Zu hohe Fernwärme-Kosten - Vonovia muss Heizkostenabrechnungen nach unten korrigieren

Mi 27.03.24 | 14:06 Uhr
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Vor einem einfachen Mietshaus steht ein Schild mit dem Vonovia-Logo. (Quelle: dpa/Wolfram Steinberg)
Bild: dpa/Wolfram Steinberg

Das Wohnungsunternehmen Vonovia muss nach Recherchen des rbb erneut Heizkostenabrechnungen für Berliner Mieter deutlich nach unten korrigieren. Betroffen ist die Eisenbahnsiedlung Baumschulenweg in Treptow-Köpenick, die mit Fernwärme versorgt wird.

Für die Abrechnungsperiode 2022/23 wurden Zahlungsnachforderungen von bis zu 3.500 Euro gestellt. Mindestens 680 der Nachforderungen sind überhöht. So wurde beispielsweise der September 2022 als Referenz für die Hälfte der gesamten Heizkosten ausgewählt. In diesem Monat waren die Einkaufspreise für Energie auf dem Weltmarkt zehn Mal so hoch wie im Vorjahr.

Abrechnungsunternehmen G+E Getec räumt Fehler ein

Der Berliner Mieterverein spricht von einem Verstoß gegen das sogenannte Wirtschaftlichkeitsprinzip. "Der Vermieter muss sich wirtschaftlich verhalten", sagte Geschäftsführer Sebastian Bartels dem rbb-Verbrauchermagazin Super.Markt.

Das für die Abrechnungen zuständige Unternehmen, die G+E Getec Holding GmbH, räumte inzwischen "in der systemgesteuerten monatlichen Verteilung Abweichungen der Liefermengen" ein. Derzeit würden die Abrechnungen korrigiert.

Vonovia vermietet allein in Berlin circa 136.000 Wohnungen. Der Konzern, zu dem auch die Deutsche Wohnen gehört, und das Unternehmen G+E Getec werden nicht zum ersten Mal in diesem Jahr wegen unkorrekter Abrechnungen auffällig. Bereits im Januar hatte die Deutsche Wohnen zu hohe Heizkostenabrechnungen in Berlin-Mariendorf eingeräumt.

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version dieser Meldung haben wir von Heizkostenbescheiden geschrieben. Vermieter und Verwaltungen erstellen allerdings nur die Betriebs- und somit Heizkostenabrechnungen. Bescheide würde eine Behörde ausstellen. Wir haben das verbessert.

Sendung: Super.Markt, 08.04.2024, 20:15 Uhr

28 Kommentare

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  1. 28.

    T.:
    "Antwort auf [Stella] vom 28.03.2024 um 15:53
    Sie haben recht das dies peinlich ist, aber wundern muss man sich nicht darüber. Da dies doch im Prinzip alle machen. Oder warum …."

    Nein, nicht alle!

    Wenn meine Genossenschaft dies vorsätzlich so machen würde, dann wäre der Vorstand sofort abgesetzt.

    Aber bei anderen Rechtsformen ist dies nicht so, da die Mieter - anders als bei Genossenschaften - keinen Einfluss auf den Vermieter haben.

    T.:
    "Warum gründet eine Wohnungsbaugesellschaft eine GmbH als Zwischenstation zwischen tatsächlichen Versorger und Vermieter. Damit man schummeln kann, da sich keiner umsonst MEHRARBEIT macht."

    Ja, das ist leider so.

  2. 27.

    Sie haben recht das dies peinlich ist, aber wundern muss man sich nicht darüber. Da dies doch im Prinzip alle machen. Oder warum ….

    Warum gründet eine Wohnungsbaugesellschaft eine GmbH als Zwischenstation zwischen tatsächlichen Versorger und Vermieter. Damit man schummeln kann, da sich keiner umsonst MEHRARBEIT macht.

  3. 26.

    Einfach nur peinlich und traurig, dass man sich als milllionenschweres Unternehmen an den "kleinen Leuten" bereichert. Ich finde es schlimm, sich nicht auf eine korrekte Abrechnung verlassen zu können, sondern sich in seiner Freizeit damit beschäftigen zu müssen. Dennoch umso schöner zu erleben, dass Privatpersonen sich zu einer Nachbarschaftsinitiative zusammentun und gemeinsam Ihr Wissen und Ihre Belange teilen, um gemeinsam dagegen vorzugehen. Danke hier auch nochmal für das private Engagement.

