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Quelle: dpa/Soeren Stache

Landtag beschließt Notlagegesetz

Brandenburger Kommunalparlamente dürfen online tagen

Um Kontakte auch in den regionalen Parlamenten Brandenburgs weitgehend zu reduzieren, können Beschlüsse ab kommende Woche auch per Videokonferenz gefasst werden. Das regelt ein neues Notlagegesetz, das der Brandenburger Landtag am Mittwoch beschlossen hat.

Wegen der Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise dürfen die Parlamente in den Brandenburger Gemeinden, Städten und Landkreisen befristet auch per Video- und Telefonkonferenzen tagen. Das hat der Brandenburger Landtag am Mittwoch mit großer Mehrheit beschlossen. Allein die AfD stimmte gegen das sogenannte kommunale Notlagengesetz.

Das Gesetz ermöglicht die Ausnahmeregelungen von Montag an befristet bis zum 30. Juni. Hintergrund ist, dass zuletzt viele Sitzungen von Kommunalparlamenten abgesagt wurden oder beschlussunfähig waren, weil wegen der Beschränkungen zu wenige Abgeordnete kommen konnten.

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Kommunalparlamente wieder handlungsfähig machen

"Dabei bleiben auch wichtige Beschlüsse für die Gemeinden auf der Strecke", mahnte der CDU-Landtagsabgeordnete André Schaller in der Debatte. Eine problematisch große Zahl von Entscheidungen sei daher nicht von der demokratisch gewählten Vertretung, sondern von den Verwaltungsbeamten per Eilentscheidungen getroffen worden.

"Wir müssen die Kommunalparlamente wieder handlungs- und entscheidungsfähig machen", betonte er. In Ausnahmefällen sollen sie Entscheidungen auch auf die kleineren Hauptausschüsse übertragen dürfen.

Auch Benjamin Raschke, Vorsitzender der Grünen-Fraktion, begrüßte die Entscheidung. "Wir haben heute im Landtag die gesetzliche Grundlage für die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Parlamente in der momentanen Corona-Pandemie geschaffen – darüber bin ich sehr erleichtert. Denn nur so ist sichergestellt, dass die Hoheit der Kommunalparlamente und die demokratischen Rechte und Strukturen auch auf dieser Ebene gewahrt bleiben", wid er in einer Pressemitteilung der Fraktion zitiert.

Er betonte außerdem, dass die Arbeit der Kommunalparlamente aktuell wichtiger denn je sei. Mit dem Beschluss erhielten die Kommunen nun nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern es werde auch das gesundheitliche Risiko für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger minimiert.

AfD: Verordnung nicht notwendig

Der AfD-Abgeordnete Daniel Freiherr von Lützow hingegen sagte in der Debatte, diese weitreichende Verordnung sei nicht notwendig. "Die Gemeindevertretungen können ohne weiteres zusammenkommen und viele tagen auch", so von Lützow. Für die Einführung von Video- und Telefonkonferenzen forderte die AfD in einem Entschließungsantrag eine entsprechende Änderung der Kommunalverfassung.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) betonte, die Ausnahme-Regelungen sollten in der aktuellen Notlage ausdrücklich nur vorübergehend gelten. "Wir wollen so schnell wie möglich zu Präsenzsitzungen der Parlamente in der Öffentlichkeit zurückkehren", so Stübgen.

Sendung: Inforadio, 15.04.2020, 12:30 Uhr

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