Blitzermarathon - Polizei blitzt verstärkt in elf Bundesländern

Di 16.04.24 | 10:50 Uhr
  47
Symbolbild:Ein Polizeikommissar kontrolliert bei einer Verkehrskontrolle mit einem Lasermessgerät die Geschwindigkeit des Autoverkehrs.(Quelle:picture alliance/dpa/C.Soeder)
Audio: rbb24 Inforadio | 15.04.2024 | Mischa Frinke | Bild: picture alliance/dpa/C.Soeder
  • An deutschlandweiter Aktionswoche gegen Rasende nehmen elf Bundesländer teil
  • Brandenburg beteiligt sich an Aktionstag am Freitag, den 19. April
  • Berlin unterlässt verstärkte Geschwindigkleitskontrollen und kritisiert Verfahren
  • ADAC und Polizeigewerkschaft sprechen von Sensiblisierung und positivem Effekt

Nur elf Bundesländer beteiligen sich am diesjährigen Blitzermarathon ist Deutschland in unterschiedlicher Form – darunter Brandenburg. Die Aktionswoche gegen überhöhte Geschwindigkeit beginnt am Montag und gipfelt am Freitag, 19. April, mit besonders intensiven Kontrollen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Innenbehörden und Landespolizeien.

Berlin, das Saarland und Sachsen verzichten auf eine Teilnahme. Thüringen, Bayern und Brandenburg beteiligen sich nur am Blitzermarathon am 19. April; Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nur an der sogenannten Speedweek ohne Höhepunkt am Freitag. Mecklenburg-Vorpommern dehnt die Aktion sogar auf einen ganzen Monat aus. Die komplette Woche wird in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg verstärkt gegen Geschwindigkeitsübertretungen vorgegangen.

Berlin kritisiert kaum messbare Effekte

Mit der Aktion, die auch in anderen europäischen Ländern stattfindet, will die Polizei einerseits Aufmerksamkeit auf das Problem überhöhter Geschwindigkeit lenken, andererseits durch zusätzliche Kontrollen Druck auf Raser ausüben.

Doch obwohl man sich einig darüber ist, dass große Gefahren von Rasern ausgehen - überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen - sind die Aktionen nicht unumstritten, wie schon die stark unterschiedliche Beteiligung der einzelnen Bundesländer zeigt. So argumentiert man beispielsweise in Berlin, dass die Effekte früherer Aktionen kaum messbar gewesen seien und sich auf die Aktionstage beschränkt hätten. Daher setze man lieber auf Kontrolldruck das ganze Jahr über. Ähnlich klingt das beispielsweise auch im Saarland.

ADAC und Polizeigewerkschaft befürworten Aktion

Befürworter setzen dagegen auf die durch die Aktion erzeugte Aufmerksamkeit und den erzieherischen Effekt der Kontrollen auf Raser. Selbst der Verkehrsclub ADAC äußert sich positiv: Aktionen wie der Blitzermarathon leisteten "einen Beitrag zur Verkehrssicherheit, da sie den Verkehrsteilnehmenden die Gefahren zu schnellen Fahrens bewusst machen und entsprechend sensibilisieren können", heißt es dort.

Auch Michael Mertens von der Gewerkschaft der Polizei äußert sich eher positiv. Der Aufwand sei durchaus gerechtfertigt, sagt er. Wenn am Tag des Blitzermarathons über das Thema gesprochen werde und es so in die Köpfe komme, dann sei das ein guter Tag für die Verkehrssicherheit. Allerdings dürfe man nicht alle Ressourcen an diesem einen Tag verbrauchen, denn eigentlich brauche es das ganze Jahr über mehr Kontrollen. Wenn die Verkehrsteilnehmer wüssten, dass sie nicht erwischt würden, leide die Disziplin.

