Einzelhandel - "Click & Meet"-Termine können an der Ladentür vereinbart werden
Geschäfte sollen mit ihrer Kundschaft individuelle Besuchszeiten vereinbaren, um Ansammlungen zu vermeiden. Dabei wird auf "Click & Meet" verwiesen, also Termine online oder telefonisch zu vereinbaren. Verbindlich ist das allerdings nicht. Von Oliver Noffke
Weder in Berlin noch in Brandenburg müssen Geschäfte, die seit Anfang der Woche wieder öffnen dürfen, Termine zwingend telefonisch oder online mit ihrer Kundschaft vereinbaren. Das geht aus Antworten der zuständigen Verwaltungsstellen an rbb|24 zum sogenannten "Click & Meet" hervor.
"Die 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht kein zwingendes Medium für die Terminvereinbarung vor", heißt es in einer E-Mail der Presseabteilung von Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Bündnis 90/Die Grünen). "Die Terminvereinbarung kann, muss aber nicht zwingend online erfolgen. Ebenso möglich ist eine Terminvereinbarung vor Ort."
Die Sprecherin von Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) teilt auf Anfrage mit, "dass eine vorherige Terminvergabe an alle Kundinnen und Kunden erfolgen muss." Die entsprechende Verordnung schreibe das vor. "Wie diese [Terminvergabe] erfolgen soll, ist in der VO nicht geregelt."
Keine verbindliche Definition von "Click & Meet"
Allgemein wird unter "Click & Meet" verstanden, dass über ein Online-Portal ein Zeitfenster gebucht wird, in dem die Kundinnen und Kunden sich in dem Geschäft aufhalten dürfen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass in den Geschäften keine Ansammlungen entstehen. In Berlin soll in den Geschäften pro 40 Quadratmeter höchstens eine Person zum Einkaufen zugelassen werden. Etwas großzügiger ist die Regelung in Brandenburg. Hier dürfen sich auch mehr Menschen auf 40 Quadratmetern aufhalten, wenn sie zum selben Haushalt gehören.
Dass Termine online oder telefonisch bei "Click & Meet" vereinbart werden sollen, ist zum Beispiel auf berlin.de so beschrieben. Allerdings befindet sich diese Erklärung nicht auf dem Teil des "offiziellen Hauptstadtportals", der vom Senat verantwortet wird, sondern ist unter der Rubrik "Lifestyle" zu finden. Alles was dort steht, wird von einer Redaktion verantwortet, die zu einem privaten Verlag gehört. Den verbindlichen Charakter einer Verordnung hat dieser Text deshalb nicht [berlin.de].
In den überarbeiteten Pandemieverordnungen beider Länder wird geregelt, ab welchen Inzidenzen die Läden wieder öffnen dürfen oder wieder schließen müssten, wie viele Personen sich in den Geschäften aufhalten dürfen, dass medizinische Masken getragen und Hygienekonzepte erstellt werden sollen sowie was diese ungefähr enthalten müssen. Was unter "Click & Meet" zu verstehen ist, erklären die Verordnungen nicht.
Berliner Senarsverwaltung warnt vor Sofortterminen
Termine online zu vergeben, ist insbesondere für die Inhaber von kleinen Geschäften eine große Herausforderung. Investitionen in eine neue Software empfinden viele als Bürde, insbesondere nachdem sie drei Monate lang ihre Geschäfte geschlossen halten mussten.
Eine Handynummer, zumal die private, an der Ladenscheibe zu hinterlassen, wird von einigen als durchaus unangenehm empfunden. Vielerorts lassen Boutique-Besitzerinnen und Geschäftsinhaber deshalb auch ihre Türen offen, damit die Kunden nachfragen können, ob nun ein Termin frei ist.
Die Berliner Wirtschaftsverwaltung hält diese Praxis nicht für ideal. "'Soforttermine' bergen grundsätzlich das Risiko in sich, dass es zu Ansammlungen in den Eingangsbereichen kommen kann", heißt es auf Anfrage. Verboten sind sie aber nicht. Entscheidend sei, "dass durch die Terminvergabe effektiv eine Ansammlung von (ggf. auf den Einlass wartenden) Kund:innen in oder vor dem Geschäftsbetrieb verhindert wird", so die Berliner Verwaltung.
Vom Brandenburger Wirtschaftsministerium heißt es: "Terminvergaben an der Ladentür oder bei einem Einlassmanagement sind sicher nicht intendiert gewesen, sie sind aber durch den Wortlaut der SARS-CoV-2 EindämmungsVO auch nicht explizit ausgeschlossen."
Regelung im Saarland bereits gekippt
Nils Busch-Petersen, Geschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, sagte dem rbb am Dienstag, er halte "Click & Meet" für "unpraktikabel und sehr holperig". Im Gespräch mit Radioeins kritisierte er das Konzept als einen "vermurksten, verlängerten Lockdown".
Beide Länder weisen allerdings darauf hin, dass Verstöße gegen die Verordnungen teuer werden können - wenn also gar nicht auf den Einlass geachtet wird oder sich zu viele Menschen in den Geschäften aufhalten. "Der Bußgeldkatalog sieht einen Bußgeldrahmen von 250 - 1.000 EUR für den Verstoß gegen die Rahmenvorgaben des Terminshoppings und von 1.000 - 5.000 EUR für einen Verstoß gegen die Zutrittsregelung vor", so die Berliner Wirtschaftsverwaltung. "Bei Verstößen gegen die in § 8 Abs. 1 genannten organisatorischen Maßnahmen droht ein Bußgeld von 250 bis 10.000 €", heißt es aus Brandenburg.
Möglich ist allerdings, dass die Vorgabe zur Terminabsprache in Kürze von Gerichten kassiert wird. Im Saarland ist das bereits am Mittwoch geschehen, die Vorgabe zu 40-Quadratmetern pro Kundin wurde ebenfalls gekippt [sr.de]. Begründet wurde dies damit, dass für Supermärkte, Drogerien und andere Geschäfte, die Gegenstände des täglichen Bedarfs führen, solche Regelungen nicht gelten. Die saarländische Landesregierung will das Urteil nun prüfen.
Sendung: Brandenburg aktuell, 11.03.2021, 19.30 Uhr