Bundesverfassungsgericht - Berliner Wiederholungswahl kann wie geplant am 12. Februar stattfinden

Di 31.01.23 | 13:54 Uhr
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Symbolbild:Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgericht verkünden ein Urteil. (Quelle:dpa/U.Deck)
Audio: rbb24 Abendschau | 31.01.2023 | D. Knieling | Bild: dpa/U.Deck

Die Berlinerinnen und Berliner können wie geplant am 12. Februar wählen. Die Wahlwiederholung findet statt, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Die grundsätzliche Verhandlung über die Rechtmäßigkeit wird sich aber noch hinziehen.

  • Die Berliner Wiederholungswahl am 12. Februar kann stattfinden.
  • Mehr als 40 Beschwerdeführer wollten mit Eil-Antrag erreichen, dass die Wahl aufgeschoben wird, bis in Hauptverfahren entschieden wird.
  • Trotzdem wohl eine Wahl unter Vorbehalt: Das Hauptverfahren beginnt erst in den nächsten Wochen und könnte Monate dauern.
  • Der Berliner Wahlleiter hält es für unwahrscheinlich, dass das Gericht die Wahl rückwirkend für ungültig erklärt

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag bekanntgegeben, dass die für den 12. Februar angesetzte Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wie geplant stattfinden kann.

Die Richter lehnten es im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der Wahl anzuordnen, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. Eine Begründung lieferte das Gericht zunächst nicht.

Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen.

Landeswahlleiter erleichtert

Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler reagierte mit Erleichterung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Er sprach im rbb von einem eindeutigen Signal.

Er halte es für unwahrscheinlich, dass das Gericht die Wahl im März rückwirkend für ungültig erklären werde, sagte Bröchler auf Radioeins. Das Gericht werde eine Folgenabschätzung vorgenommen haben, also dass der mögliche Schaden eines Stopps größer wäre als die Folgen der Fortführung der Wahl. Bröchler rief die Berlinerinnen und Berliner deshalb zum Wählen auf. "Ich glaube nicht, dass es eine verlorene Wahl sein wird", sagte der Landeswahlleiter.

Auch Parteien begrüßen die Entscheidung

Die Berliner Grünen reagierten erleichtert. "Das Bundesverfassungsgericht sieht offenbar weiteren Prüfungsbedarf. Wir nehmen mit Erleichterung zur Kenntnis, dass das Gericht dessen ungeachtet einen Stopp der Wiederholungswahl nicht für geboten hält", werden die Landesvorsitzenden der Partei, Susanne Mertens und Philmon Ghirmai, in einer Mitteilung zitiert.

Die Berliner Regierende Bürgermeisterin und SPD-Co-Vorsitzende Franziska Giffey kündigte auf Twitter an: "Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird."

Auch der Berliner CDU-Generalsekretär Stefan Evers befürwortete den Beschluss. Dieser sei "gut für die Demokratie, gut für Berlin", sagte er.

Die AfD befürchtet nach eigenen Angaben durch die Entscheidung eine geringere Wahlbeteiligung. "Es ist unglücklich, dass das BVerfG die Entscheidung in der Hauptsache erst nach dem Wahltermin fällen will", teilte die Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker mit. "Dadurch wählen die Berliner am 12. Februar lediglich unter Vorbehalt. Es steht zu befürchten, dass das negative Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und auf das Ansehen der Demokratie bei den Bürgern hat."

Gemischte Töne kamen aus der Fraktion der Linken: "Das Gericht hat beim Eilantrag Klarheit über den Wahltermin getroffen - das ist gut", sagte der Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg. "Spannend wird sein, wie das Gericht dann in der Hauptsache entscheiden wird. Die Grundsatzfrage, ob es in Ordnung ist, in einer Demokratie 1,8 Millionen ordnungsgemäß abgegebene Stimmen bei der letzten Wahl zu annullieren, obwohl man nur bei 20.000 Stimmen einen Fehler festgestellt hat, muss sorgfältig geprüft werden", sagte Schlüsselburg, der sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligt hatte.

Endgültige Entscheidung könnte noch Monate dauern

Bis letztlich über die "Hauptsache" entschieden wird, also über die grundsätzliche verfassungsrechtliche Entscheidung, könnten noch Monate vergehen.

Den Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses wurde in einem Schreiben bis zum 2. März Zeit für Stellungnahmen eingeräumt. Erst danach werden sich die Verfassungsrichter in Karlsruhe mit dem Hauptverfahren beschäftigen. Bis also tatsächlich Gewissheit über die Zulässigkeit der kompletten Wahlwiederholung besteht, kann es noch dauern.