Sendung: Fritz, 15.04.2024, 05:30 Uhr

Korrekturhinweis: In einer früheren Version des Textes hieß es, Bremen und Niedersachsen verzichteten auf eine Teilnahme an der Speedweek. Das war nicht korrekt, beide Bundesländer nehmen an der Aktion ohne aber Höhepunkt am Freitag teil.

47 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 47.

    Natürlich kann man für 0,0 im Straßenverkehr plädieren. Nur ist es eben so, dass jemand, der sich gestern Abend mehr als 2 Promille installiert hat und damit absolut volltrunken war, heute Abend schon wieder Auto fahren darf, da der messbare Wert unterhalb der Zulässigkeit oder sogar bei Null liegen könnte. Also selbst wenn nichts mehr nachweisbar ist, dürfte dieser auch wenn er sich noch hundeelend fühlt am Verkehr teilnehmen. Dagegen ist THC viel länger nachweisbar und jemandem, der vorgestern einen gekifft hat, droht trotz objektiver Nüchternheit u. U. der Führerscheinentzug. Da stimmt m. E. die Balance beim Testverfahren einfach nicht mehr.

    Dass man sich drogenfrei im Straßenverkehr bewegen sollte, ist nat. richtig. Das sehe ich ebenso wie Sie.

  2. 46.

    na klar. Dafür gibt es eine Dienstwagenregelung, die festlegt, welcher Personenkreis neben mir berechtigt ist, den Wagen ohne mein Beisein zu nutzen. Wenn ich mit im Wagen sitze, kann jeder andere den Wagen fahren. Keine Dokumentationspflicht, z.B. per Fahrtenbuch. War bisher bei jedem AG bzw. in jeder DW-Regelung und ist m.W. Standard.

    Das Thema Halterhaftung wird also mächtig schwierig und mit erheblichem bürokratischem Aufwand, unter dem unsere Wirtschaft eh schon übermäßig leidet, umzusetzen sein.

    Und noch ein Aspekt zum Thema Halterhaftung: Viele junge Menschen haben ihre Fahrzeuge auf Großeltern oder Eltern angemeldet und versichert. War bei mir in jungen Jahren auch so. Weiß gar nicht mehr, wie viele Punkte meine Oma hatte ;-)

  3. 45.

    Und das lässt/ließ ihr AG ohne Nachweisführung zu?

  4. 44.

    "Nennt sich Fuhrparkleiter "
    ach was? ;-)

    "Der weiss wer mit seinen Schäfchen auf Achse ist."
    Wie kommen Sie zu dieser gewagten Einschätzung? Er weiß maximal, wem ein Wagen zugeordnet ist, jedoch nicht, wer ihn fährt. Meine bisherigen Firmenwagen waren immer auch für nahe Verwandte, sowie andere Firmenmitarbeitende in der Nutzung freigegeben.

    und Ihre Vorgehensweise entspricht heutiger Praxis und hat nichts mit Halterhaftung zu tun.

  5. 43.

    "Nennt sich Fuhrparkleiter "
    ach was? ;-)

    "Der weiss wer mit seinen Schäfchen auf Achse ist."
    Wie kommen Sie zu dieser gewagten Einschätzung? Er weiß maximal, wem ein Wagen zugeordnet ist, jedoch nicht, wer ihn fährt. Meine bisherigen Firmenwagen waren immer auch für nahe Verwandte, sowie andere Firmenmitarbeitende in der Nutzung freigegeben.

    und Ihre Vorgehensweise entspricht heutiger Praxis und hat nichts mit Halterhaftung zu tun.

  6. 41.

    Es ist im Prinzip ganz einfach, wer kiffen oder Alkohol trinken möchte soll das Fahrzeug stehen lassen. Alles was es gibt mit Höchstpromille und Maximalwerten ist aus meiner Sicht Schwachsinn. Entweder- oder, geht in anderen Ländern auch.

  7. 40.

    Ihnen ist schon bewusst, dass man mit bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut Auto fahren, aber nicht mal etwa zwei Tage vor Fahrtantritt einen gekifft haben darf? Denn so lange ist THC mit den Tests nachweisbar und strafbewährt, auch wenn es dann keinerlei Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit mehr hat.

