Die "Verwaltungsstrukturreform 2019" hat unter anderem das Ziel, Brandenburgs Landkreise zu reduzieren (Kreisgebietsreform). Ein Referenten-Entwurf aus dem Innenministerium sah vor, dass Brandenburg künftig nur noch aus zehn Verwaltungseinheiten bestehen - derzeit sind es noch 18, davon 14 Landkreise und vier kreisfreie Städte. Im Rahmen der Kreisreform sollen drei der kreisfreien Städte "eingekreist" werden" und somit den umliegenden Kreisen zugeschlagen werden. Betroffen davon sind Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Die Landeshauptstadt Potsdam soll eigenständig bleiben. Auch im Koalitionsvertrag steht: "Wir halten grundsätzlich maximal zehn Kreisverwaltungen für ausreichend, auf die derzeit vom Land wahrgenommene Aufgaben übertragen werden."
Nach heftigen Protesten von Landkreisen, kreisfreien Städten und einer erfolgreichen Volksinitiative mit rund 130.000 Unterschriften sah sich die Regierung zum Handeln gezwungen: Am 11. April 2017 stellte Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) eine überarbeitete Version der Kreisreform vor. Demnach sollen zwar im Norden und im Südwesten insgesamt sechs Landkreise zusammengelegt werden. Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald sollen aber ihre Eigenständigkeit behalten. Auch einen "Super-Landkreis" Niederlausitz mit drei Landkreisen plus Cottbus wird es nicht geben. Das neue Modell sieht insgesamt elf Landkreise und die kreisfrei bleibende Landeshauptstadt Potsdam vor.
Die erste brandenburgische Kreisgebietsreform aus dem Jahr 1993 sah grundsätzlich eine Regelmindesteinwohnerzahl in Höhe von 150.000 vor. Für dünn besiedelte Räume wurde ausnahmsweise eine Einwohnerzahl von 120.000 zugelassen. Im Jahr 2030 werden voraussichtlich in acht der 14 Brandenburger Landkreise weniger als 150.000 leben, in fünf Landkreisen wird die Einwohnerzahl nicht mal mehr die 100.000 erreichen. In Landkreisen, die weit von Berlin entfernt sind, werden die Einwohnerzahlen besonders nach unten gehen.
Angesichts dieser Entwicklung schlägt die Landesregierung vor, dass Kreise im Jahr 2030 eine Regelmindesteinwohnerzahl von 175.000 Bestand haben sollen, nur in Ausnahmefällen soll die Mindestzahl bei 150.000 Einwohnern liegen. Die Landkreise an sich sollen nicht größer als etwa 5.000 Quadratkilometer sein, da die Bürgermeister ehrenamtlich tätig sind. Im Sinne ihres bürgerschaftlichen Engagements sollen sie nicht zu große Distanzen für ihre Aufgaben zurücklegen müssen.
Auch kreisfreie Städte müssen mindestens 150.000 Einwohner haben. Das bedeutet, dass Cottbus (Prognose 2030: 92.600 Einwohner), Frankfurt (Oder) (51.800) und Brandenburg an der Havel (64.700) ihre Selbstständigkeit verlieren und in die umliegenden Landkreise integriert werden. Nur die Landeshauptstadt Potsdam bleibt weiter kreisfrei, denn sie erfüllt mit rund 170.000 Einwohnern bereits heute die Kriterien der Kreisfreiheit.
Nicht nur Landkreise, auch Gemeinden sollen fusioniert werden. Im ländlichen Raum sollen sie mindestens 8.000 Einwohner, im Speckgürtel um Berlin herum mindestens 12.000 Einwohner haben.
Neben der räumlichen Neugliederung sollen sich durch die Verwaltungsstrukturreform ganz konkrete Aufgaben neu - und vor allem nach unten - verteilt werden (Funktionalreform): Im Entwurf des Leitbildes heißt es, Vollzugsaufgaben sollten nach dem Prinzip vergeben werden: "Die Gemeinden vor den Landkreisen - Die Kreisebene vor der Landesebene". Allerdings gilt hierbei auch die Prämisse, dass "dies rechtlich möglich, fachlich vertretbar und hinsichtlich der Verteilung der politischen Verantwortung angemessen ist und mittelfristig zu einer wirtschaftlicheren Aufgabenwahrnehmung führt."
Infos im Netz:
- Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 (Stand Juni 2015)
- Infos im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2014 (ab Seite 37)