Geplanter Corona-Bußgeldkatalog - Mindestabstand nicht eingehalten? 500 Euro bitte!

Wer in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen verstößt, könnte bald mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Im Gespräch sind 75 Euro für einen fehlenden Ausweis oder 500 Euro bei fehlendem Mindestabstand. Bis Donnerstag will der Senat noch Detailfragen klären.
Der Berliner Senat will einen Bußgeldkatalog auflegen, der festlegt, wie Verstöße gegen die Corona-Regeln geahndet werden. "Im Senat besteht Einigkeit, dass wir einen Bußgeldkatalog beschließen werden, wie andere Länder auch", sagte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) am Dienstag. Bis Donnerstag seien aber noch "zweieinhalb Fragen" zu klären. Bis zur Sondersitzung des Senats an dem Tag werde es ein redaktionell überarbeitetes Papier geben, auf das sich der Senat dann einigen werde.
"Wir sind im Grund nach durch. Es gibt Abklärungsfragen, aber die sind kleinerer Natur", ergänzte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). "Die grundsätzliche Weichenstellung: Gehen wir eher in Richtung von Strafrecht oder gehen wir eher in Richtung von Ordnungswidrigkeiten, die haben wir entschieden: Wir gehen eher in Richtung von Ordnungswidrigkeiten."
Wiederholungstaten sollen besonders teuer werden
In dem Entwurf, der dem rbb vorliegt, sind alle etwaigen Verstöße gegen die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (SARS-CoV-2-EindmaßnV [berlin.de]) detailliert aufgeführt.
- Wer etwa eine Spielhalle, ein Theater oder ein Kino öffnet, kann mit 1.000 bis 10.000 Euro Bußgeld belangt werden.
- Für das Vorhalten touristischer Übernachtungsangebote wäre, wenn die Vorlage beschlossen wird, genau so viel Geld fällig.
- Wer seinen Ausweis nicht mit sich führt, könnte demnach bald 25 bis 75 Euro Bußgeld zahlen müssen.
- Diejenigen, die den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht einhalten, sollen mit 50 bis 500 Euro Bußgeld bestraft werden.
- Wer seine Oma im Altersheim besucht und dabei jünger als 16 Jahre alt ist oder länger als eine Stunde pro Tag bleibt, dem drohen 100 bis 1.000 Euro Geldzahlung.
- Und wer sich in einer anderen Wohnung als der eigenen aufhält, kann mit bis zu 500 Euro Bußgeld belegt werden.
- Wer Veranstaltungen, Versammlungen oder Zusammenkünfte von mehr als drei Menschen initiiert oder an ihnen teilnimmt würde dann eine Straftat begehen. Ebenso, wer Schwimmbäder öffnet, Bildungseinrichtungen oder Angebote zur Kindertagespflege.
- Die meisten anderen Verstöße wären Ordnungswidrigkeiten. Für die jedoch im Wiederholungsfalle Geldbußen von bis zu 25.000 Euro aufgerufen werden können. Belangt werden könnten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen als juristische Personen. Teils sogar beide, wenn durch den Verstoß eine Bereicherung stattgefunden hat.
Streit im Abgeordnetenhaus über den Umgang mit Corona
Viele illegal geöffnete Geschäfte und Kneipen kassierten von der Polizei bereits Strafanzeigen, bei denen strafrechtlich ermittelt wird. Für geringere Verstöße, etwa gegen die Pflicht zu Hause zu bleiben und das Verbot, größere Gruppen zu bilden, können Ordnungswidrigkeitsanzeigen fällig werden.
Über die verhängten und geplanten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist im Abgeordnetenhaus ein Streit ausgebrochen. Während Innenpolitiker Niklas Schrader (Linke) und Benedikt Lux (Grüne) am Montag im Innenausschuss eine Lockerung fordern, lehnen sie Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik ab.
Allein, zu zweit oder mit der Familie auf der Wiese im Park, auf Picknickdecken oder auf Parkbänken zu sitzen, sollte möglich sein, sagte Schrader. Geisel entgegnete, dass am Wochenende etwa auf dem Tempelhofer Feld Tausende Menschen unterwegs gewesen seien. "Viele Zweiergruppen ergeben eine große Menschenmenge und entsprechende Ansteckungsgefahr."
250 Euro für Picknicken im Park
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen beschloss bereits vergangene Woche einen Bußgeld-Katalog [polizei.nrw], um das Kontaktverbot durchzusetzen. Auch hier ist die Grundlage das Infektionsschutzgesetz. So werden dort zum Beispiel 200 Euro bei unerlaubten Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit fällig.
Bei der Veröffentlichung der Bußgelder sagte Innenminister Herbert Reul (CDU): "Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen." Es gehe bei den Maßnahmen "nicht um eine Kleinigkeit, sondern um die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen." Die Kontrolle unterliegt den Ordnungsämtern und der Polizei.
Zu den Ordnungswidrigkeiten in Nordrhein-Westfalen gehören zum Beispiel Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit, wofür 250 Euro Bußgeld verhängt werden. Jede Person, die sich auf öffentlichen Plätzen in einer Gruppe von mehr als zwei Personen befindet, muss 200 Euro bezahlen. Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen.
Die Sätze gelten für einen Erstverstoß, sollten Beamte von der Polizei oder dem Ordnungsamt besonders schwere Fälle feststellen, könne sie auch das doppelte verhängen. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld fällig sein.
Sendung: Abendschau, 31.03.2020, 19:30 Uhr