  8. 39.

    Zitat: "Laßt es uns doch so machen wie Herr Lauterbach..."

    Ihre Argumentation ist nicht weniger absurd, als wenn Sie die Abschaffung des Straftatbestandes für bspw. Mord und Totschlag anführen würden. Denn ob jemand kifft oder ein anderer mit 180 durch die Innenstadt brettert, ist schon ein erheblicher Unterschied, Bert.

  9. 38.

    Offenbar wollen die Polizei nicht zu viele Autokriminelle erwischen, deshalb wird vorher gewarnt.

    Eigentlich geht es hier wohl um "illegalen Autorennen", das wäre eine passende Ausdruck.

  10. 37.

    Im nördlichen Dahme-Sprewaldkreis ist "bei uns". Natürlich bin ich gegen die Canabisfreigabe, denn bei den Kontrollen war neben einigen anderen Drogen, eban auch Canabis dabei. Ist ja auch "verständlich", daes ja keine Kontrollwete gibt und es ja zum "normalen Leben" gehört zugedröhnt zu fahren. Ich kann gar nicht verstehen worüber sie sich erregen.

  11. 36.

    "und dann bin ich mal gespannt, wie du eine Halterhaftung für Millionen Dienst- /Firmenwagen durchsetzen möchtest ;-) "
    Nennt sich Fuhrparkleiter und ist ein recht verantwortungsvoller Job und wird so zwischen 40 - 60.000 Euro entlohnt. Neudeutsch auch Mobilitätsmanager genannt. Der weiss wer mit seinen Schäfchen auf Achse ist.

  12. 35.

    "Die Haltenden brauchen nur behaupten, sie wären es nicht, und brauchen auch nicht nachzuweisen, wer es tatsächlich war"

    Natürlich brauchen sie nicht nachzuweisen, wer es tatsächlich war. Das müssen nämlich ausschliesslich die, die anzeigen. Schon doof so ein Rechtsstaat, gelle?!

  13. 34.

    "Eine Verweigerung zu sagen wer gefahren ist, gibt es nur bei Angehörigen"

    Das ist schlichtweg falsch. Sie verweigern die Aussage und die Polizei muss den Fahrer ermitteln. Kann die Polizei das nicht, wird das Fahrtenbuch fällig.

  14. 33.

    Wo genau ist dieses "bei uns"? Und warum schreiben sie explizit von Drogen, wenn sie doch nur ihren Unmut gegen die Cannabisfreigabe kund tun möchten?

  15. 32.

    Es wäre doch schon die wirklichen Raser gezielt durch eine spezielle Polizeitruppe zu jagen.
    Die Herrschaften können sich auch gleich um die ungezügelte Tuningsmeute mit ihren Radautüten kümmern. Andere Städte fahren damit schon lange mit gutem Erfolg.

  16. 31.

    Die ersten "Erfolge" der Canabisfreigabe zeigen sich bereits. Bei uns wurden über 40 Fahrer unter Drogen angetroffen und aus dem Verkehr gezogen. Da kann doch unsere Ampelregierung richtig stolz drauf sein, solch ein Erfolg in so kurzer Zeit.(Ende der Ironie)

  17. 30.

    " Ich verstehe das Problem nicht."
    Das stimmt leider.
    Das Problem ist, dass diese Marketingaktion "Blitzermarathon" keine nachhaltige, dauerhafte Wirkung erzeugt.
    Nötig ist ein flächendeckender, permanent spürbarer Verfolgungsdruck an wirklich relevanten Gefahrenpunkten und Unfallschwerpunkten.
    Die heutige Praxis wird eben von den meisten Autofahrenden als das empfunden, was "MD" schreibt.

  18. 29.

    Haltet euch doch alle einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dann habt ihr doch garnichst zu befürchten. Ich verstehe das Problem nicht.

  19. 28.