Klage von mehr als 40 Beschwerdeführern

Wegen der vielen Pannen hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Bei der Wiederholungswahl müssen die Parteien mit denselben Kandidatinnen und Kandidaten antreten wie 2021. Die Legislaturperiode endet weiterhin 2026. Auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen sind ein zweites Mal zu wählen.

Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Die angekündigte Entscheidung betrifft das prominenteste der anhängigen Verfahren mit mehr als 40 Beschwerdeführern.

Bei alldem geht es noch nicht um die vorgesehene Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom selben Tag in nur einigen Wahlbezirken der Hauptstadt. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Für diese Wahl gibt es noch keinen Termin.

93 Kommentare

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  1. 93.

    Danke! Ich lasse mir nicht den Mund verbieten, nur, weil jemand mit Tatsachen nicht umgehen kann.

  2. 92.

    „ Wenn das Gericht beschließt die Nachwahl in einigen Wahlkreisen war unnötig aber es wurden neue Posten bestimmt, wie läuft das ab? Bäumchen wechsel dich?“

    Wenn ja, war die Wahlwiederholung nicht unnötig sondern rechtswidrig. Denn in so einem Fall hat der Wähler das Mandat bereits rechtskräftig für 5 Jahre vergeben.

  3. 91.

    Schon wild hier in den Kommentaren.
    In den Bereichen wo die Wahl sauber stattfand, haben die Bürger und die gewählten Abgeordneten ein Recht auf das Ergebnis. Das kann nicht einfach abgesprochen werden weil Vermutungen über fehlerhaften Ablauf vom Landesverfassungsgericht festgelegt wurden. Damit wird sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.
    Pauschal die klagenden Personen zu diskreditieren und ihnen das Klagerecht abzusprechen ist undemokratisches Ansinnen. Da das Gericht die Klage angenommen hat, ist auch genügend Grundlage um die Situation beurteilen zu müssen und die Rechte der Beteiligten zu beurteilen.
    Bin gespannt auf das Urteil des Gerichtes und auch darauf wie die Zwischenzeit verläuft, da das Ergebnis der Nachwahl vor dem Gerichtsurteil bekannt sein wird. Wenn das Gericht beschließt die Nachwahl in einigen Wahlkreisen war unnötig aber es wurden neue Posten bestimmt, wie läuft das ab? Bäumchen wechsel dich?

  4. 90.

    Der dritte Versuch hier auch mal was posten zu dürfen

    " Nein, ich esse meine Suppe nicht-
    Nein meine Suppe ess ich nicht "

    Vorzüglichen Kasperletheater Claudia, dass muss Ihnen der Neid lassen.

  5. 89.

    "Die Wahl war nicht "demokratisch legitimiert", sonst würde man sie nicht wiederholen. "
    Ach das wissen sie als Superrevisor und sie waren in allen Wahlbezirken gleichzeitig und dauerhaft anwesend. Offenbar scheint es da ja berechtigte Zweifel zu geben, sonst wären die Beschwerden beim BVerfG wohl kaum angenommen worden.
    Was ist wenn sie sich irren? Ist es nach ihrer Meinung legitim, ordentlich erworbene Mandate aus Gründen der Verfahrensvereinfachung einfach wieder zu entziehen?
    Ich glaube kaum, dass das der richtige Weg ist und sein kann. Deswegen ist es nur richtig, dass das BVerfG erneut prüft und die Dinge gründlich gegeneinander abwägt!

  6. 88.

    R. Ruehle:
    "Es ist keine Wiederholungswahl! Ich darf meine Stimme nicht mehr abgeben, weil ich zwischenzeitlich nach Brandenburg gezogen bin. Somit verfällt meine Stimme zugunsten eines 16 Jährigen Wählers."

    Woher wollen Sie das wissen?
    Es kann doch an Ihrer Stelle in dieser Zeit ein Mensch in ganau Ihrem Alter und mit Ihren Parteienpräferenzen von Brandenburg nach Berlin gezogen sein.

    Die Wahl wird - entgegen Ihrer Behauptung - wiederholt, und zwar mit den aktuell in Berlin lebenden Menschen! Wo ist da Ihr Problem?

  7. 87.

    Was, auch in der Abendschau, hierzu spekuliert wurde, ist schon interessant.

    Die Beschwerde bei BVerfG wurde auch deshalb eingereicht, weil der Bundestag nur in den Wahlkreisen, in denen es nachweisbar zu mandatsrelevanten Fehler gekommen war, nachwählen lässt. Das Berliner VerfG aber in seiner Begründung von "vermutlichen Fehlern" gesprochen hatte.
    Das ist ein Urteil, das einfach schon in der Begründung "Rechtsfehler" schreit.

