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Quelle: dpa/Patrick Pleul

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Gericht kippt Verbot von Autokino-Großveranstaltungen

Ein Autokino-Betreiber ist gerichtlich gegen die Obergrenze von 1.000 Teilnehmern bei Großveranstaltungen vorgegangen, die in Brandenburg wegen Corona gilt. Nun hat das Gericht seinem Antrag stattgegeben. Die Schutzmaßnahme sei nicht notwendig.

Autokino-Veranstaltungen dürfen in Brandenburg auch mit mehr als 1.000 Teilnehmern stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstagabend mit einem Eilbeschluss entschieden. Die ausnahmslose Untersagung auch von Autokino-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Anwesenden sei keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und deshalb voraussichtlich rechtswidrig, hieß es zur Begründung.

Das Gericht hat damit einem Antrag von Autokino-Betreibern am Flughafen Schönefeld stattgegeben, die gegen die Teilnehmer-Obergrenze ein Eilverfahren angestrengt hatten. Das Autokino zu betreiben, bedeute einen hohen – auch finanziellen – Aufwand, sagte Maximilian Schulze-Brockhausen, einer der Betreiber des Schönefelder Autokinos, in dem auch Konzerte stattfinden. Mit nur 1.000 Besuchern rechne sich das "ab einer gewissen Stelle" nicht mehr.

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Eindämmung der Corona-Pandemie sei bei Autokinos erleichtert

Das Landratsamt von Dahme-Spreewald hatte sich bei der Festlegung von 1.000 Teilnehmern auf die Corona-Großveranstaltungsverbotsverordnung des Brandenburger Gesundheitsministeriums bezogen. Autokinos sind darin nicht gesondert erwähnt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg teilte mit, dass eine entsprechenden Bestimmungen der brandenburgischen Großveranstaltungsverbotsverordnung vorläufig außer
Vollzug gesetzt worden sei, "soweit danach auch Autokino-Großveranstaltungen ohne die Möglichkeit der Zulassung einer Ausnahme im Einzelfall untersagt sind", hieß es. Autokinos wiesen Besonderheiten auf, die die Einhaltung, Überwachung und Durchsetzung von Auflagen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie auch bei einer größeren Teilnehmerzahl erleichtern.

Großveranstaltungen bis 31. Oktober verboten

Die Besucherinnen und Besucher reisten im eigenen Pkw an und ab und hielten sich während der Veranstaltung nahezu durchgängig in ihrem Fahrzeug auf, betonte das Gericht. Im konkreten Einzelfall könne durch geeignete Schutzauflagen sichergestellt werden, dass von einer Autokino-Veranstaltung auch bei mehr als 1.000 gleichzeitig Anwesenden keine relevante Erhöhung des Infektionsrisikos ausgehe.

Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden sind der Verordnung zufolge in Brandenburg bis zum 31. Oktober verboten.

Sendung: Antenne Brandenburg, 22.07.2020, 11:30 Uhr

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