"Es ist katastrophal angelaufen" - Handwerkskammer Berlin kritisiert Corona-Testpflicht für Betriebe

Do 01.04.21 | 09:05 Uhr
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Archivbild: Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin, Jürgen Wittke. (Quelle: dpa/H. Hanschke)
Audio: Inforadio | 01.04.2021 | Interview mit Jürgen Wittke | Bild: dpa/H. Hanschke

Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin, Jürgen Wittke, hat mit deutlichen Worten die Regeln zur Corona-Testpflicht für Betriebe kritisiert. Wittke sagte dem rbb am Mittwochabend, die Regeln, die sich der Senat ausgedacht habe, führten zu mehr Begegnungen und mehr Verkehr in der Stadt.

Man würde denken, der Arbeitgeber gebe den Selbsttest aus und der Arbeitnehmer mache ihn zu Hause. Wenn er positiv sei, bleibe er auch gleich zu Hause, so Wittke. "Berlin vertraut den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber nicht", kritisierte Wittke: Es werde vom Senat verlangt, dass die Corona-Tests unter Aufsicht durchgeführt werden. Das müsse allerdings kein Mediziner sein. "Wir gewinnen keine Rechtssicherheit, und bringen Betriebsabläufe durcheinander", so Wittke.

Senat hat Vorgehensweise bisher nicht erklärt

Handwerker, die sonst nur Termine beim Kunden machten, müssten also zwei Mal pro Woche erst durch die Stadt fahren, um in den Betrieb zu kommen. "Das kann kein Mensch verstehen", sagte Wittke. Es werde im Zweifel gefährlich sein, so zu handeln. Der Senat habe die Vorgehensweise bisher auch nicht plausibel erklären können.

Wittke bemängelte, dass Corona-Tests für Kita- oder Schulkinder problemlos zu Hause durchgeführt werden könnten und anerkannt werden. In der Rolle als Vater dürfe er eigenständig ein Testergebnis aufschreiben, als Arbeitnehmer dürfe er das aber nicht.

Wittke: "Es ist katastrophal angelaufen"

"Es ist katastrophal angelaufen", beschrieb Wittke die Situation. Am schlimmsten sei es für die körpernahen Dienstleistungen. Dort dürfen nur noch Kunden betreut werden, die einen negativen Test vorlegen. "Die Teststellen machen aber erst um 9:00 Uhr auf", sagte Wittke. Da der Test nur am selben Tag gelte, könnten die Läden erst später als gewöhnlich öffnen. Wittke äußerte Hoffnung, dass der Senat die Regelung noch mal anpassen könnte. Darüber hinaus schloss er nicht aus, dass einige Branchen gegen die Regelung vorgehen könnten.

Angesichts der steigenden Infektionszahlen gelten in Berlin seit Mittwoch strengere Auflagen in der Corona-Verordnung. Berliner Unternehmen müssen demnach ihren Mitarbeitern künftig zwei Mal in der Woche einen kostenlosen Corona-Test ermöglichen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehe dabei keine Testpflicht, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Samstag. Mitarbeiter mit Kontakt zu Kunden und Kundinnen sind jedoch verpflichtet, sich einmal pro Woche testen zu lassen. Der Arbeitgeber muss die Tests ermöglichen.

Sendung: rbb24, 31.03.2021, 21.45 Uhr

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12 Kommentare

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  1. 12.

    Jetzt spüren mal alle, wie das ist, immer neue Auflagen zu bekommen, ohne die Voraussetzungen dafpr zu schaffen. Das geht in der Bildung/Schule seit über 20 Jahren so. Lehrer und anderes schulisches Personal bekommen darüberhinaus immer mehr Aufgaben und gehen daran zu Grunde. Interessiert die breite Masse aber nicht, Lehrerbashing ist nach wie vor an der Tagesordnung.

  2. 11.

    Wer der Arbeit angehört, der weiß, wie wichtig dem Arbeitgeber die Gesundheit aller am Herzen liegt. Selten so gelacht, geht mal in die Betriebe und schaut euch den Arbeitsschutz und die Einhaltung des Arbeitsrechtes an. Welcher Arbeitgeber möchte denn in die auswechselbare Ware Mensch investieren? Die Globalisierung sorgt doch für Nachschub, wenn er nicht mehr funktioniert, wird er ausgetauscht. Deshalb werden Menschen in dieser Gesellschaft immer mehr ihren Wert verlieren. Oder, sie gehören zur Elite.