    "brauchst Du diese Leute nicht anzeigen."
    Daran wird auch eine Halterhaftung nichts ändern. Denn unser Rechtssystem setzt zunächst voraus, dass geprüft werden muss, ob überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt. Dazu reicht es eben zum Glück nicht, ob du dich beschnitten, ausgebremst, genötigt oder mehr fühlst (!), sondern ob objektive Straftatsmerkmale (z.B. nach §240 StGB)erfüllt sind. Dies nachzuweisen obliegt dem selbsternannten Hilfssheriff.

    und dann bin ich mal gespannt, wie du eine Halterhaftung für Millionen Dienst- /Firmenwagen durchsetzen möchtest ;-)

  20. 25.

    ......was wäre es schön, wenn das die Verkehrsteilnehmer das ganze Jahr über befürchten müssten. So könnte der eine oder andere schwere bis tödlich verlaufende Unfall mit Sicherheit vermieden werden. Manche Menschen rasen so lange und/oder fahren so lange rücksichtslos, bis es richtig teuer wird und/oder der Führerschein bzw. das Auto für eine gewisse Zeit weg ist. Anscheinend denken bestimmte Menschen, sie könnten so wundervoll Autofahren, dass es sie nicht treffen kann. Was für eine Selbsttäuschung. Das schlimme daran ist, dass sie andere mit ihrem Fahrverhalten mit ins Unglück stürzen können.

  21. 24.

    Laßt es uns doch so machen wie Herr Lauterbach mit seinen Argumenten für die Cannabis-Freigabe. Wenn es keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr gibt, wird auch keiner mehr ein Grund haben zu rasen. Die Autofahrer fahren ja nur zu schnell weil es verboten ist. Die Polizei und die Gerichte werden entlastet.
    Was bei einer Angelegenheit Richtig ist, kann doch nicht bei der anderen Angelegenheit verkehrt sein.

  22. 23.

    Erst einmal gibt es eine "Halterhaftung"... nur nicht bei allem.
    Oder zahlt die Kfz Versicherung nur, wenn Fahrer X gefahren ist ?
    Eine Verweigerung zu sagen wer gefahren ist, gibt es nur bei Angehörigen (das gibt es übrigens nicht nur bei Kfz-Sachen).
    Anschließend bekommt man ein Fahrtenbuch aufgedrückt.
    Es wird also nicht das rücksichtslose Fahren "gefördert"

  23. 22.

    "brauchst Du diese Leute nicht anzeigen."
    Daran wird auch eine Halterhaftung nichts ändern. Denn unser Rechtssystem setzt zunächst voraus, dass geprüft werden muss, ob überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt. Dazu reicht es eben zum Glück nicht, ob du dich beschnitten, ausgebremst, genötigt oder mehr fühlst (!), sondern ob objektive Straftatsmerkmale (z.B. nach §240 StGB)erfüllt sind. Dies nachzuweisen obliegt dem selbsternannten Hilfssheriff.

    und dann bin ich mal gespannt, wie du eine Halterhaftung für Millionen Dienst- /Firmenwagen durchsetzen möchtest ;-)

  24. 21.

    Wegelagerei , Abzockerei mehr ist diese Aktion nicht !

  25. 20.

    Zeige jemand an, der Dich schneidet, ausbremst, nötigt und mehr. Ist der Fahrende nicht einwandfrei zu identifizieren, brauchst Du diese Leute nicht anzeigen. Die Haltenden brauchen nur behaupten, sie wären es nicht, und brauchen auch nicht nachzuweisen, wer es tatsächlich war. Solche Gesetzgebung fördert das rücksichtslose Fahren!
    Und ja, Autos sind gefährlicher als Fahrräder! Ich habe noch nicht gehört, dass ein Fahrrad ein Auto überfahren hätte!

  26. 19.

    Flächendeckende Blitzerkameras (sogar alle 5 Meter) würden sich dank der Bleifußfans blitzschnell amortisieren, bis es dieser Sorte Autoraser zu teuer wird und die Punktegrenzen überschritten sind.

