Die Wahl zum achten Brandenburger Landtags findet am 22. September 2024 statt. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat sowie dessen gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg liegt.