Corona-Krise - Ausgangsbeschränkungen in Berlin: Das ist noch erlaubt

Do 09.04.20 | 13:30 Uhr
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Fußgänger und Fernsehturm spiegeln sich in Pfütze (Quelle: dpa/Simon Frohn)
Video: Abendschau | 22.03.2020 | Sabrina Wendling | Michael Müller im Gespräch | Bild: dpa/Simon Frohn

Für Berlin gilt: Alle Personen müssen sich "ständig in ihrer Wohnung" aufhalten. Ausnahmen sind nur mit triftigen Gründen erlaubt - und bei Verstoß drohen Bußgelder. Ein Überblick über Regeln, Ausnahmen und Bußgelder.

Was Sie jetzt wissen müssen

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten in Berlin seit dem 23. März Beschränkungen für den öffentlichen Raum - und zwar vorerst bis zum 19. April (Stand 02.04.2020). Die Regeln sind in einer entsprechenden Verordnung [berlin.de] festgelegt.

Es geht dabei vor allem um Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen: Treffen von mehr als zwei Menschen sind nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind Familien und Menschen, die ohnehin in einem Haushalt zusammenleben.

Außerhalb der Wohnung gilt für alle Personen - soweit möglich - ein Mindestabstand von 1,5 Metern

Alle Personen in Berlin müssen sich "ständig in ihrer Wohnung" aufhalten. Allerdings gibt es Ausnahmen. Wenn Menschen ihre Wohnung verlassen, müssen sie das gegebenenfalls gegenüber der Polizei begründen können. 

Ausnahmegründe für das Verlassen der Wohnung

- berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten

- Besuche bei Ärzten, Psychotherapeuten und Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden, Blutspenden

- Einkäufe des persönlichen Bedarfs

- Besuche bei Ehe- und Lebenspartnern und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts bei Kindern

- Besuch bei alten und kranken Menschen. Hier gelten allerdings Einschränkungen für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen

- die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familien- oder Freundeskreis.

- das Verlassen von Berlin und das Rückkehren. Erlaubt ist dies aber nur auf direktem Weg von und zur Wohnung.

- Sport und Bewegung im Freien - mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, allerdings "ohne jede sonstige Gruppenbildung"

- die Versorgung und Betreuung von Tieren

- die Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen.

- der Besuch von noch erlaubten Veranstaltungen oder Versammlungen, zum Beispiel Gerichtsverhandlungen.

- die Teilnahme an Prüfungen

- die Wahrnehmung dringender Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Anwälten und Notaren

- bei behördlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Vorladungen

- der Besuch von Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Weltanschauungsgemeinschaften zur "individuellen stillen Einkehr".

Im Zuge der Verlängerung der Maßnahmen am 02.04.2020 wurden einige Regelungen der Verordnung angepasst:

- bei Sport und Bewegung im Freien sind Erholungspausen erlaubt, allerdings maximal zu zweit oder mit Angehörigen des Haushalts. Dabei gilt auf Parkbänken ein Mindestabstand von 1,5 Metern, auf Wiesen und Freiflächen von fünf Metern.

- Grillen und das Anbieten offener Speisen ist nicht zulässig

- zur Vermeidung von Überfüllungen können Zugangsbeschränkungen für Parks und Grünanlagen festgelegt werden     

- die Ausweispflicht wurde aufgehoben

- Reiserückkehrer, die aus anderen Ländern an Berliner Flughäfen ankommen, müssen in eine zweiwöchige Quarantäne und sich beim Gesundheitsamt melden, damit ihre gesundheitliche Situation geklärt werden kann. Seit dem 09.04.2020 gilt das auch für Menschen, die auf dem Landweg aus dem Ausland nach Berlin zurückkehren.

Bußgelder drohen

Zudem hat der Berliner Senat am Donnerstag (02.04.2020) einen Bußgeldkatalog beschlossen, dieser legt fest, wie Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen geahndet werden. Konkret listet der Bußgeldkatalog [berlin.de] folgende Strafgelder auf:

- Wer im Freien den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern nicht einhält, dem drohen Bußgelder zwischen 25 und 500 Euro.

