Eilantrag von Galeria Karstadt Kaufhof abgewiesen - Berliner Verwaltungsgericht bestätigt 2G-Regel im Einzelhandel
Nun gibt es auch in Berlin eine gerichtliche Entscheidung zur 2G-Regel im Einzelhandel: Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Konzerns Galeria Karstadt Kaufhof abgelehnt. Für den Handelsverband Berlin-Brandenburg "kein guter Tag".
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Konzerns Galeria Karstadt Kaufhof abgewiesen. Damit bleibt die 2G-Regelung für den Einzelhandel in Berlin bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung am Donnerstag bekannt gegeben.
Gericht sieht 2G-Regel als verhältnismäßig an
Zur Begründung hieß es, die Regelungen seien verhältnismäßig, weil damit auf die weiterhin hohen Infektionszahlen und der aufkommenden Virusvariante Omikron reagiert werde. Die 2G-Regel diene dem Schutz vor Ausbreitung, heißt es weiter. Diese Zugangsregeln bleiben nach der Eilentscheidung vorerst bestehen.
Laut der Berliner Corona-Verordnung dürfen unter anderem Kaufhäuser derzeit nur unter der 2G-Bedingung öffnen. Das heißt, Besucher müssen entweder geimpft oder genesen sein, das Ganze muss von den Läden kontrolliert werden. Laut Gericht sah die Kette die Regelungen im Kern als "unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit". Ferner habe sie eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gerügt.
Einschränkung betrifft nur eine Minderheit
Das Gericht verwies darauf, das Infektionsgeschehen solle verlangsamt und zugleich die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt reduziert werden. Die 2G-Bedingung ist demnach geeignet, dieses Ziel zu fördern, weil sie die auch im Einzelhandel bestehende
Infektionsgefahr verringere.
Mildere Mittel stünden derzeit nicht zur Verfügung. Zudem betreffe die Einschränkung nur eine Minderheit der in Berlin lebenden Bevölkerung. Gegen die Entscheidung kann das Unternehmen noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
"Kein guter Tag" für den Einzelhandel
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg hat sich von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts entäuscht gezeigt. "Für die Kaufleute und Mitarbeiter des Berliner Einzelhandels ist es kein guter Tag", sagte der Geschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, am Donnerstag dem rbb. Das Gericht ließe die Händler mit der Vollkontrolle der Besucher weiterhin "im Regen stehen".
In der letzten Woche hatte der Konzern Galeria Karstadt Kaufhof, der in Berlin neun Kaufhäuser betreibt, einen Eilantrag gegen die 2G-Regel beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht.
Der Handelsverband Berlin-Brandenburg kündigte an, Einzelhändler dabei zu unterstützen. Es habe im Einzelhandel keine Corona-Ausbrüche gegeben, die Hygienekonzepte in den Läden reichten aus, so Busch-Petersen. Er kritisierte zudem, dass das Ladenpersonal in der Pandemie Hilfspolizei spielen und dabei Beleidigungen und Übergriffe aushalten müsse.
Händler beklagen Umsatzeinbrüche
Insgesamt klagen viele Händler - neben den Belastungen für die Mitarbeiter - über massive Umsatzeinbrüche durch die Einführung der 2G-Regel, und das im wichtigen Weihnachtsgeschäft. Seit nur noch Geimpfte und Genesene in vielen Geschäften einkaufen dürften, seien die Besucherzahlen deutlich zurückgegangen. Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte und Drogerien.
Gerichte sind sich uneinig
Bei Gerichten in ganz Deutschland sind inzwischen Klagen gegen die 2G-Regel eingegangen. Bislang gibt es aber keine einheitliche Linie der Richter.
In Hamburg war ein entsprechender Eilantrag ebenfalls gescheitert. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte in der vergangenen Woche die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt, die Bund und Länder Anfang Dezember bundesweit vereinbart hatten.
Sendung: Abendschau, 23.12.2021, 19:30 Uhr