Eilantrag von Galeria Karstadt Kaufhof abgewiesen - Berliner Verwaltungsgericht bestätigt 2G-Regel im Einzelhandel

Do 23.12.21 | 14:28 Uhr
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Archivbild: Menschen stehen am 01.04.2021 kurz vor Öffnung eines Kaufhauses am Alexanderplatz vor dem Eingang. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Audio: Inforadio | 23.12.2021 | Karsten Zummack | Bild: dpa/Paul Zinken

Nun gibt es auch in Berlin eine gerichtliche Entscheidung zur 2G-Regel im Einzelhandel: Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Konzerns Galeria Karstadt Kaufhof abgelehnt. Für den Handelsverband Berlin-Brandenburg "kein guter Tag".

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Konzerns Galeria Karstadt Kaufhof abgewiesen. Damit bleibt die 2G-Regelung für den Einzelhandel in Berlin bestehen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung am Donnerstag bekannt gegeben.

Gericht sieht 2G-Regel als verhältnismäßig an

Zur Begründung hieß es, die Regelungen seien verhältnismäßig, weil damit auf die weiterhin hohen Infektionszahlen und der aufkommenden Virusvariante Omikron reagiert werde. Die 2G-Regel diene dem Schutz vor Ausbreitung, heißt es weiter. Diese Zugangsregeln bleiben nach der Eilentscheidung vorerst bestehen.

Laut der Berliner Corona-Verordnung dürfen unter anderem Kaufhäuser derzeit nur unter der 2G-Bedingung öffnen. Das heißt, Besucher müssen entweder geimpft oder genesen sein, das Ganze muss von den Läden kontrolliert werden. Laut Gericht sah die Kette die Regelungen im Kern als "unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit". Ferner habe sie eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gerügt.

Einschränkung betrifft nur eine Minderheit

Das Gericht verwies darauf, das Infektionsgeschehen solle verlangsamt und zugleich die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt reduziert werden. Die 2G-Bedingung ist demnach geeignet, dieses Ziel zu fördern, weil sie die auch im Einzelhandel bestehende
Infektionsgefahr verringere.

Mildere Mittel stünden derzeit nicht zur Verfügung. Zudem betreffe die Einschränkung nur eine Minderheit der in Berlin lebenden Bevölkerung. Gegen die Entscheidung kann das Unternehmen noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

"Kein guter Tag" für den Einzelhandel

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg hat sich von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts entäuscht gezeigt. "Für die Kaufleute und Mitarbeiter des Berliner Einzelhandels ist es kein guter Tag", sagte der Geschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, am Donnerstag dem rbb. Das Gericht ließe die Händler mit der Vollkontrolle der Besucher weiterhin "im Regen stehen".

In der letzten Woche hatte der Konzern Galeria Karstadt Kaufhof, der in Berlin neun Kaufhäuser betreibt, einen Eilantrag gegen die 2G-Regel beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht.

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg kündigte an, Einzelhändler dabei zu unterstützen. Es habe im Einzelhandel keine Corona-Ausbrüche gegeben, die Hygienekonzepte in den Läden reichten aus, so Busch-Petersen. Er kritisierte zudem, dass das Ladenpersonal in der Pandemie Hilfspolizei spielen und dabei Beleidigungen und Übergriffe aushalten müsse.

Händler beklagen Umsatzeinbrüche

Insgesamt klagen viele Händler - neben den Belastungen für die Mitarbeiter - über massive Umsatzeinbrüche durch die Einführung der 2G-Regel, und das im wichtigen Weihnachtsgeschäft. Seit nur noch Geimpfte und Genesene in vielen Geschäften einkaufen dürften, seien die Besucherzahlen deutlich zurückgegangen. Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte und Drogerien.

Gerichte sind sich uneinig

Bei Gerichten in ganz Deutschland sind inzwischen Klagen gegen die 2G-Regel eingegangen. Bislang gibt es aber keine einheitliche Linie der Richter.

In Hamburg war ein entsprechender Eilantrag ebenfalls gescheitert. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte in der vergangenen Woche die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt, die Bund und Länder Anfang Dezember bundesweit vereinbart hatten.

Sendung: Abendschau, 23.12.2021, 19:30 Uhr

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45 Kommentare

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  1. 45.

    Ob das Gericht die Verhältnismäßigkeit im einzelnen richtig beurteilen kann, mag dahingestellt sein. Das Gericht hat aber aufgrund des Antrags eine Entscheidung zu treffen. Es hat zwischen dem Schutz der Bevökerung und dem Recht auf ungestörte Geschäftsausübung abzuwägen. Es hat sich für das erste entschieden. Möglicherweise die richtige Entscheidung. Ob aber "Andre Müller", der dem Gericht eine Beurteilungsfähigkeit abspricht, der richtige Beurteiler ist, ist doch mehr als zweifelhaft.

  2. 44.

    Anscheinend nicht. Eine Bekannte ist Verkäuferin und bekommt jeden Tag die Wut der Blöden ab, die meinen, die Verkäufer/innen würden die Gesetze machen. Wert schützt das Verkaufsoersonal eigentlich vor der Dummheit des uneinsichtigen Publikums?

  3. 43.

    Sehr gute Entscheidung des Gerichts

  4. 42.

    Ich denke schon, das die Verkäufer*innen vor den Corona- und Impfverweigerern geschützt werden wollen, schließlich kann man daran elendig „verrecken“ … und dann spielt das Verkaufen nie wieder eine Rolle - schon mal DARÜBER nachgedacht…

  5. 41.