    Deshalb das es die Verfassungsbeschwerde beim BVerfG, deren Inhalt war, dass ebenfalls nur in den Wahlkreisen nach gewählt werden müsse, in denen die Fehler nachweisbar waren.

    Wenn das BVerfG dieser Ansicht wäre, würde das bedeuten, dass alle Stimmen, die in den anderen Wahlkreisen abgeben worden sind, unwichtig wären. Die in diesen Wahlkreisen gewählten Politiker würden rechtmäßig gewählt sein.
    Wenn es nun kein großer Zeitabstand zwischen der Wahl, und dem Urteil des BVerfG ist, besteht kein großen Problem.
    (gleich geht es weiter)

  8. 86.

    Ich wiederhole es, so oft ICH will: "der einzige Fehler war m. M. die falsche und / oder fehlerhafte Zustellung der Stimmzettel, alles andere waren Kollateralschäden."

  9. 85.

    Richtig erkannt und da gibt es auch kein wenn und aber.... Teilwahlen was soll das sein? Das drüber entschieden werden muss ist schon traurig

  10. 84.

    Sie hätten die Klage auch ablehnen können.

    Das hätte Niveau gehabt

  11. 83.

    Für Berlin muss man hoffen, dass die Grünen im nächsten Senat nicht mehr dabei sind, wegen meiner auch die Linken. Da ist mehr Polemik, Phrasendrescherei usw. Dabei statt ehrliche Realpolitik und Sachpolitik. Insgesamt ist Berlin mit RRG nur noch peinlich seit Ewigkeiten. Eigentlich seit 30 Jahren, auch unter CDU. Deutschland bekommt seinen eigenen Vergnügungspark- Berlin wird eingezäunt. Spaß beiseite. Eine Wahl unter Vorbehalt? Was wird das? Muss das Wahlrecht insgesamt mal uberarbeitet werden?

  12. 82.

    @Müller´s Detlef
    Die Antworten auf Ihre Fragen ergeben sich in erster Linie aus diesem Absatz des Artikels: "Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen."

  13. 81.

    Jörg:
    "Antwort auf [RM] vom 31.01.2023 um 14:13
    Nonsens. Wird gerade formuliert und getippt - die Entscheidung wurde gefällt, jetzt geht es ans ausformulieren des Urteils."

    Nonsens ist allein Ihr Kommentar!

  14. 80.

    48. Thomas | Erkner | Dienstag, 31.01.2023 | 11:22 Uhr
    Die Wahl war nicht "demokratisch legitimiert", sonst würde man sie nicht wiederholen.
    Wenn man Moral und Anstand hätte, bräuchten die nicht selbiges über "Board" werfen.
    Bei denen, die um ihre Pfünde bangen, um ihren Machtverhältnisse kämpfen, nein, für die sind das nicht einfach nur "Brot und Spiele".

  15. 79.

    Nonsens. Wird gerade formuliert und getippt - die Entscheidung wurde gefällt, jetzt geht es ans ausformulieren des Urteils.

  16. 77.

    Mal abwarten wie das endgültige Urteil in einigen Wochen oder Monaten aussehen wird.

  17. 76.

    Wieso Amtsanmaßung? Und wieso soll sich das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren herangezogen haben?
    Genau das hat es nicht. Es wurde angerufen, indem geklagt wurde. Und damit hat es die Verpflichtung, sich mit der Klage zu beschäftigen
    Herangezogen würde bedeuten, dass es sich das Verfahren von einem untergeordneten Gericht eigenständig geholt hat.

    Bitte vor solchen Äußerungen doch mal gründlich recherchieren. Sonst hat das hier Stammtischniveau...

  18. 75.

    Totales Chaos - und wenn man bedenkt, dass unsere Steuergelder für diesen Unsinn ausgegeben werden. LOL.

  19. 74.

    Welcher Vorbehalt ?
    Enthält die Entscheidung des BVerfG
    irgendeinen Hinweis auf Einschränkungen
    der Wahl-Ergebnisse ?
    Warum wurden Diese dann im Artikel nicht
    veröffentlicht ?

  20. 73.

    Die Begründung der Entscheidung wird nachgereicht.
    Muss wohl erst noch ausgekungelt werden...

  21. 72.

    Es ist keine Wiederholungswahl! Ich darf meine Stimme nicht mehr abgeben, weil ich zwischenzeitlich nach Brandenburg gezogen bin. Somit verfällt meine Stimme zugunsten eines 16 Jährigen Wählers.