- Wer gegen das Gebot verstößt, sich in der eigenen Wohnung aufzuhalten, kann mit einem Bußgeld zwischen zehn und 100 Euro belangt werden, wenn er nicht zum Einkaufen, zur Arbeit, zum Arzt oder zur Bewegung an der frischen Luft unterwegs ist.

- Wer in Gruppen ab drei Personen, die nicht zur Familie gehören, unterwegs ist, muss zwischen 25 und 250 Euro zahlen.

- Bei Nichteinhaltung einer angeordneten häuslichen Quarantäne werden Bußgelder zwischen 250 und 2.500 Euro fällig.

- Wer Veranstaltungen durchführt, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2.500 Euro rechnen, auch Teilnehmer von Veranstaltungen werden zur Kasse gebeten – mit Bußgeldern zwischen 25 und 500 Euro.

- Wer ein Geschäft betreibt, das nicht zu den explizit erklärten Ausnahmen zählt, muss mit einer Strafe zwischen 1.000 und 10.000 Euro rechnen. Das gilt auch für  gastronomische Betriebe, die nicht ausliefern oder bei denen das Essen nicht abgeholt werden kann,  Schwimmhallen und Saunen.

- Wer Touristen beherbergt, wird ebenfalls mit 1.000 bis 10.000 Euro zur Kasse gebeten. 

Restaurants und Friseure müssen schließen

Auch zahlreiche Geschäfte sind von den Einschränkungen betroffen. So dürfen Restaurants nun gar nicht mehr für Gäste öffen. Auch Friseure müssen nun schließen.

Geschlossen werden:

- Restaurants (Liefer- und Abholservice aber erlaubt)

- Shisha-Bars

- Hotels (für touristische Übernachtungen)

- Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios, Massagesalons

Geöffnet bleiben:

- Supermärkte, Abhol- und Lieferdienste, Spätverkaufstellen (der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke und, mit Beschränkungen, auch Wochenmärkte)

- Baumärkte sowie Einzelhandel für Gartenbau

- Geschäfte für Tiernahrung

- Tankstellen

- Waschsalons und Reinigungen

- Buch- und Zeitungsverkauf

- Banken

- Apotheken

- Drogerien

- Sanitätsbedarf (Hör- und Sehhilfen)

- Fahrradläden

Die Senatskanzlei hat am 27.03.2020 für alle Gewerbetreibenden eine Orientierungshilfe [berlin.de] herausgegeben, die darüber aufklärt, was geöffnet bleiben darf und was geschlossen werden muss.

Schulen, Pflegeeinrichtungen und Behinderteneinrichtungen sowie Einrichtungen der Kinderbetreuung dürfen besucht werden, um Menschen dort hinzubringen und abzuholen.

Menschen, die sich nicht selbst versorgen können, können Hilfsdienste durch eine selbstgewählte Person erledigen lassen.

Grundsätzlich ist nach der Einigung von Bund und Ländern der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Hier finden sie die vollständige Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin auf der Webseite des Regierenden Bürgermeisters von Berlin.

Wie lange das öffentliche Leben in Berlin wegen der Corona-Krise eingeschränkt bleibt, ist offen. Das hängt laut Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) von den Analysen des Robert-Koch-Instituts ab. 

FAQ zum Umgang mit dem Coronavirus

  • Ich fürchte, infiziert zu sein. Was tun?

  • Wie kann ich mich schützen?

  • Ist das Virus meldepflichtig?

  • Was ist das Coronavirus?

  • Woher kommt das Virus?

  • Wie geschieht die Krankheitsübertragung?

  • Wie ansteckend ist das Virus?

  • Wer ist besonders gefährdet?

  • Wie funktioniert der Test?

  • Wer kontrolliert, ob sich Betroffene an die Quarantäne halten?

  • Was sind die Symptome?

  • Welche Behandlung gibt es für Infizierte?

  • Gibt es Immunität gegen das Virus?

  • Sind Infizierte ohne Symptome ansteckend?

  • Bis wann ist man ansteckend?

170 Kommentare

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  1. 170.

