Entwurf vorgelegt - Landwirte und Jäger üben neue Kritik am Brandenburger Jagdgesetz

Do 13.07.23 | 08:02 Uhr
  7
Zwei Rehe stehen in Brandenburg im Licht der untergehenden Sonne auf einer Wiese. (Quelle: dpa/Wolfram Steinberg)
Audio: Antenne Brandenburg | 10.07.2023 | Amelie Ernst | Bild: dpa/Wolfram Steinberg

Beim umstrittenen Entwurf für ein neues Jagdgesetz in Brandenburg gibt es neue Kritik und Verzögerungen. Wie der Landesbauernverband mitteilte, musste eine für Donnerstag anberaumte Sitzung des Landesjagdbeirats abgesagt werden, auf der der Entwurf diskutiert werden sollte.

Nach Angaben des Bauernverbands wich die Fassung des Gesetzentwurfs, die dem Gremium vorgelegt wurde, von der zuvor öffentlich vorgestellten Fassung ab. Außerdem habe die für das Gesetzesänderungsverfahren nötige Begründung gefehlt. Bauernpräsident Henrik Wendorff warf Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) vor, Verwirrung zu stiften. "Für ein tragfähiges Votum zum Gesetzesentwurf benötigen wir einheitliche Arbeitsunterlagen", sagte Wendorff. Dies gilt als Voraussetzung für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel.

Linke reagieren "fassungslos"

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften übte Kritik. Sie sei nicht eingebunden gewesen, obwohl Jagdgenossenschaften von der Novellierung des Gesetzes massiv betroffen seien. Der Landesbauernverband fordert nun, die entstandene Pause zu nutzen, um den Gesetzentwurf erneut zu ändern und den Wolf als bejagbare Art in das Gesetz aufzunehmen.

Die Linksfraktion im Brandenburger Landtag teilte mit, man stehe fassungslos vor einem Kommunikationschaos, welches das Ministerium erneut angerichtet habe. "Offenbar sieht das Ministerium Beirat und Verbände nur als lästiges Beiwerk, mit dem umgesprungen werden kann, wie man gerade will", sagte der agrarpolitische Sprecher Thomas Domres.

Ministerium spricht von nicht-grundlegenden Änderungen

Das Landwirtschaftsministerium wies die Kritik im Wesentlichen zurück. Bei dem geänderten Gesetzentwurf sei unter anderem die Aufzählung von Baumarten, für die bei einem Verbiss Schadenersatz gezahlt wird, in eine Rechtsverordnung übernommen worden. Sie sei daher nicht mehr Teil des Gesetzestextes. Sie sei daher nicht mehr Teil des Gesetzestextes. Die Begründung für die Gesetzesänderung sei mittlerweile nachgereicht worden. Die Abstimmung für einen neuen Termin mit dem Landesjagdbeirat nach der Sommerpause laufe.

Der Forderung des Bauernverbandes, den Wolf in das Jagdgesetz aufzunehmen, erteilte das Ministerium eine Absage. Dies sei nicht in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen, sagte eine Sprecherin.

Vergangene Woche hatte Landwirtschaftsminister Vogel einen Vorschlag zur Novellierung des Jagdgesetzes vorgelegt. Zuvor hatte er bereits zwei Entwürfe nach Kritik zurückziehen müssen. Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem vor, dass Waldbesitzer bereits ab einer Fläche von 75 Hektar das Jagdrecht ausüben können. Bisher sind es in der Regel 150 Hektar. Auch soll die Dauer von Jagdpachten auf neun Jahre begrenzt werden, damit Waldbesitzer schneller Einfluss auf das Jagdgeschehen nehmen können. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, den Wildbestand und damit den Wildverbiss in Brandenburgs Wäldern deutlich zu verringern.

Korrekturhinweis: In einer ersten Version dieses Beitrags hieß es, dass das Landwirtschaftsministerium keine Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen habe. Es gab laut Ministerium aber nicht-grundlegende Änderungen. Wir haben das präzisiert und bitten den Fehler zu entschuldigen.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 12.07.2023, 19:30 Uhr

7 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 7.

