Strafrechtliche Verfolgung von NS-Tätern - Hochbetagte vor Gericht

Sa 27.01.24 | 11:41 Uhr | Von Lisa Steger
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Archivbild:Der Angeklagte kommt zur Urteilsverkündung des Landgerichts Neuruppin am 28.06.2022.(Quelle:picture alliance/dpa/F.Sommer)
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Am 27. Januar 1945 wird das KZ Auschwitz befreit. Dort und in anderen Lagern wurden Millionen Menschen ermordet. Ermittelt wird gegen die Täter noch immer. Einem mutmaßlichen Wachmann im KZ Sachsenhausen droht jetzt ein Prozess - mit 99 Jahren. Von Lisa Steger

Es könnte der letzte Prozess gegen einen KZ-Wachmann werden. Und noch ist ungewiss, ob er überhaupt stattfinden kann: Der heute 99-jährige Gregor F. soll im Juli 1943 als 18-Jähriger seinen Dienst als SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen angetreten haben und bis zum Februar 1945 dortgeblieben sein.

Anderthalb Jahre nach Kriegsende wurde er in Fürstenwalde festgenommen. 1947 verurteilte ihn ein sowjetisches Militärgericht. In Bautzen saß Gregor F. wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Spionage" anschließend zehn Jahre Haft ab. Kurz vor dem Mauerbau soll er nach Hessen gezogen sein, weshalb jetzt das Landgericht Hanau für ihn und die mutmaßlichen Taten zuständig ist, die Gregor F. in Sachsenhausen begangen haben soll: Beihilfe zu mehr als 3.300 Morden, so der Vorwurf der zuständigen Staatsanwaltschaft Gießen.

Normalerweise kann ein Mensch nicht zweimal wegen derselben Tat belangt werden. Hier ist es anders, weil die Bundesrepublik mit der damaligen Sowjetunion kein Abkommen geschlossen hatte, wonach sie deren Urteile anerkennt.

Hohes Alter wird zur Hürde im Verfahren

Die Anklage liegt dem Landgericht Hanau vor, doch das hat noch kein Verfahren eröffnet, erklärt Gerichtssprecherin Tanja Stiller auf rbb-Anfrage. Ein Gutachter hatte den 99-Jährigen im letzten Jahr als eingeschränkt verhandlungsfähig eingestuft, für zwei Stunden pro Verhandlungstag, doch Ende Dezember musste der Mann ins Krankenhaus. Dort wurde er erneut begutachtet. Das schriftliche Gutachten ist aber noch nicht im Gericht angekommen. Sollte der 99-Jährige weiterhin eingeschränkt verhandlungsfähig sein und das Gericht das Verfahren eröffnen, so könnte es am 4. März beginnen, erklärt Stiller.

Das Verfahren gegen Gregor F. ist nicht das letzte, das die deutschen Justizbehörden rund 79 Jahre nach Kriegsende beschäftigt. Es gibt noch drei weitere Fälle: Sie betreffen zwei SS-Männer und eine Frau, die im KZ tätig gewesen sein soll. Nur einer dieser Beschuldigten ist bisher angeklagt. Ob und wann Prozesse stattfinden können, ist offen. Denn das Alter der Beschuldigten macht es schwierig.

Staatsanwaltschaft Berlin klagt erstmals wegen Verbrechen in Kriegsgefangenenlager an

Von Hindernissen begleitet ist insofern auch das Verfahren gegen einen inzwischen 100-Jährigen, der als junger Mann von Ende November 1942 bis zum 20. März 1943 im Lager Wladimir-Wolynsk auf dem Gebiet der heutigen Westukraine eingesetzt gewesen sein soll. Dort wurden sowjetische Soldaten unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte ihn 2022 wegen Beihilfe zu mehr als 800 Morden angeklagt - es war das erste Mal, dass ein Wachmann in einem Kriegsgefangenenlager zur Verantwortung gezogen werden sollte.

Das Landgericht Berlin lehnte ein Verfahren ab: Der Angeklagte sei verhandlungsunfähig, hieß es. Dies allerdings muss das Landgericht noch einmal prüfen: So hat es kürzlich das Kammergericht Berlin entschieden hat, wie die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg auf rbb-Anfrage mitteilt. Möglich also, dass der 100-Jährige doch noch vor Gericht kommt. 81 Jahre nach den vorgeworfenen Taten.

