Eine deutsche Staatsbürgerin vietnamesischer Herkunft kämpft seit sechs Monaten um die Geburtsurkunde ihres Kindes. Der Grund: Der Nachname der Mutter, Le Nguyen, wird von der Berliner Behörde als unzulässig angesehen - obwohl er so im Pass steht. Im Vietnamesischen gebe es keine Doppelnamen, heißt es vom Bezirk.