    Canis Lupus, die offiziellen Zahlen vom Landamtes für Umwelt Brandenburg belegen für 2020/21 49 nachgewiesene Rudel, 9 Paare und 177 Welpen. Durch eine Reproduktionsrate von 30 Prozent jährlich werden aktuell 700 bis 1000 Wölfe alleine in Brandenburg geschätzt. Da wird nirgends mehr von „30 eingewanderten Tieren“ gesprochen- wir haben die weltweit höchste Wolfsdichte!
    Ihre Aussage bzgl. Wolf und “Hygiene-Polizei“ stimmt.
    Ebenfalls stimmt, dass es 900 nachgewiesenen Nutztierrisse in Brandenburg im Jahr 2021 gibt! Der Wolf ist ein fantastischer Rudeljäger und mitnichten werden nur schwache oder alte Nutz- und Wildtier erbeutet.
    Wenn es das Ziel ist, dass wir in Zukunft unser Fleisch nicht mehr regional aus heimischer Freilandhaltung bekommen, sondern nur noch Massenware aus Polen, Rumänien oder Spanien in LKW's rankarren lassen, dann bitteschön! All dies sollte doch die Dringlichkeit darlegen, über einen Kompromiss zwischen Weidetierhaltung, Wildtier- und Wolfsschutz nachzudenken!

  2. 6.

    Der natürliche Feind der Tiere ist der Mensch - wenn alle Menschen weg sind, regulieren die Tiere das unter sich und intelligenter als der homo sapiens. Vielleicht braucht es die Klimakatastrophe wirklich, die alle außer den Grünen noch jetzt gleich beschleunigen möchten.

  3. 5.

    " Jimmi"- bitte den Artikel richtig lesen und verstehen:
    Nicht die Jäger fordern die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz, sondern der Bauernverband.
    Inzwischen haben die Weidetierhalter immense Verluste durch den Wolf.
    Und bei weiterer Abnahme des Wildtierbestandes, z.B. durch die ASP, werden die Wolfssschäden noch größer.

  4. 4.

    Weil der Wolf, von dem über die Jahre min. 30 Tiere aus Polen kommend in die Oberlausitz einwanderten, ganzjährig gejagt werden durfte - sogar wärend der Schonzeit!
    Und das nur aus dem Grund, damit der Spitzenprädator nich das Wild erlegt, was für Staatsjagden im Bestand bleiben musste.
    Außerdem heißt es nicht, dass es richtig war, nur weil der Abschuss von Wölfen in der DDR legal war.
    Übrigens hat sich das erste Päarchen, das im Jahr 2000 einwanderte, genau dort niedergelassen, wo 1845 der letzte dt. Wolf abgeschossen wurde, nämlich in der Muskauer Heide.
    Ach ja, Aufgabe der Wölfe: Hygiene-Polizei - kranke und verletzte Wildtiere aufzufressen sowie den Wildbestand zu regulieren und den Wildverbiss zu minimieren.

  5. 3.

    Mit der Gesetzesänderung soll ein klimagerechter Waldumbau gefördert werden. Die Jägerschaft möchte doch mal bitte erklären, wie die Aufnahme des Wolfes in den Katalog der jagbaren Arten in irgendeinem Zusammenhang damit stehen soll. Die Verdauungsgase von Meister Isegrim werden es wohl kaum sein.

  6. 2.

    "... Ziel der Gesetzesnovelle ist es, den Wildbestand und damit den Wildverbiss in Brandenburgs Wäldern deutlich zu verringern. ..."?
    Dazu bedarf es keiner Novelle, wenn es dabei bleibt, Wölfe nicht ins Jagdgesetz aufzunehmen und Weidetierhalter endlich bindend verpflichtet werden, ihre Tiere durch Installation elektrischer Weidezäune und/oder Herdenschutzhunde vor Wolfsrissen zu schützen.

  7. 1.

    Beim dem Gesetz geht es auch um den Waldumbau. Der ist notwendig für den Schutz vor Waldbränden und damit wieder mehr Grundwasser entstehen kann.
    Es wird Zeit, dass Jäger und Bauern hierfür endlich auch Verantwortung übernehmen.
    (Ich bin selbst Landwirt.)

Nächster Artikel