BGH-Urteil ermöglichte späte Verfolgung

Mord verjährt nicht. Die Beihilfe dazu unter bestimmten Umständen auch nicht. Die Staatsanwaltschaften können es sich daher nicht aussuchen, ob sie ermitteln wollen oder nicht – sie müssen es tun.

Eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2016 machte es möglich, auch SS-Wachleute und andere Helfershelfer anzuklagen. Es ging um den Wachmann Oskar Gröning, der in Auschwitz unter anderem das Geld der deportierten Juden verwaltet und Wachdienst an der "Rampe" geleistet hatte. Das Landgericht Lüneburg verurteilte ihn dafür 2015 zu vier Jahren Haft.

Ein Jahr später bestätigte der Bundesgerichtshof: Bereits die "allgemeine Dienstausübung im Konzentrationslager Auschwitz" könne Beihilfe zum Mord sein. Die Wachleute seien "Teil einer Drohkulisse gewesen". Nur, weil sie die Fluchten verhinderten, konnten die Nazis ihre Morde begehen. Und so wird weiter ermittelt.

Weitere Ermittlungen laufen noch - unter anderem in Brandenburg

Ermittlungen, aber noch keine Anklagen gibt es in zwei weiteren Fällen: Die Generalstaatsanwaltschaft Celle befasst sich mit einem 101-Jährigen, der SS-Wachmann im Kriegsgefangenlager Stalag III C in Alt Drewitz im heutigen Polen gewesen sein soll.

Und die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat eine ebenfalls 101 Jahre alte Frau im Visier: Sie soll vom Dezember 1944 bis zum Frühjahr 1945 im KZ-Ravensbrück gewesen sein, "im SS-Gefolge. Sie hatte Wachaufgaben", so der Neuruppiner Staatsanwalt Cyrill Klement auf rbb-Anfrage. Ihre Verhandlungsfähigkeit werde fortlaufend geprüft.

Die letzte Etappe

Bei mehreren dieser Prozesse vertrat der Anwalt Thomas Walther Überlebende oder Hinterbliebenen. Inzwischen ist er 80 Jahre alt. Falls sich der mutmaßliche SS-Wachmann Gregor F. tatsächlich im Landgericht Hanau verantworten muss, wird Walther wieder dabei sein. Er wird, wie auch schon im Prozess gegen den SS-Wachmann Josef S., überlebende Sachsenhausen-Gefangene oder Hinterbliebene von Mordopfern als Nebenkläger vertreten.

Das Landgericht Neuruppin hatte Josef S. im Juni 2022 wegen Beihilfe zu mehr als 3.500 Morden zu fünf Jahren Haft verurteilt. Doch ins Gefängnis musste der Brandenburger nicht. Er starb, bevor sein Urteil rechtskräftig wurde. Seit 2015 sind vier weitere KZ-Wachmänner und eine KZ-Sekretärin verurteilt worden, bisher musste niemand von ihnen in Haft.

Ihm sei bewusst, dass viele nicht verstünden, warum so alte Angeklagte noch vor Gericht kommen, doch er sehe es anders, sagt Walther. "Lebensalter als Freispruch" - das dürfe es nicht geben. "Unser deutsches Selbstverständnis wurde nach Kriegsende durch tiefes Schweigen und gezieltes Vergessen geprägt". Er ist überzeugt: "Sollte vor dem Landgericht Hanau noch ein letzter Sachsenhausen-Prozess 2024 beginnen, wird Schweigen und Vergessen nicht geschehen."

Wenn Ermittlungen eingestellt werden, soll Erinnerung bleiben

So sieht es auch Thomas Will, der als Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg mit sieben weiteren Ermittlern Material, etwa aus dem Bundesarchiv, auswertet, und die NS-Prozesse ermöglicht. "Das geht mir und auch vielen Opfern und Angehörigen so, dass schon das bloße Strafverfahren eine rechtsstaatliche Bedeutung hat", sagt Will dem rbb. Entscheidend sei nämlich, dass das Gericht überhaupt eine Schuld feststelle.

