Parteitag in Jüterbog - Brandenburger AfD erklärt sich solidarisch mit rechtsextremer Junger Alternative

So 17.03.24 | 19:37 Uhr
Archivbild: Teilnehmer einer Wahlkampfveranstaltung tragen Kleidung mit der Aufschrift "Junge Alternative Brandenburg". (Quelle: dpa/Hammerschmidt)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 17.03.2024 | Nachrichten | Bild: dpa/Hammerschmidt

Die Junge Alternative - die Jugendorganisation der AfD - wird in Brandenburg vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Auf dem Parteitag in Jüterbog stärkte die AfD der JA dennoch den Rücken.

Die Brandenburger AfD hat der als rechtsextrem eingestuften Jugendorganisation Junge Alternative (JA) demonstrativ den Rücken gestärkt. Der AfD-Landesparteitag in Jüterbog stimmte am Sonntag mit großer Mehrheit für einen Solidaritätsantrag. Zwei Mitglieder votierten mit Nein.

Der Bundesvorsitzende Hannes Gnauck aus Brandenburg betonte vorher: "Die Junge Alternative steht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung." Die amtierende AfD-Landesvorsitzende Birgit Bessin bezeichnete die Einstufung als Diffamierung des Jugendverbands.

Der stellvertretende Landesvorsitzende Daniel von Lützow sagte, die Jugend dürfe "über die Stränge schlagen". Die JA-Landesvorsitzende Anna Leisten sprach am Sonntag auf dem Parteitag von einer Flamme für eine "strahlende Kraft der AfD".

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Brandenburger Verfassungsschutz stuften die Junge Alternative Brandenburg im vergangenen Jahr als "gesichert rechtsextrem" ein. Der Brandenburger Geheimdienst sah im Juli 2023 eine "Nähe zur Ideologie des Nationalsozialismus". Die JA Brandenburg mit ihrer Landesvorsitzenden Anna Leisten sei Vorreiter eines verfassungsfeindlichen Gedankenguts. Innenminister Michael Stübgen (CDU) sprach damals von einer Gefahr für die Jugend, die Demokratie, die Freiheit und die Sicherheit.

Gericht: "Völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff"

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im Jahr 2023 erfolgte dann die Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung". Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewehrt. Sie scheiterte damit.

Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der JA hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall "zur Gewissheit verdichtet", so das Gericht. Die JA halte an einem "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" fest. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand". Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Kölner Gericht.

Weiter agitiere die JA auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip. Zum Ausdruck komme dies etwa in Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR. Auch verfüge die JA über Kontakte zu verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, etwa der Identitären Bewegung. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 17.03.2024, 19:30 Uhr

Nächster Artikel