    Ich finde es fast schon lächerlich, diese Maßnahmen aufgestellt zu haben. Wer kontrolliert das denn? In einer direkten Nachbarwohnung wurde in letzter Zeit mehrmals mit mind. 6-10 Leuten bis in die Morgenstunden gefeiert. Ich habe anonym bei der Polizei um Kontrolle gebeten. Ich wurde behandelt, als sei ich die, die sich falsch verhält. Man könne da nichts machen. Geschickt haben sie nie jemanden. Wer die Berliner Innenstadt und ihre Bewohner kennt, weiß warum man lieber anonym die Polizei ruft.

    Das ist Berlin im Jahr 2020.

  2. 168.

    Ist es in Berlin noch erlaubt sich in Privaträumen zu treffen? In Baden-Württemberg darf man das noch, wenn man die Anzahl von 5 Personen nicht überschreitet. Aber im öffentlichen-Raum darf man da auch nicht mehr, wie hier in Berlin mit mehr als einer weiteren Person unterwegs sein.

  3. 167.

    Habe ich irgend etwas verpasst? War gerade draussen...

    Spielplatzabsperrung weg und selbiger voll, Menschen drängen sich am offenen Blumenladen, selbst die Videothek am Bahnhof ist offen !? Hat Prenzlauer Berg die Maßnahmen abgeschafft ???

  4. 166.

    Ich kann es durchaus nachvollziehen dass den Bewohnern der Stadt langsam die Decke auf den Kopf fällt und sie etwas Abwechslung von den eigenen 4 Wänden brauchen. Aber mir fällt es sehr schwer Verständnis für diejenigen aufzubringen die ihren Keller ausmisten und die BSR Höfe belagern, so dass Zufahrtswege zu z. B. Dialyse Einrichtungen verstopft werden. Bitte bleibt einfach zu Hause.

  5. 165.

    Bin kein Rechtsexperte aber aus der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin lässt sich kein Grund ableiten der ein Abstellen des Wassers durch einen Verpächter rechtfertigt.

  6. 164.

    Ich habe in Berlin Heiligensee eine Parzelle gepachtet. Diese ist am städtischen Wasser angeschlossen.
    Jedoch weigert sich unsere Verächterin das Stadtwasser anzustellen, sonit habe ich auch keine Möglichkeit, mir die Hände nach der Gärtnertätigkeiten, mut Frischwasser und Seife zu waschen.
    Meine Frage; darf sie uns das Wasser sperren ?

  7. 163.

    "Wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei das Corona-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten Sie sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden"
    haha - haaahahahaha! GUTER WITZ!
    Haben 3 Personen des selben Haushalts versucht (waren freiwillig diese 11 Tage in häuslicher Quarantäne) - nach 11 (ELF!!!) Tagen haben sie jemanden erreicht, um sich anzuhören, ab SOFORT unter Quarantäne zu stehen!
    Diese Personen wurden also gezwungen, fast 4 Wochen das Haus nicht zu verlassen - der nächste Witz an der Sache: sie wissen noch immer nicht, ob eine/r von ihnen infiziert wurde/war/ist - auch nach 6 Wochen nicht!

  8. 162.

    Weil es in Deutschland keine "Repressalien" gegen Religionsgemeinschaften gibt und auch niemals geben darf. Es ist viel sinnvoller und auch ausreichend, wenn die Gemeindeleitung das Gebet abbricht und aufgefordert wird, nicht mehr zum gemeinschaftlichen Gebet aufzurufen. So ist dies hier geschehen und die Polizei hat absolut richtig gehandelt.

  9. 161.

    Der Verordnungsgeber überlässt dem Einzelnen die Wahl, wo er sich an frischer Luft bewegen will und mit welchem Verkehrsmittel er dorthin gelangt. Ist für mich eindeutig.

  10. 160.

    Hallo rbb24 ihre Antwort zum Kommentar 158 ist unkorrekt. Die Berliner Abendschau brachte heute gegen 19:45 Uhr den Bericht, mit Filmbeitrag, über das heute erfolgte öffentliche Freitagsgebet in einer Neuköllner Moschee. Durch diese Gemeinde und ihre Gläubigen wurden die Festlegungen des Berliner Senats provokant verletzt. Aus dem Bericht ging lediglich hervor daß die Gemeinde beabsichtigt künftig Freitagsgebete in diesem Rahmen möglichst zu vermeiden. Angedachte Repressalien gegen die Gemeinde wurden nicht erwähnt. Für mich stellt sich die Frage: weshalb wurden nicht durch die Polizeiführung massiv Kräfte herangeführt um die Personalien der Rechtsbrecher, in und vor der Moschee, zu ermitteln und der Durchsetzung des Senatsbeschlusses zu genügen. Wie soll die Pandemie eingedämmt werden wenn
    hunderte Personen unkontrolliert zusammen kommen und auseinander gehen dürfen und den Virus verbreiten können. Heinsberg sollte doch ein warnendes Beispiel sein!