Insofern seien die Urteile der letzten Jahre auch überhaupt nicht frustrierend gewesen, sagt Will. "Wir haben ganz klar eine gefestigte Rechtsprechung bekommen." Und die besage, "dass diejenigen, die ihren Dienst in den entsprechenden Lagern versehen haben, sich auch der Beihilfe schuldig gemacht haben."

Die Zentralstelle wird irgendwann schließen - ganz einfach, weil alle Beschuldigten tot oder verhandlungsunfähig sind, so Will. Vergessen sollen die Taten dann nicht sein. "Für die Zeit danach wird an einer Bildungs-, Erinnerungs- und Mahnstätte gearbeitet."

Beitrag von Lisa Steger

42 Kommentare

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  1. 42.

    „…wo nur noch kleine Befehlsempfänger, die ihr Leben lang indoktriniert wurden,..“

    Also die Mitgliedschaft in der SS war alles andere als indoktriniert.
    Von denen waren alle und insbesondere die in den KZ‘s mit Herzblut bei der Sache. Das kennen wir aus zahlreichen Überlieferungen der Opfer zur Genüge. Von denen war niemand ein kleines Licht, was man zur „Arbeit“ zwingen musste.
    Und ohne die vielen „kleinen“ Helferlein waren Ausschwitz, Sachsenhausen, Buchenwald etc. und der Holocaust nicht möglich.

  2. 41.

    die kleinen jagen,die großen laufen lassen

  3. 40.

    Und wenn es ihr Großvater wäre? Würden Sie ihn persönlich einliefern? Zwecks Gerechtigkeit und ob Selbstgerechtigkeit. Rufen Sie auch die Polizei ob Couch abstellen und Einkaufswagen deponieren oder machen sie sich schuldig und schauen weg?Und was weiß ich was mein Vater (unter Rommel, in Italien in Kriegsgefangenschaft) so alles erlebt hat ...

  4. 39.

    Selbstverständlich, das habe ich nie in Zweifel gezogen. Aber nahezu überall in der Welt gilt die Rechtsauffassung, dass die Mitgliedschaft eine Straftat darstellt, die selbstverständlich zu ahnden ist, aber dadurch nicht der Tatbestand der Beihilfe zum Mord ohne individuellen Nachweis erfüllt ist. Genau das ist aber in diesen aktuellen Prozessen der Fall und genau deshalb werden diese Prozesse aktuell noch schnell geführt, bevor die letzten Mittäter versterben. Und das im Wissen, dass eine Verurteilung mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nie rechtskräftig wird, weil dafür die Zeit davon läuft.
    Die Rechtsauffassung erst geändert zu haben, wo nur noch kleine Befehlsempfänger, die ihr Leben lang indoktriniert wurden, am Leben sind, ist ein Problem für wirkliche Gerechtigkeit. So hat das leider den Eindruck von Stellvertreterprozessen, damit sich Deutschland rein waschen kann. Das kommt Jahrzehnte zu spät.

  5. 38.

    Ihnen ist aber schon bewusst, was ein SS-Wachmann in einem Konzentrationslager, wie Sachsenhausen, so trieb?
    Wir reden hier nicht von Beihilfe eines Kofferträger beim Banküberfall mit Todesfolge.

  6. 37.

    Bei Mord wäre ich da uneingeschränkt bei Ihnen. Hier geht es aber um Beihilfe und da frage ich mich schon, ob diese Prozesse da noch irgend etwas nützen, zumal die, die wirklich die Verantwortung getragen haben, längst in Amt und Würden verstorben sind. Es wirkt schon ein wenig seltsam, wenn man die letzten kleinen Lichter kurz vor dem Ableben noch schnell stellvertretend für das gesamte Unrecht und die gesamte menschenverachtende Grausamkeit vor Gericht zerrt und verurteilt. Natürlich kann man das machen, aber davon gibt es nicht wirklich Genugtuung für Opfer oder deren Nachkommen sondern es wird ein Stück weit stellvertretend Rache genommen. Das kann man schon kritisieren, zumal die Tatbestände allesamt die ganze Zeit bekannt waren und nach international ziemlich einheitlicher Rechtsauffassung nicht der aktuellen deutschen entsprachen, nicht einmal in Israel.

  7. 36.