  22. 71.

    Schon deshalb sollten die Mehrkosten, den damaligen Verursachern dieser verkorksten Wahl umgelegt werden. Es war doch bekannt, daß mehrere Veranstaltungen stattfinden werden. So was von unprofessionell. Es kann doch nicht sein, daß der fleißige Berliner arbeitende Steuerzahler es bezahlen soll.

  23. 70.

    "Die Mutter aller Fehler bei der ersten Wahl war meiner Meinung nach die viel zu kurz angesetzte Zeit pro Wähler/in angesichts der vielen Stimmzettel." Diese Meinung teile ich nicht; der einzige Fehler war m. M. die falsche und / oder fehlerhafte Zustellung der Stimmzettel, alles andere waren Kollateralschäden.

  24. 69.

    Werter Herr Keil, wo ist ihr demokratisches Verständnis? Die AfD ist eine zugelassene Partei. Wenn die AfD die absolute Mehrheit bekommen sollte, könnten die den Bürgermeister stellen. Lassen Sie einfach das Volk entscheiden. Und ob die Entscheidung rechtskräftig wird, steht sowieso noch in den Sternen. Das Verfassungsgericht behält sich darüber die Entscheidung. Übrigens motiviert das ganz toll überhaupt wählen zu gehen.

  25. 68.

    Das Ergebnis ist gleich , es wird noch einmal gewählt , wer darüber lamentiert , so wie Sie ,ist peinlich .

  26. 66.

    Nach meinem Dafürhalten ist dies Amtsanmaßung der Bundesverfassungsgerichtes eine Klage überhaupt zuzulassen.
    Das Bundesverfassungsgericht ist nur für die Bundestagswahl zuständig so steht es auch auf der Seite des Karlsruher Gerichtes selber.
    Sich den Fall heranzuziehen untergräbt die Teilung in der Judikative. Wer gebietet Karlsruhe Einhalt? Schon bei den europäischen Anleihen hat Karlsruhe über Sachen geurteilt die nicht in die Zuständigkeit fällt. So langsam fragt man sich, ob dieses Gericht nur noch nach Gusto von Parteien handelt oder dem Recht verpflichtet ist.

  27. 65.

    "Ich halte jede Wahl , die auch wenn nur in Teile nicht korrekt durchgeführt wurde für nicht rechtens und von daher kann es nur heißen es gibt Neuwahlen und zwar immer komplett und nicht nur teilweise. "

    Dieser Argumentation folgend müsste die Bundestagswahl in ganz Deutschland wiederholt werden...

  28. 64.

    Ich möchte ergänzen: AfD und CDU und FDP. Aus jeder Ecke war da wer „unglücklich“.

  29. 63.

    Stand doch in den Zeitungen und ist kein Geheimnis.
    Einfach recherchieren, waren auch Parteilose drunter….

  30. 62.

    Ich halte jede Wahl , die auch wenn nur in Teile nicht korrekt durchgeführt wurde für nicht rechtens und von daher kann es nur heißen es gibt Neuwahlen und zwar immer komplett und nicht nur teilweise. Ich denke hier hat das Gericht gerade das Problem das Berlin ihre eigene Wahl und die des Bundes verhauen hat. Die Entscheidung für die Wiederholung der Berlin-Wahl hat/hätte Einfluß auf die Bundeswahl, die in meinen Augen auch komplett neu durchgeführt werden muss.

  31. 61.

    Die Richter in Karlsruhe haben völlig richtig entschieden. Somit hat jeder wahlberechte Bürger wieder die Möglichkeit seine
    Stimme abzugeben. Ob sich am Wahlergebnis was ändert wird sich dann zeigen. Ich hoffe das die Leute so einsichtig sind
    das die jetzige Regierung nicht so klappt wie erhofft. Mein Wunsch wäre eher eine Ampelregierung und die AFD soll nicht dabei sein. Mal sehen was die Wahl am 12.02.2023 bringt vom Ergebnis her.

  32. 60.

    "Nehmen Sie zur Wahl jemanden mit, der Ihnen die Stimmzettel vorliest, die sind nicht farbig gekennzeichnet...."
    Doch, sind sie - und das nicht ohne Grund ;-)

    Hätte ich einen Job (Posten, "Pöstchen"), welcher mir entzogen werden soll und ich hielte dieses Vorgehen für unrechtmäßig, würde ich ebenfalls Rechtsmittel dagegen einlegen.