  11. 159.

    Lieber rbb24, ich würde Ihnen das Video gerne zu kommen lassen, leider ist es für einen Anhang als Mail zu groß, (habe ich versucht) Aber man kann es sehen und hören, dass es von heute ist. Danke nochmal.

  12. 158.

    Hallo Kurt Wilhelm,
    glauben Sie nicht alles, was man Ihnen zuschickt oder im Internet rumfliegt. Wir haben auch über ein Freitagsgebet in einer Berliner Moschee berichtet, aber VOR den Ausgangsbeschränkungen. Das findet so jetzt nicht mehr statt.
    Beste Grüße

  13. 157.

    Hallo rbb24, ich habe ein Video von heute erhalten, welches aus Berlin Neukölln vor einer Moschee stammt! Da ist zu sehen wie bestimmt hunderte Menschen dicht gedrängt filmen und zusehen. Ein Fahrzeug der Polizei ist auch zu sehen, aber leider nur ein Beamter. Gilt die Ausgangssperre nur für deutsche Bürger?

  14. 156.

    Ich nehme stark an, die meisten Leute haben ihre Vierbeiner, ebenso wie ich, weit vor Corona erworben. Sorry, dass wir es versäumt haben, unsere Hunde daran zu gewöhnen, in die Butze zu kacken. Geht´s noch neidischer? In dieser Krise lernt man den Charakter der Leute endgültig kennen. Danke dafür.

  15. 155.

    Lieber rbb, kann es sein, dass nur Kommentar online gehen, die pro Einsperrung sind? Rücksicht, auf Abstand und keine Gruppen ist schon schwer, man kann doch nicht seine eigene n leute einsperren, die einen vorher gesundheitsmäßig nicht ganz so wichtig waren?
    Was wird für Panik verbreitet mit Polizei, schnelle Gesetze machen, die schon echt gruselkarakter haben,zb wie schnell mal die GEZ zu erhöhen. Es darf keiner mit Abstand an der Luft sein? Es nehmen doch sehr viele Rücksicht und das ist doch gut so.

  16. 154.

    Da hätte ich jetzt aber doch gern ein Beraterhonorar. Muss ja nicht gleich McKinsey-Format haben, obwohl warum nicht

  17. 153.

    Ach so. Wer einen Hund hat, hat ein Alibi, 3 - 4 Mal am Tag rauszugehen. Dauer selbst definiert und bei Anfrage durch Ordnungshüter natürlich erst seit wenigen Minuten draußen. Wer kein Haustier hat, dem verordnet die Nachbarschaft der Sorte "Nina" totale Ausgangssperre ...

  18. 152.

    Vorschlag für Rasenflächen: dort den Mindestabstand auf 5m verlängern und das Sitzen erlauben. Dann ist es möglich, dass Leute, die spazierengehen oder sich ein Plätzchen suchen, zwischen den Sitzenden über die Wiese gehen, ohne dass sich jemand ansteckt.
    Herr Geisel wirkte noch etwas undurchdacht, als er über das Tempelhofer Feld sprach. Allein, dass da viele Leute waren, sagt ja noch nicht so viel, bei 400 Hektar. Aber vielleicht kommt das noch. Zweidimensionales Denken, Herr Innensenator!
    Die Polizei gibt m.E. zur Zeit ein schlechtes Bild ab. Entweder sie verletzt selbst den Mindestabstand oder sie steht am Parkeingang und tut gar nichts. Da wäre noch vieles möglich: Ansagen mit dem Megafon, Schilder und Plakate etwa.

  19. 151.

    Liebe rbb-Redaktion, darf ich als Berliner an Ostern im Kreis meiner im Hausstand lebenden Personen (Ehemann, Kind) im Brandenburger Wald spazieren gehen?

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