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Video: Abendschau | 02.04.2020 | Gespräch mit Michael Müller | Quelle: www.imago-images.de

Zugleich Bußgelder beschlossen

Senat erlaubt Ausruhen in Berliner Grünanlagen

Der Berliner Senat will an den geltenden Ausgangsbeschränkungen festhalten. Ein Bußgeldkatalog regelt nun, wie in der Hauptstadt Verstöße gegen die Corona-Verbote geahndet werden. Ein paar Regelungen, an denen es Kritik gab, wurden derweil entschärft.

3,8 Millionen Menschen in Berlin müssen wegen der Ausbreitung des Coronavirus mindestens bis nach Ostern mit Ausgangsbeschränkungen leben - und obendrein bei Verstößen noch stärker als bisher mit Bußgeldern rechnen. Der Senat verlängerte das seit 23. März geltende sogenannte Kontaktverbot am Donnerstag wie angekündigt bis zum 19. April. Zunächst war die Verordnung bis diesen Sonntag befristet.

Um Verstöße gegen die Regeln besser ahnden zu können, beschloss der Senat zudem einen Bußgeldkatalog. Zwar waren Bußgelder etwa nach dem Infektionsschutzgesetz auch jetzt schon möglich, jetzt wurden Details aber präziser gefasst. Nun steht genauer fest, welcher Verstoß gegen die Regeln wie geahndet wird.

Doch Bußgeld hin oder her - nach zwei Wochen strenger Ausgangsbeschränkungen dürfte es vielen Berlinern bei demnächst wohl traumhaftem Frühlingswetter immer schwerer fallen, sich weiter an die Regeln zu halten. Wobei es an einer bestimmten Stelle eine Entschärfung gibt, die viele Menschen in Berlin erleichtern dürfte: Ab sofort ist es erlaubt, maximal zu zweit oder mit Familienangehörigen, mit denen man einen Haushalt teilt, auf einer Decke in einem Park oder auf einer Parkbank "kurz" auszuruhen. Wie lange diese kurze Ausruh-Phase dauern darf, wurde nicht mitgeteilt. Klar ist aber: Wer sich auf einer Decke entspannt, muss einen Mindestabstand von fünf Metern einhalten. Auf der Parkbank gelten 1,50 Meter. 

Neu in den Regelkatalog aufgenommen wurde ein Grillverbot und das Anbieten offener Speisen in Parks. Zur Vermeidung von Überfüllungen können Zugangsbestimmungen für Parks ausgesprochen werden.

Bußgeldkatalog

Hier gelangen Sie zum Berliner Bußgeldkatalog.

Bußgelder für Einzelpersonen und Gewerbe

Zu den Entschärfungen beim Entspannen auf der Decke meinte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Donnerstagabend, das entspräche der Lebenswirklichkeit.  Ansammlungen von mehr als zwei Personen im Freien bleiben aber verboten, nur bei Familien darf die Gruppe größer sein, betonte Müller. Wer sich den Maßnahmen widersetzt, muss mit Bußgeldern zwischen 25 und 500 Euro rechnen.

Ebenfalls neu in der Verordnung: Rückkehrer und Reisende, die an Berliner Flughäfen ankommen, müssen in eine zweiwöchige Quarantäne und sich beim Gesundheitsamt melden, damit deren gesundheitliche Situation geklärt werden könne. Und ein weiterer Passus wurde gestrichen: Den Personalausweis oder Reisepass müssen Menschen in Berlin nicht mehr mit sich führen. 

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Bußgelder zwischen 25 und 10.000 Euro

Konkret listet der Bußgeldkatalog [berlin.de], auf den sich am Donnerstag der Berliner Senat geeinigt hat, folgende Strafgelder auf:

Wer im Freien den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern nicht einhält, dem drohen Bußgelder zwischen 25 und 500 Euro.

Wer gegen das Gebot verstößt, sich in der eigenen Wohnung aufzuhalten, kann mit einem Bußgeld zwischen zehn und 100 Euro belangt werden, wenn er nicht zum Einkaufen, zur Arbeit, zum Arzt oder zur Bewegung an der frischen Luft unterwegs ist.

Wer in Gruppen ab drei Personen, die nicht zur Familie gehören, unterwegs ist, muss zwischen 25 und 250 Euro zahlen.