    Beides ist genauso abscheulich wie gleichzeitig unvergleichbar.
    Die Prozesse in den von Ihnen genannten Fällen werden wahrscheinlich noch auf sich warten lassen. Seien sie aber versichert, ich begrüße hier das Urteil des LG Berlin ausdrücklich (Aktenzeichen: (263b Ds) 224 Js 3745/11 (228/11)). Die Kirche, ich nehme an, die meinen sie, hat sich übrigens nicht gegen das Urteil gewehrt.

  8. 34.

    Das so nicht richtig. Es wurden zwar viele Nazis anfangs in den Nürnberger Prozessen gerichtet.
    Leider überwiegten aber schnell bei allen Alliierten natürlich die eigenen Interessen befeuert auch durch den Druck des kalten Kriegs, der damit verbundenen neuen Weltordnung und der Systemfrage.
    In dieser Gemengelage blieb die so wichtige Aufarbeitung des Faschismus schließlich komplett auf der Strecke.
    Wir alle kennen genug Beispiele von „prominenten“ Nazis und Menschenschlächtern, die sich nie verantworten mussten und stattdessen ein sehr komfortables, ruhiges Nachkriegsleben führen konnten.
    Und die Herrschaften waren längst alle in den 50-60-iger Jahre bekannt.

  9. 33.

    Ach ja, wie sieht es denn mit Angehörigen und Opfern der Mißbrauchs Skandale aus. ?
    Stimmt ja die Täter kommen ja nicht vor das Gericht.

  10. 32.

    " dass ihren ermordeten Angehörigen endlich Gerechtigkeit widerfährt. "

    und davon haben die was ? nach mehr als 70 Jahren nach Kriegsende ? warum wird jetzt ein Methusalem vor Gericht gezerrt
    obwohl Jahrzehnte dazu zeit war ?

  11. 31.

    Es ist eher beschämend, wie die heutige Bundesrepublik nachzuholen versucht, was sie vor 50 Jahren versäumt haben. Da wären die Befehlsgeber und Verantwortlichen noch greifbar gewesen. Jetzt verfolgt man die Kleinsten - in diesem Fall besonders skurril, weil selbstverständlich das Urteil der Sowjets ungültig ist. Der Herr Adrnauer wird schon gewusst haben, warum er mit den Russen kein Abkommen wollte. Schon toll, nicht wahr?

  12. 30.

    Die Nachfahren der Opfer haben was davon, nämlich dass ihren ermordeten Angehörigen endlich Gerechtigkeit widerfährt. Es leben ja noch Kinder und Enkel der in den KZs ermordeten. Und Genozid darf nicht ungesühnt bleiben.

  13. 29.

    Äpfel und Birnen. Das passiert, wenn man krampfhaft was sucht. Funktionärstätigkeiten waren nicht per se strafbar, daher blieb in vielen Fällen nur der Freispruch übrig oder eben lächerliche Strafen für Nebensächlichkeiten, um überhaupt irgend ein Urteil fällen zu können. S-Mitglieder wurden von allen Alliierten verfolgt und angeklagt und um nur die geht es hier.

  14. 28.

    Dieser Verzug ist doch nicht neu, vielmehr allgemein. Was wäre wirklich sinnvoll? Wenn Deutsche sofort gegen Misstände aktiv würden, tun sie aber oft nicht, und so bleibt es wie immer: Frühestens nach 20 bis 40 Jahren beginnt überhaupt erst einmal eine Art Aufarbeitung, vgl. Kirchen. Zu erwarten also:

    Hartz-Gesetze (ohne GG-Zitiergebot und Wesensgehalt-Garantie), Abhängen ländlicher Räume (statt GG gleiche Lebensverhältnisse, Chancengleichheit), Umverteilung v. u. n. o., Monopolschaffung, die nötigt und zerstört (digital, Landgrabbing, Massentierhaltung) u. v. m.

  15. 27.

    Selbst wenn so ein Prozess "nur noch" pro forma stattfindet, der Angeklagte das Unrecht seiner Taten nicht mehr einsehen kann oder will, er gar vor Haftantritt verstirbt oder gesundheitlich nicht mehr zur Haft in der Lage ist, ist ein solches Verfahren doch vll. noch ein Zeichen für die Hinterbliebenen der Opfer. Angesichts der Vergangenheit und der aktuellen Entwicklung in diesem Land halte ich dies für ein absolut notwendiges Procedere.