    Viele Kommentare hier scheinen mir - schlicht unüberlegt sowie z.T. erschreckend schlecht informiert - vor allem auf einer persönlichen Vorliebe für die gewünschte Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses zu fußen und weniger auf einem der Demokratie bestmöglich entsprechenden Lösungswunsch.

    Durch das vorläufige Urteil habe nun auch ich Gewissheit darüber, dass mein Sohn und ich tatsächlich am 12.02. als Wahlhelfer benötigt werden, das freut mich. :-)

    Die Mutter aller Fehler bei der ersten Wahl war meiner Meinung nach die viel zu kurz angesetzte Zeit pro Wähler/in angesichts der vielen Stimmzettel.

    Briefwahl ist entspannt.

  33. 58.

    Na dann los, wählt Mal schön die Jarasch, die bis 2030 nur noch E Autos in unserer schönen Stadt fahren lassen will ich hol schon Mal Popcorn.

  34. 57.

    Sie haben ein verständliches Interesse für die Verursacher und der Gescheiterten. Ich bin mutig und vage eine Prognose: Befürchten die extremen Standpunkte von den Rändern, also diejenigen die polarisieren, Stimmenverluste? Dann hätten die das erste Motiv.

  35. 56.

    Nein, das ist eben keine Demokratie. Wer gewählt ist, der hat vier Jahre das Recht und die Zeit, zu machen, was er für richtig hält. In der ersten Zeit kommen die Einschnitte, dann sieht man erst die Erfolge. Dann erst kommt die Neubewertung durch den Wähler. Wenn ständig neu gewählt würde, könnte man kein längerfristiges Projekt durchziehen, weil der Wähler ständig seine Meinung ändert. Was jetzt geschieht, ist in meinen Augen Rechtsbeugung und schadet der Demokratie mehr als die unverzeihlichen Fehler bei der Organisation der vergangenen Wahl.

  36. 55.

    Endlich, nun kann nichts mehr einer grünen Bürgermeisterin entgegegen stehen. Hoffentlich gewinnt Frau Jaresch denn ich will selbst keine Entscheidungen mehr treffen und mir soll endlich vorschreiben was ich zu tun und zu lassen haben.

  37. 54.

    Diese 40 Kläger sind jämmerliche Waschlappen, die offenbar Angst haben vor dem Verlust ihrer gut dotierten Posten und natürlich- der Macht.

  38. 53.

    Jetzt wird kommen, was kommen muss, die Verlierer der kommenden Neuwahl werden gegen ihre vorzeitige Absetzung klagen und recht bekommen. Man kann nach so langer Zeit nicht von einer Wahlwiederholung reden. Dann wird das Chaos perfekt. Es führt zu einer unendlichen juristischen Eierei.

  39. 52.

    Wahlen unter Vorbehalt ist für mich schon jetzt das Unwort des Jahres!! Für 'unter Vorbehalt' kostet das Prozedere aber eine ganze Menge, was tun die dieser Stadt alles an?
    Bitte geht wählen und zeigt dieser Stadt, dass wir uns nicht alles vorsagen oder untersagen lassen!!

  40. 51.

    Man sollte erst mal den Unterschied zwischen einer Neuwahl und einer Nachwahl verstanden haben... Peinlich.

  41. 50.

    Lieber rbb:
    Damit hier nicht wieder wilde Spekulationen und Halbwissen über die möglichen Beschwerdeführer in Umlauf gebracht werden (Rot, Grün, Links, Schwarz, Tante Erna etc.) sollten diese öffentlich benannt werden. Letztendlich ist das ja keine Privatangelegenheit, sondern betrifft alle Berliner. Wir haben also ein Recht auf vollständige Informationen. Jeder ist letztendlich vom Urteil und seinen Auswirkungen betroffen. Steuergelder ALLER werden wahrscheinlich auch nutzlos verbraten. Solche Informationen zu liefern, ist auch die Aufgabe des unabhängigen Journalismus. Danke.

  42. 49.

    Es gab eklatante Missstände bei der Wahl und somit eine Neuwahl unausweichlich. Das Wahlsieger dagegen sind ist naturgemäß klar.
    Bin froh das wir noch eine funktionierende Judikative haben.

  43. 48.

    Sie haben sich vermutlich noch nie um irgendein Amt, welches durch demokratische Wahlen legitimiert wird beworben. Denn anderfalls würden auch sie ihr rechtmäßig erworbenes Mandat nicht einfach so über Board schmeißen.

    Hier gehts nicht um Brot und Spiele, auch wenn einige das vielleicht gerne hätten.

  44. 47.