  27. 18.

    Das haben Sie völlig richtig erkannt. Chrissi hat aber von motorisierten Fahrzeugen gesprochen.

  28. 17.

    Das haben sie völlig richtig erkannt. Der meiste CO2-Ausstoß geht von Industrie und Kraftwerken aus, aber der kleine Verbraucher soll gefälligst ein schlechtes Gewissen haben. Nö!

  29. 16.

    Warum muss eine Halterhaftung her? Damit die Polizei weniger Arbeit hat? Weil sie damit irgendeiner Ungerechtigkeit genüge tun?

  30. 15.

    "Jeder Autofahrer kennt es doch... Schilder auf 50 kmh und die Ampelphasen auf 60 getacktet."
    Also müsste man mit etwa 30 Km/h grüne Welle haben sofern nicht wieder einer am Handy einpennt.
    "Finde den Fehler."
    Ähm ... Takt wird ohne "ck" geschrieben.

    ;-)

  31. 14.

    "Blitzer sind nur Abzocke!", so oder ähnlich ständig von Autofahrende und Medien zu hören und zu lesen. Nein, "abgezockt" kannst du nur werden, wenn Verkehrsregeln übertreten werden. Von mir aus ruhig alle 5 m ein Blitzer. Besonders an Ampeln, Fussgängerüberwegen und besonders in verkehrsberuhigten Zonen.
    Auch muss endlich eine Halterhaftung für den rollenden Verkehr her! Auch ein Fahrradführerschein sollte bei dem modernen Verkehr eingeführt werden.
    Alles andere bleibt "Recht des Stärkeren"

  32. 13.

    Na und ob Schrittgeschwindigkeit definiert ist… in der Rechtssprechung sind es 7-10 km/h.
    Fünffach wären dann bis zu 50… das schätzt wohl kaum jemand mal so einfach ab.
    Wie gesagt…. Radfahrer … Schrittgeschwindigkeit ist definiert.

  33. 12.

    Aha. Es sind also nicht die vielen Autos auf den Straßen an Staus und dem hohen CO2-Ausstoß schuld, sondern die anderen hinderlichen Verkehrsteilnehmer, von denen deutlich weniger unterwegs sind , vor allem aber der ÖPNV.
    Das ist schon eine sehr verdrehte, selbstsüchtige Einschätzung. Ihre Forderung lässt sich auf "Autos zuerst, der Rest stört nur und soll gefälligst hintenanstehen" reduzieren. Ist das so ungefähr richtig?

  34. 11.

    "Verkehrsberuhigter Bereich ist keine Fußgängerzone auch keine sog."
    Rechtlich sind sie aber Fußwegen gleichgestellt, nur dass ausnahmsweise dort Fahrzeuge den Verkehrsraum mit nutzen dürfen.

    "Die fünffache Geschwindigkeit haben sie wie ermittelt ?"
    Bei zulässiger Schrittgeschwindigkeit dürfte sich das noch einigermaßen gut abschätzen lassen, oder etwa nicht?

    "Radfahrer brauchen keinen Tacho am Rad haben."
    Ist auch egal, die Schrittgeschwindigkeit gilt trotzdem auch für diese. Schrittgeschwindigkeit ist keine klar definierte Grenze sondern eine objektive, möglichst geringe Geschwindigkeitsdifferenz zu Fußgängern.

  35. 10.