  4. 25.

    Es ist nur "aufgeflogen"... Weil Sie es mit der HKA-2022 so übertrieben haben, dass selbst ein Blinder es sieht...
    Möchte gar nicht wissen wie lange die schon Ihre Mieter so beschubsen...
    Bin selbst betroffen.

  5. 24.

    Max, da muss ich Dir leider widersprechen. An allen Ecken und Enden muss von Mieter_innen-Seite interveniert werden, da es letztendlich niemand anderes für einen konkret tut, insbesondere in Hinblick auf die verantwortliche Politik.
    Das Thema Betriebskostenabrechnung im Zusammenhang mit dem Contracting von eigenen Tochterunternehmen wird zunehmend von Wohnungskonzernen für sich entdeckt, um die eigenen Renditen zu steigern. Mit ihrer schieren Marktmacht können sie mittelfristig die Durchschnittspreise für Leistungen nach oben treiben, ohne dass Mieter_innen eine Wahl hätten oder sich dagegen wehren könnten. Das Prinzip der "Wirtschaftlichkeit" ist dann nur noch ein stumpfes Schwert.

  6. 23.

    Ob eine Rechnung falsch ist und nach dem Reklamieren eine berichtige dem Empfänger zugeht, ist eine Frage. Ob es Vorsatz sein könnte, und ein Anfang Verdacht vorliegen könnte, ist eine andere. Eine dritte könnte sein " to big to ..." zu groß um zu fallen.
    Ob der Konzern mit dem entsprechenden Jahres Abschluss aller töchter-unternehmen den Grundsätzen des hgb's entspricht, könnte eine Frage sein. Ach was rede ich dar, das wird schon stimmen. Was will ich mich mit der Rechtsabteilung anlegen. Also, lieber schauen dass der Kassenzettel von 14,99 noch um 12.01 gekürzt werden kann. Und das Wohngeld neu berechnet werden soll.
    Wir müssen uns um die wirklich wichtigen Dinge des Subvention Betruges kümmern, dar ist so ein Abrechnung von Heiz oder Betriebs Kosten, ja nur eine nebensächlichkeit. Ist so.

  7. 22.

    Kalle:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 25.03.2024 um 23:37
    „Man braucht bloß etwas Buchhaltungswissen & Rechtskenntnis, Mathematikaffinität und ein Tabellenkalkulations- oder Datenbankprogramm.“
    Klingt sehr kompliziert und aufwendig."

    Ein ausgebildeter Wohnungswirtschaftler sollte dies ohne große Probleme können.

  8. 21.


    „Man braucht bloß etwas Buchhaltungswissen & Rechtskenntnis, Mathematikaffinität und ein Tabellenkalkulations- oder Datenbankprogramm“

    Das können sicherlich die wenigsten von uns allen.

  9. 20.

    „Man braucht bloß etwas Buchhaltungswissen & Rechtskenntnis, Mathematikaffinität und ein Tabellenkalkulations- oder Datenbankprogramm.“

    Klingt sehr kompliziert und aufwendig.

  10. 19.

    Danke dem RBB-Super.Markt-Team, dass ihr dieses wichtige Thema "Wohnen und dessen Kosten" immer wieder beleuchtet und einen Finger in die Wunde legt. Da in diesem Bereich sowohl für Mieter_innen als auch Besitzer_innen noch eine riesen Herausforderung Stichwort "Klimaneutralität bis 2045" vor uns liegt, müssen dringende Fragen der Kostenverteilung und der sozialen Gerechtigkeit mitgedacht und gangbar beantwortet werden.

  11. 18.

    Aber genau an diesen einfachen Sachen scheint bei der Abrechnungsfirma der VENOVIA gespart worden zu sein

  12. 17.

    Die Firma G+E Getec Holding hat die Unterfirma G+D Gesellschaft für Energielösungen mbH. Diese ist ein Joint Venture von ehemals Deutsche Wohnen, 49% Stammkapital, und GETEC AG Sitz Magdeburg, 51% Stammkapital. Bei der Übernahme der Deutsche Wohnen hat Vonovia diese Anteile übernommen. Von einer Tochterfirma kann man landläufig trotzdem sprechen, wenn das Mutterunternehmen mittelbaren oder unmittelbaren beherrschenden Einfluss ausüben kann. Laut Gesellschaftsvertrag scheint uns das möglich, da zum Beispiel Beschlüsse nur mit 3/4-Mehrheit gefasst werden können und der Vorsitzende des Beirats, der die Geschäftsleitung berät und beaufsichtigt, von Vonovia gestellt wird. Deshalb würden wir die Getec hier als Tochterunternehmen bezeichnen. Die Antworten auf unsere Fragen kamen auch gemeinschaftlich von Vonovia und der Firma G+E Getec, stellvertretend für Getec UND Vonovia. Die Rechnungen an die Verbraucher werden wiederum von G+D Getec verschickt.