    Ja, Nee, Vielleicht...was ist bloß los mit dieser Stadt? Ich kann nur hoffen, dass sich Landes- und Bundesrichter in ihrer Rechtsprechung einig sind. Sicher ist, es können Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden, im Grundsatz sollten diese doch einheitlich angewandt werden. Oft ist es ja leider so: der eine Richter intererpretiert Gesetzestexte so, der andere so und wenn dann noch ein Freitag nachmittag dazwischen kommt, könnte das Urteil wieder ganz anders lauten. Soll heißen: selbst die Rechtsprechung liegt immer im Auge des Betrachters. Privat oft genug erlebt.
    Was mich jedoch viel mehr interessiert:
    Wer sind die 40 Beschwerdeführer? Wer dazu steht, Beschwerde eingelegt zu haben und sich nichts vorzuwerfen hat, sollte auch nicht die Öffentlichkeit scheuen. Anomyme sind mir immer suspekt und wenig vertrauenswürdig. Vielleicht fürchtet auch der Eine o. Andere, mit der Neuwahl seinen Posten und damit die sichere Einnahmequelle zu verlieren. Wer weiß...

  45. 46.

    Ich schlage farbige Kugeln vor, die werden dann sortiert und gewogen..." Wenn Sie solche Hilfsmittel benötigen, spricht das für sich; die Wahlhelfer können lesen und werden ordentlich geschult!
    Nehmen Sie zur Wahl jemanden mit, der Ihnen die Stimmzettel vorliest, die sind nicht farbig gekennzeichnet....

  46. 45.

    Ich verstehe diese ganze Aufregung nicht so richtig. Die Demokratie wurde in den letzten 3 Jahren jeden Tag von der Politik missachtet. Dass jetzt en paar Tausend Leute nach 18 Uhr wählten hat den Ausgang kaum beeinflusst Auch diese Wahl wird ein ähnliches Ergebnis bringen. Die Opposition erhofft sich einen Stimmenzuwachs, der aber im Endergebnis nichts bringen wird. Eine Wahl unter Vorbehalt, dümmer geht kaum noch. Aber die Politik hat ihr Ziel erreicht, denn die nächsten 2 Monate dreht sich alles um die Wahl. Es wird sicherlich noch ein paar Wahlgeschenke geben, 9€ Ticket, Heizkostenzuschlag, ein paar Fahrradwege.....

  47. 44.

    Ich auch,Berlin ist eine einzige Blamage für unser ganzes Land.Nichts funktioniert richtig in dieser Stadt und die Koaliationspartner können sich eigendlich nicht leiden.Harmonie sieht anders aus.

  48. 43.

    Die Klagenden vor dem Bundesverfassungsgericht sind allesamt vom Abstieg bedrohte Parteien.
    Vorweg die Linke, die mit Überhangsmandat im Bund sitzt und Gefahr läuft, in die 2. Liga abzudriften.
    Die FDP, die ebenfalls auf einem sehr dünnen Ast hockt.
    Dann die SPD, die seit Jahren unter Wählerschwund leidet und mit der Abwahl Giffeys zu rechnen hat.
    Die CDU kann nur gewinnen.
    Wenn alle Faktoren sich die Waage halten, ist die einfachste Lösung meist die richtige.

  49. 42.

    "... Ohne jegliche Kenntnisse werden hier Unterstellungen und Mutmaßungen getrollt. ..."
    Wie bei vielen anderen Themen leider auch!
    Das alles und die weitreichenden Komplikationen und Verwerfungen könnte man sich ersparen wenn eine große Verwaltung der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland eine Abgeordnetenhaus-Wahl vorausschauend organisiert hätte bzw. den Termin nicht mit anderen Großereignissen zusammen gelegt hätte.

  50. 41.

    Bitte genauer recherchieren und sich an die Fakten halten. Von den 43 Beschwerdeführer haben 8 ein Abgeordnetenmandat auf Landes- oder Bezirksebene. Es handelt sich um einzelne Abgeordnete der SPD, Linke und FDP (kein Grüner Abgeordneter). Die überwiegende Zahl der Beschwerdeführer hat also kein Abgeorndetenmandat.

  51. 40.

    Wahl unter Vorbehalt. Da bin ich mal gespannt wie hoch die Wahlbeteiligung ist? Bestimmt niedrig. Hat dann auch ein Vorteil, bis 18 Uhr schaffen dann alle die Wahlzetteln in die Urnen reinzuschmeißen. War ja beim letzten Mal nicht der Fall gewesen.

  52. 39.

