträgen sind auch zwei Beschwerden gegen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auf öffentlichen Straßen.

Auch Prominente unter den Antragsstellern

Wann über die Anträge entschieden wird, sei noch nicht absehbar. Erst am Dienstag hatte das Gericht das Konzertverbot bestätigt, das der Berliner Senat festgelegt hatte. Das Gericht wies einen Eilantrag zweier Pianisten zurück. Die Musiker hatten ein geplantes Konzert in einem Saal der Staatsoper Unter den Linden durchsetzen wollen.

Unter den Antragstellern ist auch der Kabarettist Dieter Hallervorden (85), der gegen die Schließung seines Theaters vorgeht. Wegen der Corona-Pandemie muss auch das Schlosspark Theater bis Monatsende schließen. Er habe einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht, erklärte Hallervorden am Mittwoch. Zuvor hatte die "FAZ" darüber berichtet.

Gastronomen zuletzt erfolgreich

Der Berliner Senat hatte am Donnerstag die Umsetzung der Corona-Beschlüsse aus der Bund-Länder-Konferenz vom Mittwoch beschlossen. Demnach müssen seit Montag Gastronomen für mindestens vier Wochen ihre Innenräume schließen - Auslieferungen bleiben aber möglich. Auch Museen, Theater, Kinos und Opern, Gedenkstätten und kulturelle Veranstaltungsstätten müssen schließen.

Zuletzt hatten bereits mehr als 30 eingereichte Eilanträge von Berliner Gastronomen gegen die noch geltende Sperrstunde Erfolg. Es sei nicht ersichtlich, dass die Sperrstunde für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens erforderlich sei, urteilten die Richter des Berliner Verwaltungsgerichts.

Sendung: Abendschau, 04.11.2020, 19:30 Uhr

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11 Kommentare

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  1. 11.

    Sie sprechen mir so aus der Seele. Ich denke das viele Massnahmen nicht wirklich etwas bringen. Die Maskenpflicht im Freien ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar. Die Gastwirte tun mir nur leid, sie haben in alle Hygienemassnahmen investiert und sind ins offene Messer gestossen worden. Wobei es natürlich schwarze Schafe gibt, die man aber hätte hart bestrafen sollen!!!!!

  2. 10.

    Solch ein Todesfall ist ne Angelegenheit fürs Amts- oder Landgericht. Für Klagen gegen Coronamaßnahmen ist das Verwaltungsgericht zuständig.

    Die beiden habe nichts miteinander zu tun.

  3. 9.

    Gastronomie und Kultur Freizeit alles geschlossen und die Zahlen steigen weiter clever gelöst von den ""Regierenden " da oben die sollten alle gleichzeitig vom Thron geschuppst werden !! Komme selbst aus der Gastronomie Maßnahmen eingehalten und als Kompott durften wir alle schließen!! War gerade einkaufen von Maßnahmen keine Spur Kassierer ohne MNS und schlangen an der Kasse als wenn es kein Morgen mehr gibt!! Wer will hier eigentlich wen verarschen wie kommt corona ins Seniorenheim wenn man dort Maßnahmen einhält also gerade bei Risikogruppen??Insgesamt ist das ein Kampf gegen Windmühlen

  4. 8.

    Irgendwo im Verborgenen gibt es auch Richter, die es langsam dicke haben....
    https://www.sueddeutsche.de/panorama/recht-dortmund-urteil-in-dortmund-corona-regeln-ohne-gesetz-ungueltig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-201103-99-195979

    Aber nicht weiter sagen, sonst schließen sich dem noch andere an.

  5. 7.

    Ich stimme Ihnen voll und ganz zu. In Österreich haben die Gerichte schon mehrere der dort beschlossenen Maßnahmen für rechts- bzw. verfassungswidrig erklärt. Die Gerichte in unserem Land sehe ich als letzte Hoffnung in einem aus den Fugen geratenen Rechtsstaat. Ansonsten bleibt mir als normaler Bürger nur das Warten bis zu nächsten Wahl. Aber den Regierenden kann ich hier nur eines mitgeben - Nichts wird vergeben, nichts wird vergessen.

  6. 6.

    "besondere zeiten erfordern auch besondere Maßnahmen". Eine finsterer Aussage und die Standardargumentation einer jeden Diktatur.

  7. 5.

    Der Mist ist natürlich, dass sich andere Verfahren dadurch wohl wieder nach hinten verschieben.
    Wir hatten hier auf rbb24 ja vor einigen Tagen ein Thema aus der Strafgerichtsbarkeit hinsichtl. eines Todesfalls, der sich bereits 2015 ereignete und wo nun die Verhandlung eröffnet werden sollte. Sollte, verschoben wegen Corona.
    Wenn nun aber erst 70 Eilanträge aufgearbeitet werden müssen, bleiben die Regelverfahren wieder liegen und wer weiß, welcher Fall dann, wenn er endlich an der Reihe ist, nicht schon hinfällig, verjährt etc. ist.
    Bzw., ob es nicht in Kürze wieder heißt: "Die Berliner Schneckengerichtsbarkeit."

  8. 4.

    Richter sollten aber (nicht zuletzt wegen Abitur = besonderer Reife und Studiumm) einen gesunden Menschenverstand und Lebenserfahrung besitzen. Hätten sie nicht einst den "Affen" Zucker gegeben, hätte jetzt niemand geklagt. Selber Schuld.
    Selbst ungebildete Urvölker sperren Kranke aus ihrem Dorf in Hütten aus und verpflegen sie, um die Dorfbewohner vor der Krankheit zu schützen. Und warum stellen sich jetzt einige aus einer so vortschrittlichen und gebildeten Zivilisation wie wir gegen das Offensichtliche?
    Ich las letztens hier einen tollen Satz: Das Virus verhält sich so, als wenn man in der Wüste vor einem hungrigen Löwen auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit pocht. Da is der bestimmt mega beeindruckt.
    Das interessiert sich auch nicht für eure Umsätze oder ob euch eure Kinder stressen. Manche scheinen irgendwie von den Gesetzen des Lebens entwöhnt.

  9. 3.

    Meinen sie sowas in der Art....
    begründete das Berliner Gericht seinen Beschluss. Es bezog sich auf das Robert-Koch-Institut. Beobachtet worden seien demnach Fallhäufungen bei Feiern im Familien- und Freundeskreis, in Einrichtungen wie etwa Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und in Verbindung mit religiösen Veranstaltungen sowie Reisen.

    Das war in Sachen Sperrstunde.....

  10. 2.

    die Richter des Berliner Verwaltungsgerichts urteilen nach juristischen Maßstäben , von Pandemien & Virologie haben die keine Ahnung. Ein anerkannter Experte auf diesem Gebiet sollte die Richter bei der Urteilsfindung beraten , besondere zeiten erfordern auch besondere Maßnahmen

  11. 1.

    Kann das absolut nachvollziehen. Ich hoffe alle Klagen kommen durch, ebenso diese gegen MNS im Freiem, denn das ist bereits von mehreren Wissenschaftlern widerlegt, dass ein MMS unter freiem Himmel nützlich ist!
    Diesen Hauruck-Aktionen gepaart mit willkürlichem Aktionismus muss eine Grenze gesetzt werden. Herr Streeck entwickelte bereits einen 4-Stufenplan, um gerade solche Einschränkungen und Berufsverbote zu umgehen. Weitsicht, nicht Kurzsicht ist gefragt, sonst ist im Januar wieder alles zu, falls denn im Dezember (das bezweifle ich stark) wieder alles weitgehend öffnen sollte.

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