    Horst, ich weiß nicht, ob die Verkäufer so gerne vor dem Kunden "geschützt " werden, wenn nämlich nur wenige Kunden kommen, wird der Verkäufer sehr schnell arbeitslos. Einfach mal weiter denken.

  6. 40.

    Immer wieder die gleichen Forderungen ohne die erforderlichen Informationen.
    In Bremen liegt die impfquote bei Erwachsenen bei 96%. Auch das scheint nicht genug zu sein … naja zumindest schützt es nicht vor Maßnahmen der Politik.
    Der Bundestag stellt fest:
    dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder an- derweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte;“
    https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927851.pdf
    Und die kostenbeteiligung in Sachen Krankheiten gibt es schon lange nennt sich private Krankenversicherung…. Die Auswirkungen können sie sich in den USA ansehen.

  7. 39.

    Ich,als 3 Mal Geimpfte, würde jetzt aber nicht einsehen,warum ich mich wieder mit einer Ffp2 Maske rumquälen soll,damit die Ungeimpften shoppen gehen können.

  8. 38.

    Stille Nacht, heilige Nacht
    Alle zahlen
    Jeff Bezos lacht.

  9. 36.

    Ok, weiter von den Läden fern bleiben. Trotz Impfung. Werden die dann weiterhin durch unsere Steuer am Leben gehalten?

  10. 35.


    Was ist Ihnen denn passiert? Zuviel Tagesschau… Impfnebenwirkungen? Lesen Sie Ihren Text noch mal durch und versuchen mal klar zu denken!!!

    Was manche hier in den Kommentaren so rauslassen, ist ja Unterste Schublade, traurig was mit Deutschland grade passiert.

    Wie sagte schon Goethe: „wer in Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.“

    Es geht nicht um das wohl der Bevölkerung, es geht um Macht und Kohle! :(

  11. 34.

    Ich würde auch alles offen halten auf einer Insel auf der es eh, wie man an den leeren Regalen erkennen kann, nichts zu kaufen gibt.
    Und wenn wir in Deutschland dem nicht entgegensteuern kommt es hier in Kürze auch zu leeren Regalen weil die Infrastruktur zusammengebrochen ist.
    Ich sage nur: Brot und Spiele!

  12. 33.

    Sie scheinen nach Ihren Kommentaren zu urteilen nichts von Rücksicht und Solidarität zu halten. Es ist unsolidarisch mit den Schwächsten der Gesellschaft den da Wort zu reden, die gegen die Pandemiebekämpfung sind oder gar Corona leugnen.
    Wir kommen aus dieser Sache nur raus wenn wir uns alle impfen lassen. Wer es nicht macht ist ein potenzieller Risikofaktor für die Anderen!

  13. 32.

    Hier fehlt mir gerade ein wenig Verständnis für das Gericht und die Justiz, so als ob das politisch durchgeboxt wurde. Oder war die Argumentation von Kaufhof und den Einzelhändlern einfach nur schlecht? Solange der BER und die Züge überfüllt sind und die Menschen dichtgedrängt stehen, solange empfinde ich solche Urteile als skandlös und nicht nachvollziehbar an. Wohlgemerkt, ich bin geboostert und eigentlich ein Unterstützer der Maßnahmen. Aber ich sehe auch, wie das Wischi Waschi der Politik und Justiz weitergeht. Keine nachvollziehbaren Linien.

  14. 31.

    Egal? Weil online schöner? Sie sind wohl nicht im Handel tätig und sind auf ihren Job angewiesen!

  15. 29.

    Wenn Sie auf der Intensivstation 2 G machen wollen oder einen Risikozuschlag erheben wollen öffnen sie die Büchse der Solidargemeinschaft. Warum nicht bei Rauchern ca 130.000 Tote im Jahr Risikozuschlag für die Krebsbehandlung ..Beim Bergsteiger , Mountainbiker , Motorradfahrer, beim übergewichtigen, beim kranken aufgrund schlechter Ernährung nicht auch dann ein Risikozuschlag.. Manche Antworten sollte man zuende denken bevor man diese zu äußern erwägt. Das würde uns viel Zeit sparen.

  16. 27.

    Es gibt keine inpfverweigerer. Das Wort verweigern, signalisiert eine Pflicht die es gar nicht gibt. Also ist per se dir Formulierung schon in sich falsch. Es gibt keine Verpflichtung sich zu impfen nur weil eine Mehrheit , dies aus Gründen des Erhaltes ihrer persönlichen Freiheit getan hat.Die wenigsten haben Angst vor der Erkrankung.Die meisten wollen einfach nur wieder feiern und haben keine Lust sich ständig testen zu lassen. Da ist der versprochene 2,3 oder 6 auszuführenden piks doch sicher egal. Nun ist die neue Variante da und der Impfstoff wirkt ineffizient. Dennoch muss geboostert werden und wenn es nur einen Monat zu 25-60%, Schutz ohne eine Datenlage zu haben, bedeutet. Eine Impfung ist nur so gut wie ihr Schutz. Wenn der geimofte vor dem ungeimoften Angst aufgrund Ansteckung haben muss Frage ich mich ,ob es nicht besser wäre eine Durchseuchung zuzulassen. Oder besser noch Flächendeckende Antikörper Test und die bisherige Durchseuchung zu erfassen.

  17. 26.

    Habe volles Verständnis für den Einzelhandel, die meisten von den damit Ausgeschlossenen, gehören der kaufkraftstärksten Bevölkerung an.

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