5.000 Euro Entschädigung - SPD-Politikerin Chebli gewinnt Prozess um Hasskommentar

Do 29.02.24 | 16:40 Uhr
  15
Archivbild - 22.03.2023, Berlin: Sawsan Chebli (SPD) steht in einem Garten. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
Bild: dpa/Christophe Gateau

Die Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli hat wegen eines Online-Hasskommentars 5.000 Euro Entschädigung vom Landgericht Berlin zugesprochen bekommen. Das teilte eine
Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage mit.

Chebli schrieb zuvor auf der Online-Plattform X: "Geklagt und gewonnen!". Das Geld gehe an die Organisation "Hate Aid", so die frühere Berliner Staatssekretärin. Die gemeinnützige Einrichtung hatte das Verfahren unterstützt. Das Urteil vom 16. Januar ist nach den Angaben noch nicht rechtskräftig (Az.: 27 O 343/22).

Hate Aud begrüßt Urteil

Die SPD-Politikerin hatte wegen eines Online-Kommentars von 2021 geklagt. Darin hieß es, Chebli gehöre "Mit den Worten von Alexander Gauland 'entsorgt'". Aus Sicht des Landgerichts handelt es sich dabei "um Schmähkritik, die in die Würde der Klägerin eingreift. Ihre Persönlichkeitsrechte seien verletzt, darum stehe ihr eine Entschädigung zu. Außerdem muss der Verfasser die Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Die Geschäftsführerin von "Hate Aid", Josephine Ballon, erklärte dazu: Das Landgericht benenne klar "die rechtsradikale Natur der Äußerungen" und mache deutlich, "dass die Verbreitung von Deportationsfantasien eine Verletzung der Menschenwürde bedeutet". Sie bedauere jedoch, dass es eineinhalb Jahre gedauert habe bis zum Urteil.

Chebli ist im Netz häufig Zielscheibe von Anfeindungen und Morddrohungen. Zu dem Urteil sagte sie: "In einer Zeit, in der öffentlich über Abschiebung und Remigration diskutiert wird, sind die klaren Worte des Gerichts wichtiger denn je. Ich werde weiter laut bleiben."

15 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 14.

    Ich bin echt gespannt wer auf diesen Fake hereinfällt. Irgendwo hatte ich noch Popcorn...

  2. 13.

    "Ich weiße in schärfster Form" - Maler? Hahaha.
    Nebenbei: altes Sprichwort sagt, dass getretene Hunde bellen, wie man an Ihren Beleidigungen lesen kann. "Sie sind doch das letzte hinsichtlich einer wahren Meinung!"
    Nun, ich habe wenigstens eine eigene Meinung und plapper nicht alles servil nach.

  3. 12.

    Bravo Frau Chebli! Auch wenn es nach meinem Empfinden zu wenig an Strafe ist, aber wenigstens was. Dieser Gauland ist ein falscher, ein ganzer!

  4. 11.

    Ich weiße in schärfster Form Ihre Anschuldigungen zurück! Sie sind doch das letzte hinsichtlich einer wahren Meinung!

  5. 10.

    Welche Nicks habe ich gekapert und welche Absichten verfolge ich?
    Im Gegensatz zu Ihnen, der hier mit häufig wechsenden Nicks versucht, andere Kommentierende zu diskreditieren, schreibe ich meine Meinung schon seit Monaten, ja, Jahren mit dem gleichen Nick.
    Ich muss mich nicht hinter X-Nicks verstecken, so wie Sie. Vor allen Dingen belehre ich hier keinen.

  6. 8.

    Nicht, dass Sie sich auch eine Anzeige riskieren.
    "Das ist eine Person, die auf die Würde anderer Menschen pfeift."
    Wie ich die Kommentare hier verstehe, ist sie eine von den Guten.

  7. 7.

    Das schreibt ausgerechnet derjenige der hier u.a. mit dem Kapern von nicks exakt die gleiche Absicht verfolgt.

  8. 6.

    Herzlichen Glückwunsch Frau Chebli! Da bin ich froh. Gut gemacht und weiter so!

  9. 5.

    Wer ist was? Der Absender der Hass-Mail? Das ist eine Person, die auf die Würde anderer Menschen pfeift.

  10. 4.

    Wer ist das?

  11. 3.

    Jeder ist für sein Handeln verantwortlich! Insofern ist dieses Urteil zu begrüßen!!‘

  12. 2.

    Diese Hass-Mails müssen unbedingt aufhören und viel öfter geahndet
    werden!

  13. 1.

    Sehr gute Entscheidung und gut, dass sie geklagt hat.

Nächster Artikel