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Audio: Antenne Brandenburg | 27.09.2021 | Bruno Küpper | Quelle: rbb

Nach Bundestagswahl Ermittlungen eingeleitet

Frischgewählter AfD-Abgeordneter postet eigenen Stimmzettel

Gerade feiert AfD-Mann Hannes Gnauck noch seinen Listen-Einzug in den Bundestag. Vermutlich muss er sich wegen eines Tweets/Posts aus der Wahlkabine juristisch verantworten. Von Torsten Sydow und Georg-Stefan Russew

Social-Media-Posts des frischgewählten uckermärkischen AfD-Bundestagsabgeordneten und bisherigen AfD-Fraktionchefs im Prenzlauer Kreistag, Hannes Gnauck, haben möglicherweise ein juristisches Nachspiel.

Der Kreiswahlleiter der Uckermark, Robert Richter, hat Anzeige wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses erstattet. "Wir haben auf einen Hinweis der Polizei aus dem Lagezentrum reagiert", sagte Richter dem rbb. Nach Angaben eines Polizeisprechers vom Montag liege der Vorgang der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zur Beurteilung vor.

Tweet wurde Social-Media-Team der Brandenburger Polizei gemeldet

Gnauck hat am Sonntag einen mit einem Kommentar versehenes Bild seines mutmaßlichen Stimmzettels auf Twitter und Facebook gestellt, der zeigt, dass Gnauck in der Erststimme für sich votiert und die Zweitstimme für die AfD abgegeben hat. "Dem Social-Media-Team des Brandenburger Polizeipräsidiums war der Tweet gemeldet worden. Dieses hat umgehend reagiert und über den Lagedienst der Polizei die uckermärkische Kreiswahlleitung informiert", sagte Präsidiumssprecher Torsten Herbst dem rbb.

Gnauck könnten bis zu zwei Jahre Haft drohen

"Dieses Verhalten ist verurteilenswert", erklärte Brandenburgs Landeswahlleiter Bruno Küpper. Es stehe extra in der Bundeswahlordnung als solches ausdrücklich, dass sowas möglichst noch an Ort und Stelle verhindert müsse, auch wenn nur der kleinste Verdacht bestehe, dass so etwas angesetzt werde.

"Und wenn jemand so etwas macht, der so in der Öffentlichkeit steht und Politiker an hervorstehender Stelle ist, dann ist das nicht dasselbe, wenn - ich hätte fast gesagt, 'Lieschen Müller' das macht in der Meinung, das Selfies und andere Dinge mit dem Handy veranstalten kann, an jedem Ort erlaubt sind", so Küpper weiter. Gnauck könnten wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses (§107c Strafgesetzbuch) bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe drohen.

Es sei nicht Gnaucks Foto

Gnauck sagte dem rbb, dass er nichts von der Anzeige gegen ihn wisse. Er sei erst am Montagmittag von der stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Birgit Bessin am Rande einer Pressekonferenz davon unterrichtet worden.

"Fakt ist, das war nicht mein Wahlschein, schon gar nicht vom Wahltag. Das war ein Briefwähler, der mich unterstützt hat", erklärte der 29-Jährige. Gnauck will das Foto bereits am 6. September von einem Unterstützer erhalten haben, dass er dann am Sonntagmittag auf seinem Twitter- und Facebook-Account veröffentlicht hat.

"Meine Aufnahme war das nicht. Ich habe kein Foto in der Wahlkabine gemacht. Von daher bin ich entspannt", erklärte er weiter. Allerdings hat er das betreffende Foto am frühen Montagnachmittag von seinen Social-Media-Accounts wieder gelöscht.

MAD stuft den AfD-Bundestagsabgeordneten als "Extremist" ein

Der 29-jährige Soldat und Oberfeldwebel Gnauck wird vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) als "Extremist" eingestuft. Wegen eines disziplinarrechtlichen Verfahrens ist Gnauck seit dem vergangenen Jahr vom Dienst bei der Bundeswehr freigestellt. Die Kaserne darf er nur nach Aufforderung betreten, das Tragen der Uniform ist ihm untersagt.


Nach Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue setzte der MAD den Fall nach rbb-Informationen zunächst auf Orange. Offenbar haben sich die Erkenntnisse gegen den 29-jährigen Gnauck nun verdichtet und der Fall wurde der Stufe Rot zugeordnet. Bei einem entsprechenden Verdacht nutzt die Behörde ein Ampelsystem: Von Gelb über Orange bis hin zu Rot wie nun im Fall von Gnauck.

Sendung: Antenne Brandenburg, 27.06.2021, 13 Uhr

Mit Material von Michel Nowak

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