    Ich bin selber seit Jahrzehnten unfallfreier Autofahrer und finde der Verkehr regelt sich im Grunde von alleine und fließt im Großen und Ganzen angemessen bis auf sehr wenige Ausnahmefälle. Nicht selten Taxifahrer. Meißtens sind Radfaher die Verkehrsgefärdung- und Behinderung, wie auch Motorräder. Je weniger Räder am Fahrzeug um so Rücksichtsloser und Risikobereiter. Das wäre wichtiger als ein Paar Kmh zu lasern, die man als verkehrliches Rauschen betrachten kann. Wo kann man denn auch im Berufsverkehr oder auch am Tage irgendwo WIKLICH rasen vor lauter Baustellen, fragwürdigen Vorrangschaltungen für Bus und Bahn etc? Ich sag mal Vorrangschaltungen die den fließenden verkehr zum stehen bringen der dann wieder anfahren muss... wo bitte bleibt da die heilige CO2 Bilanz? Der wird obendrein dem Verkehr angelastet, obwohl vom ÖPNV ausgelöst.

  36. 9.

    Wieder mal am wenigsten vor Schulen und Kitas, dafür umsomehr auf Aotobahnlike ausgebauten Landstraßen wo, warum auch immer, nur 50 oder 60 erlaubt ist.
    Wenn die Polizei soooviele Verkehrsteilnehmer aufgreift, sind dann nicht diese Geschwindigkeitsbegrenzungen weltfremd?
    Jeder Autofahrer kennt es doch... Schilder auf 50 kmh und die Ampelphasen auf 60 getacktet. Finde den Fehler.

    Mir fällt noch ein.. ist das nicht gelebte Demokratie? Ist die Politik nicht repräsentativ? Nur wen repräsentiert sie mit solchen Gesetzen? Noch mal. es geht ja fast ausschließlich eben nicht um Kitas und Schulen und der Verkehr läuft 365 Tage im Jahr 24/7... was bezwecken diese Aktionen denn dann wirklich?

  37. 7.

    Das sich Berlin nicht beteiligt, könnte auch daran liegen, dass es mittlerweile mehr Baustellen gibt, als freie Strecke.

  38. 6.

    Hut ab vor soviel Kompetenz. Trotzdem kaum Kontrollen stattfinden, stellt der Kommentator fast, dass in der Regel die fünffache Geschwindigkeit wie zulässig gefahren wird. Also in einer 30ziger Zone in der Regel 150 km/h. Dies ist der Tat heftig. Wie allerdings diese Überschreitung festgestellt werden, bleibt leider offen.

  39. 5.

    In Berlin nicht...schade, ärgerlich, ignorant.

  40. 4.

    Verkehrsberuhigter Bereich ist keine Fußgängerzone auch keine sog.
    Die fünffache Geschwindigkeit haben sie wie ermittelt ?
    Radfahrer brauchen keinen Tacho am Rad haben.

  41. 3.

    Täglich hört man in Mariendorf Raser mit laut aufheulenden Motoren. Ständig gibt es Unfälle bei denen häufig zu schnelles Fahren Schuld ist.
    Was tut Berlin? Gefühlt wenig. Wozu besondere Kontrollen, ist doch der Autofahrer, insbesondere scheinbar Raser mit übermotorisierten Fahrzeugen heilig. Selbst wenn ungeduldie Fahrer auf Rad- oder Busspuren Menschen tot fahren, sind kaum Strafen zu fürchten, wie Beispiele zeigen. Sind doch i.d.R. Die Toten schuld.

  42. 2.

    Ich werde nie verstehen, warum dies überhaupt angekündigt wird. Außerdem ist diese sch... Raserei viel zu billig. Gemessen am europäischen Ausland, das ja so oft gern als Vergleich genommen wird, sind das hier Discounterpreise. Fehlt nur noch, das Flensburg Payback akzeptiert.

  43. 1.

    Leider kommen Geschwindigkeitskontrollen in den "Verkehrsberuhigten Bereichen" sog. Fußgängerzonen, in den Städten immer zu kurz. Wir wohnen in einem solchen Bereich mit Altstadtpflaster seit 23 Jahren. Die fünffache zulässige Geschwindigkeit ist keine Ausnahme . Beschwerden kannste vergessen, und die Radfahrer fahren sowieso wie sie wollen. Also: Immer schön aufpassen, wenn man aus dem Haus geht.

Nächster Artikel