  16. 26.

    Ja, Sie haben Recht - und schauen wir uns die Politiker an und die im BND und die Lehrer und Hochschullehrer und die Blockaden gegen jeamden wie Fritz Bauer und Matze - das gilt auch für den Osten - aber was hat wer davon einen 99jährigen, wie ja geschrieben wird auch danach, alleine schon wegen Altersstarrsinn oder Demenz, vors Gericht zu zerren. Die wievielte Generation nach diesem von Deutschen, nicht von mir, begonnen Krieges etc. kann etwas damit anfangen?

  17. 25.

    Sie haben vergessen folgendes zu erwähnen: „Seit 1949 wurden in der Bundesrepublik Deutschland (d. h. im damaligen Westdeutschland sowie im wiedervereinigten Deutschland nach dem Mauerfall 1990) über 900 Verfahren gegen Angeklagte geführt, denen NS-Verbrechen zur Last gelegt wurden. Diese Verfahren wurden kritisiert, weil die meisten Angeklagten freigesprochen wurden oder nur milde Strafen erhielten. Darüber hinaus wurden Tausende von NS-Funktionären und NS-Verbrechern nie vor Gericht gestellt. Viele kehrten in die Berufe zurück, die sie im Dritten Reich ausgeübt hatten. So stellten etwa ehemalige NS-Beamte über mehrere Jahrzehnte nach dem Krieg die Mehrheit der Richter in Westdeutschland.“
    https://encyclopedia.ushmm.org/content/de/article/war-crimes-trials

  18. 24.

    Das ist so nicht ganz richtig. Nahezu alle Straftäter sind, sofern man ihnen in Deutschland habhaft werden konnte, nach dem Krieg von den Alliierten und später auch der deutschen Justiz beider Staaten angeklagt worden. Sofern kein Tötungsdelikt nachweisbar war, war aber nur eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung oder Mitgliedschaft in der SS möglich. Eine Anklage wegen Beihilfe zum Mord war selbst in der DDR nicht möglich bzw. nur in nachweisbaren Fällen. Dass die Mitgliedschaft in einer Mannschaft eines Vernichtungslagers ohne individuellen Nachweis für eine Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes ausreicht, ist eine sehr neue Rechtsauffassung, die der BGH erst vor wenigen Jahren bestätigt hat.

  19. 23.

    Zivilisten sagten nach den 2. Weltkrieg in der Bevölkerung, dass sie diese Verbrechen nicht mitbekommen haben, gewusst haben. Ich will sie nicht entschuldigen, die Umstände warum kennen wir nicht. Zum Richter/in darüber, wer von uns kann sich das erlauben ohne in diesen Krieg gelebt zu haben? Eltern wollen ihre Kinder, Familie schützen, es ist heutzutage wie früher. Wenn sie sich gegen die Verbrechen dagegengestellt hätten, was wäre ihren Kindern und ihnen evtl. selbst passiert? Diese Verbrechen von früher ist unglaublich sie zu wissen. Es ist auch schlimm zu wissen, dass viele Menschen im Jahr 2024 zur Demo gehen müssen, gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus demonstrieren und dieses böse Problem selbst nicht beseitigen können. Es kommt auf die Politik an, wie sie das Problem angeht. Mit Sanft-Handschuhe lässt sich nichts auflösen. Leider stehen da manche Knüppel der Demokratie im Weg, die selbst von der Politik gelegt wurden.

  20. 22.

    Was machen Sie denn da für ein Vergleich mit einen Freibrief für Senioren.
    Also das ja nun total daneben.
    Fakt ist , Mord verjährt nicht. Aber jetzt und heute nach so langer Zeit ein Prozess zu führen bringt doch nichts.
    Wie soll denn bei einen 100jährigen das Urteil lauten? Lebenslänglich?!

  21. 21.

    Es dauert einfach noch immer viel zu lange,dass Straftäter /innen verurteilt werden. Ich bin davon ausgegangen, dass viele Jura jedes Jahr studieren. Ein Irrtum ?
    Meine zu Betreuenden (Jahrgang 25- 45)würden es sicher begrüßen, wenn der ein oder andere Verbrecher rechtmäßig verurteilt werden würde.

  22. 20.

