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Quelle: dpa

32 Parteien zur Abgeordnetenhaus-Wahl zugelassen

Von ALFA bis VERA, aber ohne Menschenfresser

Wenn am 18. September das neue Berliner Abgeordnetenhaus gewählt wird, werden 32 Parteien auf dem Wahlzettel stehen. Das hat am Montag der Landeswahlausschuss entschieden. Weitere vier politische Vereinigungen wurden nicht zugelassen, darunter auch die "Menschenfresserpartei".  

36 Parteien hatten sich um die Teilnahme an der Abgeordnetenhauswahl am 18. September in Berlin beworben, doch nur 32 erfüllen die geforderten Kriterien. Das hat der Landeswahlausschuss am Montag bekanntgegeben.

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Auch Graue Panther und Kommunisten treten an

Zur Liste der zugelassenen Parteien zählen die fünf bereits im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, also SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und die Piraten, sowie eine Reihe weiterer bekannter und weniger bekannter Parteien, darunter die Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA), die Alternative für Deutschland (AfD), die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die Grauen Panther, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die Ökologisch Demokratische Partei (ödp) oder Vertrauen, Ehrlichkeit, Respekt, Anstand (VERA). Sie dürfen mit einer Landes- oder Bezirksliste zur Wahl antreten.

Nach Informationen des Landeswahlausschusse müssen die zugelassenen Parteien jetzt noch Unterstützer-Zuschriften sammeln: 2.200 Unter­schriften, wenn sie mit einer Landesliste, also in ganz Berlin, antreten wollen; 185, wenn sie sich nur in einzelnen Bezirken zur Wahl stellen wollen. Die Frist dafür endet am 12. Juli um 18 Uhr. SPD, CDU, Grüne, Linke und Piraten brauchen diese Unterschriften nicht zu sammeln, weil sie bereits im Parlament vertreten sind.

Vier Vereinigungen sind an formalen Kriterien gescheitert

Vier politische Vereinigungen, die ebenfalls zur Abgeordnetenhauswahl antreten wollten, hat der Landeswahlausschuss abgelehnt, weil sie die Eigenschaft einer politischen Partei gemäß dem Parteiengesetz nicht ausreichend nachweisen konnten. Wie Geert Baasen von der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin rbb|24 am Montag sagte, zählen zu den Kriterien unter anderem die "Ernsthaftigkeit der Zielsetzung" wie auch einige formale Kriterien. Diese konnten von keiner der jetzt abgelehnten Vereinigungen erfüllt werden.

So wird die Abgeordnetenhauswahl ohne die "Menschenfresserpartei Deutschland (MDP)" und ohne die "Transhumane Partei Deutschland (TPD)" stattfinden. Auch "Der Neue Ansatz (DNA)" und die "Deutsche Gerechtigkeits Partei (DGP)" werden bei der Wahl im September nicht dabei sein. Allerdings können diese Vereinigungen als Wählergemeinschaft bei der Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen antreten. Diese findet ebenfalls am 18. September statt.

Wer mit der Entscheidung des Landeswahlausschusses nicht zufrieden ist, kann beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin bis zum 10. Juni Widerspruch einlegen.

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