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Das Wichtigste zur Brandenburg-Wahl

Wissen für die Wahlkabine

Am Sonntag wird der neue Landtag bestimmt - wen kann ich wählen? Wie funktioniert die Wahl für 16-jährige Erstwähler? Wer lag in den vergangenen Wahlen vorn? Hier finden Sie die wichtigsten Fakten zur Landtagswahl in Brandenburg.

Das Wichtigste im Überblick

Am 14. September 2014 sind rund 2,1 Millionen Brandenburger zur Wahl aufgerufen. Sie wählen die die Mitglieder des Brandenburgischen Landtags für die 6. Wahlperiode. Erstmals dürfen auch 16- und 17-jährige Wähler an einer Landtagswahl in Brandenburg teilnehmen.

Der neue Landtag wird aus mindestens 88 Parlamentariern, maximal aus 110 bestehen. Das hängt mit Ausgleichs- und Überhangsmandaten zusammen. Über 400 Kandidaten haben sich beworben (s.u.).

Brandenburg wurde zuletzt von einer rot-roten Landesregierung (SPD-Linke) unter Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) regiert. In der Opposition saßen CDU, die Grünen und die FDP.

Ergebnisse der letzten Landtagswahl 2009:

SPD 33%

Linke 27,2%

CDU 19,8%

FDP 7,2%

Grüne 5,7%

Die nächste Landtagswahl findet in 5 Jahren statt.

Wen kann ich wählen?

Jeder Wähler darf zwei Kreuze auf dem Wahlzettel machen: die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Bewerber für den Wahlkreis gewählt. Gewählt ist derjenige Direktkandidat, der die meisten Stimmen von allen hat. Über die Erststimme ziehen 44 Politiker in den Landtag, da es 44 Wahlkreise gibt (hier alle Bewerber in allen Wahlkreisen). Holen zwei oder mehr Politiker exakt die gleiche Anzahl an Stimmen, so entscheidet der Wahlleiter per Los.

Die Zweitstimme ist maßgeblich dafür verantwortlich, wie die Sitzverteilung im Parlament aussieht. Mit dieser Stimme wählen die Wahlberechtigten eine Partei und deren Landesliste (hier alle Bewerber auf den Landeslisten). Je mehr Zweitstimmen eine Partei holt, desto stärker ist sie im Landtag vertreten.

11 Parteien treten zur Wahl an: SPD, CDU, Linke, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, Piraten, Freie Wähler, DKP, NPD, Republikaner. Für sie können die Wähler ihre Zweitstimme abgeben. Diese Parteien haben Landeslisten eingereicht, sie treten aber nicht in allen Wahlkreisen mit Direktkandidaten (Erststimme) an.

In den 44 Wahlkreisen bewerben sich ingesamt 404 Kandidaten um einen der mindestens 88 Landtagssitze. 112 von ihnen sind Frauen (27,7 Prozent). Der jüngste Bewerber ist der Schüler Matti Karstedt aus Groß Kreutz (Havel), Jahrgang 1996, der für die FDP im Wahlkreis 16 antritt. Der älteste Bewerber kommt von der DKP: Dieter Frielinghaus, Rentner aus Brüssow, Jahrgang 1928, Listenplatz 3 der DKP.

Es gilt die Fünfprozent-Klausel. Holt eine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen, kommt sie nicht ins Parlament. Nur die von den Sorben eingereichten Landeslisten sind davon nicht betroffen.

 

Wer darf wählen?

Insgesamt sind es 2,1 Millionen wahlberechtigte Brandenburger. Erstmals dürfen auch 16- und 17-Jährige an einer Landtagswahl in einem deutschen Flächenland teilnehmen (insgesamt rund 37.500), das Wahlgesetz (Paragraph 22 der Landesverfassung) wurde im Jahr 2011 entsprechend geändert. Derart junge Wähler gab es bisher nur in Bremen (2011). Hamburg (ab 2015) und Schleswig-Holstein (ab 2017) haben aber ebenfalls beschlossen, dass junge Menschen ab 16 Jahren die Landesparlamente mitwählen dürfen.

Wählen darf also, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, in Brandenburg seinen ständigen Wohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Nicht wählen dürfen Ausländer. Zwar ist das Wahlrecht für sie in der Verfassung verankert, "sobald und soweit das Grundgesetz dies zulässt." Doch noch ist ihre Beteiligung nicht möglich.

Wie kann ich wählen?

Entweder am Sonntag, 14. September, in einem Wahllokal im eigenen Wahlkreis oder per Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigung sollte bis zum 17. August in jedem Briefkasten angekommen sein. Wer keine erhalten hat - es gab kleinere Pannen bei der Zustellung -, sollte in der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachfragen, ob das Wahllokal noch dasselbe ist wie bei vorherigen Wahlen. Dann kann man dort am Sonntag mit abstimmen. Ausweis oder Pass nicht vergessen!  