    In Freiheit werden wird auch dieser Fall enden. Bisher ist kaum einer nach 2006 wirklich "geurteilt" worden. Denn den Haftantritt erlebten wenige. Bis ein Urteil rechtskräftig wird, ist auch dieser Fall "ad acta" und unter der Erde, bevor eine Tür sich in einer Haftanstalt öffnet.

    Und in diesem Fall: Wer wegen dem "Großen Ganzen" bereits gegessen hat, sollte nicht wegen Beiwerk noch mal sitzen müssen.

  23. 19.

    Warum sollte ich das können? Ich habe in meinem Kommentar nichts in dieser Richtung geäußert! So gesehen ist ja auch eine Verurteilung sinnvoll und vor allem konsequent. Nur hätte dies viel früher erfolgen müssen, das hätte ich angemessener gefunden. Sühne im eigentlichen Sinne ist ohnehin nicht zu erreichen. Allerdings erst recht nicht, wenn Täter Jahrzehnte ihr Leben wie gewünscht führen können und (in Einzelfällen) erst kurz vor dem eigenen Tod noch eingesperrt werden.

  24. 17.

    "In der BRD wurden sie hofiert und und den Staatsdienst gehoben. Dort erlangten sie wieder Macht."

    Dazu gibt es einen interessanten und recht aktuellen Artikel vom "mdr".
    Einfach mal nach "Von wegen Entnazifizierung: Nazi-Karrieren in der DDR" suchen...

  25. 16.

    Da gebe ich ihnen Recht. Nazis haben nie bereut. In der BRD wurden sie hofiert und und den Staatsdienst gehoben. Dort erlangten sie wieder Macht. Verurteil wurde im Westen kaum einer.

  26. 15.

    Vorweg, Strafe muss sein. Das Justizsystem der BRD war nach dem Krieg lange durchsetzt von ehemaligen Nazis. Siehe: "Viele Nazi-Juristen zogen direkt ins Bundesjustizministerium um" in Zeit-Online. Daher leider jetzt erst die gerechte Betrachtung der schweren Straftaten.

    Was ich aber vielmehr herausstellen möchte ist: Praktisch keiner der NS-Täter hat jemals seine Schuld zugegeben. Keiner sagt heute: "Ich habe das damals für richtig gehalten und mitgemacht." Alle sagen, dass sie nichts wussten, nichts mitbekommen haben und nichts getan haben. Erbärmliche Menschen in meinen Augen.

  27. 14.

    Immerhin, sie kommen vor Gericht.
    Im Gegenteil zu denen die sie im KZ bewacht hatten, die hatten absolut nie ein faires Gerichtsverfahren oder überhaupt ein Verfahren.

  28. 13.

    Zeigen sie mir ein einziges SS-Mitglied, was nach dem Krieg in irgendeiner Form Einsicht, geschweige denn Reue zeigte und sich bei seinen Opfern verantwortete; EIN EINZIGES.

  29. 11.

    Muss man hochbetagte Leute noch vor das Gericht zerren, deren Lebensende bald kommt?
    Was bringt es? Ein gutes Gewissen, für Deutschland? Der Blick muss auf die Gegenwart gerichtet werden, wo der Antisemitismus, der Rechtsextremismus, der Rassismus neuen Samen sät. Von den alten Greisen droht keine Gefahr mehr, aber von radikal extremen- Menschen, die nicht einmal Flüchtlinge aufnehmen wollen, die vor einen Krieg (UKR) flüchten. Da beginnt ein neues privates Verbrechen an Menschen die ohne Schuld sind, weil Politik nicht fähig ist Frieden zu schaffen mit Verhandlungen. Wenn ein Gericht sehr alte Menschen nach 81 Jahren noch verurteilen will, was haben die Gerichte in dieser Zeit an Schadensbegrenzung für Deutschland geschaffen? Spät kommt eine Verurteilung, was die Täter von damals als Strafe spüren sollen. Ich nehme „keinen von den Tätern“ von damals in Schutz. Einzelne hochbetagte Menschen noch vor Gericht bringen, soll diese Handlung noch Geschichte machen? Was bringt es für DE?

  30. 10.

