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Video: Abendschau | 26.05.2020 | Iris Marx | Quelle: imago-images/Sabine Gudath

Nach Verfassungsbeschwerde

Gericht setzt Berliner Corona-Bußgelder teilweise außer Kraft

Bis zu 500 Euro bei Verstößen gegen die Abstandsregeln - und bis zu 100 Euro bei Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen: Beide Berliner Corona-Bußgelder hat das  Landesverfassungsgericht mit Verweis auf deren Formulierungen vorerst auf Eis gelegt.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Bestimmungen teilweise außer Kraft gesetzt. Betroffen ist das Bußgeld für Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot und das Gebot, physisch soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Diese Formulierungen seien zu unbestimmt, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des höchsten Berliner Gerichts (VerfGH 81 A/20 vom 20. Mai). Bürger könnten so nicht klar erkennen, welche Handlung oder Unterlassungbußgeld bewehrt sei. Dies könne gerade rechtstreue Bürger veranlassen, sich in ihren Grundrechten noch weiter zu beschränken, als es erforderlich wäre, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

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Mit der Eilentscheidung des Verfassungsgerichtshofs darf konkret kein Bußgeld mehr verhängt werden, wenn jemand gegen den Mindestabstand von anderthalb Metern verstößt. Dafür wurden bisher in Berlin Bußgelder von 25 bis 500 Euro fällig. Auch Verstöße gegen das Gebot, "physisch soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren", dürfen vorerst nicht mehr mit Bußgeldern geahndet werden. Hier drohten Strafen von 10 bis 100 Euro.

Die Bußgeldvorschrift der entsprechenden Verordnung ist mit der Gerichtsentscheidung in diesen beiden Punkten außer Kraft gesetzt, bis ein Urteil zur kompletten Verfassungsbeschwerde ergeht, höchstens jedoch für sechs Monate. Andere Bußgelder, beispielsweise bei Verstößen gegen Hygieneregeln oder Obergrenzen bei Versammlungen, gelten indes weiter.

Senat will sich am Donnerstag dazu äußern

Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sagte nach einer Senatssitzung am Dienstagnachmittag, der Senat habe die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis genommen. Bewerten wollte er das gerichtliche Nein zu zwei Bußgeldverordnungen nicht. Der Senat werde darüber bei seiner Sondersitzung am Donnerstag beraten und die Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen informieren, kündigte Kollatz an.

Sendung: Abendschau, 26.05.2020, 19:30 Uhr

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