Bei Nichteinhaltung einer angeordneten häuslichen Quarantäne werden Bußgelder zwischen 250 und 2.500 Euro fällig.

Wer Veranstaltungen durchführt, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2.500 Euro rechnen, auch Teilnehmer von Veranstaltungen werden zur Kasse gebeten – mit Bußgeldern zwischen 25 und 500 Euro.

Wer ein Geschäft betreibt, das nicht zu den explizit erklärten Ausnahmen zählt, muss mit einer Strafe zwischen 1.000 und 10.000 Euro rechnen. Das gilt auch für  gastronomische Betriebe, die nicht ausliefern oder bei denen das Essen nicht abgeholt werden kann,  Schwimmhallen und Saunen.

Wer Touristen beherbergt, wird ebenfalls mit 1.000 bis 10.000 Euro zur Kasse gebeten. 

Lederer: "Kinder müssen auch mal raus"

Kultursenator Klaus Lederer (Linke) betonte im rbb, dass die Senatoren den Entwurf des Bußgeldkatalogs noch einmal nachjustiert hätten, um unnötig harte Regeln zu entschärfen. Es sei ein Unterschied, ob Ausgangssperren für eine Familie gelten würden, die sich eine kleinen Wohnung teilte, oder für Mieter, die viel Platz und einen eigenen Balkon habe. "Kinder müssen auch irgendwann mal raus", sagte Lederer. Deshalb sei es erlaubt, hin und wieder mal auf einer Decke oder einer Parkbank auszuruhen.

Auch alle anderen Bundesländer haben ihre Regelungen verlängert oder planen das. Mit Blick auf die anstehenden Osterfeiertage nächste Woche und das von Meteorologen ab Sonntag vorhergesagte warme Wetter wächst bei manchen jedoch die Skepsis, ob und wenn ja wie lange sich die Menschen noch an die Kontaktsperre halten.

Müller: Kontakte weiterhin auf Mindestmaß reduzieren!

Michael Müller betonte in der rbb-Abendschau, er könne nur an alle appellieren, ihre Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren - "auch was Verwandtenbesuche anbelangt". "Das fällt schwer, aber uns muss bewusst sein: Wir sind nach wie vor in einer Krisensituation." In anderen Staaten sei zu sehen, wie eine solche Situation eskalieren könne und nicht mehr beherrschbar sei. "Wir müssen alles tun, um das in unserem Land zu vermeiden", mahnte Müller.

Die Polizei erfasste vom 14. März bis zum 1. April 898 Straftaten gegen das Infektionsschutzgesetz. Dabei ging es vor allem um die verbotene Öffnung von Kneipen, Restaurants, Bars und Wettbüros sowie um die untersagte Bewirtung in Imbissen und Bäckereien. Dazu kamen auch Geschäfte, die trotz Verbots öffneten.

Seit Inkrafttreten des eigentlichen Kontaktverbots am 23. März stellte die Polizei zudem 462 Verstöße gegen diese verschärfte Regelung fest. Sie wurden als Ordnungswidrigkeiten eingestuft. Das betraf meist Menschen, die in Gruppen unterwegs waren oder sich auf andere Art nicht an die Abstandsregelungen hielten.

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Vor allem an sonnigen, wärmeren Tagen waren zuletzt viele Menschen in Parks oder auf Plätze gegangen, um sich auch in größeren Gruppen niederzulassen, zu trinken oder Fußball zu spielen. Deshalb forderte die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Mittwoch, Grünflächen und größere Plätze zu schließen, um solche Menschenansammlungen zu verhindern. Innensenator Andreas Geisel lehnt das ab. Zuletzt hätten sich die allermeisten Berliner verantwortungsbewusst verhalten. "Deshalb bin ich jedenfalls der Auffassung, dass wir die Verordnungen nicht ständig verschärfen können, solange die Akzeptanz in der Bevölkerung so hoch ist", sagte der SPD-Politiker im Parlament.

Zu den Maßnahmen in Berlin zur Eindämmung des Coronavirus zählt auch die Schließung von Schulen, Kitas, Theatern, Kinos oder Restaurants. Diese Regelungen wurden schon vor den Kontaktverboten erlassen. Sie sind ebenfalls bis 19. April befristet.

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