    Wahl unter Vorbehalt. Da bin ich mal gespannt wie hoch die Wahlbeteiligung ist? Bestimmt niedrig. Hat dann auch ein Vorteil, bis 18 Uhr schaffen dann alle die Wahlzetteln in die Urnen reinzuschmeißen. War ja beim letzten Mal nicht der Fall gewesen.

  53. 38.

    Die jetzige Regierung spaltet die Gesellschaft,deswegen Neuwahlen.Möchte eine funktionierende Mitte.

  54. 37.

    Toll. Wie hier im Forum Verschwörungstheorien gepostet werden. Ja, klar, die Kläger sind bestimmt linksgrüne, die am Posten kleben wollen usw…. Ohne jegliche Kenntnisse werden hier Unterstellungen und Mutmaßungen getrollt. Schlimm genug, dass eine demokratische Wahl in unserem Land Gegenstand der Judikative werden muss. Das ist mehr als peinlich, was da an Organisationsversagen passiert ist. Und Gerichte müssen dann darüber urteilen, wie schlimm der Schaden für die Wahlen war. Aber wenigstens steht in unserem Land der Rechtsweg offen, so dass wenigstens eine Überprüfung stattfinden kann. Sehr schade ist natürlich, dass dies alles sehr lange dauert.

  55. 36.

    Das es den Hinterbänklern aus SPD, Grünen und Linken anscheinend nur um ihre Pfründe geht und sich kein Deut um die Schäden an der Demokratie kümmerten, zeigt alleine die Einreichung der Klage.
    Ich hoffe, deren Wahlkreise erteilen denen eine Lehre.

  56. 35.

    Nur fürs Protokoll, weiß jemand ob am 12. Februar irgendeine Sportveranstaltung in der Stadt ist?

  57. 34.

    Es sollte schon auszählen geübt werden. Ich schlage farbige Kugeln vor, die werden dann sortiert und gewogen. Dazu ist kein Hochschulabschluß erforderlich ;)

  58. 33.

    "Wo ist das Problem? Der Senat hat Neuwahlen beschlossen, was interessiert jetzt, ob das damalige Urteil rechtens war?
    zB weil Neuwahlen was anderes sind als eine Wiederholung

  59. 32.

    Ganz meiner Meinung schaden nur dem Ansehen dieser Stadt mit ihrer Politik.

  60. 31.

    Das ist Demokratie, wenn den Verantwortlichen nicht nur alle 4 Jahre eine Quittung erteilt werden kann.

  61. 30.

    Fake News. Das können sie bei über 40 Klägern überhaupt nicht wissen.

  62. 29.

    Nur weil dem Eilantrag nicht stattgegeben wurde, heißt es nicht, dass die Wahlwiederholung in Teilen im Nachgang für ungültig erklärt wird und die bereits gewählten Abgeordneten ihr erworbenes Mandat behalten.

  63. 28.

    So los Berliner, RRG ist kappes wissen wir schon lang. Kommt in die Spur zum abwählen.

  64. 27.

    Deutschland ist ein Rechtsstaat, das ist ihn wohl bisher entgangen! Wenn jemand sein Mandat in einem Wahlkreis erhalten hat, wo alles i.O. war, warum muss er dann noch mal zur Wahl antreten? Die Kläger haben recht!

  65. 26.

    Also ich werde sie wieder wählen, da ihre Politik die einzige ist, die meiner Meinung nach in die richtige Richtung geht, auch wenn es schneller gehen sollte mit der Verkehrswende und leider auch viele handwerkliche Fehler gemacht werden.

  66. 25.

    Da Sie die Beschwerdeschrift nicht kennen, die Argumente sind nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen. Warum sollte in Stimmbezirken erneut gewählt werden, wenn es keine Fehler gab und es ist eben nicht so, dass in ganz Berlin die Wahl vergeigt worden ist. Es ist nicht Aufgabe eines Gerichts Parlamente auffzulösen, sondern nur mandatsrelevante Fehler zu beseitigen. Daran krankt augenscheinlich die Entscheidung des LVerfGH Berlin.

    Nun ist es leider zu spät, aber man hätte als Land Berlin sich jede weitere Schmach sparen können, hätte man echte Neuwahlen "ausgerufen".

  67. 24.

    Es ist völlig richtig. Eine Wahl kann nicht "wiederholt" werden, da sie nach 1 Jahr unter veränderten Umständen und Gegebenheiten stattfindet, also auch keine "gleiche" Wahl ist und die Entscheidung des Berliner Landesverfassungsgerichts von vorgefassten Meinungen getragen war, die zudem öffentlich kundgetan wurden bevor das Urteil gefällt wurde.