  13. 16.

    Lieber RBB,

    bitte prüfen Sie noch einmal, ob GETEC wirklich ein Tochterunternehmen von VONOVIA ist. GETEC ist ebenfalls ein Unternehmen mit zahlreichen Unterfirmen. Nach der Internetrecherche besteht lediglich eine Beteiligung von 10% bei der GETEC mobility solutions GmbH. Diese Firma erstellt jedoch nicht die Rechnungen für Fern-/Nahwärme oder Erdgas. Insofern dürfte kein Tochterunternehmen vorliegen.

    Danke.

  14. 15.

    Vielen Dank für den Hinweis, wir haben den Artikel entsprechend korrigiert. Viele Grüße, die Redaktion!

  15. 14.

    Lieber RBB, bitte berichtigen!

    Der Vermieter erläßt keine Heizkostenbescheide. Bescheide=Verwaltungsakte werden nur von Behörden erlassen. (Bescheide=Verwaltungsakte werden bestandskräftig, wenn nicht innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt wird, sofern sie eine korrekte Rechtsmittelbelehrung enthalten. Bestandskräftige Bescheide=Verwaltungsakte können durch die Behörde für vollstreckbar erklärt werden. Es gelten das Verwaltungsverfahrensgesetz und die Verwaltungsgerichtsordnung.)

    Vermieter erstellen stattdessen "Betriebskostenabrechnungen"! (Abrechnungen werden nicht durch bloßes Unterlassen eines Widerspruchs bestandskräftig. Vollstreckbar werden hier nur gerichtliche Titel. Es gilt hier die Zivilprozessordnung.)

    Bitte korrigieren!

  16. 13.

    DoktorS:
    "Die Fehler bei der Heizkostenabrechnung haben nichts mit der Eigetumsform der Vermieter zu tun, sondern sind ein Zeichen des Fachkräftemangels in diesem Bereich."

    Das sehe ich ganz anders. Meine Genossenschaft arbeitet z.B. gewissenhaft, weil der geschäftsführende Vorstand vom von der Mitgliederversammlung gewählten Aufsichtsrat berufen wird - und bei grobem Versagen auch wieder abberufen werden kann. Das alles bei NULL Profitinteresse und im Interesse der Mitglieder und Mieter!

    DoktorS:
    "Die Abrechnungsform ist viel zu kompliziert und qualifiziertes Abrechnungspersonal knapp. So sind Fehler systembedingt vorprogrammiert."

    Eine BK-Abrechnung zu erstellen, ist gar nicht so kompliziert. Man braucht bloß etwas Buchhaltungswissen & Rechtskenntnis, Mathematikaffinität und ein Tabellenkalkulations- oder Datenbankprogramm.

  17. 12.

    Die Fehler bei der Heizkostenabrechnung haben nichts mit der Eigetumsform der Vermieter zu tun, sondern sind ein Zeichen des Fachkräftemangels in diesem Bereich. Die Abrechnungsform ist viel zu kompliziert und qualifiziertes Abrechnungspersonal knapp. So sind Fehler systembedingt vorprogrammiert.

  18. 11.

    Da darf oder Muss von Seiten der Politik hingeschaut werden und kontrolliert werden! Das ist insbesondere bei diesem Unternehmen kein Einzelfall!

  19. 10.

    Bei der Enteignung geht es um den d. Schutz der Bestandsmieter. Können nur Menschen nachvollziehen, die sich damit beschäftigen und die Wissen, wie besagte Mieter unter den privaten Heuschrecken leiden. Da geht es nicht nur um Heizkosten.

  20. 9.

    Dieser Fall beweist doch dass ihrer Argumentation nach gar keine Enteignung nötig ist. Die Fehlberechnung ist aufgeflogen. Bissl Skepsis, zusammentuen und es funktioniert.

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