Die Briefwahl kann - in Ausnahmefällen, etwa bei Krankheit - sogar noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden - und zwar direkt im Wahllokal. In diesem Fall muss ein Kurier mit Vollmacht und eigenem Ausweis die Unterlagen dort abholen, zum Wähler bringen und ausgefüllt wieder zurück ins Wahllokal - und das vor 18 Uhr.

Wer die Briefwahl-Unterlagen schon früher beantragt, aber nicht abgeschickt hat, kann sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung noch bis Sonntag, kurz vor 18 Uhr, in die Rathaus-Briefkästen einwerfen, denn auf dem Postweg kommen sie nicht mehr rechtzeitig an.

Was brauche ich, um meine Stimme abzugeben?

Sie brauchen mindestens Ihren Ausweis oder Pass. Andere Ausweisdokumente, zum Beispiel der Führerschein, reichen nicht.

Die Wahlbenachrichtigung, also das Schreiben, das Sie bekommen haben sollten und in dem zum Beispiel das Wahllokal vermerkt ist, benötigen Sie ausdrücklich NICHT - allerdings wäre es hilfreich, sie dabei zu haben.

Wie finde ich mein Wahllokal?

Die Anschrift Ihres Wahllokals finden Sie in der Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie diese nicht mehr haben oder nicht bekommen haben (es gab ein paar Probleme beim Versand), können Sie am Wahltag beim Rathaus Ihrer Gemeinde anrufen. Dort müsste ein Wahlleiter Dienst haben.

Einige Gemeinden haben ihre Wahllokale auch online aufgelistet, allerdings ist das noch nicht überall so.

Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen?

Nein. Auf dem Foto könnte zu sehen sein, wie Sie gewählt haben, und das wäre ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis. Das gilt selbstverständlich auch für Videos. Sie dürfen generell im Wahllokal weder fotografieren noch filmen.

Lediglich Journalisten dürfen Aufnahmen in Wahllokalen machen - allerings nur mit ausdrücklicher Genehmigung und natürlich mit dem Gebot, das Wahlgeheimnis nicht zu beeinträchtigen.

Darf ich im Wahllokal telefonieren?

Ja, Sie dürfen jemanden anrufen und um Rat fragen, aber ihre Entscheidung nicht am Telefon mitteilen. Damit soll verhindert werden, dass andere Wähler beeinflusst werden und Ihr Wahlgeheimnis verletzt wird. Prinzipiell gilt: Sie dürfen im Wahllokal NICHT über Ihre Wahlentscheidung sprechen. Deswegen wird man Sie vermutlich bitten, das Telefonieren einzustellen.

Darf ich im Wahllokal anziehen, was ich will?

Ja, sogar Badesachen. Nur eine Einschränkung gibt es: Sie dürfen nichts bei sich tragen oder anziehen, auf dem Wahlwerbung zu sehen ist. Das T-Shirt mit dem Parteilogo? Der Luftballon mit dem Konterfei eines Kandidaten? Ein Schlüsselband mit einem Wahlkampfslogan? Muss alles zu Hause bleiben.

 

Ist Rauchen erlaubt?

Nein, in keinem Wahllokal. Nirgendwo.

Und wenn ich mich verwählt habe?

Dann müssen Sie den Wahlzettel so falten, dass Ihre (falsche) wahl nicht zu erkennen ist. Damit gehen Sie zum Wahlleiter, der den Zettel vernichtet und Ihnen einen neuen Wahlzettel gibt. Aber verraten Sie nicht, WAS Sie fälschlicherweise angekreuzt haben und auch nicht, WEN Sie stattdessen wählen wollten.

Darf mein Kind für mich das Kreuzchen machen?

Wenn das Kind sprechen und lesen kann, darf es NICHT mit in die Wahlkabine gehen, das steht so im Gesetz. Kleinkinder gelten aber als "unbedenklich".

Frühere Wahlergebnisse

Am 14. September werden die Mitglieder der 6. Wahlperiode des Brandenburgischen Landtags gewählt. Hier in aller Kürze Ergebnisse und Regierungen der vergangenen Wahlen.

1990 - Kabinett Stolpe (SPD-FDP-Bündnis90)

SPD: 38,2%, CDU: 29,4%, PDS: 13,4%, Bündnis90: 6,4%, Grüne: 2,8%, FDP: 6,6%

1994 - Kabinett Stolpe (SPD)

SPD: 54,1%, CDU: 18,7%, PDS: 18,7%, Bündnis90/Grüne: 2,9%, FDP: 2,2%

1998 - Kabinett Stolpe (SPD-CDU)

SPD: 39,3%, CDU: 26,5%, PDS: 23,3%, Bündnis90/Grüne: 1,9%, FDP: 1,9%

2003 - Kabinett Platzeck (SPD-CDU)

SPD: 31,9%, CDU: 19,4%, PDS: 28,0%, Bündnis90/Grüne: 3,6%, FDP: 3,3%, DVU 6,1%

2009 - Kabinett Platzeck (SPD-Linke)

SPD: 33,0%, CDU: 19,8%, PDS: 27,7%, Bündnis90/Grüne: 5,7%, FDP: 7,2%

 

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