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Video: Abendschau | 30.04.2020 | Heike Schüler | Quelle: Andreas Gora

Klage gegen Corona-Einschränkung

KaDeWe darf nach Urteil auf gesamter Fläche öffnen

"Willkürlich" sei die Begrenzung auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche von der Politik festgelegt worden, finden die Eigentümer des KaDeWe. Ein Berliner Gericht teilt diese Einschätzung nicht - hob aber mit einer anderen Begründung die Beschränkung auf.

Das Kaufhaus des Westens, KaDeWe, darf nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts wieder auf der gesamten Fläche öffnen. Das Verbot für die Öffnung größerer Verkaufsflächen gelte vorerst nicht für "ein großes Berliner Kaufhaus", teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Das habe das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Das KaDeWe begrüßte die Entscheidung am Donnerstag und kündigte an, ab kommender Woche wieder vollständig zu öffnen.

Dabei müsse es aber die geltenden Hygienevorschriften beachten, betonten die Richter, die dem Antrag des zur österreichischen Signa-Holding gehörenden Warenhauses stattgaben.

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Bislang dürfen größere Geschäfte abseits des Lebensmittelhandels in Berlin und Brandenburg nur öffnen, solange sie ihre Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter verkleinern. Wie viele andere betroffene Händler war auch das KaDeWe gerichtlich dagegen vorgegangen. Die Beschränkung auf 800 Quadratmeter sei "willkürlich und unverhältnismäßig" argumentierte das Unternehmen - und hatte nun vorläufig Erfolg.

"Den meisten Einwänden der Antragstellerin sei allerdings nicht zu folgen", betonten die Richter. Die 800-Quadratmeter-Beschränkung sei nicht willkürlich, weil ab dieser Größenordnung mit einem größeren Kundenstrom zu rechnen sei. Das Gericht kritisierte jedoch, dass Einkaufszentren auf der gesamten Fläche öffnen dürften, weil die Regelung dort für jedes einzelne Geschäft gelte.

Oberverwaltungsgericht hält Regelung für angemessen

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt werden. Das OVG hatte für Brandenburg die 800-Quadratmeter-Regelung am Vortag gebilligt und damit ähnliche Einwände anderer Kaufhäuser zurückgewiesen.

Das OVG hatte erst am Mittwoch in einem anderen Prozess die 800-Quadratmeter-Regel gebilligt. Angesichts der vom Robert Koch-Institut (RKI) nach wie vor angenommenen hohen Gefährdungslage sei die Entscheidung über die Lockerungen "rechtlich nicht zu beanstanden", erklärten Richter am Mittwoch. "Es sei prinzipiell davon auszugehen, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen in kleineren Geschäften mit weniger Kunden leichter gewährleistet werden könnten."

Sendung: Abendschau, 30.04.2020, 19.30 Uhr

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