    „Was bringt es jetzt noch ... ein besseres Gewissen?“ Der eine Täter wurde bereits 1947 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Da muss es Prozessakten gegeben haben, so dass der überhaupt nicht mehr angeklagt werden müsste, zumal der wahrscheinlich eh nicht verhandlungsfähig sein dürfte. Das Urteil des Militärgerichtes hätte anerkannt werden müssen, die Sowjetunion gehörte schließlich zu den Alliierten. Oder soll der Täter in einem zweiten Verfahren freigesprochen werden?

  31. 9.

    Antwort auf "Leser " vom Samstag, 27.01.2024 | 11:28 Uhr
    "Man kann sicherlich an der prinzipiellen Sinnhaftigkeit einer Haftstrafe für Hochbetagte zweifeln,...." Nein, das sehe ich anders, das käme einem Freibrief für die Senioren gleich. So, wie heutzutage die Jungen, die noch nicht strafmündig sind, vorgeschoben werden, würden es dann die Alten auch. Gleiches Recht für Alle.

  32. 8.

    Antwort auf "Rosa" vom Samstag, 27.01.2024 | 13:10 Uhr
    "Die Frage ist: Warum die Prozesse jetzt erst und nicht kurz nach dem BGH-Urteil aus 2016?" Wenn man den ganzen Text liest, stellt sich die Frage nicht....

  33. 7.

    "Die Frage ist: Warum die Prozesse jetzt erst und nicht kurz nach dem BGH-Urteil aus 2016?"

    Äh?
    Wo sehen Sie jetzt den Unterschied zu meiner Frage "Was hat man nur die ganzen Jahre getan?"

    Ihren Hinweis auf das Lesen des Artikels hätten Sie sich evtl. sparen können!

  34. 6.

    Lesen Sie mal den ganzen Text und nicht nur die Bildunterschrift!
    Die Frage ist: Warum die Prozesse jetzt erst und nicht kurz nach dem BGH-Urteil aus 2016?

  35. 5.

    Ich sehe es ähnlich wie du. Man hat so viel Zeit vergehen lassen, um Schuldige zu verurteilen.
    Er durfte sein Leben leben. Das Verfahren hätte nach der Wiedervereinigung laufen müssen.

  36. 4.

    Das eine muss ja das andere nicht ausschließen. Man kann sicherlich an der prinzipiellen Sinnhaftigkeit einer Haftstrafe für Hochbetagte zweifeln, die Tatsache eines gerichtlichen Schuldspruches halte ich dennoch für wichtig.
    Ich habe den seinerzeit 101jährigen Brandenburger Josef S. kurz vor seinem Tod behandelt, der Mann war weder verhandlungsunfähig noch nicht mehr ausreichend einsichtsfähig, um ein Urteil entgegenzunehmen und zu begreifen.

  37. 3.

    Na ja, teilweise nimmt das schon absurde Züge an. Das Urteil des BGH war absolut richtig. Es besagte aber erst mal nur, dass Angehörige in Vernichtungslagern sich der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht haben. Bei ehemaligen Wachmännern ist das ohne Frage erst mal nachvollziehbar. Aber welche Entscheidung zum Mord haben Sekretärinnen oder Köche wohl gehabt? Zudem ist juristisch gar nicht klargestellt, was Vernichtungslagern wirklich alles umfasst und wird zunehmend weiter ausgelegt, als es der BGH wohl eigentlich im Sinn hatte. Um hier Klarheit zu schaffen, müsste man noch mal durch alle Instanzen klagen. Das wird ob des Alters nicht mehr gelingen, so dass wahrscheinlich kein einziges Urteil mehr rechtsgültig werden wird. Genugtuung werden diese Prozesse keinem Opfer mehr geben können, dafür ist es längst zu spät. Wir brauchen heute Erinnerung und Aufklärung nötiger als Gerichtsverfahren.

  38. 2.

    Oder so. Ihr Kommentar verstehe ich so, dass man sich um jetzige Täter nicht kümmert. Mord oder Beihilfe soll verjähren, um sich um jetzige Straftäter zu kümmern. Sehe ich anders.

  39. 1.

    Was hat man nur die ganzen Jahre getan?
    Was bringt es jetzt noch ... ein besseres Gewissen?

    Die Justiz sollte sich m.E. um die jetzigen Straftäter kümmern.
    Es dürfen nicht immer Jahre vergehen.
    "Die Strafe folgt auf dem Fusse", oder so.

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