  3. 10.

    Ich finde es eine Frechheit, dass wir (Kosmetikinstitut) verpflichtet sind Tests für Mitarbeiter anzubieten und zu kaufen, wenn man es woanders kostenlos haben kann. Ich habe durch den ersten und den Lockdown insgesamt eine 6-monatige Schließzeit gehabt, habe weder Geld um Tests zu kaufen, die ich meine Mitarbeiterinnen anbieten muss, noch kann ich welche besorgen, da sie momentan nicht mehr lieferbar sind

  4. 9.

    Ich finde, hier wird von den Unternehmensverbänden übertrieben.
    Ich habe selbst ein Unternehmen mit 30 Mitarbeitern. Zugegeben, es ist Organisationsaufwand erforderlich. Dennoch ist es mir gelungen kurzfristig Schnelltests zu erwerben und meinen Mitarbeitern ein entsprechendes Angebot zu machen.
    Zur Belohnung können dann meine Mitarbeiter eine Bescheinigung von mir erhalten, die sie dazu nutzen können shoppen zu gehen;-)
    Ob das sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Es ist jedenfalls für meine Firma nicht existenzbedrohend. Vielleicht hilft es ja auch mit unbemerkt Infizierte zu entdecken. Davon haben wir Alle etwas.

  5. 8.

    Genau, so steht es in der Verordnung. Im RBB-Beitrag wird es somit nicht korrekt dargestellt.

  6. 7.

    Leider nicht anders, als bisher. Man beschließt irgendwas. Ob und wie es sich umsetzen ist, und ob es praktikabel ist, das überlegt man irgendwann (oder gar nicht)

  7. 6.

    Also mein Arbeitgeber führt gleich eine testpflicht für alle Mitarbeiter/innen ein. Wer öfter nicht auftaucht, wird zum persönlichen Gespräch gebeten und dann unentgeltlich freigestellt. Bezahlte Homeoffice gibt es ab sofort nicht mehr. Der Impffrust der Arbeitgeber wird jetzt am Mitarbeiter abgearbeitet. Klagen? Kann man machen. Aber soll das die Zukunft sein? Wollen wir so eine Gesellschaft?

  8. 5.

    "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit direktem Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder Gästen sind verpflichtet, das Angebot nach Absatz 1 wahrzunehmen und die ihnen ausgestellten Nachweise über die Testungen für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren."
    Falsch, zwei Angebote und zwei Verpflichtungen.

  9. 4.

    Mein Mitarbeiter konnte ich aus der Kurzarbeit Holen.... bis gestern.
    Dank der Testpflicht sind heute alle wieder drin.... es kamen kaum Kunden. Es gab entweder keine Testtermine oder aber keine Tests mehr.
    Das ist ganz clever von Herrn Müller gelöst.
    Hat der Lockdown uns nicht Tod geschafft, macht er es eben
    Leider fehlt mir das Geld für einen Eilantrag....ich Knabbere am Lockdown

    2 versuch auf eine Veröffentlichung

  10. 3.

    Arbeitgeber müssen Ihren Mitarbeitern zwei mal wöchentlich einen Test ermöglichen. Das Angebot muss aber nicht angenommen werden. Nur Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen einen Test pro Woche machen.

  11. 2.

    Das sind doch Unternehmen, genauso wie ein Großteil der Teststellen. Unter Unternehmern ist es doch absolut üblich Verträge zu machen die darüber hinaus gehen was der Webshop anbietet. Da kann man dann auch vereinbaren schon um 6 Uhr zur Teststelle kommen zu können.

  12. 1.

    Im RBB-Beitrag steht, dass sich Mitarbeiter mit Kundenkontakt einmal wöchentlich testen lassen müssen. M.E. ist aber zweimal wöchentlich Testen lt. Verordnung vorgeschrieben. Oder lese ich den §6a(2) Satz 2 falsch?

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