  68. 23.

    Was ich denk und tu, trau ich auch anderen zu. Interessant, wie sie die Schwerpunkte setzen.

  69. 22.

    die Beschwerde Eingereicht haben kamen Hauptsächlich aus den Lager der GRÜNEN LINKEN und SPD,wurde schon mehrfach Berichtet

  70. 21.

    So schnell eine Quittung für die eigene Politik zu bekommen, ist nicht für jeden angenehm. Da klagt man lieber gegen Wiederholungswahlen.

  71. 19.

    Warum kommt erst jetzt, bzw. nach der Wahlwiederholung das endgültige Urteil? Die meisten Gelder für die Wahlwiederholung sind bereits verbraucht. Und ja, Grüne, Linke und SPD sind die Beschwerdeführer, weil sie Angst haben bei der Wahlwiederholung zu verlieren. Und das ist ja wohl auch berechtigt.

  72. 18.

    Gut so! Und jetzt Rot Grüne abwählen. Berlin braucht die nicht. Berlin hat was besseres verdient! Jarasch u co müssen weg!

  73. 17.

    Na ja, seien wir ehrlich ... denn Klägerinnen ging es hauptsächlich um die Beibehaltung von gut bezahlten Posten und Pöstchen ... Da interessiert sich niemand um einen ordentlichen, demokratischen und verfassungsgemäßen Ablauf einer Wahl ...

  74. 16.

    Ja es klagen nur die, die Angst um Ihre Jobs bzw Mandate haben

  75. 14.

    Bitte bleiben Sie bei Fakten. Das LANDESVERFASSUNGSGERICHT hat Neuwahlen per Urteil festgelegt. NICHT der Senat

  76. 13.

    Das ist falsch.

    Das Gericht hat eine Wiederholungswahl angeordnet. Das ist etwas völlig anderes als eine Neuwahl - die wiederum nicht vom Senat, sondern vom Abgeordnetenhaus zu beschliessen wäre

  77. 12.

    „Vorerst wie geplant“ - endlich eine klare Entscheidung
    -_-

  78. 11.

    Die deutlichen Verlierer von damals klagen natürlich nicht. Sie sehen jetzt nochmal bessere Chancen. Deshalb wäre es keine Wiederholungswahl, sondern eine Absetzung mit Neuwahl nach dem Willen der Verlierer von damals.

  79. 10.

    Ich befürchte, dass die Absetzung der gewählten Regierung nachträglich als verfassungswidrig verurteilt wird und die Neuwahlen für ungültig erklärt werden. Dann hat es auch die Judikative geschafft, die Demokratie maximal zu beschädigen.

  80. 9.

    Wo ist das Problem? Der Senat hat Neuwahlen beschlossen, was interessiert jetzt, ob das damalige Urteil rechtens war?

  81. 8.

    Ich hoffe sehr, dass eine Entscheidung getroffen wird, die für die Bürger nachvollziehbar ist und nicht unnötig Millionen an Euro kostet, die woanders fehlen.
    Andernfalls wird durch das Gericht die Glaubwürdigkeit von Staat und Politik noch weiter beschädigt.

  82. 4.

    Ich wünsche mir, dass die Absetzung der Regierung nicht stattfindet. Eine Wahl lässt sich nach so langer Zeit nicht "wiederholen". Dem damaligen Wählerwillen kommt man am nächsten, wenn man das Ergebnis von damals verwendet. Ich verstehe auch die Verlierer von damals, die nochmal eine neue Chance wollen. Dass die Wahlpannen eine Schande waren, sind und bleiben, das ist unbestritten und bleibt an Berlin kleben.

  83. 3.

    Dass Menschen ihr Klagerecht wahrnehmen ist ihnen selbstverständlich freigestellt. Die ganzen nachfolgenden organisatorischen, personellen und finanziellen Schwierigkeiten und Mehraufwendungen sowie Politikverdrossenheit und mögliche Stärkungen von demokratiefeindlichen Tendenzen sind die Folgen der Unfähigkeit dieses Senats eine ordnungsgemäße Wahl durchzuführen.

  84. 2.

    Auf die Entscheidung der Richter bin ich sehr gespannt! Ich glaube aber das ich das Resultat schon kenne. Es wäre ein Grauen wenn die Beschwerdeführer Recht bekommen würden, allerdings befürchte ich genau das.

  85. 1.

    Wer sind die Beschwerdeführer?? Es besteht ein öffentliches Interesse diese Personen und ihre Parteizugehörigkeit zu erfahren!

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